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   BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 625/94   

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BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 625/94 (https://dejure.org/1995,919)
BAG, Entscheidung vom 07.03.1995 - 3 AZR 625/94 (https://dejure.org/1995,919)
BAG, Entscheidung vom 07. März 1995 - 3 AZR 625/94 (https://dejure.org/1995,919)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zusatzversorgung von Teilzeitbeschäftigten - Allgemeiner Gleichheitssatz als Teil der objektiven Wertordnung - Geltung als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts - Vertrauensschutz gegenüber rückwirkenden Belastungen - Rückwirkende ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlungsgebot - Teilzeitbeschäftigte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1995, 626
  • DB 1995, 635
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (50)

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 625/94
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats steht auch den Teilzeitkräften, die durch Tarifvertrag unzulässigerweise aus der betrieblichen Altersversorgung ausgenommen werden, ein auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gestützter Erfüllungsanspruch zu (vgl. BAGE 62, 334, 336 ff. = AP Nr. 6 zu § 2 BeschFG 1985; BAGE 71, 29, 35 ff. = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 2 der Gründe; Urteil vom 25. Oktober 1994 - 3 AZR 149/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, zu II der Gründe; Urteil vom 13. Dezember 1994 - 3 AZR 367/94 - DB 1995, 931 = ZTR 1995, 213, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu II 1 der Gründe).

    Diese Begründung hat in der Literatur Kritik erfahren (vgl. u.a. Pfarr, Anm. II zum Urteil des BAG vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - AR- Blattei 1560 Nr. 32; Zöllner/Loritz, Arbeitsrecht, 4. Aufl., § 17 VI).

    Dementsprechend müssen sie sich auch wie der Gesetzgeber an die zentrale Gerechtigkeitsnorm des Art. 3 Abs. 1 GG halten (vgl. u.a. BVerfGE 21, 362, 372 = AP Nr. 9 zu § 1542 RVO; BAGE 42, 217, 220 = AP Nr. 124 zu Art. 3 GG; BAGE 71, 29, 35 = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 2 a der Gründe; Hanau, NZA 1984, 345, 346; Pfarr, aaO).

    Die unterschiedliche Behandlung der Teilzeitkräfte läßt sich nicht mit dem Grundgedanken und der Entstehungsgeschichte der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst rechtfertigen, wie der Senat bereits im Urteil vom 28. Juli 1992 (BAGE 71, 29, 39 f. = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 3 c (2) der Gründe) entschieden hat.

    Dies hat der Senat bereits im Urteil vom 28. Juli 1992 (BAGE 71, 29, 40 f. = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 3 c (3) der Gründe) entschieden.

    Bereits im Urteil vom 28. Juli 1992 (BAGE 71, 29, 42 f. = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B II 1 der Gründe) hat der Senat ausgeführt, daß die Tarifvertragsparteien die versorgungsrechtlichen Verpflichtungen nicht auf die bloße Durchführungsform verkürzt haben.

    Der Senat hatte sich bereits in seinem Urteil vom 28. Juli 1992 (BAGE 71, 29, 48 f. = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B III 2 d der Gründe) mit der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und der Rückwirkungsproblematik befaßt.

  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84

    Verfassungswidrigkeit von Ehefrauenzulage

    Auszug aus BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 625/94
    Auch wenn der Rechtsgedanke des § 139 BGB angewendet wird (vgl. BAGE 50, 137, 142 = AP Nr. 136 zu Art. 3 GG), ändert sich im Ergebnis nichts.

    Die unzulässigerweise von den tarifvertraglichen Ansprüchen ausgenommenen Personen haben jedoch dann Anspruch auf Vergünstigung, wenn der Normgeber nur auf diesem Weg dem Gleichheitssatz Rechnung tragen kann oder wenn anzunehmen ist, daß der Normgeber bei Beachtung des Gleichheitssatzes alle zu berücksichtigenden Personen in die Vergünstigung einbezogen hätte (vgl. BVerfG Urteil vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/92 - aaO, zu C III 1 der Gründe; BAGE 50, 137, 142 = AP Nr. 136 zu Art. 3 GG; BAGE 67, 357, 366 = AP Nr. 30 zu § 622 BGB, zu B II 3 b bb und cc der Gründe).

