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   BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 610/07   

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BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 610/07 (https://dejure.org/2009,1411)
BAG, Entscheidung vom 10.02.2009 - 3 AZR 610/07 (https://dejure.org/2009,1411)
BAG, Entscheidung vom 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 (https://dejure.org/2009,1411)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Rügepflicht und Rügefrist des Leistungsempfängers bezüglich der Anpassungsentscheidung des Arbeitgebers bei der Betriebsrentenanpassung; Anwendbarkeit auf Leistungen durch den Bochumer Verband; Grundsätze der Gleichbehandlung

  • Betriebs-Berater

    Nachträgliche Betriebsrentenanpassung

  • Judicialis

    BetrAVG § 16; ; BetrAVG § ... 1b Abs. 1 S. 4; ; Leistungsordnung des Bochumer Verbandes in der seit dem 1. Januar 1985 geltenden Fassung § 20; ; BGB § 241; ; BGB § 242; ; BGB § 278; ; BGB § 280; ; BGB § 286; ; GG Art. 14; ; GG Art. 19 Abs. 4 S. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; ZPO § 314; ; ZPO § 320

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rügepflicht und Rügefrist des Leistungsempfängers bezüglich der Anpassungsentscheidung des Arbeitgebers bei der Betriebsrentenanpassung; Anwendbarkeit auf Leistungen durch den Bochumer Verband; Grundsätze der Gleichbehandlung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachträgliche Betriebsrentenanpassung: Voraussetzungen für die Korrektur einer Anpassungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 1440 (Ls.)
  • BB 2009, 2589
  • DB 2010, 176
  • NZA-RR 2010, 42
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 367/03

    Gleichbehandlung - Anreize zum vorzeitigen Ausscheiden

    Auszug aus BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 610/07
    Der Senat hat im Urteil vom 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - (AP BetrAVG § 16 Nr. 55) entschieden, dass es dem auf branchenweite Vereinheitlichung ausgerichteten Versorgungssystem des Bochumer Verbandes entspricht, wenn nicht nur die Arbeitgeber gebündelt durch den Bochumer Verband handeln, sondern auch die Arbeitnehmer durch eine Interessenvertretung unternehmens- und personenübergreifend gegenüber dem Bochumer Verband auftreten und auf diesem Wege Rügen gegen dessen Anpassungsentscheidung erheben können.

    Die streitbeendende Wirkung ist umfassend (BAG 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 55).

    Mit dem nächsten Anpassungsstichtag erlischt der Anspruch auf Korrektur einer früheren Anpassungsentscheidung (st. Rspr. des Senats seit 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1; vgl. ua. 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 1 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 55; das Schrifttum hat überwiegend zugestimmt, ua. Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 4. Aufl. § 16 Rn. 98; Höfer BetrAVG Stand Mai 2008 § 16 Rn. 5363; Rolfs Anm. EzA BetrAVG § 16 Nr. 30).

    Dies gilt auch für die streitbeendende Wirkung früherer, nicht gerügter Anpassungsentscheidungen (BAG 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 2 b der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 55; 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 15, BAGE 118, 51).

    Dies gilt jedoch nicht für die Rügen, die dazu dienen, die Ansprüche der einzelnen Versorgungsempfänger auf nachträgliche Anpassung geltend zu machen und deren Erlöschen zu verhindern (offen gelassen vom Senat im Urteil vom 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 2 b der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 55; auch in den Fällen, die in den Urteilen vom 25. April 2006 - 3 AZR 184/05 -, - 3 AZR 185/05 - NZA-RR 2007, 487 und - 3 AZR 372/05 - BAGE 118, 51 entschieden wurden, gehörten die Kläger dem VDF an).

    Wie der Senat im Urteil vom 17. August 2004 (- 3 AZR 367/03 - aaO.) ausgeführt hat, sah der Bochumer Verband im VDF einen für seine Mitglieder tätigen Gesprächspartner, aber auch nicht mehr.

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 372/05

    Betriebsrentenanpassung - Verwirkung des Klagerechts

    Auszug aus BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 610/07
    Nach einer rechtzeitigen außergerichtlichen Rüge kann das Klagerecht verwirken, wenn nicht bis zum Ablauf des nächsten auf die Rügefrist folgenden Anpassungszeitraums Klage erhoben wird (vgl. BAG 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 14 ff., BAGE 118, 51).

