Weitere Entscheidung unten: BAG, 10.11.2015

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   BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 575/14, 3 AZR 576/14, 3 AZR 574/14, 3 AZR 576/14, 3 AZR 574/14   

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BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 575/14, 3 AZR 576/14, 3 AZR 574/14, 3 AZR 576/14, 3 AZR 574/14 (https://dejure.org/2015,32620)
BAG, Entscheidung vom 10.11.2015 - 3 AZR 575/14, 3 AZR 576/14, 3 AZR 574/14, 3 AZR 576/14, 3 AZR 574/14 (https://dejure.org/2015,32620)
BAG, Entscheidung vom 10. November 2015 - 3 AZR 575/14, 3 AZR 576/14, 3 AZR 574/14, 3 AZR 576/14, 3 AZR 574/14 (https://dejure.org/2015,32620)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte - Höhe der Betriebsrente

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 75 Abs 1 BetrVG, § 1 TVG
    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte - Höhe der Betriebsrente

  • Wolters Kluwer

    Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte; Zulässigkeit einer Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei der betrieblichen Altersversorgung

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Arbeiter und Angestellte - Ungleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Arbeiter und Angestellte - Ungleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

  • bag-urteil.com

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • Betriebs-Berater

    Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte bei betrieblicher Altersversorgung

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte - Höhe der Betriebsrente

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten kann sachlich gerechtfertigt sein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeiter und Angestellte - und ihre Ungleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Altersversorgung - und die Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei der Betriebsrente kann rechtmäßig sein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei der Betriebsrente? Es kommt darauf an...

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei der bAV

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Es kommt auf die Umstände an - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    BAG erlaubt Unterschiede bei Arbeitern und Angestellten

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei betrieblicher Altersversorgung kann zulässig sein - Verstoß gegen betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nicht ersichtlich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Zulässigkeit einer Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei der betrieblichen Altersversorgung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten bei betrieblicher Altersvorsorge kann gerechtfertigt sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 98
  • NZA 2016, 656
  • BB 2016, 564
  • BB 2016, 637
  • DB 2016, 659
  • NZA-RR 2016, 204
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 757/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - arbeitsrechtlicher

    Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 575/14
    Das ist am Regelungszweck und dem aus ihm folgenden Differenzierungsgrund zu messen (vgl. BAG 17. Juni 2014 - 3 AZR 757/12 - Rn. 24 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 16.05.2014 - 6 Sa 559/13

    Kriterien für die Höhe des Ruhegeldes auf Grund einer Versorgungszusage

    Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 575/14
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. Mai 2014 - 6 Sa 559/13 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 49/04

    Betriebsvereinbarung und Gleichheitssatz

    Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 575/14
    Vielmehr durften sie im Rahmen des ihnen zustehenden Gestaltungs- und Beurteilungsspielraums bei der Normsetzung typisieren und pauschalieren (vgl. dazu nur BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 34, BAGE 133, 158; 9. Dezember 2014 - 1 AZR 102/13 - Rn. 23 mwN; 22. März 2005 - 1 AZR 49/04 - zu 3 a der Gründe, BAGE 114, 179) .
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 216/09

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 575/14
    Vielmehr durften sie im Rahmen des ihnen zustehenden Gestaltungs- und Beurteilungsspielraums bei der Normsetzung typisieren und pauschalieren (vgl. dazu nur BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 34, BAGE 133, 158; 9. Dezember 2014 - 1 AZR 102/13 - Rn. 23 mwN; 22. März 2005 - 1 AZR 49/04 - zu 3 a der Gründe, BAGE 114, 179) .
  • BAG, 30.09.2014 - 1 AZR 1083/12

    Dienstkleidung - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 575/14
    Bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung ist der Gleichheitssatz bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. etwa BAG 30. September 2014 - 1 AZR 1083/12 - Rn. 15 mwN, BAGE 149, 195) .
  • BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 102/13

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

    Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 575/14
    Vielmehr durften sie im Rahmen des ihnen zustehenden Gestaltungs- und Beurteilungsspielraums bei der Normsetzung typisieren und pauschalieren (vgl. dazu nur BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 34, BAGE 133, 158; 9. Dezember 2014 - 1 AZR 102/13 - Rn. 23 mwN; 22. März 2005 - 1 AZR 49/04 - zu 3 a der Gründe, BAGE 114, 179) .
  • LAG Düsseldorf, 15.04.2021 - 11 Sa 490/20

