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   BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 586/16   

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BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 586/16 (https://dejure.org/2018,10145)
BAG, Entscheidung vom 26.04.2018 - 3 AZR 586/16 (https://dejure.org/2018,10145)
BAG, Entscheidung vom 26. April 2018 - 3 AZR 586/16 (https://dejure.org/2018,10145)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Entgeltumwandlung - Anspruch auf Kündigung einer Direktversicherung

  • IWW

    § 241 Abs. 2 BGB, § 1a BetrAVG, § 30f Abs. 1 Satz 2 BetrAVG, § 1b Abs. 5 BetrAVG, § 7 Abs. 2 BetrAVG, § 1a Abs. 4 BetrAVG, § 1a Abs. 2 BetrAVG, § 1b Abs. 5 Satz 2 BetrAVG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Entgeltumwandlung; Kündigung einer Direktversicherung im bestehenden Arbeitsverhältnis; Gegenseitige Rücksichtnahme im zivilrechtlichen Schuldverhältnis; Stärkung der Direktversicherung durch sozialpolitische Erwägungen; Vorrang der Fortführung einer Direktversicherung ...

  • bag-urteil.com

    Entgeltumwandlung - Kündigung einer Direktversicherung im bestehenden Arbeitsverhältnis

  • Betriebs-Berater

    Anspruch auf Kündigung einer Direktversicherung

  • Betriebs-Berater

    Anspruch auf Kündigung einer Direktversicherung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Entgeltumwandlung - Anspruch auf Kündigung einer Direktversicherung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Kündigung einer Direktversicherung im bestehenden Arbeitsverhältnis

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1 a; BetrAVG § 1 b Abs. 5; BGB § 241 Abs. 2
    Keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Kündigung einer Direktversicherung bei finanzieller Notlage des Arbeitsnehmers

  • datenbank.nwb.de

    Entgeltumwandlung - Anspruch auf Kündigung einer Direktversicherung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Kündigung seiner Direktversicherung wegen Geldbedarf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Kündigung einer Direktversicherung im bestehenden Arbeitsverhältnis bei bloßem Geldbedarf

  • IWW (Kurzinformation)

    Altersversorgung | Entgeltumwandlung - Notlage des Arbeitnehmers rechtfertigt keine Auflösung der Direktversicherung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entgeltumwandlung - und der Anspruch auf Kündigung einer Direktversicherung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entgeltumwandlung - und die Kündigung einer Direktversicherung im bestehenden Arbeitsverhältnis

  • lto.de (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersvorsorge: Geldnot rechtfertigt nicht die Kündigung der Direktversicherung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entgeltumwandlung - Kündigung einer Direktversicherung im bestehenden Arbeitsverhältnis

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Entgeltumwandlung: Kündigung einer Direktversicherung im bestehenden Arbeitsverhältnis

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entgeltumwandlung - Kündigung einer Direktversicherung im bestehenden Arbeitsverhältnis

  • versr.de (Kurzinformation)

    Entgeltumwandlung - Kündigung einer Direktversicherung im bestehenden Arbeitsverhältnis

  • Betriebs-Berater (Pressemitteilung)

    Kündigung einer Direktversicherung im bestehenden Arbeitsverhältnis

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Entgeltumwandlung - Anspruch auf Kündigung einer Direktversicherung

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Kündigung einer Direktversicherung durch den Arbeitgeber

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsrente nicht wegen Geldbedarf kündbar

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Altersvorsorge nicht wegen Geldbedarfs kündbar

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Entgeltumwandlung - Kündigung einer Direktversicherung im bestehenden Arbeitsverhältnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wann ist der Arbeitgeber zur Kündigung der Direktversicherung verpflichtet?

  • esche.de (Pressemitteilung)

    Kündigung einer Direktversicherung ist auch bei akutem Geldbedarf ausgeschlossen

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Kündigung einer Direktversicherung im bestehenden Arbeitsverhältnis

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Direktversicherung eines Arbeitnehmers im bestehenden Arbeitsverhältnis kann nicht zur Deckung eines Geldbedarfs gekündigt werden - Für den Versorgungsfall bereits angespartes Kapital darf nicht für den Ausgleich von Schulden dienen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    BGB § 241 Abs. 2 ; BetrAVG § 1a
    Entgeltumwandlung - Kündigung einer Direktversicherung im bestehenden Arbeitsverhältnis

Besprechungen u.ä. (3)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wo betriebliche Altersversorgung draufsteht, ist auch Altersversorgung drin

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Pflicht zur Kündigung einer Direktversicherung

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Kein Recht auf Kündigung einer Direktversicherung bei Entgeltumwandlung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 162, 354
  • NJW 2018, 2346
  • ZIP 2018, 1315
  • MDR 2018, 1006
  • NZA 2018, 929
  • VersR 2018, 1024
  • BB 2018, 1204
  • BB 2018, 1587
  • BB 2018, 2107
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 464/15