    Dies gilt auch für die streitbeendende Wirkung früherer, nicht gerügter Anpassungsentscheidungen (BAG 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 2 b der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 55; 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 15, BAGE 118, 51).

    Dies gilt jedoch nicht für die Rügen, die dazu dienen, die Ansprüche der einzelnen Versorgungsempfänger auf nachträgliche Anpassung geltend zu machen und deren Erlöschen zu verhindern (offen gelassen vom Senat im Urteil vom 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 2 b der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 55; auch in den Fällen, die in den Urteilen vom 25. April 2006 - 3 AZR 184/05 -, - 3 AZR 185/05 - NZA-RR 2007, 487 und - 3 AZR 372/05 - BAGE 118, 51 entschieden wurden, gehörten die Kläger dem VDF an).

    Den Besonderheiten des Versorgungssystems des Bochumer Verbandes ist bereits dadurch ausreichend Rechnung getragen, dass nicht nur die Arbeitgeber gebündelt durch den Bochumer Verband handeln, sondern auch die Arbeitnehmer durch Interessenvertretungen unternehmens- und personenübergreifend gegenüber dem Bochumer Verband auftreten können (vgl. dazu BAG 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 16, aaO.).

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

    Auszug aus BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 610/07
    Die streitbeendende Wirkung einer früheren, nicht gerügten Anpassungsentscheidung begrenzt nach ständiger Rechtsprechung des Senats (seit 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1) die Verpflichtung zur nachträglichen Anpassung.

    Mit dem nächsten Anpassungsstichtag erlischt der Anspruch auf Korrektur einer früheren Anpassungsentscheidung (st. Rspr. des Senats seit 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1; vgl. ua. 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 1 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 55; das Schrifttum hat überwiegend zugestimmt, ua. Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 4. Aufl. § 16 Rn. 98; Höfer BetrAVG Stand Mai 2008 § 16 Rn. 5363; Rolfs Anm. EzA BetrAVG § 16 Nr. 30).

    aa) § 16 BetrAVG will einerseits eine Entwertung der Betriebsrente durch Kaufkraftverluste möglichst verhindern, andererseits die Gesamtbelastung aus bereits bestehenden Versorgungspflichten berechenbar halten (BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu II 1 b aa der Gründe, BAGE 83, 1).

  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 269/06

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 610/07
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist die privatrechtliche Ausprägung des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. ua. BAG 21. August 2007 - 3 AZR 269/06 - Rn. 21, AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 60 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 29).

    Es genügt, dass sie vorliegen und mit dem Inhalt der getroffenen Regelung übereinstimmen (BAG 21. August 2007 - 3 AZR 269/06 - Rn. 30, AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 60 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 29).

  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 330/06

    Nachträgliche Anpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 610/07
    Da der Prüfungszeitraum nicht auf die letzten drei Jahre vor dem jeweiligen Anpassungsstichtag begrenzt ist, sind unzureichende Anpassungen wegen fehlerhafter Bestimmung der reallohnbezogenen Obergrenze bei späteren Anpassungsentscheidungen mit Wirkung für die Zukunft auszugleichen (BAG 21. August 2007 - 3 AZR 330/06 - Rn. 15, EzA BetrAVG § 16 Nr. 51).

    Hat sich der Versorgungsempfänger rechtzeitig gegen die Anpassungsentscheidung gewandt, so hat das Gericht nicht nur die geltend gemachten Bedenken zu berücksichtigen, sondern die Anpassungsentscheidung umfassend zu überprüfen (BAG 21. August 2007 - 3 AZR 330/06 - Rn. 18, EzA BetrAVG § 16 Nr. 51).

