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   BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 618/93   

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BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 618/93 (https://dejure.org/1993,1659)
BAG, Entscheidung vom 14.12.1993 - 3 AZR 618/93 (https://dejure.org/1993,1659)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 1993 - 3 AZR 618/93 (https://dejure.org/1993,1659)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sicherungsfall des außergerichtlichen Vergleichs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3, § 1 Abs. 1 und 4, § 2 Abs. 2, § 7 Abs. 1 Satz 2, § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3; KO §§ 14, 59; BetrVG §§ 58, 87 Abs. 1 Nr. 8 und 10
    Betriebliche Altersversorgung: Sicherungsfall des außergerichtlichen Vergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 75, 196
  • ZIP 1994, 800
  • NZA 1994, 554
  • VersR 1994, 1007
  • BB 1994, 652
  • DB 1994, 686
  • JR 1994, 484
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 09.05.1989 - 3 AZR 439/88

    Betriebsrat: Mitbestimmung in Fragen der Ausgestaltung eines Leistungsplanes

    Auszug aus BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 618/93
    Der Betriebsrat des Unternehmens, das zusammen mit anderen Unternehmen betriebliche Altersversorgung über eine Unterstützungskasse (Gruppenunterstützungskasse) gewährt, hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitzubestimmen über das Abstimmungsverhalten des Unternehmens bei Beschlüssen der Organe dieser Unterstützungskasse in Fragen der Ausgestaltung eines Leistungsplans (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt BAGE 62, 26 = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung).

    Da indes durch die Mitbestimmung im Einzelunternehmen nicht gewährleistet werden kann, daß eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit in der Gruppenunterstützungskasse nur in einer bestimmten Weise durchgesetzt werden kann, etwa weil Arbeitgeber und Betriebsräte anderer Betriebe eine andere Auffassung vertreten, kann auch die Verletzung des Mitbestimmungsrechts im einzelnen Betrieb nur dann zur Unwirksamkeit der Entscheidung des zuständigen Organs der Gruppenkasse führen, wenn mit einiger Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, daß die Ablehnung der Änderung des Leistungsplans im einzelnen Unternehmen die Änderung insgesamt hätte verhindern können (BAG Urteil vom 22. April 1986 - 3 AZR 100/83 - AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung; BAGE 62, 26 = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung).

  • BAG, 11.02.1992 - 3 AZR 113/91

    Anrechnung einer ZVK-Rente auf Witwenrente

    Auszug aus BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 618/93
    Es genügt, daß der betroffene Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, von der Änderung Kenntnis zu nehmen (BAG Urteil vom 12. Februar 1992 - 3 AZR 113/91 - AP Nr. 3 3 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu I 4 b der Gründe).
  • BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 100/83

    Mehrere Trägerunternehmen - Gruppen-Unterstützungskasse - Mitbestimmungsrecht -

    Auszug aus BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 618/93
    Da indes durch die Mitbestimmung im Einzelunternehmen nicht gewährleistet werden kann, daß eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit in der Gruppenunterstützungskasse nur in einer bestimmten Weise durchgesetzt werden kann, etwa weil Arbeitgeber und Betriebsräte anderer Betriebe eine andere Auffassung vertreten, kann auch die Verletzung des Mitbestimmungsrechts im einzelnen Betrieb nur dann zur Unwirksamkeit der Entscheidung des zuständigen Organs der Gruppenkasse führen, wenn mit einiger Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, daß die Ablehnung der Änderung des Leistungsplans im einzelnen Unternehmen die Änderung insgesamt hätte verhindern können (BAG Urteil vom 22. April 1986 - 3 AZR 100/83 - AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung; BAGE 62, 26 = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung).
  • BAG, 26.08.1986 - 3 AZR 98/85

    Erstattung von Betriebsrenten aus einer Konkursmasse - Maßgeblicher Zeitpunkt für

    Auszug aus BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 618/93
    Die wirtschaftliche Lage der Kasse ist nicht entscheidend (BAG Urteil vom 26. August 1986 - 3 AZR 98/85 - AP Nr. 20 zu § 59 KO , zu I 1 der Gründe; Urteil vom 6. Oktober 1992 - 3 AZR 41/92 - AP Nr. 16 zu § 9 BetrAVG , auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 06.10.1992 - 3 AZR 41/92

    Darlehensforderung einer Unterstützungskasse

    Auszug aus BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 618/93
    Die wirtschaftliche Lage der Kasse ist nicht entscheidend (BAG Urteil vom 26. August 1986 - 3 AZR 98/85 - AP Nr. 20 zu § 59 KO , zu I 1 der Gründe; Urteil vom 6. Oktober 1992 - 3 AZR 41/92 - AP Nr. 16 zu § 9 BetrAVG , auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 08.11.1983 - 3 AZR 511/81

