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   BAG, 20.11.1984 - 3 AZR 584/83   

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https://dejure.org/1984,344
BAG, 20.11.1984 - 3 AZR 584/83 (https://dejure.org/1984,344)
BAG, Entscheidung vom 20.11.1984 - 3 AZR 584/83 (https://dejure.org/1984,344)
BAG, Entscheidung vom 20. November 1984 - 3 AZR 584/83 (https://dejure.org/1984,344)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 47, 206
  • NJW 1985, 1574
  • ZIP 1985, 561
  • NZA 1985, 393
  • VersR 1985, 976
  • BB 1985, 869
  • JR 1986, 308
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 15.11.1978 - 5 AZR 199/77

    Betriebsveräußerung - Betriebsübergang - Konkursverwalter - Vergleichsverwalter -

    Auszug aus BAG, 20.11.1984 - 3 AZR 584/83
    Es genügt, daß dem Erwerber eine Nutzungsberechtigung auf Zeit zusteht, wie etwa bei Pacht oder Nießbrauch (BAG Urteil vom 15. November 1978 - 5 AZR 199/77 - AP Nr. 14 zu § 613 a BGB, zu II 2 der Gründe).

    Schließlich ist es unerheblich, wie die wirtschaftliche Lage des veräußerten Betriebs zur Zeit der Veräußerung ist; § 613 a BGB gilt auch dann, wenn ein "konkursreifer" Betrieb vor Konkurseröffnung durch Verwertung im Rahmen der Insolvenz veräußert oder verpachtet wird (BAG Urteil vom 15. November 1978 - 5 AZR 199/77 - AP Nr. 14 zu § 613 a BGB, zu II 2 der Gründe, mit insoweit zustimmender Anm. von Willemsen zu AP Nr. 14 und 15 zu § 613 a BGB).

  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79

    Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren

    Auszug aus BAG, 20.11.1984 - 3 AZR 584/83
    Der Senat hat ihn in seinem Urteil vom 17. Januar 1980 (BAG 32, 326 = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB) für den Fall eingeschränkt, daß der Betrieb im Rahmen eines Konkursverfahrens veräußert wird.

    Vielmehr beruht die Grundsatzentscheidung vom 17. Januar 1980 (aaO) auf einer konkursrechtlichen Überlegung.

  • BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 800/76

    Leitende Angestellte - Zeitpunkt des Übergangs - Bestehende Arbeitsverhältnisse -

    Auszug aus BAG, 20.11.1984 - 3 AZR 584/83
    Auch wenn der Erwerber die Absicht hat, den Betrieb alsbald stillzulegen, erwirbt er ihn mit den Rechtsfolgen aus § 613 a BGB (BAG 27, 291, 297 = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB, zu 1 b der Gründe; Urteil vom 22. Februar 1978 - 5 AZR 800/76 - AP Nr. 11 zu § 613 a BGB, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 22.06.1978 - 3 AZR 832/76

    Veräußerung eines Betriebes - Versorgungsanwartschaften - Fortbestehen des

    Auszug aus BAG, 20.11.1984 - 3 AZR 584/83
    Durch die Betriebsübernahme ist die Beklagte Schuldnerin der Versorgungsanwartschaften der früheren Arbeitnehmer des H geworden (st. Rechtsprechung, vgl. Urteile des Senats vom 22. Juni 1978 - 3 AZR 832/76 - AP Nr. 12 zu § 613 a BGB und vom 15. März 1979 - 3 AZR 859/77 - AP Nr. 15 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 15.03.1979 - 3 AZR 859/77

    Erwerber eines Betriebes - Schuldner der Versorgungsansprüche - Übernommene

    Auszug aus BAG, 20.11.1984 - 3 AZR 584/83
    Durch die Betriebsübernahme ist die Beklagte Schuldnerin der Versorgungsanwartschaften der früheren Arbeitnehmer des H geworden (st. Rechtsprechung, vgl. Urteile des Senats vom 22. Juni 1978 - 3 AZR 832/76 - AP Nr. 12 zu § 613 a BGB und vom 15. März 1979 - 3 AZR 859/77 - AP Nr. 15 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 02.10.1974 - 5 AZR 504/73