  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 162/97

    Verwirkung

    Auszug aus BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 610/07
    Sind nach dem maßgeblichen Anpassungsstichtag sechs Jahre (falls eine Anpassungsentscheidung getroffen wurde) bzw. neun Jahre (falls eine Anpassungsentscheidung nicht getroffen wurde) verstrichen, so liegen in der Regel die für eine Verwirkung erforderlichen Zeit-, Umstands- und Zumutbarkeitsmomente vor (zu diesen Voraussetzungen vgl. ua. BAG 6. November 1997 - 2 AZR 162/97 - zu II 3 b der Gründe, AP BGB § 242 Verwirkung Nr. 45 = EzA BGB § 242 Prozessverwirkung Nr. 2; 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - zu IV der Gründe, AP BetrAVG § 3 Nr. 13 = EzA BetrAVG § 3 Nr. 9).
  • BGH, 08.01.2007 - II ZR 334/04

    Beweiskraft des Tatbestands eines Berufungsurteils

    Auszug aus BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 610/07
    Eine etwaige Unrichtigkeit derartiger tatbestandlicher Darstellungen im Berufungsurteil kann nur im Berichtigungsverfahren nach § 320 ZPO behoben werden (vgl. ua. BAG 7. Juli 1993 - 5 AZR 488/92 - zu I der Gründe mwN, EzB BGB § 612 Nr. 18; BGH 8. Januar 2007 - II ZR 334/04 - Rn. 11 mwN, NJW-RR 2007, 1434).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 610/07
    Sie reichen vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an die Verhältnismäßigkeitserfordernisse (vgl. ua. BVerfG 7. Oktober 1980 - 1 BvL 50/79, 1 BvL 89/79, 1 BvR 240/79 - BVerfGE 55, 72, 89; 4. Juli 1995 - 1 BvF 2/86, 1 BvF 1/87, 1 BvF 2/87, 1 BvF 3/87, 1 BvF 4/87 und 1 BvR 1421/86 - BVerfGE 92, 365, 407).
  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Höherwertige Dienstleistung einer Auszubildenden zur Begründung eines Anspruchs

    Auszug aus BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 610/07
    Der Gestaltungsspielraum ist um so geringer, je stärker sich die Ungleichbehandlung von Personen oder von Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. ua. BVerfG 11. Januar 1995 - 1 BvR 892/88 - BVerfGE 92, 53, 69).
  • BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 30/02

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 610/07
    Sind nach dem maßgeblichen Anpassungsstichtag sechs Jahre (falls eine Anpassungsentscheidung getroffen wurde) bzw. neun Jahre (falls eine Anpassungsentscheidung nicht getroffen wurde) verstrichen, so liegen in der Regel die für eine Verwirkung erforderlichen Zeit-, Umstands- und Zumutbarkeitsmomente vor (zu diesen Voraussetzungen vgl. ua. BAG 6. November 1997 - 2 AZR 162/97 - zu II 3 b der Gründe, AP BGB § 242 Verwirkung Nr. 45 = EzA BGB § 242 Prozessverwirkung Nr. 2; 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - zu IV der Gründe, AP BetrAVG § 3 Nr. 13 = EzA BetrAVG § 3 Nr. 9).
  • BAG, 07.07.1993 - 5 AZR 488/92

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten, hier:

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 185/05

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95

    Betriebsrentenanpassung - Verjährung

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 159/05

    Die im Rahmen der Gewährung von Ausbildungsförderung vorzunehmende Anrechnung von

  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 656/00

    Kurzarbeitergeld

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvL 20/87

    Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 184/05

    Gesetz zur Einführung einer kapitalgedeckten Hüttenknappschaftlichen

  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999 -

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 783/07

    Leistungsanpassung - Bochumer Verband

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 622/07

    Betriebsrentenanpassung - Bochumer Verband - Rügefrist

  • LAG Düsseldorf, 02.04.2007 - 14 (13) Sa 1152/06

    Betriebliche Altersversorgung; Wirksamkeit eines Verzichts auf

  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten -

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 627/07

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten -

  • BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 690/12

    Betriebsrentenanpassung - Wahrung der Rügefrist nach § 16 BetrAVG

    Mit dem nächsten Anpassungsstichtag erlischt der Anspruch auf Korrektur einer früheren Anpassungsentscheidung (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 21 mwN) .

    Hierdurch wird sichergestellt, dass sich fehlerhafte Anpassungsentscheidungen nur zeitlich begrenzt auswirken (vgl. etwa BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 29) und die Betriebsrente grundsätzlich auf Dauer in ihrem Wert erhalten wird.

