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   BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 593/01   

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https://dejure.org/2002,3307
BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 593/01 (https://dejure.org/2002,3307)
BAG, Entscheidung vom 10.09.2002 - 3 AZR 593/01 (https://dejure.org/2002,3307)
BAG, Entscheidung vom 10. September 2002 - 3 AZR 593/01 (https://dejure.org/2002,3307)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Reallohnbezogene Obergrenze bei der Betriebsrentenanpassung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anpassung einer Betriebsrente entsprechend der Kaufkraftentwicklung ; Anpassung der Betriebsrenten nur bis zur durchschnittlichen Steigerungsrate der Reallöhne der aktiven Arbeitnehmer ; Zulässigkeit einer jährlich gebündelten Anpassungsprüfung des Arbeitgebers; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsrentenrecht - Reallohnbezogene Obergrenze bei der Betriebsrentenanpassung: Feststellung der Reallohnentwicklung anhand der Entwicklung der Entgelte in einer repräsentativen Entgeltgruppe; gebündelte Anpassungsprüfung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Reallohnbezogene Begrenzung der Anpassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 880 (Ls.)
  • DB 2003, 1800
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 103/99

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 593/01
    Wenn das Unternehmen, das die zusätzlichen Mittel der Rentenanpassung erwirtschaften muß, schon seinen aktiven Arbeitnehmern eine Beteiligung an der wirtschaftlichen Entwicklung nur in einem Umfang zubilligt, der die allgemeine Verteuerung nicht oder nicht voll ausgleicht, können auch die Rentner nicht verlangen, besser gestellt zu werden (BAG 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 - BAGE 36, 39, 50 f.; 14. Februar 1989 - 3 AZR 313/87 - BAGE 61, 102, 105; 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 und 3 AZR 103/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 43 und 44 mit Anm. Blomeyer = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35 und 36; Blomeyer/Otto aaO § 16 Rn. 149 ff.; Höfer BetrAVG Band I Stand August 2001 § 16 Rn. 3476 f.).

    Eine Gruppenbildung war jedenfalls im Jahre 1995 auf der Grundlage des § 16 BetrAVG aF nicht erforderlich (BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 44 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 36).

    Sein Entscheidungsspielraum ist nicht überschritten, wenn klare, verdienstbezogene Abgrenzungskriterien die Gruppenbildung als sachgerecht erscheinen lassen (BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - aaO, zu 2 a der Gründe).

    Bei einem überdurchschnittlichen Lebensalter des Betriebsrentners könnte die Gruppe sogar völlig verschwinden (BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 44 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 36).

    Ein karrierebedingter oder auf einem besonderen persönlichen Einsatz beruhender Teil eingetretener Gehaltssteigerungen ist bei der im Rahmen des § 16 BetrAVG aF gebotenen typisierenden Berechnungsweise nicht zu berücksichtigen (BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - aaO, zu 2 a bb (2) der Gründe).

  • BAG, 11.08.1981 - 3 AZR 395/80

    Betriebliche Altersversorgung und Barabgeltung (Kohlebezugsrechte)

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 593/01
    Wenn das Unternehmen, das die zusätzlichen Mittel der Rentenanpassung erwirtschaften muß, schon seinen aktiven Arbeitnehmern eine Beteiligung an der wirtschaftlichen Entwicklung nur in einem Umfang zubilligt, der die allgemeine Verteuerung nicht oder nicht voll ausgleicht, können auch die Rentner nicht verlangen, besser gestellt zu werden (BAG 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 - BAGE 36, 39, 50 f.; 14. Februar 1989 - 3 AZR 313/87 - BAGE 61, 102, 105; 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 und 3 AZR 103/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 43 und 44 mit Anm. Blomeyer = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35 und 36; Blomeyer/Otto aaO § 16 Rn. 149 ff.; Höfer BetrAVG Band I Stand August 2001 § 16 Rn. 3476 f.).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats ist es Sache der Praxis, handhabbare und sachgerechte Modelle zu entwickeln, nach denen die reallohnbezogene Obergrenze ermittelt wird (BAG 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 - BAGE 36, 39, 51).

  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 287/00

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalausstattung

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 593/01
    Aus dem zwischenzeitlich eingetretenen Kaufkraftverlust, der anhand der Veränderungen des Preisindexes zu ermitteln ist, ergibt sich sein Anpassungsbedarf (BAG 16. Dezember 1976 - 3 AZR 795/75 - BAGE 28, 279, 291; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 3 f.; zuletzt 23. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - AP BetrAVG § 16 Nr. 46 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 38, zu 1 der Gründe; zustimmend Blomeyer/Otto BetrAVG 2. Aufl. § 16 Rn. 128 mwN).