    Widerspruch des Arbeitnehmers bei einem Betriebsteilübergang

    Auszug aus BAG, 20.11.1984 - 3 AZR 584/83
    Was als "Betrieb" oder "Betriebsteil" im Sinne des § 613 a BGB zu gelten hat, muß nach dem Zweck der Vorschrift bestimmt werden und berücksichtigen, daß die Vorschrift auch das Ziel verfolgt, bestehende Arbeitsverhältnisse zu schützen (BAG 26, 301, 307, 308, 309 = AP Nr. 1 zu § 613 a BGB, zu III 3 b der Gründe, mit insoweit zustimmender Anmerkung von Seiter; 27, 291, 295, 296 = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB, zu 1 a der Gründe, jeweils mit weiteren Nachweisen; Schaub, Das Arbeitsrecht der Gegenwart, Band 18, S. 71, 72 ff.).
  • BAG, 29.10.1975 - 5 AZR 444/74

    Betriebsübergang: Begriff und Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 20.11.1984 - 3 AZR 584/83
    Auch wenn der Erwerber die Absicht hat, den Betrieb alsbald stillzulegen, erwirbt er ihn mit den Rechtsfolgen aus § 613 a BGB (BAG 27, 291, 297 = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB, zu 1 b der Gründe; Urteil vom 22. Februar 1978 - 5 AZR 800/76 - AP Nr. 11 zu § 613 a BGB, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 03.07.1980 - 3 AZR 751/79

    Betriebsrenten - Insolvenzschutz - Neuer Träger - Konkurseröffnung - Bisheriger

    Auszug aus BAG, 20.11.1984 - 3 AZR 584/83
    In einem späteren Urteil vom 3. Juli 1980 (BAG 34, 38 = AP Nr. 22 zu § 613 a BGB) hat der Senat die insolvenzrechtliche Ausnahme von § 613 a BGB wesentlich erweitert.
  • BAG, 10.05.2012 - 8 AZR 434/11

    Betriebsübergang - Daseinsvorsorge - Rettungsdienst

    Einem Betriebsinhaberwechsel steht es nicht entgegen, wenn der Erwerber im Innenverhältnis Bindungen unterliegt (vgl. BAG 20. November 1984 - 3 AZR 584/83 - Rn. 16, BAGE 47, 206 = AP BGB § 613a Nr. 38 = EzA BGB § 613a Nr. 41) oder zur Veräußerung der Betriebsmittel im eigenen Namen nicht befugt ist (Staudinger/Annuß [2011] § 613a Rn. 65; HWK/Willemsen 5. Aufl. § 613a BGB Rn. 47) .

    Entscheidend ist, wer im Außenverhältnis als Vollrechtsinhaber auftritt (BAG 20. November 1984 - 3 AZR 584/83 - aaO) und die Verfügungsbefugnis über den betrieblichen Funktionszusammenhang erlangt hat (HWK/Willemsen aaO) .

  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 649/03

    Rentenanwartschaften bei Betriebsübergang in der Insolvenz

    Zu dieser Einschränkung kommt es dagegen nicht, wenn ein Sanierungsverfahren außerhalb des formalisierten insolvenzrechtlichen Verfahrens durchgeführt wird, selbst wenn das insolvenzrechtliche Verfahren von vornherein mangels Masse nicht eröffnet werden kann (Senat 20. November 1984 - 3 AZR 584/83 - BAGE 47, 206 unter Aufgabe von 3. Juli 1980 - 3 AZR 751/79 - BAGE 34, 38).
  • BAG, 10.05.2012 - 8 AZR 639/10

    Betriebsübergang - Daseinsvorsorge - Rettungsdienst

    Einem Betriebsinhaberwechsel steht es nicht entgegen, wenn der Erwerber im Innenverhältnis Bindungen unterliegt (vgl. BAG 20. November 1984 - 3 AZR 584/83 - zu 1 b der Gründe, BAGE 47, 206 = AP BGB § 613a Nr. 38 = EzA BGB § 613a Nr. 41) oder zur Veräußerung der Betriebsmittel im eigenen Namen nicht befugt ist (Staudinger/Annuß [2011] § 613a Rn. 65; HWK/Willemsen 5. Aufl. § 613a BGB Rn. 47) .

    Entscheidend ist, wer im Außenverhältnis als Vollrechtsinhaber auftritt (BAG 20. November 1984 - 3 AZR 584/83 - aaO) und die Verfügungsbefugnis über den betrieblichen Funktionszusammenhang erlangt hat (HWK/Willemsen aaO) .

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