    Hat sich der Versorgungsempfänger rechtzeitig gegen die Anpassungsentscheidung gewandt, so hat das Gericht in einem späteren Prozess nicht nur die geltend gemachten Bedenken zu berücksichtigen, sondern die Anpassungsentscheidung umfassend zu überprüfen (vgl. etwa BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 28) .

    Sind nach dem maßgeblichen Anpassungsstichtag sechs Jahre (sofern eine Anpassungsentscheidung - unabhängig davon, ob positiv oder negativ - getroffen wurde) bzw. neun Jahre (falls eine Anpassungsentscheidung überhaupt nicht getroffen wurde) verstrichen, so liegen nach der Rechtsprechung des Senats in der Regel die für eine Verwirkung erforderlichen Zeit-, Umstands- und Zumutbarkeitsmomente vor (vgl. etwa BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 31 mwN) .

    Dadurch wird vermieden, dass der Zugang des Versorgungsberechtigten zu den Gerichten unzumutbar beschnitten wird (vgl. etwa BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 31) .

    Mit dem nächsten Anpassungsstichtag erlischt der Anspruch auf Korrektur einer früheren Anpassungsentscheidung (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 21 mwN) .

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 464/11

    Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zB BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 23, AP BetrAVG § 16 Nr. 70; 21. August 2007 - 3 AZR 330/06 - Rn. 15, EzA BetrAVG § 16 Nr. 51; 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 16, BAGE 123, 319; 25. April 2006 - 3 AZR 159/05 - Rn. 23, EzA BetrAVG § 16 Nr. 47; 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - zu II 1 der Gründe, BAGE 115, 353; 21. August 2001 - 3 AZR 589/00 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 98, 349) .

    Der Gesetzgeber hat die widerstreitenden grundrechtlichen Schutzgüter von Arbeitgeber und Versorgungsempfänger, deren Betriebsrentenansprüche zu den durch Art. 14 GG geschützten Rechtspositionen zählen (vgl. etwa BVerfG 8. Mai 2012 - 1 BvR 1065/03, 1 BvR 1082/03 - Rn. 41 mwN; BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 27, AP BetrAVG § 16 Nr. 70; 28. Mai 2002 - 3 AZR 422/01 - zu B II 1 c der Gründe, BAGE 101, 186), auch angemessen abgewogen.

    (aa) Der Gesetzgeber hat mit der in § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG im Hinblick auf den Prüfungszeitraum getroffenen Regelung berücksichtigt, dass Betriebsrentenansprüche zu den durch Art. 14 GG geschützten Rechtspositionen zählen (vgl. BVerfG 8. Mai 2012 - 1 BvR 1065/03, 1 BvR 1082/03 - Rn. 41 mwN; BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 27, AP BetrAVG § 16 Nr. 70; 28. Mai 2002 - 3 AZR 422/01 - zu B II 1 c der Gründe, BAGE 101, 186) und dass diese Ansprüche einen hohen Wert haben.

  • LAG Düsseldorf, 17.01.2018 - 12 Sa 760/17

    Rügepflicht bei Anpassungsentscheidungen des Essener Verbandes

    Mit dem nächsten Anpassungsstichtag erlischt der Anspruch auf Korrektur einer früheren Anpassungsentscheidung (BAG 17.04.1996 - 3 AZR 56/95, juris; BAG 10.02.2009 - 3 AZR 610/07, juris).

    Die Kammer verkennt dabei nicht, dass es sich bei der LO um eine vertragliche Versorgungsregelung handelt, auf welche die Unklarheitenregelung Anwendung findet (vgl. insoweit zu deren fehlender Anwendung betreffend die Rügefristen bei § 16 BetrAVG BAG 10.02.2009 a.a.O. Rn. 25).

    Die streitbeendende Wirkung ist dieser Anpassungsprüfung immanent (BAG 10.02.2009 a.a.O. Rn. 22).

    a)Für den Bochumer Verband hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass es dessen Vereinheitlichungsziel und den sich daraus ergebenden Besonderheiten dieses Versorgungssystems entspricht, dass nicht nur die Arbeitgeber gebündelt durch den Bochumer Verband handeln, sondern auch die Arbeitnehmer durch eine Interessenvertretung unternehmens- und personenübergreifend gegenüber dem Bochumer Verband auftreten können (BAG 25.04.2006 - 3 AZR 372/05, juris Rn. 16; BAG 10.02.2009 a.a.O. Rn. 36).