    Bevollmächtigung des Betriebsratsvorsitzenden; Rechtsscheinhaftung

    Dies gilt insbesondere, wenn - wie vorliegend - gruppenspezifisch unterschiedlich ausgestaltete Vergütungssysteme bestehen und damit auf einen Lebenssachverhalt abgestellt wird, der geeignet ist, eine unterschiedliche Behandlung sachlich zu rechtfertigen (vgl. BAG, Urteil vom 10.11.2015 - 3 AZR 575/14 - Juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.02.2017 - 2 Sa 1383/16

    Gleichbehandlungsgrundsatz - gewerbliche und kaufmännische Angestellte -

    Sind für verschiedene Arbeitnehmergruppen unterschiedliche Rechte oder Pflichten vorgesehen, verlangt der Gleichheitssatz, dass diese Differenzierung sachlich gerechtfertigt ist (BAG, Urteil vom 10. November 2015 - 3 AZR 576/14 -, Rn. 21, juris).

    Die daran anknüpfende Unterscheidung beruht für sich genommen nicht auf sachgerechten Erwägungen (BAG, Urteil vom 10. November 2015 - 3 AZR 576/14 -, Rn. 21, juris; BAG, Urteil vom 17. Juni 2014 - 3 AZR 757/12 -, Rn. 24, juris; BAG, Urteil vom 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04 -, BAGE 116, 136-143, Rn. 13; BAG, Urteil vom 10. Dezember 2002 - 3 AZR 3/02 -, BAGE 104, 205-219, Rn. 51).

    Das ist am Regelungszweck und dem aus ihm folgenden Differenzierungsgrund zu messen (BAG, Urteil vom 10. November 2015 - 3 AZR 576/14 -, Rn. 21, juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.02.2017 - 2 Sa 1294/16

    Gleichbehandlungsgrundsatz - gewerbliche und kaufmännische Angestellte -

    Sind für verschiedene Arbeitnehmergruppen unterschiedliche Rechte oder Pflichten vorgesehen, verlangt der Gleichheitssatz, dass diese Differenzierung sachlich gerechtfertigt ist (BAG, Urteil vom 10. November 2015 - 3 AZR 576/14 -, Rn. 21, juris).

    Die daran anknüpfende Unterscheidung beruht für sich genommen nicht auf sachgerechten Erwägungen (BAG, Urteil vom 10. November 2015 - 3 AZR 576/14 -, Rn. 21, juris; BAG, Urteil vom 17. Juni 2014 - 3 AZR 757/12 -, Rn. 24, juris; BAG, Urteil vom 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04 -, BAGE 116, 136-143, Rn. 13; BAG, Urteil vom 10. Dezember 2002 - 3 AZR 3/02 -, BAGE 104, 205-219, Rn. 51).

    Das ist am Regelungszweck und dem aus ihm folgenden Differenzierungsgrund zu messen (BAG, Urteil vom 10. November 2015 - 3 AZR 576/14 -, Rn. 21, juris).

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Rechtsprechung
   BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 576/14   

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BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 576/14 (https://dejure.org/2015,32634)
BAG, Entscheidung vom 10.11.2015 - 3 AZR 576/14 (https://dejure.org/2015,32634)
BAG, Entscheidung vom 10. November 2015 - 3 AZR 576/14 (https://dejure.org/2015,32634)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte - Altersteilzeit - Berücksichtigung der Freistellungsphase als Dienstzeit

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte - Höhe der Betriebsrente - Altersteilzeit - Berücksichtigung der Freistellungsphase als Dienstzeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 75 Abs 1 BetrVG, § 77 Abs 4 BetrVG, Art 3 Abs 1 GG, § 133 BGB, § 157 BGB
    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte - Höhe der Betriebsrente - Altersteilzeit - Berücksichtigung der Freistellungsphase als Dienstzeit

  • IWW

    § 75 BetrVG, § 75 Abs. 1 BetrVG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten in der betrieblichen Altersversorgung; Berücksichtigung der Freistellungsphase während der Altersteilzeit bei der Berechnung der Betriebsrente

  • bag-urteil.com

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte - Altersteilzeit - Berücksichtigung der Freistellungsphase als Dienstzeit

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte - Höhe der Betriebsrente - Altersteilzeit - Berücksichtigung der Freistellungsphase als Dienstzeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Betriebliche Altersversorgung; Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte; Altersteilzeit; Berücksichtigung der Freistellungsphase als Dienstzeit

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten in der betrieblichen Altersversorgung

