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   BAG, 12.01.1978 - 3 AZR 57/76   

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https://dejure.org/1978,1746
BAG, 12.01.1978 - 3 AZR 57/76 (https://dejure.org/1978,1746)
BAG, Entscheidung vom 12.01.1978 - 3 AZR 57/76 (https://dejure.org/1978,1746)
BAG, Entscheidung vom 12. Januar 1978 - 3 AZR 57/76 (https://dejure.org/1978,1746)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verpflichtung zur Auskunftserteilung - Zahlung der Karenzentschädigung - Vorleistungspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 2215
  • DB 1978, 1039
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 16.05.1969 - 3 AZR 137/68

    Wettbewerbsabrede

    Auszug aus BAG, 12.01.1978 - 3 AZR 57/76
    Im übrigen hätte das gar nicht ausdrücklich betont werden müssen.Nach der Rechtsprechung des Senats sind die Grundsätze des § 74- c HGB auch dann anwendbar, wenn darauf in einer Wettbewerbsklausel nicht ausdrücklich verwiesen wird (BAG 22, 6 [12] = AP Nr. 23 zu § 133 f GewO [unter II 4 der Gründe]).

    Daraus er gibt sich ein Leistungsverweigerungsrecht zugunsten des Arbeitgebers: Solange der auskunftspflichtige Arbeitnehmer die geschuldeten Angaben nicht mitgeteilt hat, muß der Arbeitgeber keine KarenzentSchädigung zahlen (BAG 22, 6[16] = AP Nr. 23 zu § 133 f GewO [unter III 4 der Gründe]; Schlegelberger- Schr der, HGB, 5« Aufl., § 74- c Anm. 8 ; Würdinger, in Großkommentar zum HGB, 3 . Aufl., § 74 c Anm. 6).

  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 243/13

    Wettbewerbsverbot - Entschädigung nach Ermessen

    Dem Beklagten steht kein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 Abs. 1 BGB iVm. § 74c Abs. 2 HGB zu (vgl. dazu BAG 23. November 2004 - 9 AZR 595/03 - zu A II der Gründe, BAGE 112, 376; 12. Januar 1978 - 3 AZR 57/76 -) .
  • LAG Düsseldorf, 21.09.2015 - 9 Sa 152/15

    Umfang der Auskunftspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich erhaltener Vergütungen

    Solange der auskunftspflichtige Arbeitnehmer die geschuldeten Angaben nicht mitgeteilt hat, muss der Arbeitgeber keine Karenzentschädigung zahlen (BAG v. 12.01.1978 - 3 AZR 57/76, juris).
  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 379/94

    Bestehen eines Zurückbehaltungsrecht wegen mangelnder Auskunft über

    Hat der Arbeitnehmer die verlangte Auskunft nicht erteilt, kann der Arbeitgeber die Zahlung hinsichtlich des gesamten Annahmeverzugszeitraums solange verweigern, bis er die Auskunft erhält (BAG Urteil vom 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28, 33 [BAG 29.07.1993 - 2 AZR 110/93] = AP Nr. 52 zu § 615 BGB; BAG Versäumnisurteil vom 19. Juli 1978 - 5 AZR 748/77 - AP Nr. 16 zu § 242 BGB Auskunftspflicht; BAG Urteil vom 2. Juni 1987 - 3 AZR 626/85 - BAGE 55, 309, 316 = AP Nr. 13 zu § 74 c HGB; BAG Urteil vom 16. Mai 1969 - 3 AZR 137/68 - BAGE 22, 6, 16 = AP Nr. 23 zu § 133 f GewO); die Zahlungsklage ist als z.Zt. unbegründet abzuweisen (BAG Urteil vom 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28, 33 [BAG 29.07.1993 - 2 AZR 110/93] = AP, a.a.O.; BAG Urteil vom 19. Juli 1978 - 5 AZR 748/77 - AP, a.a.O., zu II 2 c der Gründe; BAG Urteil vom 12. Januar 1978 - 3 AZR 57/76 - AP Nr. 8 zu § 74 c HGB).
  • BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 626/85

    Arbeitslosengeld - Anrechnung - Karenzentschädigung - Wettbewerbsverbot -

    Solange der Arbeitnehmer die Auskunft nicht oder nicht ausreichend erteilt hat, kann der Arbeitgeber die Zahlung der Karenzentschädigung verweigern (BAGE 22, 6, 16 = AP Nr. 23 zu § 133 f GewO, zu III 4 der Gründe; Urteil vom 12. Januar 1978 - 3 AZR 57/76 - AP Nr. 8 zu § 74 c HGB, zu 2 der Gründe).
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