    Nach einer rechtzeitigen außergerichtlichen Rüge kann das Klagerecht verwirken, wenn nicht bis zum Ablauf des nächsten auf die Rügefrist folgenden Anpassungszeitraums Klage erhoben wird (BAG 25.04.2006 a.a.O. Rn. 20; BAG 10.02.2009 a.a.O. Rn. 31).

    Dadurch wird vermieden, dass der Zugang des Versorgungsberechtigten zu den Gerichten unzumutbar beschnitten wird (BAG 10.02.2009 a.a.O. Rn. 31).

    Richtig ist, dass die Anforderungen an eine Rüge gering sind, diese formlos erfolgen kann und keiner näheren Begründung bedarf (BAG 10.02.2009 a.a.O. Rn. 28).

    Im Übrigen ist rechtlich unerheblich, aus welchen Gründen die Anpassung versagt worden ist (BAG 20.02.2009 - 3 AZR 610/07, juris Rn. 20).

  • BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 937/12

    Betriebsrentenanpassung - Rügefrist - Klageeinreichung

    Mit dem nächsten Anpassungsstichtag erlischt der Anspruch auf Korrektur einer früheren Anpassungsentscheidung (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 21 mwN) .

    Hierdurch wird sichergestellt, dass sich fehlerhafte Anpassungsentscheidungen nur zeitlich begrenzt auswirken (vgl. etwa BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 29) und die Betriebsrente grundsätzlich auf Dauer in ihrem Wert erhalten wird.

    Hat sich der Versorgungsempfänger rechtzeitig gegen die Anpassungsentscheidung gewandt, so hat das Gericht in einem späteren Prozess nicht nur die geltend gemachten Bedenken zu berücksichtigen, sondern die Anpassungsentscheidung umfassend zu überprüfen (vgl. etwa BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 28) .

    Sind nach dem maßgeblichen Anpassungsstichtag sechs Jahre (sofern eine Anpassungsentscheidung - unabhängig davon, ob positiv oder negativ - getroffen wurde) bzw. neun Jahre (falls eine Anpassungsentscheidung überhaupt nicht getroffen wurde) verstrichen, so liegen nach der Rechtsprechung des Senats in der Regel die für eine Verwirkung erforderlichen Zeit-, Umstands- und Zumutbarkeitsmomente vor (vgl. etwa BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 31 mwN) .

    Dadurch wird vermieden, dass der Zugang des Versorgungsberechtigten zu den Gerichten unzumutbar beschnitten wird (vgl. etwa BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 31) .

    Mit dem nächsten Anpassungsstichtag erlischt der Anspruch auf Korrektur einer früheren Anpassungsentscheidung (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 21 mwN) .

  • LAG Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 18 Sa 22/12

    Betriebliche Altersversorgung - nachträgliche Anpassung der Betriebsrente -

    aa) Die streitbeendende Wirkung einer früheren, nicht gerügten Anpassungsentscheidung begrenzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, die Verpflichtung zur nachträglichen Anpassung (vgl. nur BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 20, AP BetrAVG § 16 Nr. 70).

    Mit dem nächsten Anpassungsstichtag erlischt der Anspruch auf Korrektur einer früheren Anpassungsentscheidung (st. Rspr. des BAG seit 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1; vgl. ua. 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 21, AP BetrVG § 16 Nr. 70).

    Prüfungszeitraum, Anpassungsfrist, Rügefrist und die Grenzen nachträglicher Anpassungen sind Teile eines gesetzlich geschaffenen, interessengerechten Gesamtgefüges (BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 23, AP BetrVG § 16 Nr. 70).

    Dem Gesetzgeber kann nicht unterstellt werden, dass er entgegen dieser Zielsetzung gleichzeitig nachträgliche Anpassungen ausweiten wollte (BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 24, AP BetrVG § 16 Nr. 70).

    Ein Eingriff in das Rentenstammrecht liegt nicht vor (BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 27 ff, AP BetrVG § 16 Nr. 70).

