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   BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 57/06   

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BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 57/06 (https://dejure.org/2006,2665)
BAG, Entscheidung vom 12.12.2006 - 3 AZR 57/06 (https://dejure.org/2006,2665)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - 3 AZR 57/06 (https://dejure.org/2006,2665)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung von Weihnachtsgeld aus einer betrieblichen Übung; Schaffung eines Präjudiz für kommende Jahre durch die Gewährung einer Jahresvergütung; Weiterführung einer betrieblichen Übung nach einem Betriebsübergang; Rechtmäßigkeit eines ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 242; ; BetrVG § 77; ; ZPO § 256 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebungsvertrag; Betriebliche Altersversorgung; Betriebsverfassungsrecht; Betriebliche Übung; Prozessrecht - Rentnerweihnachtsgeld; Begriff der betrieblichen Altersversorgung; Voraussetzungen und Aufhebung einer betrieblichen Übung; ablösende Betriebsvereinbarung; ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Rentnerweihnachtsgeld ? Voraussetzungen für das Entstehen einer betrieblichen Übung im Betriebsrentenrecht ? Eingeschränkte Ablösung der Übung durch Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2007, 1904
  • DB 2007, 2435
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 660/03

    Weihnachtsgratifikation - Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 57/06
    Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer dem Verhalten des Arbeitgebers einen Verpflichtungswillen entnehmen kann (vgl. ua. BAG 19. Mai 2005 - 3 AZR 660/03 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 71 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 6, zu II 4 a der Gründe mwN).

    Das Fehlen jedes Rechtsbindungswillens muss klar zum Ausdruck gebracht werden (vgl. BAG 19. Mai 2005 - 3 AZR 660/03 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 71 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 6).

  • BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 360/01

    Verschlechterung eines "Rentnerweihnachtsgeldes

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 57/06
    Sie führt ähnlich wie ein Formulararbeitsvertrag zur Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen und damit zu einer Typisierung (vgl. dazu BAG 25. Juni 2002 - 3 AZR 360/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 3, zu B II 1 der Gründe).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entsteht eine betriebliche Übung durch ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das den Inhalt der Arbeitsverhältnisse oder der Rechtsverhältnisse mit Betriebsrentnern gestaltet und geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung zu begründen, wenn und soweit Arbeitnehmer oder Betriebsrentner aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen durften, ihnen werde eine entsprechende Leistung auch künftig gewährt (vgl. ua. 25. Juni 2002 - 3 AZR 360/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 3, zu B I 1 der Gründe).

  • BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 557/03

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 57/06
    Das Harmonisierungsinteresse reicht hierfür nicht aus, zumal nach Eintritt des Versorgungsfalles in der Regel nur noch geringfügige Verschlechterungen gerechtfertigt sein können (vgl. BAG 12. Oktober 2004 - 3 AZR 557/03 - BAGE 112, 155, zu I 2 a der Gründe).
  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 81/02

    Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 57/06
    Die Beklagte hat keine tragfähigen Gründe für die Streichung des Rentnerweihnachtsgeldes dargelegt, das zur betrieblichen Altersversorgung zählt (vgl. BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 81/02 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 38 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 35, zu I 1 c aa der Gründe; 29. April 2003 - 3 AZR 247/02 - EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 4, zu II der Gründe).
  • BAG, 29.04.2003 - 3 AZR 247/02

    Sonderzahlung - Änderung durch betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 57/06
    Die Beklagte hat keine tragfähigen Gründe für die Streichung des Rentnerweihnachtsgeldes dargelegt, das zur betrieblichen Altersversorgung zählt (vgl. BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 81/02 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 38 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 35, zu I 1 c aa der Gründe; 29. April 2003 - 3 AZR 247/02 - EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 4, zu II der Gründe).
  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 57/06
    Der Zehnte Senat hat angenommen, dass ein Anspruch auf Gratifikationszahlung aus betrieblicher Übung durch eine geänderte betriebliche Übung beendet werden kann, wenn der Arbeitgeber erklärt, die jährliche Zahlung der Gratifikation sei (nunmehr) eine "freiwillige, jederzeit widerrufliche Leistung, auf die - auch zukünftig - kein Rechtsanspruch besteht" und die Arbeitnehmer der neuen Handhabung über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg nicht widersprechen (24. November 2004 - 10 AZR 202/04 -, BAGE 113, 29, zu II 3 c bb (3) der Gründe).
  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 476/05

    Betriebliche Übung zu Gunsten von Betriebsrentnern

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 57/06
    Hinweise des Senats: teilweise Parallelsachen 12. Dezember 2006 - 3 AZR 475/05 -, - 3 AZR 476/05 -, - 3 AZR 57/06 - (vorliegend).
  • BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96

    Jubiläumszuwendung - Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 57/06
    Eine betriebliche Übung entsteht nach dreimaliger Zahlung ohne hinreichend deutlichen Ausschluss eines Rechtsbindungswillens (vgl. ua. BAG 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 28.04.2004 - 10 AZR 481/03

    Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 57/06
    Dabei handelte es sich um einen sog. Freiwilligkeitsvorbehalt, der das Entstehen einer betrieblichen Übung verhinderte (vgl. dazu ua. BAG 28. April 2004 - 10 AZR 481/03 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 175 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 172, zu II 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 352/95

    Eingriff in die einem Ruheständler zugesagte Witwenrente

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 57/06
    Die Arbeitnehmer, die unter ihrer Geltung im Betrieb gearbeitet haben, können darauf vertrauen, dass diese Übung nach ihrem Ausscheiden bei Eintritt des Versorgungsfalles fortgeführt wird (vgl. ua. BAG 16. Juli 1996 - 3 AZR 352/95 - AP BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 1, zu B I der Gründe).
  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 498/02

    Betriebliche Übung - Beihilfeversicherung im Ruhestand

  • BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 43/03

    Betriebliche Altersversorgung: Betriebliche Übung - Voraussetzungen, Inhalt und

  • LAG München, 27.10.2005 - 3 Sa 286/05

    Anspruch auf ein 13. Ruhegeld

  • BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 236/82

    Weihnachtsgeld für Betriebsrentner

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 475/05
  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99
  • BAG, 14.10.2021 - 8 AZR 96/20

    Entgeltumwandlung - Pfändbares Arbeitseinkommen

    Einer Aufspaltung in einen Leistungsantrag für die bereits fälligen und einen Feststellungsantrag für die noch nicht fälligen Ansprüche bedarf es in einem solchen Fall nicht (vgl. etwa BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 57/06 - Rn. 17 mwN) .
  • LAG Hamm, 17.01.2017 - 9 Sa 955/16

    Altersversorgung; Betriebsrentner; Weihnachtsgeld; Marzipantorte; Annehmlichkeit

    a) Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung ist die betriebliche Übung durch den Gesetzgeber gemäß § 1 b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG ausdrücklich als Rechtsquelle anerkannt (BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 57/06 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 77, Rn. 25) .

    Sie führt ähnlich wie ein Formulararbeitsvertrag zur Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen und damit zu einer Typisierung (BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 57/06 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 77, Rn. 25; BAG 25.6.2002 - 3 AZR 360/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 50 [B II 1 der Gründe]).

    Dementsprechend müssen auch sogenannte Freiwilligkeitsvorbehalte, die das Entstehen einer betrieblichen Übung verhindern sollen, gegenüber den Begünstigten hinreichend klar zum Ausdruck gebracht werden (BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 57/06 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 77) .

    Auch die Arbeitnehmer beziehungsweise Versorgungsanwärter, die unter Geltung einer betrieblichen Übung im Betrieb gearbeitet haben, können auf die Fortführung dieser Übung nach ihrem Ausscheiden bei Eintritt des Versorgungsfalles vertrauen (BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 57/06 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 77, Rn. 26; BAG 29. April 2003 - 3 AZR 247/02 - NJOZ 2004, 3640; BAG 16. Juli 1996 - 3 AZR 352/95 - AP BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7) .

    Eine betriebliche Übung entsteht durch ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das den Inhalt der Arbeitsverhältnisse oder der Rechtsverhältnisse mit Betriebsrentnern gestaltet und geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung zu begründen, wenn und soweit Arbeitnehmer oder Betriebsrentner aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen durften, ihnen werde eine entsprechende Leistung auch künftig gewährt (BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 57/06 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 77, Rn. 27; BAG 25.6.2002 - 3 AZR 360/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 50, [B I 1 der Gründe]) .

    Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer dem Verhalten des Arbeitgebers einen Verpflichtungswillen entnehmen kann (BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 57/06 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 77, Rn. 27); BAG 19. Mai 2005 - 3 AZR 660/03 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 71).

    Es ist davon auszugehen, dass die Versorgungsanwärter von der Zahlung eines Rentnerweihnachtsgeldes erfahren, was auch für einen mit der Zahlung gegebenenfalls verbundenen Vorbehalt gilt (BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 57/06 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 77 Rn. 32) .

    Das Fehlen jedes Rechtsbindungswillens muss klar zum Ausdruck gebracht werden (BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 57/06 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 77 Rn. 29; BAG 19. Mai 2005 - 3 AZR 660/03 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 71; BAG 19. Februar 2008 - 3 AZR 61/06 - AP BetrAVG § 1 Nr. 52) .

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 189/06

    Rentnerweihnachtsgeld - betriebliche Übung

    Hinweise des Senats: teilweise Parallelsachen 12. Dezember 2006 - 3 AZR 57/06 -, - 3 AZR 475/05 - und - 3 AZR 476/05.

    b) Der Ausschluss eines Rechtsbindungswillens für die künftige Zahlung eines Rentnerweihnachtsgeldes ist den in der Broschüre der B AG enthaltenen "Hinweisen für unsere Mitarbeiter vor dem Ruhestand" (Stand: 1. Januar 1993) jedenfalls nicht genügend deutlich zu entnehmen (vgl. BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 57/06 -Rn. 33 ff.).

