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   BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 575/09   

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https://dejure.org/2011,6436
BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 575/09 (https://dejure.org/2011,6436)
BAG, Entscheidung vom 23.08.2011 - 3 AZR 575/09 (https://dejure.org/2011,6436)
BAG, Entscheidung vom 23. August 2011 - 3 AZR 575/09 (https://dejure.org/2011,6436)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Angemessene Ausbildungsvergütung - Irreführung durch Altenpflegeschüler

  • openjur.de

    Angemessene Ausbildungsvergütung; Irreführung durch Altenpflegeschüler

  • Bundesarbeitsgericht

    Angemessene Ausbildungsvergütung - Irreführung durch Altenpflegeschüler

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 1 AltPflG vom 08.06.2005, Anl 10a-Ost Nr III DWArbVtrRL, § 123 BGB, § 241 BGB, § 242 BGB
    Angemessene Ausbildungsvergütung - Irreführung durch Altenpflegeschüler

  • IWW

    AltPflG in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung § 17 Abs. 1 BGB § 123, § 241, § 242, § 280, § 311 Abs. 2 Nr. 1, § 612a BAföG § 1 SGB II §§ 11 f., § 19

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Angemessenheit der Ausbildungsvergütung beim Zurückbleiben der Diakonie als Träger der praktischen Ausbildung um mehr als 20 Prozent hinter den Allgemeinen Arbeitsvertragsrichtlinien

  • rabüro.de

    Der vertragliche Ausschluß einer Ausbildungsvergütung im Ausbildungsvertrag für den Beruf des Altenpflegers ist nichtig

  • rewis.io

    Angemessene Ausbildungsvergütung - Irreführung durch Altenpflegeschüler

  • ra.de
  • rewis.io

    Angemessene Ausbildungsvergütung - Irreführung durch Altenpflegeschüler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Begründung einer Anschlussrevision; Berufsbildungsrecht - Angemessene Ausbildungsvergütung in der Altenpflege; Täuschung des Abreitgebers; Maßregelungsverbot nach § 612a BGB; Schadensersatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Altenpfleger gewinnt Streit gegen Diakonie um Ausbildungsvergütung

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Diakonie zahlt inkl. Zinsen knapp 34.000 EUR Ausbildungsvergütung für einen Auszubildenden zum Altenpfleger nach

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Angemessene Ausbildungsvergütung für Altenpflegeschüler

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 139, 89
  • NZA 2012, 211
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 1091/06

    Ausbildungsvergütung - Angemessenheit - Krankenpflege

    Auszug aus BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 575/09
    Bei ihnen ist anzunehmen, dass das Ergebnis der Tarifverhandlungen die Interessen beider Seiten hinreichend berücksichtigt (BAG 19. Februar 2008 - 9 AZR 1091/06 - Rn. 18 ff., BAGE 126, 12) .

    Im Einzelfall kann es zwar Gründe geben, einen an sich geltenden Maßstab nicht zur Prüfung der Angemessenheit heranzuziehen (vgl. BAG 19. Februar 2008 - 9 AZR 1091/06 - Rn. 21 f., BAGE 126, 12) .

    Dies könnte allenfalls dann in Betracht kommen, wenn es gerade der Zweck der gemeinnützigen Einrichtung ist, zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit Arbeitsplätze zu schaffen (BAG 19. Februar 2008 - 9 AZR 1091/06 - Rn. 37 ff., aaO) .

    Das schließt eine Orientierung an den finanziellen Möglichkeiten der Träger der praktischen Ausbildung aus (vgl. BAG 19. Februar 2008 - 9 AZR 1091/06 - Rn. 44, BAGE 126, 12) .

    Damit wäre es nicht vereinbar, bei einer Unterschreitung der nach der Verkehrsanschauung angemessenen Ausbildungsvergütung den Anspruch zu Gunsten des Trägers der praktischen Ausbildung auf das gerade noch Angemessene zu begrenzen (st. Rspr. des BAG, vgl. 19. Februar 2008 - 9 AZR 1091/06 - Rn. 50, BAGE 126, 12; 25. Juli 2002 - 6 AZR 311/00 - zu I 8 der Gründe, AP BBiG § 10 Nr. 11 = EzA BBiG § 10 Nr. 9) .

  • LAG Sachsen-Anhalt, 17.12.2008 - 5 Sa 339/08

    Angemessene Ausbildungsvergütung - Altenpfleger

    Auszug aus BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 575/09
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 17. Dezember 2008 - 5 Sa 339/08 - wird zurückgewiesen.