    Er muß den Anpassungsbedarf nicht befriedigen, wenn er hierzu aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage ist, weil es ihm voraussichtlich nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus den Erträgen des Unternehmens nach dem Anpassungsstichtag und dem Wertzuwachs des Unternehmens aufzubringen (zuletzt BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - AP BetrAVG § 16 Nr. 46 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 38, zu 2 der Gründe mwN).

  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 83/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalauszehrung

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 593/01
    Wenn das Unternehmen, das die zusätzlichen Mittel der Rentenanpassung erwirtschaften muß, schon seinen aktiven Arbeitnehmern eine Beteiligung an der wirtschaftlichen Entwicklung nur in einem Umfang zubilligt, der die allgemeine Verteuerung nicht oder nicht voll ausgleicht, können auch die Rentner nicht verlangen, besser gestellt zu werden (BAG 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 - BAGE 36, 39, 50 f.; 14. Februar 1989 - 3 AZR 313/87 - BAGE 61, 102, 105; 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 und 3 AZR 103/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 43 und 44 mit Anm. Blomeyer = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35 und 36; Blomeyer/Otto aaO § 16 Rn. 149 ff.; Höfer BetrAVG Band I Stand August 2001 § 16 Rn. 3476 f.).
  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 593/01
    Aus dem zwischenzeitlich eingetretenen Kaufkraftverlust, der anhand der Veränderungen des Preisindexes zu ermitteln ist, ergibt sich sein Anpassungsbedarf (BAG 16. Dezember 1976 - 3 AZR 795/75 - BAGE 28, 279, 291; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 3 f.; zuletzt 23. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - AP BetrAVG § 16 Nr. 46 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 38, zu 1 der Gründe; zustimmend Blomeyer/Otto BetrAVG 2. Aufl. § 16 Rn. 128 mwN).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.05.2001 - 19 Sa 61/98

    Anpassung der Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 593/01
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 17. Mai 2001 - 19 Sa 61/98 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 142/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 593/01
    Eine solche Handhabung erspart dem Arbeitgeber erheblichen Verwaltungsaufwand und führt für den Betriebsrentner nicht zu einer unbilligen Belastung, weil sich lediglich der erste Anpassungsstichtag verschieben kann, während es für die Folgezeit bei einer Anpassungsprüfung jeweils nach Ablauf von drei Jahren bleibt (BAG 28. April 1992 - 3 AZR 142/91 - BAGE 70, 137; 21. August 2001 - 3 AZR 589/00 - AP BetrAVG § 16 Nr. 47 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 39; Blomeyer/Otto aaO § 16 Rn. 113; Heubeck/Höhne/Paulsdorff/Rau/Weinert Kommentar zum Betriebsrentengesetz Band I 2. Aufl. § 16 Rn. 74; Höfer aaO § 16 Rn. 3416, 3428 mwN; Andresen/Förster/Rößler/Rühmann Arbeitsrecht der Betrieblichen Altersversorgung II Teil 11 B Rn. 760).
  • BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 795/75

    Betriebliche Altersversorgung: Inflationsausgleich

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 593/01
    Aus dem zwischenzeitlich eingetretenen Kaufkraftverlust, der anhand der Veränderungen des Preisindexes zu ermitteln ist, ergibt sich sein Anpassungsbedarf (BAG 16. Dezember 1976 - 3 AZR 795/75 - BAGE 28, 279, 291; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 3 f.; zuletzt 23. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - AP BetrAVG § 16 Nr. 46 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 38, zu 1 der Gründe; zustimmend Blomeyer/Otto BetrAVG 2. Aufl. § 16 Rn. 128 mwN).
  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83

    Betriebsrenten - Anpassung - Kaufkraftentwicklung - Anpassungsprüfung

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 593/01
    Die Gerichte für Arbeitssachen haben in entsprechender Anwendung des § 315 Abs. 2 und Abs. 3 BGB zu überprüfen, ob der Arbeitgeber sich bei seiner Anpassungsentscheidung im beschriebenen Ermessensrahmen gehalten hat (BAG 23. April 1985 - 3 AZR 156/83 - BAGE 48, 272).
  • BAG, 14.02.1989 - 3 AZR 313/87

    Anpassung der Betriebsrenten - reallohnbezogenen Obergrenze

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 593/01
    Wenn das Unternehmen, das die zusätzlichen Mittel der Rentenanpassung erwirtschaften muß, schon seinen aktiven Arbeitnehmern eine Beteiligung an der wirtschaftlichen Entwicklung nur in einem Umfang zubilligt, der die allgemeine Verteuerung nicht oder nicht voll ausgleicht, können auch die Rentner nicht verlangen, besser gestellt zu werden (BAG 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 - BAGE 36, 39, 50 f.; 14. Februar 1989 - 3 AZR 313/87 - BAGE 61, 102, 105; 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 und 3 AZR 103/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 43 und 44 mit Anm. Blomeyer = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35 und 36; Blomeyer/Otto aaO § 16 Rn. 149 ff.; Höfer BetrAVG Band I Stand August 2001 § 16 Rn. 3476 f.).
  • BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 589/00