  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte - Höhe der Betriebsrente - Altersteilzeit - Berücksichtigung der Freistellungsphase als Dienstzeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte - Altersteilzeit - Berücksichtigung der Freistellungsphase als Dienstzeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 1560
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 757/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - arbeitsrechtlicher

    Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 576/14
    Das ist am Regelungszweck und dem aus ihm folgenden Differenzierungsgrund zu messen (vgl. BAG 17. Juni 2014 - 3 AZR 757/12 - Rn. 24 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 16.05.2014 - 6 Sa 451/13

    Kriterien für die Höhe des Ruhegeldes auf Grund einer Versorgungszusage

    Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 576/14
    Auf die Revision des Klägers wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. Mai 2014 - 6 Sa 451/13 - teilweise aufgehoben.
  • BAG, 30.09.2014 - 1 AZR 1083/12

    Dienstkleidung - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 576/14
    Bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung ist der Gleichheitssatz bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. etwa BAG 30. September 2014 - 1 AZR 1083/12 - Rn. 15 mwN, BAGE 149, 195) .
  • BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 102/13

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

    Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 576/14
    Vielmehr durften sie im Rahmen des ihnen zustehenden Gestaltungs- und Beurteilungsspielraums bei der Normsetzung typisieren und pauschalieren (vgl. dazu nur BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 34, BAGE 133, 158; 9. Dezember 2014 - 1 AZR 102/13 - Rn. 23 mwN; 22. März 2005 - 1 AZR 49/04 - zu 3 a der Gründe, BAGE 114, 179) .
  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 763/13

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 576/14
    Nach dessen Übertragung galt die GBV damit als Betriebsvereinbarung im verbliebenen Betrieb Düsseldorf weiter; ein Gesamtbetriebsrat konnte für diesen nicht mehr errichtet werden (vgl. zur Weitergeltung einer Gesamtbetriebsvereinbarung als Betriebsvereinbarung, wenn nach einer Übertragung von Betrieben auf einen anderen Rechtsträger beim bisherigen Rechtsträger nur noch ein Betrieb verbleibt BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 763/13 - Rn. 53) .
  • BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 904/13

    Auslegung eines Versorgungstarifvertrags

    Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 576/14
    Ist dagegen - wie hier - die Auslegung nach Wortlaut, Systematik sowie Sinn und Zweck bereits eindeutig, kann auf den wirklichen Willen der Betriebsparteien nicht mehr zurückgegriffen werden ( vgl. zur Tarifauslegung BAG 10. Februar 2015 - 3 AZR 904/13 - Rn. 38; zum Gleichlauf der Auslegungsregeln BAG 17. September 2013 - 3 AZR 418/11 - Rn. 28) .
  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 418/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

    Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 576/14
    Ist dagegen - wie hier - die Auslegung nach Wortlaut, Systematik sowie Sinn und Zweck bereits eindeutig, kann auf den wirklichen Willen der Betriebsparteien nicht mehr zurückgegriffen werden ( vgl. zur Tarifauslegung BAG 10. Februar 2015 - 3 AZR 904/13 - Rn. 38; zum Gleichlauf der Auslegungsregeln BAG 17. September 2013 - 3 AZR 418/11 - Rn. 28) .
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 216/09

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 576/14
    Vielmehr durften sie im Rahmen des ihnen zustehenden Gestaltungs- und Beurteilungsspielraums bei der Normsetzung typisieren und pauschalieren (vgl. dazu nur BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 34, BAGE 133, 158; 9. Dezember 2014 - 1 AZR 102/13 - Rn. 23 mwN; 22. März 2005 - 1 AZR 49/04 - zu 3 a der Gründe, BAGE 114, 179) .
  • BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 49/04

    Betriebsvereinbarung und Gleichheitssatz

    Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 576/14
    Vielmehr durften sie im Rahmen des ihnen zustehenden Gestaltungs- und Beurteilungsspielraums bei der Normsetzung typisieren und pauschalieren (vgl. dazu nur BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 34, BAGE 133, 158; 9. Dezember 2014 - 1 AZR 102/13 - Rn. 23 mwN; 22. März 2005 - 1 AZR 49/04 - zu 3 a der Gründe, BAGE 114, 179) .
  • BAG, 17.04.2012 - 1 AZR 119/11

    Sozialplanabfindung

    Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 576/14
    Dies ist Folge der den jeweiligen Betriebsverfassungsorganen gesetzlich zugewiesenen Regelungskompetenz (vgl. BAG 17. April 2012 - 1 AZR 119/11 - Rn. 25, BAGE 141, 101) .
  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 431/10