    Auskunft - Abstraktes Schuldanerkenntnis - DeklaratorischesSchuldanerkenntnis

    Auszug aus BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 618/93
    Die Auskunft des Arbeitgebers oder der Kasse nach § 2 Abs. 6 BetrAVG hat keine konstitutive Wirkung, sie enthält insbesondere kein Anerkenntnis (BAG Urteil vom 8. November 1983 - 3 AZR 511/81 - AP Nr. 3 zu § 2 BetrAVG ).
  • BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92

    Kürzung der erdienten Dynamik, triftiger Grund

    Auszug aus BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 618/93
    Der begünstigte Arbeitnehmer kann nicht darauf vertrauen, daß Änderungen der Leistungsrichtlinien unterbleiben (Urteil des Senats vom 12. November 1991 - 3 AZR 520/90 - AP Nr. 26 zu § 2 BetrAVG , zu II 6 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; Urteil vom 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 520/90

    Versorgungsanwartschaften und Sozialversicherungsrenten

    Auszug aus BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 618/93
    Der begünstigte Arbeitnehmer kann nicht darauf vertrauen, daß Änderungen der Leistungsrichtlinien unterbleiben (Urteil des Senats vom 12. November 1991 - 3 AZR 520/90 - AP Nr. 26 zu § 2 BetrAVG , zu II 6 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; Urteil vom 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BGH, 14.07.1980 - II ZR 106/79

    Insolvenzsicherung von Pensionsrückständen

    Auszug aus BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 618/93
    Der Bundesgerichtshof hat die Annahme einer rückwirkenden Insolvenzsicherung im Falle des Konkurses des Arbeitgebers unter Heranziehung der Regelungen über das Konkursausfallgeld vom 17. Juli 1974 (BGBl. I, 1481) und die daran anschließende Änderung des § 59 KO (Nr. 3 a und d) begründet; er hat ausgeführt, es entspreche dem Zweck der Insolvenzsicherung, im Falle der Konkurseröffnung rückständige Versorgungsleistungen zeitlich begrenzt in den Insolvenzschutz einzubeziehen, und zwar für einen Zeitraum, für den typischerweise ein Zusammenhang mit den zum Konkurs führenden Zahlungsschwierigkeiten des Arbeitgebers zu vermuten sei (BGH Urteil vom 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - AP Nr. 5 zu § 7 BetrAVG ).
  • BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 35/85

    Beschlußverfahren - Beitritt - Sachantrag - Zulässigkeit der Antragsänderung -

    Auszug aus BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 618/93
    Da indes durch die Mitbestimmung im Einzelunternehmen nicht gewährleistet werden kann, daß eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit in der Gruppenunterstützungskasse nur in einer bestimmten Weise durchgesetzt werden kann, etwa weil Arbeitgeber und Betriebsräte anderer Betriebe eine andere Auffassung vertreten, kann auch die Verletzung des Mitbestimmungsrechts im einzelnen Betrieb nur dann zur Unwirksamkeit der Entscheidung des zuständigen Organs der Gruppenkasse führen, wenn mit einiger Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, daß die Ablehnung der Änderung des Leistungsplans im einzelnen Unternehmen die Änderung insgesamt hätte verhindern können (BAG Urteil vom 22. April 1986 - 3 AZR 100/83 - AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung; BAGE 62, 26 = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung).
  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 384/07

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung - Mitbestimmung bei

    Eine konkrete Kenntnisnahme ist nicht erforderlich (vgl. BAG 14. Dezember 1993 - 3 AZR 618/93 - zu II 3 der Gründe, BAGE 75, 196).
  • LAG München, 04.08.2010 - 11 Sa 459/09

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    92 Selbst wenn man mit dem Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 14.12.1993 - 3 AZR 618/93, zitiert nach Juris) davon ausgeht, dass bei einem Teilwiderruf einer Versorgung über eine Unterstützungskasse anders als bei einem Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage (BAG vom 25.01.2000 - 3 AZR 871/98, zitiert nach Juris) die förmliche Widerrufserklärung des Versorgungsschuldners dem Versorgungsberechtigten nicht tatsächlich zugehen muss, fordert doch das auch im vorliegenden Falle zu beachtende Gewicht der schützenswerten Bestandsschutzinteressen der Versorgungsberechtigten nach Auffassung der Kammer zumindest, dass hinsichtlich des konkreten Inhalts des Widerrufsschreibens vom 25.09.1991 für den Kläger die Möglichkeit der Kenntnisnahme bestanden haben muss.

    Bei Anwendung der vorgenannten Grundüberlegungen ist eine i. S. d. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausreichende, aber auch erforderliche allgemeine Bekanntmachung im Betrieb oder Unternehmen (BAG vom 14.12.1993, aaO), durch die Beklagte nicht hinreichend nachgewiesen.