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Die Gerichte für Arbeitssachen haben in entsprechender Anwendung des § 315 Abs. 1 und 3 BGB zu überprüfen, ob der Arbeitgeber bei seiner Anpassungsentscheidung den ihm eingeräumten Ermessensspielraum überschritten hat (BAG 23. April 1985 - 3 AZR 156/83 - BAGE 48, 272, 276; 10. September 2002 - 3 AZR 593/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 52 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 41, zu II der Gründe).

    Es war und ist immer noch Sache der Praxis, handhabbare und sachgerechte Modelle zu entwickeln, nach denen die reallohnbezogene Obergrenze ermittelt wird (vgl. ua. BAG 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 - BAGE 36, 39, 51; 10. September 2002 - 3 AZR 593/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 52 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 41, zu III 2 a aa der Gründe).

  • LAG Baden-Württemberg, 12.12.2003 - 20 Sa 13/03

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Ermittlung der reallohnbezogenen

    Dieser vom Arbeitgeber festzustellende Anpassungsbedarf wird jedoch durch die sogenannte reallohnbezogene Obergrenze begrenzt (BAG, Urteil v. 10.09.2002 - 3 AZR 593/01 - AP Nr. 52 zu § 16 BetrAVG).

    Die Gerichte für Arbeitssachen haben in entsprechender Anwendung des § 315 Abs. 2 und Abs. 3 BGB zu überprüfen, ob der Arbeitgeber sich bei seiner Anpassungsentscheidung im beschriebenen Ermessensrahmen gehalten hat (BAG, Urteil v. 10.09.2002 - 3 AZR 593/01 - a.a.O.).

    Eine solche Handhabung erspart dem Arbeitgeber erheblichen Verwaltungsaufwand und führt für den Betriebsrentner nicht zu einer unbilligen Belastung, weil sich lediglich der erste Anpassungsstichtag verschieben kann, während es für die Folgezeit bei einer Anpassungsprüfung jeweils nach Ablauf von drei Jahren bleibt (BAG, Urteil v. 10.09.2002 - 3 AZR 593/01 - a.a.O.).

    Wenn Arbeitnehmer zu Gruppen zusammengefasst wurden, musste es sich um "typische Teile der Belegschaft" handeln (BAG, Urteil v. o.a., BAG, Urteil v. 10.09.2002 - 3 AZR 593/01 - a.a.O.; Urteil v. 23.05.2000 - 3 AZR 103/99 - AP Nr. 44 zu § 16 BetrAVG; Urteil v. 14.02.1989 - 3 AZR 313/87 - AP Nr. 23 zu § 16 BetrAVG; Urteil v. 11.08.1981 - 3 AZR 395/80 AP Nr. 11 zu § 16 BetrAVG).

    ddd) Zuletzt hat das BAG im Urteil v. 10.09.2002 (- 3 AZR 593/01 - a.a.O. unter III. 2 a) cc) (1) der Entscheidungsgründe) verlangt, die Ermittlung der reallohnbezogenen Obergrenze müsse generell und typisierend für eine Gruppe von Betriebsrentnern geschehen.

  • BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 217/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage einer Gewerkschaft

    Die Gerichte für Arbeitssachen haben in entsprechender Anwendung des § 315 Abs. 2 und 3 BGB zu überprüfen, ob der Arbeitgeber bei seiner Anpassungsentscheidung den ihm eingeräumten Ermessensspielraum überschritten hat (BAG 23. April 1985 - 3 AZR 156/83 - BAGE 48, 272, 276; 10. September 2002 - 3 AZR 593/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 52 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 41, zu II der Gründe).
  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 249/12

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Ausgleich des Kaufkraft-verlustes -

    Dieser hängt vom verfügbaren Einkommen ab (BAG 20. Mai 2003 - 3 AZR 179/02 - zu II 6 a der Gründe; 10. September 2002 - 3 AZR 593/01 - zu III 2 a cc (1) der Gründe; 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - zu 2 d bb der Gründe) .
  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 394/04

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Die Gerichte für Arbeitssachen haben in entsprechender Anwendung des § 315 Abs. 1 und 3 BGB zu überprüfen, ob der Arbeitgeber bei seiner Anpassungsentscheidung den ihm eingeräumten Ermessensspielraum überschritten hat (BAG 23. April 1985 - 3 AZR 156/83 - BAGE 48, 272, 276; 10. September 2002 - 3 AZR 593/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 52 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 41, zu II der Gründe).

