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   BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 571/03   

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BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 571/03 (https://dejure.org/2004,2787)
BAG, Entscheidung vom 12.10.2004 - 3 AZR 571/03 (https://dejure.org/2004,2787)
BAG, Entscheidung vom 12. Oktober 2004 - 3 AZR 571/03 (https://dejure.org/2004,2787)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien - Überprüfung der tariflichen Regeln zum persönlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrages - Anhang des Gleichheitssatzes - Geltung des BAT für Lektoren

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Anspruch auf die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes; Ermittlung des Geltungsbereichs eines Tarifvertrags; Anwendbarkeit tarifvertraglicher Regelungen auf nichttarifgebundene Arbeitnehmer; Auslegung des Begriffs "Lektor" im Sinne des § 3 ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 3; ; GG Art. 9 Abs. 3; ; BAT § 3 Buchst. g; ; HRG § 57b Abs. 3 aF

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht; Gleichbehandlung; Grundrechtsbindung - Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien; Überprüfung der tariflichen Regeln zum persönlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrages; Anhang des Gleichheitssatzes; Geltung des BAT für Lektoren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Keine Zusatzversorgung nach BAT für Lektoren

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Zusatzversorgung nach BAT für Lektoren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 1127
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 571/03
    Die Beschäftigung in einem befristeten Arbeitsverhältnis ist für die Tätigkeit eines Lektors weder konstituierend noch wesentliches Merkmal (BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 5, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B I 4 a der Gründe).

    Es kann dahinstehen, welcher Auffassung zu folgen ist, da sich die Prüfungsmaßstäbe nicht unterscheiden (BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 5, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    c) Die Nichteinbeziehung der Lektoren in den persönlichen Geltungsbereich des BAT ist mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, weil sachliche Gründe für die unterschiedliche Behandlung vorliegen (BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 5, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BVerwG, 07.10.1988 - 6 P 30.85

    Lehrkraft - Vorwiegend Wissenschaftliche Tätigkeit - Personalrat - Einschränkung

    Auszug aus BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 571/03
    Das trifft auch auf Lektoren zu, die für eine bestimmte Sprache und die entsprechende Landeskunde bestellt sind (BVerwG 7. Oktober 1988 - BVerwG 6 P 30.85 - BVerwGE 80, 265).

    Wissenschaftlich in diesem Sinne ist jede Tätigkeit, die nach Aufgabenstellung und anzuwendender Arbeitsmethode darauf angelegt ist, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten, um den Erkenntnisstand der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin zu sichern oder zu erweitern (BVerwG 7. Oktober 1988 - BVerwG 6 P 30.85 - BVerwGE 80, 265 mwN).

  • BAG, 15.03.1995 - 7 AZR 737/94

    Voraussetzungen für die Befristung von Lektorenverträgen

    Auszug aus BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 571/03
    Es hat sich insoweit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts angeschlossen (15. März 1995 - 7 AZR 737/94 - BAGE 79, 275) und bei Fragen der Zusatzversorgung nicht allein auf die Tätigkeit als Lektor, sondern auch auf die vorgesehene Dauer der Beschäftigung abgestellt (BAG 26. Januar 1999 - 3 AZR 381/97 - BAGE 90, 377).

    Er war im Anschluss an das Urteil des Siebten Senats vom 15. März 1995 (- 7 AZR 737/94 - BAGE 79, 275) davon ausgegangen, dass die Legaldefinition des § 57b Abs. 3 HRG aF auch für den in § 3 Buchst. g BAT verwandten Begriff des Lektors maßgebend ist.

  • BAG, 18.01.2001 - 6 AZR 492/99

    Arbeitsbefreiung bei Niederkunft der Lebensgefährtin

    Auszug aus BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 571/03
    Insbesondere sind die Tarifvertragsparteien nicht dazu verpflichtet, die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen (BAG 18. Januar 2001 - 6 AZR 492/99 - AP BAT § 52 Nr. 8 = EzA GG Art. 3 Nr. 92; 30. Juli 1992 - 6 AZR 11/92 - BAGE 71, 68, 75; Wißmann FS Dieterich S. 683, 684).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 571/03
    Die Ungleichbehandlung muss jedoch in ausreichendem Maß gerechtfertigt werden, wobei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine strengere Prüfung bei der Ungleichbehandlung von Personengruppen geboten ist, also wenn die Ungleichbehandlung an personenbezogenen Merkmalen anknüpft, die die Benachteiligten in ihrer Person nicht erfüllen oder nur schwer erfüllen können (wie etwa bei der Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten, 30. Mai 1990 - 1 BvL 2/83 ua. - BVerfGE 82, 126, 146).
  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 571/03
    Verstößt eine sachverhaltsbezogene Ungleichbehandlung nur dann gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn sie willkürlich ist, weil sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache oder sonst wie einleuchtender Grund für die jeweilige Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (BVerfG 11. Januar 1995 - 1 BvR 892/88 - BVerfGE 92, 53; ErfK/Dieterich Art. 3 GG Rn. 33 mwN), so müssen bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung zwischen den beiden unterschiedlich behandelten Gruppen von Normadressaten Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen, andernfalls der Gleichheitssatz verletzt ist.
  • BAG, 30.07.1992 - 6 AZR 11/92