  • BAG, 28.09.1982 - 3 AZR 188/80

    Schriftlicher Arbeitsvertrag - Arbeitszeit - ÜbertariflicheVergütung -

    Auszug aus BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 625/94
    Die Beklagte hat mit eingehenden Rechtsprechungsnachweisen zutreffend aufgezeigt, daß das Bundesarbeitsgericht maßgebliche Gesichtspunkte vorher nicht beachtet hatte und dadurch zu Ergebnissen gelangt war, die einer den heutigen Erkenntnissen entsprechenden genaueren Überprüfung nicht mehr standhalten (vgl. besonders Senatsurteil vom 28. September 1982 - 3 AZR 188/80 - AP Nr. 1 zu § 117 BGB, zu II 1 der Gründe).

    Ebenso ist es unschädlich, daß der Senat im späteren Urteil vom 28. September 1982 (- 3 AZR 188/80 - AP Nr. 1 zu § 117 BGB) diese Überlegungen nicht mehr aufgegriffen hat.

  • BVerfG, 19.05.1999 - 1 BvR 263/98

    Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird bestätigt, hier:

    b) das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. März 1995 - 3 AZR 625/94 -.

    Die Klägerin des anderen Ausgangsverfahrens (3 AZR 625/94) ist seit 1981 bei der Beschwerdeführerin und deren Rechtsvorgängerin mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von unter 18 Stunden als Arbeiterin beschäftigt.

    Für den Zeitraum, um den es in der unter b) angegriffenen Entscheidung des Bundesarbeitsgericht 3 AZR 625/94 geht, kommt ein Vertrauensschutz von vornherein nicht in Betracht.

  • LAG Bremen, 23.01.1996 - 1 Sa 386/94
    Dementsprechend müssen sie sich auch wie der Gesetzgeber an die zentrale Gerechtigkeitsnorm des Artikel 3 Abs. 1 GG halten (vergl. BAG AP Nr. 111 zu Art. 3 GG; BAG AP Nr. 29 zu § 622 BGB; BAG Urteile vom 07.03.1995 Az.: 3 AZR 282/94, 3 AZR 321/94, 3 AZR 583/94 und 3 AZR 625/94; BAG Urteil vom 16. Januar 1996 Az.: 3 AZR 332/94).

    In seinen neueren Entscheidungen zu Fragen der Diskriminierung unter Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 1 GG hat das Bundesarbeitsgericht auch immer nur den Ausschluß für verfassungswidrig gehalten, jedoch die begünstigende Norm für wirksam erachtet (vergl. BAG AP Nr. 11, 25 zu Art. 119 EWG-Vertrag; BAG AP Nr. 1 zu § 612 BGB Diskriminierung; BAG AP Nr. 12 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie; BAG DB 1993, 169 [BAG 28.07.1992 - 3 AZR 173/92] f; BAG Urteile vom 07.03.1995 Az.: 3 AZR 282/94, 3 AZR 321/94, 3 AZR 583/94 und 3 AZR 625/94; BAG Urteil vom 16. Januar 1996 Az.: 3 AZR 332/94).

    Die unzulässigerweise von den tarifvertraglichen Ansprüchen ausgenommenen Personen haben jedoch dann Anspruch auf die Vergünstigung, wenn der Normgeber nur auf diesem Weg dem Gleichheitssatz Rechnung tragen kann oder wenn anzunehmen ist, daß der Normgeber bei Beachtung des Gleichheitssatzes alle zu berücksichtigenden Personen in die Vergünstigung einbezogen hätte (vergl. BVerfG AP Nr. 101 zu Art. 3 GG; BAG Urteile vom 07.03.1995 Az.: 3 AZR 282/94, 3 AZR 321/94, 3 AZR 583/94 und 3 AZR 625/94; BAG Urteil vom 16. Januar 1996 3 AZR 332/94).

    Die betroffenen Rechtsgüter sind nach den Kriterien der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit abzuwägen (vergl. BAG Urteile vom 07.03.1995 Az: 3 AZR 282/94, 3 AZR 321/94, 3 AZR 583/94 und 3 AZR 625/94; BAG Urteil vom 16. Januar 1996 Az: 3 AZR 332/94).

