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   BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 589/99   

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BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 589/99 (https://dejure.org/2002,12057)
BAG, Entscheidung vom 19.02.2002 - 3 AZR 589/99 (https://dejure.org/2002,12057)
BAG, Entscheidung vom 19. Februar 2002 - 3 AZR 589/99 (https://dejure.org/2002,12057)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Feststellungsklage - Berechnung der Betriebsrente

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellungsinteresse bezüglich der Höhe einer betrieblichen Invaliditätsrente - Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Revisionsbegründung - Klageerweiterung im Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 149/92

    Zulage bei Heimerziehung

    Auszug aus BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 589/99
    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Veränderung des Klageantrags unter § 264 Nr. 2 oder 3 ZPO fällt und auch der neue Antrag auf unstreitiges oder festgestelltes tatsächliches Vorbringen gestützt werden kann (vgl. ua. BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 149/92 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 2 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 28, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 215/94

    Zeitanteilige Kürzung einer unverfallbaren Anwartschaft

    Auszug aus BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 589/99
    Die Angabe bestimmter Paragraphen ist nicht erforderlich (vgl. ua. BAG 4. Oktober 1994 - 3 AZR 215/94 - AP BetrAVG § 2 Nr. 22 = EzA BetrAVG § 2 Nr. 14, zu A der Gründe; 16. Juni 1999 - 4 AZR 446/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 31 = EzA TVG § 4 Rundfunk Nr. 20, zu I 1 der Gründe).
  • LAG Hessen, 07.07.1999 - 8 Sa 1132/98

    Berechnung einer Invalidenrente; Änderungen von Versorgungsordnungen; Eingriff in

    Auszug aus BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 589/99
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 7. Juli 1999 - 8 Sa 1132/98 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Klage als unzulässig abgewiesen wird.
  • BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 108/00

    Vergütung teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte bei Klassenfahrten

    Auszug aus BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 589/99
    Gegenstand und Richtung des Revisionsangriffs müssen erkennbar sein (vgl. ua. BAG 22. August 2001 - 5 AZR 108/00 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 144 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 66, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 446/98

    Vergütungsstufenberechnung und Übergangsregelung

    Auszug aus BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 589/99
    Die Angabe bestimmter Paragraphen ist nicht erforderlich (vgl. ua. BAG 4. Oktober 1994 - 3 AZR 215/94 - AP BetrAVG § 2 Nr. 22 = EzA BetrAVG § 2 Nr. 14, zu A der Gründe; 16. Juni 1999 - 4 AZR 446/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 31 = EzA TVG § 4 Rundfunk Nr. 20, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 08.05.1984 - 3 AZR 68/82

    Altersversorgung - Insolvenzschutz - Zeitwert - Vordienstzeiten

    Auszug aus BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 589/99
    Dies setzt aber voraus, daß die Feststellungsklage auf einem einfacheren Wege zu einer abschließenden Klärung des Rentenanspruchs führt (vgl. ua. BAG 8. Mai 1984 - 3 AZR 68/82 - AP BetrAVG § 7 Nr. 20 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 14, zu I der Gründe mwN).
  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 241/08

    Arbeitsschutz - rauchfreier Arbeitsplatz

    Für die Zulässigkeit der Revision ist es unerheblich, ob die Argumente des Klägers überzeugen (vgl. BAG 19. Februar 2002 - 3 AZR 589/99 - zu I der Gründe).
  • BAG, 18.01.2005 - 3 ABR 21/04

    Streit der Betriebsparteien über Betriebsrentenberechnung

    Zumindest das Feststellungsinteresse fehlt für die Klärung einzelner Berechnungsfragen, bei denen ungewiss ist, ob sie sich im Ergebnis auf den zu berechnenden Anspruch überhaupt auswirken (zur Zulässigkeit einer sog. Elementenfeststellungsklage vgl. ua. BAG 19. Februar 2002 - 3 AZR 589/99 -, zu III der Gründe mwN).
  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem

    Zwar ist anerkannt, dass Änderungen und Erweiterungen des Sachantrags in der Revisionsinstanz grundsätzlich unzulässig sind; dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Veränderung des Klageantrags unter § 264 Nr. 2 oder 3 ZPO fällt und auch der neue Antrag auf unstreitiges oder tatsächlich festgestelltes Vorbringen gestützt werden kann (vgl. BAG 19. Februar 2002 - 3 AZR 589/99 - zu II der Gründe mwN).
  • BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 371/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