    Dahin versteht die Kammer die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, das den Versorgungsempfänger für verpflichtet hält, wenigstens außergerichtlich die von ihm angenommene Fehlerhaftigkeit der letzten Anpassungsentscheidung zu rügen (vgl. nur BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 21, AP BetrAVG § 16 Nr. 70).

    a) Wie bereits das Arbeitsgericht ausgeführt hat, ist der Ermittlung des Anpassungsbedarfes die gesamte Zeit vom Rentenbeginn bis zum Anpassungsstichtag zu Grunde zu legen (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - AP BetrAVG § 16 Nr. 56; BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - AP BetrAVG § 16 Nr. 70).

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 298/13

    Betriebsrentenanpassung - Rentnergesellschaft - Betriebsübergang

    Sind nach dem maßgeblichen Anpassungsstichtag sechs Jahre (sofern eine Anpassungsentscheidung - unabhängig davon, ob positiv oder negativ - getroffen wurde) bzw. neun Jahre (falls eine Anpassungsentscheidung überhaupt nicht getroffen wurde) verstrichen, so liegen in der Regel die für eine Verwirkung erforderlichen Zeit-, Umstands- und Zumutbarkeitsmomente vor (vgl. etwa BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 31 mwN) .
  • BAG, 14.05.2019 - 3 AZR 112/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Rügepflicht

    Dadurch wird vermieden, dass der Zugang des Versorgungsberechtigten zu den Gerichten unzumutbar beschnitten wird (vgl. BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 31) .

    Die Rügefrist gilt für alle Versorgungsempfänger und stellt damit eine einheitliche Versorgungsbedingung dar (vgl. nur BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 33 mwN; 25. April 2006 - 3 AZR 184/05 - Rn. 20; 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 2 b der Gründe) .

    Bei der nachträglichen Anpassung spielt die Frage, aus welchen Gründen eine begehrte Anpassung versagt worden ist, keine Rolle (vgl. BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 20) .

    (b) Eine Analogie zu § 141 BGB (vgl. dazu BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 37) ist nicht möglich.

  • LAG Hamm, 09.01.2018 - 9 Sa 989/17
    Aus welchen Gründen die Anpassung versagt worden ist, spielt keine Rolle (BAG 20. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - NZA-RR 2010, 42, 44 Rn. 20) .

    Die Änderungen des § 16 BetrAVG durch Art. 8 des Rentenreformgesetzes 1999 sprechen nicht gegen diese ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, sondern bestätigen sie (hierzu i. E. BAG 20. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - NZA-RR 2010, 42, 44 Rn. 24) .

    Aus welchen Gründen die Anpassung versagt worden ist, spielt keine Rolle (BAG 20. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - NZA-RR 2010, 42, 44 Rn. 20) .

    Sind nach dem maßgeblichen Anpassungsstichtag sechs Jahre, sofern eine Anpassungsentscheidung - unabhängig davon, ob positiv oder negativ - getroffen wurde, verstrichen, so liegen in der Regel die für eine Verwirkung erforderlichen Zeit-, Umstands- und Zumutbarkeitsmomente vor (BAG 21. Oktober 2014 - 3 AZR 937/12 - AP BetrAVG § 16 Nr. 106 Rn. 32; BAG 10.2. 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 31, AP BetrAVG § 16 Nr. 70) .

    Dadurch wird vermieden, dass der Zugang des Versorgungsberechtigten zu den Gerichten unzumutbar beschnitten wird (BAG 21. Oktober 2014 - 3 AZR 937/12 - AP BetrAVG § 16 Nr. 106 Rn. 32; BAG 10.2. 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 31, AP BetrAVG § 16 Nr. 70) .

    Bei einem derartigen Sachverhalt kommt eine analoge Anwendung des § 141 BGB, gemäß dem die Bestätigung eines nichtigen Rechtsgeschäfts als erneute Vornahme desselben anzusehen ist und damit ein erneuter Beginn des Laufs der Rügefrist nicht in Betracht (BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - NZA-RR 2010, 42, 45, 46 Rn. 37) .

  • BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 860/12

    Betriebsrentenanpassung - Rügefrist - Klageeinreichung

    Mit dem nächsten Anpassungsstichtag erlischt der Anspruch auf Korrektur einer früheren Anpassungsentscheidung (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 21 mwN) .