    Anwendung des TVAng Bundespost auf Angestellte aus Beitrittsgebiet

    Auszug aus BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 571/03
    Insbesondere sind die Tarifvertragsparteien nicht dazu verpflichtet, die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen (BAG 18. Januar 2001 - 6 AZR 492/99 - AP BAT § 52 Nr. 8 = EzA GG Art. 3 Nr. 92; 30. Juli 1992 - 6 AZR 11/92 - BAGE 71, 68, 75; Wißmann FS Dieterich S. 683, 684).
  • BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 585/00

    Bezahlte Ausgleichstage - Arbeitszeitverkürzungstage - für neu eingestellte

    Auszug aus BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 571/03
    Schon aus dem für die Auslegung in erster Linie maßgeblichen Wortlaut der Vorschrift (BAG 30. Juli 2002 - 3 AZR 560/01 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 182; 27. Juni 2002 - 6 AZR 209/01 - AP BAT § 29 Nr. 18; 20. Juni 2001 - 4 AZR 585/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Systemgastronomie Nr. 1) ergibt sich, dass nicht nur befristet, sondern auch unbefristet beschäftigte Lektoren vom Geltungsbereich des BAT ausgenommen sind.
  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 563/99

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 571/03
    Der erkennende Senat hat - ebenso wie zunächst auch der Erste und der Zweite Senat - die Auffassung vertreten, dass die Tarifvertragsparteien auch bei der Festlegung des persönlichen Geltungsbereichs eines Tarifvertrages unmittelbar an den Gleichheitssatz der Verfassung gebunden sind (vgl. 4. April 2000 - 3 AZR 729/98 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 2 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 19; weitere Nachweise bei BAG 30. August 2000 - 4 AZR 563/99 - BAGE 95, 277, 283).
  • BAG, 27.06.2002 - 6 AZR 209/01

    Ortszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung beider Ehegatten

    Auszug aus BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 571/03
    Schon aus dem für die Auslegung in erster Linie maßgeblichen Wortlaut der Vorschrift (BAG 30. Juli 2002 - 3 AZR 560/01 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 182; 27. Juni 2002 - 6 AZR 209/01 - AP BAT § 29 Nr. 18; 20. Juni 2001 - 4 AZR 585/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Systemgastronomie Nr. 1) ergibt sich, dass nicht nur befristet, sondern auch unbefristet beschäftigte Lektoren vom Geltungsbereich des BAT ausgenommen sind.
  • BAG, 30.07.2002 - 3 AZR 560/01

    Tarifauslegung - Pausenvergütung und Nachtschichtzulagen

  • BAG, 27.01.1998 - 3 AZR 415/96

    Zusatzversorgung bei unterbrochenen Arbeitsverhältnissen

  • BAG, 26.01.1999 - 3 AZR 381/97

    Ausschluß der Lektoren von der Zusatzversorgung

  • BAG, 04.04.2000 - 3 AZR 729/98

    Zusatzversorgung für Fleischbeschautierärzte

  • LAG Baden-Württemberg, 25.09.2003 - 11 Sa 111/02

    Verschaffungsanspruch auf eine Zusatzversorgung für befristet im öffentlichen

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Insbesondere sind die Tarifvertragsparteien nicht verpflichtet, die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen (vgl. BAG ZTR 2005, 358, 359; 2007, 259, 262; NZA 2007, 881, 883).
  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 102/06

    Tarifliche Ablösung einer umlagefinanzierten Versorgung

    Die Tarifvertragsparteien sind nicht verpflichtet, die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen (BAG 12. Oktober 2004 - 3 AZR 571/03 - AP BAT § 3g Nr. 2 = EzA GG Art. 3 Nr. 102, zu B II 2 b der Gründe; 8. November 2006 - 4 AZR 558/05 - Rn. 28, AP BMT-G II § 2 Nr. 1; 25. April 2007 - 6 AZR 746/06 - Rn. 25).
  • ArbG Berlin, 03.08.2012 - 28 Ca 7089/11