    Bei der Bewertung der finanziellen Auswirkung spielt das Verhältnis der voraussichtlichen Mehrkosten zu den übrigen Personalkosten der Beklagten eine Rolle (vergl. hierzu BAG Urteile vom 07.03.1995 Az: 3 AZR 282/94, 3 AZR 321/94, 3 AZR 583/94 und 3 AZR 625/94; BAG Urteil vom 16. Januar 1996 Az: 3 AZR 332/94).

  • BAG, 16.01.1996 - 3 AZR 767/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Der Senat hat davon abgesehen, das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 148 ZPO bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde der Beklagten gegen die Urteile des Senats vom 7. März 1995 (- 3 AZR 583/94 und 3 AZR 625/94 -, n.v.) auszusetzen.
  • BAG, 12.03.1996 - 3 AZR 993/94

    Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter bei der Zusatzversorgung der Deutschen

    Der Senat hat davon abgesehen, das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 148 ZPO bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde der Beklagten gegen die Urteile des Senats vom 7. März 1995 (- 3 AZR 583/94 - und - 3 AZR 625/94 - n.v.) auszusetzen.
  • LAG Baden-Württemberg, 31.07.1995 - 16 Sa 49/94

    Teilzeitbeschäftigte: Anspruch auf Zusatzversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat im Pilotverfahren in seinem Urteil vom 07.03.1995 (Geschäfts Nr. - 3 AZR 625/94 - n.v.) in Bezug auf einen mit dem hiesigen korrespondierenden Feststellungsantrag für Recht erkannt, dass die besondere Prozessvoraussetzung des rechtlichen Interesses an alsbaldiger Feststellung (§ 256 Abs. 1 ZPO ) ebenso zu bejahen sei wie die hinreichende Bestimmtheit der Rechtsschutzbitte.

    Da die Zusatzversorgung dem Entgelt im weiteren Sinne zuzurechnen ist (vgl. BAG, Urteil vom 07.03.1995 - 3 AZR 625/94 - aaO. zu B II 2 d cc 2 der Gründe), verbietet es sich, die Geringverdiener nicht daran teilhaben zu lassen.

  • LAG Baden-Württemberg, 31.07.1995 - 16 Sa 68/94

    Teilzeitbeschäftigte: Anspruch auf Zusatzversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat im Pilotverfahren in seinem Urteil vom 07.03.1995 (Geschäfts-Nr. 3 AZR 625/94 n.v.) in bezug auf einen mit dem hiesigen korrespondierenden Feststellungsantrag für Recht erkannt, daß die besondere Prozeßvoraussetzung des rechtlichen Interesses an alsbaldiger Feststellung ( § 256 Abs. 1 ZPO ) ebenso zu bejahen sei wie die hinreichende Bestimmtheit der Rechtsschutzbitte.

    Da die Zusatzversorgung dem Entgelt im weiteren Sinne zuzurechnen ist (vgl. BAG, Urteil vom 07.03.1995 - 3 AZR 625/94 a.a.O. zu B II 2 d cc 2 der Gründe), verbietet es sich, die Geringverdiener nicht daran teilhaben zu lassen.

  • LAG Baden-Württemberg, 31.07.1995 - 16 Sa 87/94

    Teilzeitbeschäftigte: Anspruch auf Zusatzversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat im Pilotverfahren in seinem Urteil vom 07.03.1995 (Geschäfts-Nr. 3 AZR 625/94 n.v.) in bezug auf einen mit dem hiesigen korrespondierenden Feststellungsantrag für Recht erkannt, daß die besondere Prozeßvoraussetzung des rechtlichen Interesses an alsbaldiger Feststellung ( § 256 Abs. 1 ZPO ) ebenso zu bejahen sei wie die hinreichende Bestimmtheit der Rechtsschutzbitte.

    Da die Zusatzversorgung dem Entgelt im weiteren Sinne zuzurechnen ist (vgl. BAG, Urteil vom 07.03.1995 - 3 AZR 625/94 a.a.O. zu B II 2 d cc 2 der Gründe), verbietet es sich, die Geringverdiener nicht daran teilhaben zu lassen.