    Hierdurch wird sichergestellt, dass sich fehlerhafte Anpassungsentscheidungen nur zeitlich begrenzt auswirken (vgl. etwa BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 29) und die Betriebsrente grundsätzlich auf Dauer in ihrem Wert erhalten wird.

    Hat sich der Versorgungsempfänger rechtzeitig gegen die Anpassungsentscheidung gewandt, so hat das Gericht in einem späteren Prozess nicht nur die geltend gemachten Bedenken zu berücksichtigen, sondern die Anpassungsentscheidung umfassend zu überprüfen (vgl. etwa BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 28) .

    Sind nach dem maßgeblichen Anpassungsstichtag sechs Jahre (sofern eine Anpassungsentscheidung - unabhängig davon, ob positiv oder negativ - getroffen wurde) bzw. neun Jahre (falls eine Anpassungsentscheidung überhaupt nicht getroffen wurde) verstrichen, so liegen nach der Rechtsprechung des Senats in der Regel die für eine Verwirkung erforderlichen Zeit-, Umstands- und Zumutbarkeitsmomente vor (vgl. etwa BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 31 mwN) .

    Dadurch wird vermieden, dass der Zugang des Versorgungsberechtigten zu den Gerichten unzumutbar beschnitten wird (vgl. etwa BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 31) .

    Mit dem nächsten Anpassungsstichtag erlischt der Anspruch auf Korrektur einer früheren Anpassungsentscheidung (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 21 mwN) .

  • BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 866/12

    Betriebsrentenanpassung - Rügefrist - Klageeinreichung

    Mit dem nächsten Anpassungsstichtag erlischt der Anspruch auf Korrektur einer früheren Anpassungsentscheidung (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 21 mwN) .

    Hierdurch wird sichergestellt, dass sich fehlerhafte Anpassungsentscheidungen nur zeitlich begrenzt auswirken (vgl. etwa BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 29) und die Betriebsrente grundsätzlich auf Dauer in ihrem Wert erhalten wird.

    Hat sich der Versorgungsempfänger rechtzeitig gegen die Anpassungsentscheidung gewandt, so hat das Gericht in einem späteren Prozess nicht nur die geltend gemachten Bedenken zu berücksichtigen, sondern die Anpassungsentscheidung umfassend zu überprüfen (vgl. etwa BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 28) .

    Sind nach dem maßgeblichen Anpassungsstichtag sechs Jahre (sofern eine Anpassungsentscheidung - unabhängig davon, ob positiv oder negativ - getroffen wurde) bzw. neun Jahre (falls eine Anpassungsentscheidung überhaupt nicht getroffen wurde) verstrichen, so liegen nach der Rechtsprechung des Senats in der Regel die für eine Verwirkung erforderlichen Zeit-, Umstands- und Zumutbarkeitsmomente vor (vgl. etwa BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 31 mwN) .

    Dadurch wird vermieden, dass der Zugang des Versorgungsberechtigten zu den Gerichten unzumutbar beschnitten wird (vgl. etwa BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 31) .

  • LAG Baden-Württemberg, 30.01.2014 - 21 Sa 42/13

    Anwendungsbereich der Vorschrift über die Rückwirkung der demnächstigen

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 783/07

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LAG Düsseldorf, 10.11.2017 - 6 Sa 473/17

    Zeitliche Vorgaben für die Rügepflicht von Anpassungsentscheidungen zur

  • ArbG Essen, 29.03.2017 - 4 Ca 56/17
  • ArbG Essen, 26.07.2017 - 4 Ca 3328/16

    Anpassung der Betriebsrente nach der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012 - 23 Sa 2228/11