    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse - Eigenbeiträge - Umfassungszusage

    Auszug aus BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 586/16
    Unschädlich ist, dass der Kläger das Eventualverhältnis nicht ausdrücklich in der Fassung seiner Anträge zum Ausdruck gebracht hat (vgl. etwa BAG 21. März 2017 - 3 AZR 464/15 - Rn. 46 mwN) .
  • BAG, 20.06.2017 - 3 AZR 179/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 586/16
    Die Schutz- und Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers gilt auch für die Vermögensinteressen der Arbeitnehmer (vgl. etwa BAG 20. Juni 2017 - 3 AZR 179/16 - Rn. 86 mwN) .
  • BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 864/15

    Befristung - Eigenart der Arbeitsleistung - Schauspieler in einer Krimiserie

    Auszug aus BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 586/16
    Eine eigene Abwägung durch das Revisionsgericht ist dann möglich, wenn die des Berufungsgerichts fehlerhaft oder unvollständig ist und sämtliche relevanten Tatsachen feststehen (vgl. etwa BAG 30. August 2017 - 7 AZR 864/15 - Rn. 41 mwN) .
  • LAG Köln, 08.07.2016 - 9 Sa 14/16

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zustimmung des Arbeitgebers zur Kündigung eines

    Auszug aus BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 586/16
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 8. Juli 2016 - 9 Sa 14/16 - wird zurückgewiesen.
  • Drs-Bund, 09.12.2003 - BT-Drs 15/2150
    Auszug aus BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 586/16
    (3) Der gesetzgeberische Wille, Arbeitnehmern den Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung im Interesse der damit verbundenen Sicherungsfunktion zu ermöglichen, wird ergänzt durch die dem Betriebsrentengesetz zugrundeliegende Intention, Betriebsrentenanwartschaften angesichts ihrer zunehmenden Bedeutung für die spätere Alterssicherung der Arbeitnehmer möglichst lückenlos bis zum Eintritt des Versorgungsfalls zu sichern und zu erhalten (vgl. auch BT-Drs. 15/2150 S. 52; BT-Drs. 7/1281 S. 26) .
  • BGH, 08.06.2016 - IV ZR 346/15

    Betriebliche Altersversorgung: Inanspruchnahme des Rückkaufswerts der

    Auszug aus BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 586/16
    Auch bei einer unwiderruflichen Bezugsberechtigung eines Dritten verbleibt das Recht, das Versicherungsverhältnis zu kündigen, beim Versicherungsnehmer (vgl. BGH 8. Juni 2016 - IV ZR 346/15 - Rn. 12 und 17 f.; 2. Dezember 2009 - IV ZR 65/09 - Rn. 14 mwN) .
  • LAG Hamm, 19.02.2014 - 4 Sa 1384/13

    Abfindung unverfallbarer Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 586/16
    Eine Möglichkeit für den Arbeitnehmer, das angesammelte Kapital nach einer Auflösung des Versorgungsvertrags anderweitig zu verwenden, enthält die Regelung allerdings gerade nicht (vgl. LAG Hamm 19. Februar 2014 - 4 Sa 1384/13 - Rn. 21) .
  • BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 14/06

    Anspruch auf Entgeltumwandlung - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 586/16
    Der Gesetzgeber wollte den eigenverantwortlichen Aufbau einer kapitalgedeckten privaten oder betrieblichen Altersversorgung begünstigen, den er zur Schließung drohender Versorgungslücken im Alter als unerlässlich ansah (vgl. BT-Drs. 14/4595 S. 1 und S. 37 f.; siehe hierzu auch BAG 12. Juni 2007 - 3 AZR 14/06 - Rn. 29, BAGE 123, 72) .
  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 598/04

    Aufklärungspflicht - Belegschaftsaktien - Darlehen

    Auszug aus BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 586/16
    Die Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers erfasst allerdings grundsätzlich nicht ausschließlich private Vermögensinteressen des Arbeitnehmers (vgl. MHdB/Reichold 4. Aufl. Bd. 1 § 91 Rn. 12; Ulbrich/Britz DB 2015, 247, 249; zur allgemeinen Pflicht des Arbeitgebers, die Vermögensinteressen des Arbeitnehmers wahrzunehmen: vgl. BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - Rn. 57, BAGE 116, 104; ErfK/Preis 18. Aufl. § 611a BGB Rn. 632) .
  • BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 7/00