    Die Anschlussrevision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 17. Dezember 2008 - 5 Sa 339/08 - wird als unzulässig verworfen, soweit der Kläger mit ihr die Zahlung außergerichtlicher Kosten in Höhe von 102, 01 Euro und Vergütung für den 16. Mai 2007 in Höhe von 32, 64 Euro brutto - jeweils nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz - verlangt.

    Auf die Anschlussrevision des Klägers wird - unter Zurückweisung der weitergehenden Anschlussrevision - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 17. Dezember 2008 - 5 Sa 339/08 - teilweise aufgehoben, soweit die Klage in Höhe von 2.985,45 Euro brutto nebst Zinsen abgewiesen wurde.

  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 224/05

    Angemessenheit der Ausbildungsvergütung

    Auszug aus BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 575/09
    Gilt keine tarifliche Regelung, kann auf branchenübliche Sätze abgestellt oder eine der Verkehrsauffassung des betreffenden Bereichs entsprechende Vergütung zugrunde gelegt werden (vgl. BAG 15. Dezember 2005 - 6 AZR 224/05 - Rn. 12, AP BBiG § 10 Nr. 15 = EzA BBiG § 10 Nr. 11) .

    Insoweit gilt nichts anderes als bei einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber, der dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages unterfällt (dazu BAG 15. Dezember 2005 - 6 AZR 224/05 - Rn. 12 f., AP BBiG § 10 Nr. 15 = EzA BBiG § 10 Nr. 11) .

  • BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02

    Schadenersatz bei "Altersteilzeitvereinbarung

    Auszug aus BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 575/09
    Rechtsfolge ist, dass die Rechte aus dem durch die Täuschung herbeigeführten Vertrag nicht geltend gemacht werden können; die Täuschung kann also zu einem Schadensersatzanspruch auf Schuldbefreiung führen (BAG 24. Februar 2011 - 6 AZR 626/09 - Rn. 62, AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 42 = EzA BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 8; 10. Februar 2004 - 9 AZR 401/02 - zu A IV der Gründe, BAGE 109, 294 allgemein für Erregung eines Irrtums beim anderen Vertragspartner; st. Rspr. des BGH seit 31. Januar 1962 - VIII ZR 120/60 - NJW 1962, 1196; vgl. auch BGH 18. September 2001 - X ZR 107/00 - zu II 2 c aa der Gründe, NJW-RR 2002, 308) .

    Derartige Ansprüche des Beklagten scheitern hier jedoch daran, dass bei normativer Betrachtung (vgl. hierzu: BAG 10. Februar 2004 - 9 AZR 401/02 - zu A IV 3 der Gründe, aaO) die gesetzlich mit einem Vertragsschluss zwingend verbundenen Rechtsfolgen nicht als Schaden im Rechtssinne anzusehen sind.

  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 847/07

    Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen

    Auszug aus BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 575/09
    Dabei kann dahinstehen, ob das Ergebnis dieses Rechtssetzungsverfahrens tariflichen Regelungen gleichzustellen ist (vgl. zur AGB-Kontrolle: BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - Rn. 31 f., AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 55 = EzA BGB 2002 § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 15) .
  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 93/03

    Bereitschaftsdienst - Arbeitszeit - Kirchliche Regelung

    Auszug aus BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 575/09
    Selbst wenn damit der in den AVR geregelte Geltungsbereich und die Anwendung in der einzelnen Einrichtung auseinanderfallen (zu einer derartigen Möglichkeit bei kirchlichen Regelungen: BAG 16. März 2004 - 9 AZR 93/03 - zu B II 2 c bb (2) der Gründe, BAGE 110, 60) , ist Maßstab, was die AVR-Diakonie vorsehen.
  • BAG, 13.04.2011 - 10 AZR 88/10

    Gleichbehandlung - Sonderzahlung - Ausgleich für Mehrarbeit

    Auszug aus BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 575/09
    Es fehlt an der notwendigen Gruppenbildung (vgl. BAG 13. April 2011 - 10 AZR 88/10 - Rn. 12, DB 2011, 1923) .
  • BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 113/09