    Dies gilt aber dann nicht, wenn die Änderung des Klageantrags unter § 264 Nr. 2 oder Nr. 3 ZPO fällt und der neue Antrag - wie hier - auf unstreitiges oder festgestelltes tatsächliches Vorbringen gestützt werden kann (vgl. nur BAG 17. November 2010 - 4 AZR 118/09 - Rn. 12; 19. Februar 2002 - 3 AZR 589/99 - zu II der Gründe) .
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 522/04

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage

    Das Feststellungsinteresse ist aber nur dann gegeben, wenn durch die Entscheidung über den Feststellungsantrag der Streit insgesamt beseitigt wird (st. Rspr., Senat 29. November 2001 - 4 AZR 757/00 - BAGE 100, 43, 51, zu I 2 b der Gründe; BAG 19. Februar 2002 - 3 AZR 589/99 -, zu III der Gründe; 5. Juni 2003 - 6 AZR 277/02 - aaO, zu I 1 b der Gründe mwN).

    Aus dem Antrag des Klägers hätte sich präzise ergeben müssen, welche Berechnungsmethode und -größen er festgestellt wissen will (Senat 29. November 2001 - 4 AZR 757/00 - BAGE 100, 43, 51, zu I 2 b der Gründe; vgl. BAG 19. Februar 2002 - 3 AZR 589/99 -).

  • BAG, 23.02.2011 - 10 AZR 579/09

    Tariflicher Zusatzurlaub - Nachtarbeit - Bereitschaftsdienst

    Dies gilt jedoch nicht, wenn die Veränderung des Klageantrags unter § 264 Nr. 2 oder 3 ZPO fällt und auch der neue Antrag auf unstreitiges oder festgestelltes tatsächliches Vorbringen gestützt werden kann (BAG 19. Februar 2002 - 3 AZR 589/99 - zu II der Gründe; GMP/Müller-Glöge ArbGG 7. Aufl. § 74 Rn. 44) .
  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 559/01

    Altersteilzeitanspruch sächsischer Grundschullehrer; gesetzliche Vertretung des

    Für diese wären nämlich neben der Erfüllung der Voraussetzungen des Tarifvertrages durch den Kläger noch zu viele weitere Voraussetzungen - unrechtmäßige Ermessensausübung durch den Beklagten, Verschulden, Entstehung eines Schadens - zu klären (vgl. BAG 19. Februar 2002 - 3 AZR 589/99 - nv.).
  • LAG Hessen, 24.09.2008 - 8 Sa 1370/07

    Rückwirkende Zusage der Lufthansa Betriebsrente - Berücksichtigung von

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, können auch einzelne Berechnungsgrundlagen einer Betriebsrente Gegenstand einer Feststellungsklage sein (vgl. nur BAG vom 19. Februar 2002 - 3 AZR 589/99; BAG vom 24. April 2001 - 3 AZR 355/00; EzA § 1 BetrAVG Nr. 73).
  • LAG Düsseldorf, 08.01.2004 - 5 Sa 1353/03

    Invaliditätsrente, Versorgungsordnung, Begrenzung des Berechnungseinkommens,

    Die Revision des Klägers zum Bundesarbeitsgericht blieb erfolglos, weil das Bundesarbeitsgericht die erhobene Feststellungsklage des Klägers bereits für unzulässig hielt (vgl. hierzu das zu den Akten gereichte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.02.2002 - 3 AZR 589/99 -).
  • LAG Hessen, 05.09.2007 - 8 Sa 1273/06

    Feststellungsklage - Zurückverweisung

    Dies setzt aber voraus, dass die Feststellungsklage auf einem einfacheren Weg zu einer abschließenden Klärung des Rechtsanspruchs führt (vgl. nur BAG vom 19. Februar 2002 - 3 AZR 589/99; BAG vom 08.05.1984 - 3 AZR 68/82 - EzA BetrAVG § 7 Nr. 14, zu I. d.Gr.).
  • LAG Niedersachsen, 29.04.2013 - 8 TaBV 126/12

    Einseitige Minderung des Auszahlungsbetrages eines Anpassungsfonds infolge eines

  • LAG Düsseldorf, 27.05.2015 - 12 Sa 1260/14

    Auslegung der VO 2004 der westdeutschen Spielbanken

  • LAG Düsseldorf, 07.12.2004 - 6 Sa 930/04

    Betriebliche Altersversorgung, Gesamtzusage, ablösende Betriebsvereinbarung

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