    Betriebsrentenrechtliches Abfindungsverbot - Verrechnung

    Auszug aus BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 586/16
    Es soll verhindert werden, dass unverfallbare Anwartschaften - wie die des Klägers - vor Eintritt des Versorgungsfalls ausgezahlt und für die Vermögensbildung, den Ausgleich von Schulden oder den Konsum statt für die vorgesehene Versorgung verwendet werden (vgl. hierzu auch BAG 17. Oktober 2000 - 3 AZR 7/00 - zu B II 2 b aa der Gründe, BAGE 96, 54; Blomeyer/Rolfs/Otto/Rolfs BetrAVG 6. Aufl. § 3 Rn. 2) .
  • Drs-Bund, 14.11.2000 - BT-Drs 14/4595
  • BGH, 02.12.2009 - IV ZR 65/09

    Einschränkung eines unwiderruflichen Bezugsrechts mit einem Vorbehalt; Übergang

  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 444/08

    Schadensersatz - Pflicht zur Wahrung der Interessen der Arbeitnehmer

  • BAG, 14.10.2021 - 8 AZR 96/20

    Entgeltumwandlung - Pfändbares Arbeitseinkommen

    Mit ihrer Hilfe soll, da das beständig sinkende Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung zu Versorgungslücken führt, auch der Lebensstandard des Arbeitnehmers oder gegebenenfalls seiner Hinterbliebenen nach Ausscheiden aus dem Berufs- bzw. Erwerbsleben zumindest teilweise gesichert werden (vgl. BAG 26. April 2018 - 3 AZR 586/16 - Rn. 16 mwN, BAGE 162, 354) .

    Der Gesetzgeber wollte den eigenverantwortlichen Aufbau auch einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung begünstigen, den er zur Schließung drohender Versorgungslücken im Alter als unerlässlich ansah (BAG 26. April 2018 - 3 AZR 586/16 - Rn. 17 mwN, BAGE 162, 354) .

    Es soll verhindert werden, dass unverfallbare Anwartschaften vor Eintritt des Versorgungsfalls ausgezahlt und für die Vermögensbildung, den Konsum, aber auch den Ausgleich von Schulden statt für die vorgesehene Versorgung verwendet werden (BAG 26. April 2018 - 3 AZR 586/16 - Rn. 18, BAGE 162, 354) .

  • BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 228/21

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - Auslandsbezug

    Unschädlich ist, dass die Klägerin das Eventualverhältnis nicht ausdrücklich in der Fassung ihres Antrags zum Ausdruck gebracht hat (vgl. BAG 26. April 2018 - 3 AZR 586/16 - Rn. 25, BAGE 162, 354) .
  • BAG, 07.06.2018 - 8 AZR 96/17

    Schadensersatz - Arbeitnehmerhaftung - Ausschlussfrist - Fristbeginn - Fälligkeit

    Die Schutz- und Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers gilt auch für die Vermögensinteressen der Arbeitnehmer (vgl. etwa BAG 26. April 2018 - 3 AZR 586/16 - Rn. 10 mwN) .
  • BAG, 21.09.2021 - 3 AZR 147/21

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze - Diskriminierung wegen des

    Eine eigene Abwägung durch das Revisionsgericht ist dann möglich, wenn die des Berufungsgerichts fehlerhaft oder unvollständig ist und sämtliche relevanten Tatsachen feststehen (BAG 26. April 2018 - 3 AZR 586/16 - Rn. 13, BAGE 162, 354; 30. August 2017 - 7 AZR 864/15 -Rn. 41 mwN, BAGE 160, 133) .
  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 69/18

    Klage auf Abgabe von Wissens- und Willenserklärungen - Rücksichtnahmepflicht

    Die Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers erfasst allerdings grundsätzlich nicht ausschließlich private Vermögensinteressen des Arbeitnehmers (BAG 26. April 2018 - 3 AZR 586/16 - Rn. 10 mwN; zu der grundsätzlich fehlenden allgemeinen Pflicht des Arbeitgebers, die Vermögensinteressen des Arbeitnehmers wahrzunehmen, BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - Rn. 57, BAGE 116, 104; ErfK/Preis 19. Aufl. § 611a BGB Rn. 632) .
  • BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 201/17

    Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung

    Nach den vom Gesetzgeber getroffenen Wertentscheidungen soll sie eine notwendige Ergänzung der durch die Sozialversicherung gewährten Sicherung der Arbeitnehmer im Alter darstellen und ihren Lebensstandard zumindest teilweise sichern (vgl. BT-Drs. 7/1281 S. 19; BAG 26. April 2018 - 3 AZR 586/16 - Rn. 16 mwN, BAGE 162, 354) .
  • LG Nürnberg-Fürth, 06.09.2018 - 2 O 5504/17

    Widerspruchsrecht bei im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge geschlossenen

    Die sozialpolitische Funktion der betrieblichen Altersversorgung erfasst das staatliche Interesse, dass ein Arbeitnehmer im Alter nicht der Allgemeinheit zur Last fällt und dient auch der notwendigen Ergänzung der durch die Sozialversicherung gewährten Sicherung der Arbeitnehmer im Alter (BAG Urt. v. 26.4.2018 - 3 AZR 586/16, NJW 2018, 2346 unter Hinweis auf BT-Drs. 7/1281 S. 19).

