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   BAG, 25.10.1988 - 3 AZR 598/86   

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https://dejure.org/1988,3053
BAG, 25.10.1988 - 3 AZR 598/86 (https://dejure.org/1988,3053)
BAG, Entscheidung vom 25.10.1988 - 3 AZR 598/86 (https://dejure.org/1988,3053)
BAG, Entscheidung vom 25. Oktober 1988 - 3 AZR 598/86 (https://dejure.org/1988,3053)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung einer Versorgungsanwartschaft - Kürzung einer Versorgungsanwartschaft um einen versicherungsmathematischen Abschlag - Eintritt des Versorgungsfalls

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 2; BetrAVG § 6; BGB § 133; BGB § 157; AnVNG § 25; RVO § 1248

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG §§ 2, 6; BGB §§ 133, 157; AVG § 25 Abs. 3; RVO § 1248 Abs. 3
    Betriebsrentenbezug mit "Erreichen der gesetzlichen Voraussetzungen für als Altersruhegeld": Anspruch der Frauen auf Vollrente mit Vollendung des 60. Lebensjahres

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 299
  • VersR 1989, 536
  • BB 1989, 1063
  • BB 1989, 360
  • DB 1989, 634
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.12.1964 - VIII ZR 47/63

    Zulässigkeit einer Klage auf wiederkehrende Leistungen

    Auszug aus BAG, 25.10.1988 - 3 AZR 598/86
    Eine solche Eventualwiderklage ist zulässig (BGHZ 21, 13; 43, 28).
  • BGH, 30.05.1956 - IV ZR 30/56

    Eventuelle Widerklage

    Auszug aus BAG, 25.10.1988 - 3 AZR 598/86
    Eine solche Eventualwiderklage ist zulässig (BGHZ 21, 13; 43, 28).
  • BAG, 22.02.1983 - 3 AZR 546/80

    Versorgungsanwartschaft - Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 25.10.1988 - 3 AZR 598/86
    Die "feste Altersgrenze" bezeichnet nicht notwendig ein festes Datum, sondern als Grundlage für die vom Arbeitnehmer verlangte Betriebstreue den Zeitpunkt, in dem der Arbeitnehmer die Vollrente erdient hat (BAGE 41, 414, 418 = AP Nr. 15 zu § 7 BetrAVG, zu 4b der Gründe; 52, 226, 233 = AP Nr. 33 zu § 7 BetrAVG).
  • BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 645/84

    Berücksichtigung von Tantiemen bei der Berechnung der Rentenhöhe - Verhälnis

    Auszug aus BAG, 25.10.1988 - 3 AZR 598/86
    Die "feste Altersgrenze" bezeichnet nicht notwendig ein festes Datum, sondern als Grundlage für die vom Arbeitnehmer verlangte Betriebstreue den Zeitpunkt, in dem der Arbeitnehmer die Vollrente erdient hat (BAGE 41, 414, 418 = AP Nr. 15 zu § 7 BetrAVG, zu 4b der Gründe; 52, 226, 233 = AP Nr. 33 zu § 7 BetrAVG).
  • BAG, 24.01.1989 - 3 AZR 519/88

    Widerruf von Zusagen einer Unterstützungskasse - Wirksamkeit nur bei Einschaltung

    Auszug aus BAG, 25.10.1988 - 3 AZR 598/86
    Die "feste Altersgrenze" bezeichnet nicht notwendig ein festes Datum, sondern als Grundlage für die vom Arbeitnehmer verlangte Betriebstreue den Zeitpunkt, in dem der Arbeitnehmer die Vollrente erdient hat (BAGE 41, 414, 418 = AP Nr. 15 zu § 7 BetrAVG, zu 4b der Gründe; 52, 226, 233 = AP Nr. 33 zu § 7 BetrAVG).
  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 164/00

    Die vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden mit unverfallbarer

    Das Landesarbeitsgericht beruft sich für seine gegenteilige Rechtsauffassung zu Unrecht auf das Senatsurteil vom 25. Oktober 1988 (- 3 AZR 598/86 - AP BetrAVG § 6 Nr. 15 = EzA BetrAVG § 2 Nr. 10).
  • LAG Köln, 05.05.2015 - 12 Sa 1154/14

    Höhe einer Betriebsrente

    An die Stelle der bisher genannten Altersgrenze (Vollendung des 65. Lebensjahres) treten durch Bezugnahme die weiteren Altersgrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung zur Gewährung von Altersruhegeld (vgl. dazu BAG, 25. Oktober 1988, 3 AZR 598/86, juris, Rz. 43).

    Das gesetzliche Recht, vor Vollendung des 65. Lebensjahres Betriebsrente verlangen zu können, ist für ihn gegenstandslos; er darf es schon nach der Versorgungsordnung (BAG, 25.10.1988, 3 AZR 598/86, juris, Rz. 48).

  • LAG Köln, 12.05.2015 - 12 Sa 394/14

    Höhe einer Betriebsrente

    An die Stelle der bisher genannten Altersgrenze (Vollendung des 65. Lebensjahres) treten durch Bezugnahme die weiteren Altersgrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung zur Gewährung von Altersruhegeld (vgl. dazu BAG, 25. Oktober 1988, 3 AZR 598/86, juris, Rz. 43).

    Das gesetzliche Recht, vor Vollendung des 65. Lebensjahres Betriebsrente verlangen zu können, ist für ihn gegenstandslos; er darf es schon nach der Versorgungsordnung (BAG, 25.10.1988, 3 AZR 598/86, juris, Rz. 48).

  • BAG, 28.05.2002 - 3 AZR 358/01

    Vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden

    [0,4]; 26. März 1985 - 3 AZR 236/83 -, 25. Februar 1986 - 3 AZR 485/84 -, 26. April 1988 - 3 AZR 411/86 - AP BetrAVG § 6 Nr. 10, 13, § 7 Nr. 45 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 9, 11, § 7 Nr. 25 [alle 0, 5]; 25. Oktober 1988 - 3 AZR 598/86 - AP BetrAVG § 6 Nr. 15 = EzA BetrAVG § 2 Nr. 10 [0,4]; 16. März 1993 - 3 AZR 350/92 - nv.
  • LAG Hamm, 20.11.2001 - 6 Sa 924/00

    Höhe einer vorzeitigen Altersleistung; Altersrente für Schwerbehinderte;

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  • LAG Köln, 17.08.2011 - 9 Sa 318/11

    Betriebliche Altersversorgung; Betriebsrente; Ratierliche Kürzung für die Zukunft

    Die Ansicht der Klägerin, insbesondere nach den Maßstäben in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Oktober 1988 - 3 AZR 598/86 - müsse im vorliegenden Fall die Ruhegeldordnung dahin ausgelegt werden, dass für Frauen die Vollendung des 60. Lebensjahres als feste Altersgrenze gelte, teilt die Kammer nicht.
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