    Für den mit der Zahlung verbundenen Vorbehalt gilt nichts anderes (vgl. BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 57/06 - Rn. 32).

    Der auf einer betrieblichen Übung beruhende einzelvertragliche Anspruch des Klägers ist durch § 2 Nr. 1 Buchst. a BV Aufhebung Versorgungsempfänger nicht abgelöst worden (vgl. BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 57/06 - Rn. 40).

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 476/05

    Verbilligter Strombezug und Krankheitsbeihilfen

    Hinweise des Senats: teilweise Parallelsachen 12. Dezember 2006 - 3 AZR 475/05 -, - 3 AZR 476/05 - (vorliegend), - 3 AZR 57/06.
  • LAG München, 27.06.2008 - 3 Sa 676/07

    Betriebliche Übung

    Auf die - zugelassene und eingelegte - Revision des Klägers hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 12.12.2006 - 3 AZR 57/06 - das Urteil des Landesarbeitsgericht München vom 27.10.2005 - 3 Sa 286/05 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Sie ist - entsprechend den vom Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 12.12.2006 - 3 AZR 57/06 - erteilten Hinweisen - nicht entstanden, weil in die Anschreiben an die Betriebsrentner jedenfalls ab 1993 ein ausreichender Freiwilligkeitsvorbehalt aufgenommen wurde.

    Dies schließt die Kosten des Revisionsverfahrens 3 AZR 57/06 ein, weil der Kläger letzten Endes im Berufungsverfahren unterlegen ist.

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 475/05

    Betriebliche Altersversorgung und Beihilfen im Krankheitsfall

    Hinweise des Senats: teilweise Parallelsachen 12. Dezember 2006 - 3 AZR 475/05 -(vorliegend), - 3 AZR 476/05 -, - 3 AZR 57/06 -.
  • ArbG Duisburg, 07.02.2008 - 1 Ca 2482/07

    Energiekostenerstattung, Betriebsvereinbarung, betriebliche Altersversorgung,

    Eine Leistungsklage ist auch dann der Feststelungsklage vorrangig, wenn bezifferbare Leistungen aus der Vergangenheit Gegenstand des Verfahrens sind, die mit einer zulässigen Klage auf Feststellung künftiger Leistungen verbunden werden (Gegen BAG, 3 AZR 57/06).

    Dies gilt jedoch nicht für Klagen auf künftige Leistungen nach §§ 257 - 259 ZPO (BAG vom 12.12.2006, 3 AZR 57/06).

    Dies führt jedoch dazu, dass bei Versorgungsempfängern im Regelfall nur noch geringfügige Verschlechterungen der zugesagten Leistungen möglich sind (BAG vom 12.10.2004, 3 AZR 557/03 = BAG AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG, Hinterbliebenenversorgung, ebenso BAG vom 12.12.2006, 3 AZR 57/06).

  • LAG München, 27.11.2008 - 2 Sa 165/08

    Rentnerweihnachtsgeld

    Dem Urteil des BAG vom 12.12.2006 (3 AZR 57/06 - AP Nr. 77 zu § 242 BGB Betriebliche Übung) kann nicht entnommen werden, dass das Fehlen eines Rechtsbindungswillens nur bei einem ausdrücklichen Hinweis, dass die Leistung ohne Präjudiz für die Zukunft erfolge, klar zum Ausdruck gebracht wird.
  • LAG Niedersachsen, 09.11.2021 - 10 Sa 176/21

    Anforderungen an eine Stufenklage i.S.d. § 254 ZPO; Betriebliche Übung als

    Nach ständiger Rechtsprechung entsteht eine betriebliche Übung durch ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das den Inhalt der Arbeitsverhältnisse gestaltet und geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung zu begründen, wenn und soweit der Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen durfte, ihm werde eine entsprechende Leistung auch zukünftig gewährt ( BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 57/06 - Rn. 27; 5. Mai 2015 - 1 AZR 806/13 - Rn. 26; 28. Februar 1956 - 3 AZR 90/54 - zu II. der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 09.11.2021 - 10 Sa 217/21

    Informationsanspruch als Teil der Stufenklage nach § 254 ZPO Kein allgemeiner

    Nach ständiger Rechtsprechung entsteht eine betriebliche Übung durch ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das den Inhalt der Arbeitsverhältnisse gestaltet und geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung zu begründen, wenn und soweit der Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen durfte, ihm werde eine entsprechende Leistung auch zukünftig gewährt (BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 57/06 - Rn. 27; 5. Mai 2015 - 1 AZR 806/13 - Rn. 26; 28. Februar 1956 - 3 AZR 90/54 - zu II. der Gründe).
  • LAG München, 20.05.2009 - 3 Sa 1089/08

    Betriebliche Übung

  • ArbG Detmold, 21.07.2016 - 1 Ca 266/16

    Betriebliche Übung, Betriebsrentner, Altersversorgung, Marzipantorte

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