    Dienstwagenüberlassung - Widerrufsvorbehalt - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 575/09
    Damit sind die Feststellungen des Landesarbeitsgerichts widersprüchlich, was im Revisionsverfahren zu beachten ist, ohne dass es einer Verfahrensrüge bedürfte (vgl. BAG 13. April 2010 - 9 AZR 113/09 - Rn. 16, AP BGB § 308 Nr. 8 = EzA BGB 2002 § 308 Nr. 11) .
  • BGH, 31.01.1962 - VIII ZR 120/60
    Auszug aus BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 575/09
    Rechtsfolge ist, dass die Rechte aus dem durch die Täuschung herbeigeführten Vertrag nicht geltend gemacht werden können; die Täuschung kann also zu einem Schadensersatzanspruch auf Schuldbefreiung führen (BAG 24. Februar 2011 - 6 AZR 626/09 - Rn. 62, AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 42 = EzA BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 8; 10. Februar 2004 - 9 AZR 401/02 - zu A IV der Gründe, BAGE 109, 294 allgemein für Erregung eines Irrtums beim anderen Vertragspartner; st. Rspr. des BGH seit 31. Januar 1962 - VIII ZR 120/60 - NJW 1962, 1196; vgl. auch BGH 18. September 2001 - X ZR 107/00 - zu II 2 c aa der Gründe, NJW-RR 2002, 308) .
  • BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 626/09

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Wegfall der Geschäftsgrundlage -

    Auszug aus BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 575/09
    Rechtsfolge ist, dass die Rechte aus dem durch die Täuschung herbeigeführten Vertrag nicht geltend gemacht werden können; die Täuschung kann also zu einem Schadensersatzanspruch auf Schuldbefreiung führen (BAG 24. Februar 2011 - 6 AZR 626/09 - Rn. 62, AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 42 = EzA BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 8; 10. Februar 2004 - 9 AZR 401/02 - zu A IV der Gründe, BAGE 109, 294 allgemein für Erregung eines Irrtums beim anderen Vertragspartner; st. Rspr. des BGH seit 31. Januar 1962 - VIII ZR 120/60 - NJW 1962, 1196; vgl. auch BGH 18. September 2001 - X ZR 107/00 - zu II 2 c aa der Gründe, NJW-RR 2002, 308) .
  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 486/08

    Gleichbehandlung bei Lohnerhöhung

  • BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 311/00

    Angemessenheit der Ausbildungsvergütung

  • BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 634/09

    Diakonische Einrichtung - Bezugnahme auf Arbeitsordnung

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 380/99

    Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Falschbeantwortung der Frage nach einer

  • BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 609/08

    Außerordentliche Kündigung - Verbraucherinsolvenz

  • BGH, 18.09.2001 - X ZR 107/00

    Rückabwicklung eines durch Täuschung und Drohung einer Vertragspartei zustande

  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 546/08

    Pensions-Sicherungs-Verein - Leistungsbescheid - Verbindlichkeit

  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 225/08

    Betriebsrente - Betriebsübergang - Gesamterledigungsklausel - Verwirkung

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 963/08

    Internationales Privatrecht - Zulässigkeit der Revision

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Zudem muss der Verpflichtete sich darauf einstellen dürfen, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BAG 23. August 2011 - 3 AZR 575/09 - Rn. 57, EzA BGB 2002 § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 20; vgl. auch 22. April 2009 - 5 AZR 292/08 - Rn. 28, AP BGB § 611 Wegezeit Nr. 11) .
  • ArbG Bonn, 20.05.2020 - 5 Ca 83/20

    Kein allgemeines Fragerecht nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren

    Dies gilt auch für Ausbildungsverträge (BAG 23. August 2011 - 3 AZR 575/09 - Rn. 44) .
  • BAG, 16.07.2013 - 9 AZR 784/11

    Berufsausbildung - Anspruch auf Abfindung

    Sie soll den Auszubildenden und seine unterhaltsverpflichteten Eltern bei der Lebenshaltung finanziell unterstützen, die Heranbildung eines ausreichenden Nachwuchses an qualifizierten Fachkräften gewährleisten und die Leistungen des Auszubildenden in gewissem Umfang "entlohnen" (st. Rspr., zuletzt BAG 23. August 2011 - 3 AZR 575/09 - Rn. 37 mwN, BAGE 139, 89; vgl. BAG 19. Februar 2008 - 9 AZR 1091/06 - Rn. 18 mwN, BAGE 126, 12 zur Vorgängervorschrift § 10 BBiG aF) .

    Eine vereinbarte Ausbildungsvergütung ist in der Regel unangemessen, wenn sie die einschlägige tarifliche oder branchenübliche Vergütung um mehr als 20 % unterschreitet (st. Rspr., vgl. BAG 23. August 2011 - 3 AZR 575/09 - Rn. 41, BAGE 139, 89 zu § 17 Abs. 1 AltPflG aF) .

    Im Einzelfall kann es zwar Gründe geben, einen an sich geltenden Maßstab nicht zur Prüfung der Angemessenheit heranzuziehen (BAG 23. August 2011 - 3 AZR 575/09 - Rn. 39 mwN, BAGE 139, 89 zu § 17 Abs. 1 AltPflG aF) .

