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   BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 623/06   

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https://dejure.org/2008,18801
BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 623/06 (https://dejure.org/2008,18801)
BAG, Entscheidung vom 15.07.2008 - 3 AZR 623/06 (https://dejure.org/2008,18801)
BAG, Entscheidung vom 15. Juli 2008 - 3 AZR 623/06 (https://dejure.org/2008,18801)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 15.07.2008, 3 AZR 172/07.

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Ausgleich für durch die Privatisierung der Landesbausparkasse Schleswig-Holstein entstandene Nachteile; Verlust der Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung und des Abziehens des Arbeitnehmeranteils des ...

  • Judicialis

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § ... 264; ; BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § 280 Abs. 1; ; SGB VI § 5 Abs. 1 Nr. 2; ; SGB VI § 230 Abs. 2; ; Schleswig-Holsteinisches Gesetz über die Ausgliederung der Landes-Bausparkasse Schleswig-Holstein aus dem Vermögen der Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale (LBSG)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.12.2005 - 2 Sa 432/05

    Schadensersatzanspruch, Rentenversicherungspflicht, Befreiung, beamtenähnliche

    Auszug aus BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 623/06
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 6. Dezember 2005 - 2 Sa 432/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 1059/06

    Streitgegenstand

    Auszug aus BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 623/06
    Hinweise des Senats: Parallelsachen 15. Juli 2008 - 3 AZR 172/07 - (führend), - 3 AZR 1059/06 -, - 3 AZR 623/06 - (vorliegend).
  • BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 172/07

    Behandlung gesetzlicher Rente bei beamtenähnlicher Versorgung

    Auszug aus BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 623/06
    Hinweise des Senats: Parallelsachen 15. Juli 2008 - 3 AZR 172/07 - (führend), - 3 AZR 1059/06 -, - 3 AZR 623/06 - (vorliegend).
  • BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 560/05

    Umfang der Rechtskraft einer Entscheidung über Schadensersatzansprüche gegen

    Auszug aus BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 623/06
    Antragsänderungen können zwar aus prozessökonomischen Gründen zumindest dann zugelassen werden, wenn es sich dabei um Fälle des § 264 Nr. 2 ZPO handelt, der neue Sachantrag sich auf den in der Berufungsinstanz festgestellten Sachverhalt stützt und berechtigte Interessen des Gegners nicht beeinträchtigt werden (BAG 18. September 2007 - 3 AZR 560/05 - Rn. 14, NZA-RR 2008, 320).
  • BGH, 24.01.2008 - VII ZR 46/07
    Auszug aus BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 623/06
    Zum Streitgegenstand sind dabei alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens dem Gericht unterbreitet hat (vgl. BGH 24. Januar 2008 - VII ZR 46/07 - MDR 2008, 500, zu II 1 und 2 a der Gründe).
  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 184/10

    Einbehalt von Sozialversicherungsbeiträgen - landesrechtlich geregelter Übergang

    Nachdem das Bundesarbeitsgericht in gleichgelagerten Parallelverfahren einen Schadensersatzanspruch verneinte (15. Juli 2008 - 3 AZR 172/07 - AP ZPO § 253 Nr. 48 sowie - 3 AZR 623/06 - und - 3 AZR 1059/06 -) , hat der Kläger einen Erfüllungsanspruch geltend gemacht und die Auffassung vertreten, § 4 Abs. 1 LBSG verpflichte die Beklagte, ihn so zu stellen, als wäre die innerbetriebliche Handhabung zur Gewährleistung der gesetzlichen Sozialversicherungsfreiheit weiter möglich gewesen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2010 - 4 Sa 117/09

    Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers hinsichtlich vom Arbeitgeber

    In einem gleich gelagerten Parallelverfahren hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 15.07.2008 - 3 AZR 623/06 -) entschieden, dass ein Schadenersatzanspruch nicht gegeben sei.

    Wenn der 5. Senat dann in der zitierten Entscheidung auf Schadenersatz gemäß § 280 BGB verweist, so kann der Kläger hierauf seinen Anspruch nicht stützen, denn im Parallelverfahren hat das Bundesarbeitsgericht (3 AZR 623/06) einen solchen Schadenersatzanspruch im Hinblick auf die landesgesetzgeberische Entscheidung abgelehnt.

  • BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 1059/06

    Streitgegenstand

    Hinweise des Senats: Parallelsachen 15. Juli 2008 - 3 AZR 172/07 - (führend), - 3 AZR 1059/06 - (vorliegend), - 3 AZR 623/06 -.
  • BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 172/07
    Hinweise des Senats: Parallelsachen 15. Juli 2008 - 3 AZR 172/07 - (vorliegend, führend), - 3 AZR 1059/06 -, - 3 AZR 623/06.
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