    Vergütungszuschläge für Nachtarbeit - arbeitsrechtlicher

    hierzu etwa BAG 12.10.2004 - 3 AZR 571/03 - AP § 3 g BAT Nr. 2 = EzA Art. 3 GG Nr. 102 = NZA 2005, 1127 [B.II.1.]: "Der erkennende Senat hat ... die Auffassung vertreten, dass die Tarifvertragsparteien auch bei der Festlegung des persönlichen Geltungsbereichs eines Tarifvertrages unmittelbar an den Gleichheitssatz der Verfassung gebunden sind (...) Nunmehr hat der Sechste Senat des BAG entschieden, dass die Tarifvertragsparteien bei ihrer tariflichen Normsetzung zwar nicht unmittelbar an die Grundrechte gebunden sind, jedoch auf Grund der Schutzpflichtfunktion der Grundrechte auch bei der Festlegung des persönlichen Geltungsbereichs den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz zu beachten haben.

    - 2. Es kann dahinstehen, welcher Auffassung zu folgen ist, da sich die Prüfungsmaßstäbe nicht unterscheiden".S. hierzu etwa BAG 12.10.2004 - 3 AZR 571/03 - AP § 3 g BAT Nr. 2 = EzA Art. 3 GG Nr. 102 = NZA 2005, 1127 [B.II.1.]: "Der erkennende Senat hat ... die Auffassung vertreten, dass die Tarifvertragsparteien auch bei der Festlegung des persönlichen Geltungsbereichs eines Tarifvertrages unmittelbar an den Gleichheitssatz der Verfassung gebunden sind (...) Nunmehr hat der Sechste Senat des BAG entschieden, dass die Tarifvertragsparteien bei ihrer tariflichen Normsetzung zwar nicht unmittelbar an die Grundrechte gebunden sind, jedoch auf Grund der Schutzpflichtfunktion der Grundrechte auch bei der Festlegung des persönlichen Geltungsbereichs den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz zu beachten haben.

    70) S. hierzu etwa BAG 12.10.2004 - 3 AZR 571/03 - AP § 3 g BAT Nr. 2 = EzA Art. 3 GG Nr. 102 = NZA 2005, 1127 [B.II.1.]: "Der erkennende Senat hat ... die Auffassung vertreten, dass die Tarifvertragsparteien auch bei der Festlegung des persönlichen Geltungsbereichs eines Tarifvertrages unmittelbar an den Gleichheitssatz der Verfassung gebunden sind (...) Nunmehr hat der Sechste Senat des BAG entschieden, dass die Tarifvertragsparteien bei ihrer tariflichen Normsetzung zwar nicht unmittelbar an die Grundrechte gebunden sind, jedoch auf Grund der Schutzpflichtfunktion der Grundrechte auch bei der Festlegung des persönlichen Geltungsbereichs den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz zu beachten haben.

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 716/05

    Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Geht es - wie hier - nicht um eine Ungleichbehandlung anhand von personenbezogenen Merkmalen, die die Benachteiligten in ihrer Person nicht oder nur schwer erfüllen können, sondern lediglich um eine sachverhaltsbezogene Ungleichbehandlung, so reicht ein vernünftiger, aus der Natur der Sache oder sonst wie einleuchtender Grund für die Differenzierung aus (vgl. Senat 12. Oktober 2004 - 3 AZR 571/03 - AP BAT § 3g Nr. 2 = EzA GG Art. 3 Nr. 102).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2010 - 2 Sa 149/10

    Nichteinbeziehung von Lektoren in den persönlichen Geltungsbereich des BAT -

    Die Nichteinbeziehung der Lektoren in den persönlichen Geltungsbereich des BAT ist mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. BAG, Urteil vom 12.04.2004, 3 AZR 571/03).

    Die Nichteinbeziehung der Lektoren in den persönlichen Geltungsbereich des BAT ist mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, weil sachliche Gründe für die unterschiedliche Behandlung vorliegen (vgl. BAG, Urteil vom 12.10.2004, 3 AZR 571/03; BAG vom 27.05.2004, 6 AZR 129/03 = AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 5).