  • LAG München, 04.08.2010 - 11 Sa 465/09

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Selbst wenn man mit dem Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 14.12.1993 - 3 AZR 618/93, zitiert nach Juris) davon ausgeht, dass bei einem Teilwiderruf einer Versorgung über eine Unterstützungskasse anders als bei einem Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage (BAG vom 25.01.2000 - 3 AZR 871/98, zitiert nach Juris) die förmliche Widerrufserklärung des Versorgungsschuldners dem Versorgungsberechtigten nicht tatsächlich zugehen muss, fordert doch das auch im vorliegenden Falle zu beachtende Gewicht der schützenswerten Bestandsschutzinteressen der Versorgungsberechtigten nach Auffassung der Kammer zumindest, dass hinsichtlich des konkreten Inhalts des Widerrufsschreibens vom 25.09.1991 für den Kläger die Möglichkeit der Kenntnisnahme bestanden haben muss.

    Bei Anwendung der vorgenannten Grundüberlegungen ist eine i. S. d. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausreichende, aber auch erforderliche allgemeine Bekanntmachung im Betrieb oder Unternehmen (BAG vom 14.12.1993, aaO), durch die Beklagte nicht hinreichend nachgewiesen.

  • LAG Köln, 28.01.1998 - 2 (13) Sa 1355/97

    Anspruch auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung aus § 7 Abs. 1 BetrAVG

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  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2010 - 13 Sa 566/10

    Teilwiderruf einer Versorgungszusage eines Gewerkschaftssekretärs - schriftliche

    Eine konkrete Kenntnisnahme ist nicht erforderlich (vgl. BAG 09.12.2008 - 3 AZR 384/07 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 47; BAG 14.12.1993 - 3 AZR 618/93 - BAGE 75, 196, zu II 3 der Gründe).

    Eine konkrete Kenntnisnahme ist nicht erforderlich (vgl. BAG 09.12.2008 - 3 AZR 384/07 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 47; BAG 14.12.1993 - 3 AZR 618/93 - BAGE 75, 196, zu II 3 der Gründe).

  • BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 534/10

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Eine tatsächliche Kenntnisnahme ist nicht erforderlich (vgl. BAG 14. Dezember 1993 - 3 AZR 618/93 - zu II 3 der Gründe, BAGE 75, 196) .
  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 385/07

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Eine konkrete Kenntnisnahme ist nicht erforderlich (vgl. BAG 14. Dezember 1993 - 3 AZR 618/93 - zu II 3 der Gründe, BAGE 75, 196).
  • BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 533/10

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Eine tatsächliche Kenntnisnahme ist nicht erforderlich (vgl. BAG 14. Dezember 1993 - 3 AZR 618/93 - zu II 3 der Gründe, BAGE 75, 196) .
  • ArbG Düsseldorf, 16.11.2018 - 14 Ca 2737/18
    (b) Dem steht auch nicht entgegen, dass die Rechtsprechung bei der Änderung von Versorgungsrichtlinien einer Unterstützungskasse grundsätzlich eine allgemeine Bekanntmachung im Betrieb verlangt (vgl. etwa BAG 09.12.2008 - 3 AZR 384/07 - Rn. 41; BAG 14.12.1993 - 3 AZR 618/93).

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass es - wie dargelegt - im Fall der einseitigen Änderung von Versorgungsrichtlinien einer Unterstützungskasse grundsätzlich genügt, wenn diese im Betrieb oder Unternehmen allgemein bekannt gemacht werden (vgl. etwa BAG 09.12.2008 - 3 AZR 384/07 - Rn. 41; BAG 14.12.1993 - 3 AZR 618/93).

  • LAG Düsseldorf, 10.04.2012 - 17 Sa 1184/10

    Änderung der Versorgungsordnung

    Eine konkrete Kenntnisnahme ist nicht erforderlich (vgl. BAG 09.12.2008 - 3 AZR 384/07 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 47; BAG 14.12.1993 - 3 AZR 618/93 - BAGE 75, 196, zu II 3 der Gründe).
  • ArbG Düsseldorf, 11.06.2018 - 14 Ca 2737/18
  • LAG Düsseldorf, 10.04.2012 - 17 Sa 978/10

    Änderung der Versorgungsordnung

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.02.2012 - 5 Sa 501/10

    Betriebsrente, Versorgungszusage, Widerruf, Teil-Widerruf, Anspruch,

  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 51/96

    Wirksamkeit einer personenbedingten außerordentlichen Kündigung - Zumutbarkeit

  • LAG München, 04.09.2014 - 2 TaBV 50/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei einem Verhaltenskodex

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