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   BAG, 31.05.1994 - 3 AZR 599/93   

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https://dejure.org/1994,2415
BAG, 31.05.1994 - 3 AZR 599/93 (https://dejure.org/1994,2415)
BAG, Entscheidung vom 31.05.1994 - 3 AZR 599/93 (https://dejure.org/1994,2415)
BAG, Entscheidung vom 31. Mai 1994 - 3 AZR 599/93 (https://dejure.org/1994,2415)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung des tariflichen Abfindungsanspruchs bei Entlassung - Anrechnung von früheren Beschäftigungszeiten - Maßgeblichkeit des tatsächlichen Bestands des Arbeitsverhältnisses bei dem letzten Arbeitgeber und dessen Rechtsvorgänger - Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Entlassung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1; Tarifvertrag über die Qualifizierung und Milderung wirtscha... ftlicher Nachteile im Zusammenhang mit der Privatisierung (GPH-TV) vom 28./31.1.1991 § 9 Abs. 2, § 11 Satz 2; TVG § 4 Abs. 3; GG Art. 3 Abs. 1
    Neue Bundesländer: Tariflicher Abfindungsanspruch bei Entlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 236
  • BB 1994, 1720
  • DB 1994, 2456
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93

    Sozialplanabfindung - Bemessung nach der Betriebszugehörigkeit

    Auszug aus BAG, 31.05.1994 - 3 AZR 599/93
    In seinem Urteil vom 16. März 1994 (- 10 AZR 606/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) hat das Bundesarbeitsgericht bereits darauf hingewiesen, daß dadurch die Abfindung nicht zu einer Entschädigung für den Verlust eines Besitzstandes oder zu einer Vergütung für in der Vergangenheit für den Betrieb geleistete Diensten wird.

    Er hatte keinen Anlaß, eine Regelung über Abfindungen zu schaffen, falls der Kläger seinen Arbeitsplatz verlieren sollte (vgl. auch BAG Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 129/92

    Sozialplanabfindung für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 31.05.1994 - 3 AZR 599/93
    Diesem Zweck widerspricht es nicht, wenn die Höhe einer solchen Überbrückungshilfe (vgl. BAGE 48, 294 [BAG 23.04.1985 - 1 ABR 3/81] = AP Nr. 26 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 28. Oktober 1992 - 10 AZR 129/92 - AP Nr. 66 zu § 112 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; BAG Urteil vom 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 - AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972) vergangenheitsbezogen nach der zurückgelegten Beschäftigungszeit bemessen wird.
  • BAG, 10.11.1993 - 4 AZR 184/93

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Entlassung

    Auszug aus BAG, 31.05.1994 - 3 AZR 599/93
    Unter dem Bestand des Arbeitsverhältnisses als entscheidender Größe ist die tatsächlich bestehende arbeitsrechtliche Verbindung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu verstehen (BAG Urteil vom 10. November 1993 - 4 AZR 184/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 01.04.1993 - 4 AZR 73/93

    Anrechnung von Dienstzeiten des MfS

    Auszug aus BAG, 31.05.1994 - 3 AZR 599/93
    Es ist nicht sachfremd, die Abfindungshöhe nach der tatsächlichen Betriebszugehörigkeitszeit beim letzten Beschäftigungsbetrieb und dessen Rechtsvorgänger zu berechnen (BAG Urteil vom 1. April 1993 - 4 AZR 73/93 (A) - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bewachungsgewerbe).
  • BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 222/92

    Sozialplanabfindung bei Aufhebungsvertrag

    Auszug aus BAG, 31.05.1994 - 3 AZR 599/93
    Diesem Zweck widerspricht es nicht, wenn die Höhe einer solchen Überbrückungshilfe (vgl. BAGE 48, 294 [BAG 23.04.1985 - 1 ABR 3/81] = AP Nr. 26 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 28. Oktober 1992 - 10 AZR 129/92 - AP Nr. 66 zu § 112 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; BAG Urteil vom 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 - AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972) vergangenheitsbezogen nach der zurückgelegten Beschäftigungszeit bemessen wird.
  • BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 3/81

    Wirksamkeit eines Sozialplanes

    Auszug aus BAG, 31.05.1994 - 3 AZR 599/93
    Diesem Zweck widerspricht es nicht, wenn die Höhe einer solchen Überbrückungshilfe (vgl. BAGE 48, 294 [BAG 23.04.1985 - 1 ABR 3/81] = AP Nr. 26 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 28. Oktober 1992 - 10 AZR 129/92 - AP Nr. 66 zu § 112 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; BAG Urteil vom 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 - AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972) vergangenheitsbezogen nach der zurückgelegten Beschäftigungszeit bemessen wird.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.1993 - 3 Sa 47/93

    Abfindung; Tarifvertrag; Arbeitsverhältnis; Beschäftigungszeitraum;

    Auszug aus BAG, 31.05.1994 - 3 AZR 599/93
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 5. Mai 1993 - 3 Sa 47/93 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 28.07.1999 - 4 AZR 175/98

    Tarifvertragliche Abfindung bei Betriebsstillegung

    Ein Blick auf die sonstige Tarifpraxis zeigt, daß es durchaus üblich ist, die Betriebsschließung zu nennen: "Strukturveränderungen in der Einrichtung bis einschließlich einer Auflösung" (BAG Urteil vom 17. Januar 1995 - 3 AZR 359/94 - AP Nr. 5 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz); "alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nicht auf einen neuen Arbeitgeber übergeht und gekündigt wird" (BAG Urteil vom 31. Mai 1994 - 3 AZR 599/93 - AP Nr. 46 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel); "ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis gekündigt wird, weil er wegen mangelnden Bedarfes nicht mehr verwendbar ist, oder die bisherige Beschäftigungsstelle ersatzlos aufgelöst wird" (BAG Urteil vom 18. April 1996 - 6 AZR 607/95 - AP Nr. 14 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz).
  • LAG Thüringen, 12.06.1995 - 8 Sa 619/94

    Anerkennung von Beschäftigungszeiten - BAT-O § 19

    Die Regelung konnte Bedeutung für Ansprüche aus Rahmenkollektivverträgen haben, wie etwa Jahresendprämien, Treueprämien, Treueurlaub und Jubiläumszuwendung (vgl. Dobberahn-Erasmy NZA 1994, 107 ff.), hatte aber keine Auswirkungen auf die Berechnung von Kündigungsfristen, von Krankengeldzuschüssen, von Grundvergütung, von Sozialplanansprüchen, von Bewährungsaufstiegen usw. (vgl. BAG Urteil vom 16.03.1994 - 10 AZR 606/93 - EzA § 112 BetrVG Entscheidung 73; BAG Urteil vom 30.03.1994 - 10 AZR 352/93 - EzA § 112 BetrVG Entscheidung 74; BAG Urteil vom 31.05.1994 - 3 AZR 599/93 - NZA 95, 236 ff.).
  • LAG Brandenburg, 14.08.1996 - 4 Sa 352/96

    Anerkennung von Beschäftigungszeiten; Anrechenbarkeit von bestimmten

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