    Die Tarifvertragsparteien konnten daher in Ausübung ihrer Einschätzungsprärogative die Lektoren wegen ihrer Tätigkeit in Wissenschaft und Lehre ebenso wie die Hochschullehrer und wissenschaftlichen Assistenten aus dem Geltungsbereich des BAT ausgliedern, auch wenn sie die ihnen obliegenden Aufgaben in Wissenschaft und Kunst, Forschung und Lehre und Weiterbildung grundsätzlich nicht wie Hochschullehrer selbständig wahrnehmen, sondern unselbständig an den wissenschaftlichen Aufgaben mitarbeiten (vgl. BAG vom 12.10.2004, aaO.).

  • BGH, 18.07.2012 - IV ZR 62/11

    Zusatzversorgungssystem im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der in der

    Insbesondere sind die Tarifvertragsparteien nicht verpflichtet, die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen (vgl. Senatsurteil vom 14. November 2007 aaO Rn. 35; BAG ZTR 2005, 358, 359; 2007, 259, 262; NZA 2007, 881, 883).
  • LAG Bremen, 23.05.2006 - 1 TaBV 20/05

    Übernahme von Mitgliedern der Auszubildendenvertretung bei überbetrieblicher

    Letztlich unterscheiden sich aber die Prüfungsmaßstäbe auch nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts nicht (vgl. BAG Urt. v. 27.05.2004 - Az.: 6 AZR 129/03 - AP Nr. 5 zu § 1 TVG Gleichbehandlung; BAG Urt. v. 12.10.2004 - Az.: 3 AZR 571/03 - AP Nr. 2 zu § 3 g BAT).
  • LAG Düsseldorf, 30.10.2007 - 3 Sa 1388/07

    Wirksamkeit einer einzelvertraglich vereinbarten Schiedsklausel

    Insbesondere sind sie nicht dazu verpflichtet, die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen (vgl. BAG v. 18.01.2001 - 6 AZR 492/99, AP Nr. 8 zu § 52 BAT; BAG v. 12.10.2004 - 3 AZR 571/03, AP Nr. 2 zu § 3 g BAT; BAG v. 30.07.1992 - 6 AZR 11/92, BAGE 71, 68, 75; BVerfG v. 15.10.1985 - 2 BvL 4/83, BVerfGE 71, 39, 58).
  • LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 269/07

    Betriebliche Altersversorgung - kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch § 2

    Die Tarifvertragsparteien haben den allgemeinen Gleichheitssatz der Verfassung zu beachten - sei es aufgrund unmittelbarer oder nur mittelbarer Geltung des Art. 3 Abs. 1 GG (BAG vom 16.08.2005 a.a.O.; vom 12.10.2004 - 3 AZR 571/03 - EZA Art. 3 GG Nr. 102).

    Bei personenbezogenen Ungleichbehandlungen wie bei einer Differenzierung zwischen bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern müssen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen (BAG vom 12.10.2004 a.a.O. zu B. II. 2. der Gründe).

  • LAG Hamm, 21.09.2007 - 4 Sa 452/07

    Gleichheitssatz, Gleichbehandlungsgrundsatz, betriebliche Altersversorgung,

    Bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung zwischen unterschiedlich behandelten Gruppen von Normadressaten müssen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen (BAG, Urteil vom 12.10.2004 - 3 AZR 571/03 = NZA 2005, 1127 ff.).
  • LAG Hamm, 10.06.2008 - 4 Sa 89/08

    Einführung TV-N, Tarifeinheit, selbstständige Betriebsabteilung, gewillkürte

  • LG Karlsruhe, 28.02.2014 - 6 O 145/13

    Versorgungsausgleich: Vereinbarkeit der Berechnung der Startgutschrift für

  • LAG Düsseldorf, 30.08.2006 - 12 Sa 734/06

    Ausschluss von in Griechenland beamteten BAT-Lehrkräften aus der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.11.2006 - 3 Sa 262/06

    Tarifliche Sonderzahlung - § 2 TV Elektrohandwerk Rheinland-Pfalz

  • LAG Bremen, 05.02.2013 - 1 Sa 71/12

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses bei Elternzeit

  • ArbG Düsseldorf, 16.04.2012 - 14 Ca 4745/11

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung nach

  • ArbG Düsseldorf, 16.04.2012 - 7 Ca 3967/11

    Auswirkungen der Anhebung der gesetzlichen Altersgrenzen bzgl. des

  • ArbG Trier, 18.12.2007 - 3 Ca 1224/07
  • LAG Berlin, 06.09.2006 - 15 Sa 1119/06
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