    Das schließt eine Orientierung an den finanziellen Möglichkeiten der Träger der praktischen Ausbildung aus (BAG 23. August 2011 - 3 AZR 575/09 - Rn. 40 mwN, BAGE 139, 89 zu § 17 Abs. 1 AltPflG aF) .

    Damit wäre es nicht vereinbar, bei einer Unterschreitung der nach der Verkehrsanschauung angemessenen Ausbildungsvergütung den Anspruch zugunsten des Trägers der praktischen Ausbildung auf das gerade noch Angemessene zu begrenzen (st. Rspr., vgl. BAG 23. August 2011 - 3 AZR 575/09 - Rn. 41 mwN, BAGE 139, 89 zu § 17 Abs. 1 AltPflG aF; 19. Februar 2008 - 9 AZR 1091/06 - Rn. 50 mwN, BAGE 126, 12 zu § 12 Abs. 1 KrPflG; 25. Juli 2002 - 6 AZR 311/00 - zu I 8 der Gründe zu § 10 BBiG aF) .

  • BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 732/13

    Angemessene Ausbildungsvergütung - mit öffentlichen Mitteln geförderter

    Allein die Tatsache, dass der Ausbildende nur über beschränkte finanzielle Mittel verfügt, rechtfertigt keine Ausnahme von der gesetzlichen Pflicht, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren (vgl. BAG 23. August 2011 - 3 AZR 575/09 - Rn. 40 mwN, BAGE 139, 89) .
  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 274/12

    Teilweiser Widerruf einer Versorgungszusage wegen Rechtsmissbrauchs

    Widersprüchliches Verhalten ist nur dann rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 62; 23. August 2011 - 3 AZR 575/09 - Rn. 60, BAGE 139, 89; 29. September 2010 - 3 AZR 546/08 - Rn. 21; BGH 17. Februar 2005 - III ZR 172/04 - zu III der Gründe, BGHZ 162, 175) .
  • LAG München, 19.11.2013 - 6 Sa 334/13

    Angemessene Vergütung

    Die Begrenzung auf das gerade noch Angemessene zugunsten des Trägers der Ausbildung wäre damit nicht vereinbar (ebenso BAG 23.8. 2011 - 3 AZR 575/09, NZA 2012, 211, unter Rz. 41).
  • BAG, 26.03.2013 - 3 AZR 101/11

    Berufsbildung - Angemessene Ausbildungsvergütung - Abgrenzung von industrieller

    Die Ausbildungsvergütung soll den Auszubildenden und dessen unterhaltspflichtige Eltern bei der Lebenshaltung finanziell unterstützen (vgl. BAG 23. August 2011 - 3 AZR 575/09 - Rn. 37, BAGE 139, 89) ; sie stellt jedoch kein Unterhaltskompensat dar.
  • BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 789/13

    Angemessene Ausbildungsvergütung - mit öffentlichen Mitteln geförderter

    Allein die Tatsache, dass der Ausbildende nur über beschränkte finanzielle Mittel verfügt, rechtfertigt keine Ausnahme von der gesetzlichen Pflicht, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren (vgl. BAG 23. August 2011 - 3 AZR 575/09 - Rn. 40 mwN, BAGE 139, 89) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2014 - 3 Sa 305/11

    Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer bei Manipulation

    In diesem Zusammenhang ist anerkannt, dass eine Haftung des Vertragspartners gemäß § 311 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 280 Abs. 1 BGB dann gegeben ist, wenn der Vertrag auf Grund eines schuldhaften und pflichtwidrigen Einwirkens auf die Willensbildung des Geschädigten zu Stande gekommen ist und die verletzte Pflicht gerade vor diesen Nachteilen schützen soll (BAG - 3 AZR 575/09 - juris Rn. 52; BGH - I ZR 176/03 - juris Rn. 30).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2012 - 10 Sa 86/12

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel auf den BAT - Anwendung

    Es ist erst dann rechtsmissbräuchlich, wenn die andere Seite auf ein Verhalten vertrauen durfte und ihre Interessen vorrangig schutzwürdig erscheinen (BAG vom 23.08.2011 - 3 AZR 575/09 - Rn. 60, NZA 2012, 211, mwN).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.04.2014 - 21 Sa 2218/13

    Kündigung eines Hauptpersonalratsmitglieds - Rechtsmissbräuchliches Berufen auf

  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.06.2012 - 3 Sa 30/11

    Angemessene Vergütung während der Zeit der Ausbildung- Elektrohandwerk

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2012 - 10 Sa 87/12

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel auf den BAT - Anwendung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2021 - 21 Sa 551/21

    Auslegung - Klageantrag - außerordentliche/hilfsweise ordentliche Kündigung -

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