    Es war und ist immer noch Sache der Praxis, handhabbare und sachgerechte Modelle zu entwickeln, nach denen die reallohnbezogene Obergrenze ermittelt wird (vgl. ua. BAG 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 - BAGE 36, 39, 51; 10. September 2002 - 3 AZR 593/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 52 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 41, zu III 2 a aa der Gründe).

  • LAG Hamm, 03.02.2009 - 4 Sa 972/08

    Betriebsrente; Anpassung; Garantieanpassung; Prognoseentscheidung

    Dieser muss den Anpassungsbedarf nicht befriedigen, wenn er hierzu aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage ist, weil es ihm voraussichtlich nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus den Erträgen und dem Wertzuwachs des Unternehmens nach dem Anpassungsstichtag aufzubringen (BAG, Urteil vom 10.09.2002 - 3 AZR 593/01 = AP Nr. 52 zu § 16 BetrAVG).
  • LAG Hamm, 20.05.2008 - 4 Sa 1738/07

    Betriebsrente; Anpassungsverpflichtung; Abwicklungsgesellschaft;

    Er muss den Anpassungsbedarf nicht befriedigen, wenn er hierzu aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage ist, weil es ihm voraussichtlich nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus den Erträgen und dem Wertzuwachs des Unternehmens nach dem Anpassungsstichtag aufzubringen (BAG, Urteil vom 10.09.2002 - 3 AZR 593/01 = AP Nr. 52 zu § 16 BetrAVG).
  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZN 952/12

    Betriebsrentenerhöhung - reallohnbezogene Obergrenze

    Dieser hängt vom verfügbaren Einkommen ab (BAG 20. Mai 2003 - 3 AZR 179/02 - zu II 6 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 1; 10. September 2002 - 3 AZR 593/01 - zu III 2 a cc (1) der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 52 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 41) .
  • LAG Baden-Württemberg, 12.12.2012 - 20 Sa 41/12

    Betriebsrente - Anpassungsüberprüfung - wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers -

    Die Gerichte für Arbeitssachen haben in entsprechender Anwendung des § 315 Abs. 1 und 3 BGB zu überprüfen, ob der Arbeitgeber bei seiner Anpassungsentscheidung den ihm eingeräumten Ermessensspielraum überschritten hat (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - Rn 17, Juris; BAG 10. September 2002 - 3 AZR 593/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 52, zu II der Gründe).
  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 460/12

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Ausgleich des Kaufkraftverlustes -

    Dieser hängt vom verfügbaren Einkommen ab (BAG 20. Mai 2003 - 3 AZR 179/02 - zu II 6 a der Gründe; 10. September 2002 - 3 AZR 593/01 - zu III 2 a cc (1) der Gründe; 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - zu 2 d bb der Gründe) .
  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 627/12

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Ausgleich des Kaufkraft-verlustes -

  • LAG Baden-Württemberg, 12.12.2012 - 20 Sa 40/12

    Betriebsrente; Anpassungsüberprüfung; wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers;

  • ArbG Mönchengladbach, 14.08.2008 - 4 Ca 3186/07

    Anpassung der Betriebsrente

  • LAG Hamm, 18.02.2014 - 9 Sa 1047/13

    Anspruch eines ehemaligen Arbeitnehmers auf Anpassung der laufenden Leistungen

  • LAG Hamm, 20.05.2008 - 4 Sa 1739/07

    Betriebsrente, Anpassungsverpflichtung, Abwicklungsgesellschaft,

  • ArbG Mönchengladbach, 02.11.2011 - 7 Ca 2255/11

    Anpassung einer Betriebsrente zum Anpassungsstichtag; Bestimmung der Belange der

  • LAG Hamm, 20.07.2011 - 4 Sa 170/10

    Anspruch auf Betriebsrentenanpassung im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit des

  • LAG Hamm, 15.05.2018 - 9 Sa 1571/17
  • ArbG Mönchengladbach, 29.03.2007 - 4 Ca 3671/06

    Betriebliche Altersversorgung / Anpassung

  • ArbG Mönchengladbach, 31.01.2007 - 5 Ca 3187/06

    Betriebliche Altersversorgung, Anpassung

  • ArbG Düsseldorf, 03.11.2008 - 2 Ca 4794/08

    Verschmelzung, Anpassungsprüfung

  • ArbG Mönchengladbach, 23.08.2012 - 4 Ca 1434/12

    Betriebliche Altersversorgung, Anpassung

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