    Anpassung Betriebsrente - Prüfungszeitraum von Rentenbeginn bis

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2012 - 6 Sa 520/11

    Betriebsrentenanpassung - Anpassungsprüfungsmaßstab - Prüfungszeitraum

  • LAG Köln, 12.06.2013 - 3 Sa 815/12

    Unzureichende Ausstattung einer Rentnergesellschaft und Schadenersatzansprüche

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2011 - 6 Sa 221/11

    Anpassung von Betriebsrente

  • ArbG Köln, 27.07.2011 - 9 Ca 8613/10
  • LAG München, 10.05.2011 - 6 Sa 107/11

    Betriebsrentenanpassung

  • ArbG Frankfurt/Main, 11.06.2014 - 15 Ca 8683/13

    Jahresabschluss HGB

  • LAG Baden-Württemberg, 04.06.2014 - 13 Sa 7/14

    Einstandspflicht des Arbeitgebers für Leistungskürzungen einer Pensionskasse

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 622/07

    Anpassung einer "betrieblichen Leistung

  • LAG Düsseldorf, 17.12.2014 - 12 Sa 742/14

    Betriebsrentenanpassung

  • LAG Düsseldorf, 16.02.2018 - 6 Sa 460/17

    Pflicht des Arbeitgebers zur Anpassung der Betriebsrenten an die Entwicklung der

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 627/07

    Mangels rechtzeitiger eigener Rüge erloschene Rentenanpassungansprüche - keine

  • LAG Hessen, 09.12.2015 - 6 Sa 1618/14

    Der Nachweis der einer Betriebsrentenanpassung entgegen stehenden

  • LAG Düsseldorf, 30.03.2012 - 6 Sa 480/11

    Anpassungsentscheidung nach § 9 Abs. 2 der Leistungsordnung des Essener Verbandes

  • ArbG Düsseldorf, 22.08.2011 - 2 Ca 1865/11

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Erhöhung der monatlichen Betriebsrente;

  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.2010 - 7 Sa 68/09

    Betriebsrentenanpassung - Anpassungsstichtag

  • LAG Hessen, 09.12.2015 - 6 Sa 1617/14

    Der Nachweis der einer Betriebsrentenanpassung entgegen stehenden

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 20 Sa 2305/11

    Anpassungsentscheidung - Anpassungsstichtag - Betriebsrente - rechtzeitige

  • ArbG Düsseldorf, 22.08.2011 - 2 Ca 2090/11

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Erhöhung der monatlichen Betriebsrente;

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 371/11

    Betriebsrente, Anpassung, Prüfungszeitraum (dreijähriger), Obergrenze,

  • LAG Hamm, 23.08.2011 - 9 Sa 833/11

    Anpassung der Betriebsrente; Zahlungsklage des Betriebsrentners bei Verkennung

  • LAG Köln, 18.12.2013 - 5 Sa 316/13

    Ausstattung einer Rentnergesellschaft

  • LAG Düsseldorf, 17.12.2014 - 12 Sa 741/14

    Betriebsrentenanpassung

  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.2010 - 7 Sa 95/09

    Betriebliche Altersversorgung bei der Fa. IBM Deutschland GmbH

  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.2010 - 7 Sa 93/09

    Betriebliche Altersversorgung bei der Fa. IBM Deutschland GmbH

  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.2010 - 7 Sa 94/09

    Betriebliche Altersversorgung bei der Fa. IBM Deutschland GmbH

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2011 - 6 Sa 144/11

    Anpassung von Betriebsrente - Prüfungszeitraum

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2011 - 6 Sa 8/11

    Anpassung von Betriebsrente - Prüfungszeitraum

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2011 - 6 Sa 677/10

    Anpassung von Betriebsrente - Prüfungszeitraum

  • LAG Köln, 03.07.2013 - 3 Sa 816/12

    Unzureichende Ausstattung einer Rentnergesellschaft und Schadenersatzansprüche

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2011 - 6 Sa 7/11

    Anpassung von Betriebsrente - Prüfungszeitraum

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2011 - 6 Sa 676/10

    Anpassung von Betriebsrente - Prüfungszeitraum

  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.2010 - 7 Sa 67/09

    Betriebliche Altersversorgung bei der Fa. IBM Deutschland GmbH

  • LAG Köln, 26.06.2013 - 3 Sa 310/12

    Betriebsrentenanpassung, Rentnergesellschaft, Schadensersatz

  • LAG Köln, 14.12.2011 - 3 Sa 1212/11
  • LAG Köln, 18.03.2011 - 3 Sa 1543/10

    Prüfungszeitraum bei der Betriebrentenanpassung; Zahlungsklage auf

  • ArbG Mainz, 20.12.2010 - 2 Ca 2128/10

    Betriebsrentenanpassung - Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen

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