    Insoweit liegt es auch im Interesse des einzelnen Arbeitnehmers, seine betriebliche Altersversorgung aufrecht zu erhalten (BAG Urt. v. 26.4.2018 - 3 AZR 586/16, NJW 2018, 2346).

    Es soll verhindert werden, dass unverfallbare Anwartschaften - wie die der Klägerin - vor Eintritt des Versorgungsfalls ausgezahlt und für die Vermögensbildung, den Ausgleich von Schulden oder den Konsum statt für die vorgesehene Versorgung verwendet werden (BAG Urt. v. 26.4.2018 - 3 AZR 586/16, NJW 2018, 2346).".

  • LAG Niedersachsen, 05.09.2019 - 4 Sa 5/19

    Angemessenheit einer Altersgrenze in der betrieblichen Altersversorgung;

    Nach den vom Gesetzgeber getroffenen Wertentscheidungen soll sie eine notwendige Ergänzung der durch die Sozialversicherung gewährten Sicherung der Arbeitnehmer im Alter darstellen und ihren Lebensstandard zumindest teilweise sichern (vgl. BT-Drs. 7/1281 S. 19; BAG 26. April 2018 - 3 AZR 586/16 ) , da das beständig sinkende Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. etwa Rentenversicherungsbericht 2018 der Bundesregierung S. 38) zu Versorgungslücken führt (ErfK/Steinmeyer, BetrAVG, 19. Aufl., § 1a Rn. 1).
  • OLG Braunschweig, 04.09.2019 - 11 U 116/18

    Kündigung einer Direktversicherung durch einen Insolvenzverwalter;

    Soweit das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 26. April 2018 - 3 AZR 586/16 -, BAGE 162, 354-360, Rn. 10) entschieden hat, dass § 241 Abs. 2 BGB den Arbeitgeber nicht verpflichte, eine zugunsten des Arbeitnehmers zur Durchführung einer Entgeltumwandlung abgeschlossene Direktversicherung zu kündigen, wenn der Arbeitnehmer mit dem Rückkaufswert der Versicherung Verbindlichkeiten tilgen wolle, ist diese Entscheidung auf den vorliegenden Sachverhalt bereits deshalb nicht übertragbar, als die der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zugrundeliegenden Vorschriften des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge (fortan: BetrAVG) gemäß § 17 BetrAVG auf den Insolvenzschuldner nicht anwendbar sind, da vom Schutz des BetrAVG Personen ausgenommen sind, die ein Unternehmen leiten, das sie aufgrund ihrer vermögensmäßigen Beteiligung und ihres Einflusses als ihr eigenes betrachten können; hierzu gehören u.a. auch der Allein- oder Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft (BGH, Urteil vom 24. Juni 2015 - IV ZR 411/13 -, juris, Rn. 29; Urteil vom 28. Januar 1991 - II ZR 29/90 -, juris, Rn. 9 m.w.N.; Steinmeyer in: ErfurterKomm, 19. Aufl., § 17 BetrAVG, Rn. 4f; Vogelsang in: Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 16. Aufl., § 273, Rn. 21).
  • BAG, 03.05.2022 - 3 AZR 472/21

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung

    Nach den vom Gesetzgeber getroffenen Wertentscheidungen soll sie eine notwendige Ergänzung der durch die Sozialversicherung gewährten Sicherung der Arbeitnehmer im Alter darstellen und ihren Lebensstandard zumindest teilweise sichern (vgl. BT-Drs. 7/1281 S. 19; BAG 19. März 2019 - 3 AZR 201/17 - Rn. 34, aaO; 26. April 2018 - 3 AZR 586/16 - Rn. 16 mwN, BAGE 162, 354) .
  • LG Nürnberg-Fürth, 25.03.2021 - 2 O 6595/20

    Kein Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers gem. § 5a Abs. 1 VVG in der

  • BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 91/17

    Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung

  • BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 369/17

    Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung

  • BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 314/17

    Dienstordnungs-Angestellter - Versorgung - Schadensersatz

  • BAG, 27.03.2019 - 5 AZR 94/18

    Tarifvertragliche Verdienstsicherung bei Wegfall von Belastungszulagen -

  • BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 393/17

    Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung

  • LG Köln, 05.07.2021 - 26 O 392/19

    Keine teleologische Reduktion des betriebsrentenrechtlichen Verfügungsverbotes im

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2022 - 7 Sa 405/21

    Teilzeitarbeit in der Elternzeit - Schadensersatzansprüche - formwirksamer Antrag

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