    Betriebsrente - Anpassung - Ablösung einer Betriebsvereinbarung -

  • BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 134/15

    Betriebsrente - Günstigkeitsprinzip

    Bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung ist der Gleichheitssatz bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. etwa BAG 10. November 2015 - 3 AZR 576/14 - Rn. 21 mwN) .
  • BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 410/19

    Ruhegeld - Ablösung - Überversorgung

    (a) Dem Arbeitgeber sind, wenn es sich bei der Versorgungsordnung - wie vorliegend - um eine allgemeine Regelung mit kollektiver Wirkung handelt, Typisierungen, Pauschalierungen und Generalisierungen erlaubt (vgl. für den Fall einer Betriebsvereinbarung BAG 10. November 2015 - 3 AZR 576/14 - Rn. 37) .
  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 480/18

    Betriebliche Altersversorgung - Diskriminierung - Teilzeitarbeitnehmer

    Vielmehr sind Generalisierungen und Typisierungen zulässig ( BAG 10. November 2015 - 3 AZR 576/14 - Rn. 37) , wenn sie nur in geringfügigen und besonders gelagerten Fällen zu Ungerechtigkeiten und Härten führen und nicht in größerem Umfang systemwidrige Benachteiligungen entstehen (vgl. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - zu B 2 II 2 d ee der Gründe, BAGE 79, 236) .
  • LAG Düsseldorf, 14.07.2017 - 6 Sa 132/16

    Geltung einer neuen Versorgungsordnung; Stichtagsregelung

    Bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung ist der Gleichheitssatz bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BAG v. 19.07.2016 Rn. 33, aaO; vgl. weiter BAG v. 10.11.2015 - 3 AZR 576/14 - Rn. 21 mwN, AP Nr. 76 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung).
  • LAG Düsseldorf, 19.09.2018 - 12 Sa 315/18

    Betriebsrente; Altersteilzeit; Teilzeitfaktor; Verzugspauschale

    Die insoweit vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fälle enthielten aber entsprechende Regelungen, wie z.B., dass der Zeitraum der Altersteilzeit für das Ruhegeld als Teilzeitbeschäftigung berücksichtigt wird oder dass die Aufstockungsbeträge für die Ermittlung der Rente nicht zu berücksichtigen sind (BAG 19.05.2015 - 3 AZR 770/13, juris Rn.3; BAG 23.02.2016 - 3 AZR 44/14, juris Rn. 67, anders dagegen die Versorgungsordnung in BAG 10.11.2005 - 3 AZR 576/14, juris Rn. 11: Reduzierung des monatlichen Entgelts aufgrund der Altersteilzeitvereinbarung bleibt unberücksichtigt).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2016 - 6 Sa 173/15

    Abfindung am Ende der Altersteilzeit

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 18. September 2012, Rn. 55, mwN, vgl. 10. November 2015 - 3 AZR 576/14 - zitiert nach juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.09.2016 - 5 Sa 232/15

    Auslegung des Sozialplans aufgrund der Bildung einer Evangelisch-Lutherischen

    Dazu gehört die Gleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Situationen (vgl. BAG, Urteil vom 10. November 2015 - 3 AZR 576/14 - Rn. 21, juris = AP Nr. 76 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung).
  • ArbG Oberhausen, 06.09.2017 - 1 Ca 388/17
    Bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung ist der Gleichheitssatz verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BAG v. 19.07.2016 - 3 AZR 134/2., Rn. 33, zitiert nach juris; BAG v. 10.11.2015 - 3 AZR 576/14, Rn. 21, zitiert nach juris; BAG v. 30.10.2008 - 6 AZR 32/08, Rn. 17, zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2017 - 7 Sa 358/16

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Erfordernis der "Schriftlichkeit"

    Ist dagegen die Auslegung nach Wortlaut, Systematik sowie Sinn und Zweck bereits eindeutig, kann auf den wirklichen Willen der Betriebsparteien nicht mehr zurückgegriffen werden (BAG, Urteil vom 10. November 2015 - 3 AZR 576/14 - NJOZ 2016, 502, 508 Rz. 49 m. w. N.).
  • ArbG Bonn, 10.01.2019 - 1 Ca 1676/18
    Ist dagegen die Auslegung nach Wortlaut, Systematik sowie Sinn und Zweck bereits eindeutig, kann auf den wirklichen Willen der Betriebsparteien nicht mehr zurückgegriffen werden (vgl. BAG 10. November 2015 - 3 AZR 576/14 - juris).
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