  • LAG Baden-Württemberg, 31.07.1995 - 16 Sa 84/94

    Teilzeitbeschäftigte: Anspruch auf Zusatzversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat im Pilotverfahren in seinem Urteil vom 07.03.1995 (Geschäfts-Nr. 3 AZR 625/94 n.v.) in bezug auf einen mit dem hiesigen korrespondierenden Feststellungsantrag für Recht erkannt, daß die besondere Prozeßvoraussetzung des rechtlichen Interesses an alsbaldiger Feststellung ( § 256 Abs. 1 ZPO ) ebenso zu bejahen sei wie die hinreichende Bestimmtheit der Rechtsschutzbitte.

    Da die Zusatzversorgung dem Entgelt im weiteren Sinne zuzurechnen ist (vgl. BAG, Urteil vom 07.03.1995 - 3 AZR 625/94 a.a.O. zu B II 2 d cc 2 der Gründe), verbietet es sich, die Geringverdiener nicht daran teilhaben zu lassen.

  • LAG Baden-Württemberg, 31.07.1995 - 16 Sa 67/94

    Teilzeitbeschäftigte: Anspruch auf Zusatzversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat im Pilotverfahren in seinem Urteil vom 07.03.1995 (Geschäfts-Nr. 3 AZR 625/94 n.v.) in bezug auf einen mit dem hiesigen korrespondierenden Feststellungsantrag für Recht erkannt, daß die besondere Prozeßvoraussetzung des rechtlichen Interesses an alsbaldiger Feststellung ( § 256 Abs. 1 ZPO ) ebenso zu bejahen sei wie die hinreichende Bestimmtheit der Rechtsschutzbitte.

    Da die Zusatzversorgung dem Entgelt im weiteren Sinne zuzurechnen ist (vgl. BAG, Urteil vom 07.03.1995 - 3 AZR 625/94 a.a.O. zu B II 2 d cc 2 der Gründe), verbietet es sich, die Geringverdiener nicht daran teilhaben zu lassen.

  • LAG Baden-Württemberg, 31.07.1995 - 16 Sa 20/94

    Teilzeitbeschäftigte: Anspruch auf Zusatzversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat im Pilotverfahren in seinem Urteil vom 07.03.1995 (Geschäfts Nr. - 3 AZR 625/94 - n.v.) in Bezug auf einen mit dem hiesigen korrespondierenden Feststellungsantrag für Recht erkannt, dass die besondere Prozessvoraussetzung des rechtlichen Interesses an alsbaldiger Feststellung (§ 256 Abs. 1 ZPO ) ebenso zu bejahen sei wie die hinreichende Bestimmtheit der Rechtsschutzbitte.

    Da die Zusatzversorgung dem Entgelt im weiteren Sinne zuzurechnen ist (vgl. BAG, Urteil vom 07.03.1995 - 3 AZR 625/94 -, aaO., zu B II 2 d cc 2 der Gründe), verbietet es sich, die Geringverdiener nicht daran teilhaben zu lassen.

  • OLG Stuttgart, 13.04.2006 - 7 U 243/05

    Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost: Zulässigkeit der Anwendung des

  • LAG Bremen, 04.03.1999 - 4 Sa 250/98

    Bindungswirkung einer Entscheidung des Revisionsgerichts

  • BAG, 18.06.1996 - 3 AZR 228/95

    Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter bei der Zusatzversorgung der Deutschen

  • BAG, 24.09.1996 - 3 AZR 652/95

    Klage einer Arbeitnehmerin (Teilzeitangestellte bei der Deutschen

  • BAG, 18.06.1996 - 3 AZR 153/95

    Teilzeitbeschäftigte: Anspruch auf Zusatzversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 24.09.1996 - 3 AZR 788/95

    Teilzeitbeschäftigte: Anspruch auf Zusatzversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 16.01.1996 - 3 AZR 769/94

    Betriebliche Altersversorgung: Ausschluss Teilzeitbeschäftigter -

  • BAG, 16.01.1996 - 3 AZR 766/94

    Betriebliche Altersversorgung: Ausschluss Teilzeitbeschäftigter -

  • BAG, 16.01.1996 - 3 AZR 768/94

    Betriebliche Altersversorgung: Ausschluss Teilzeitbeschäftigter -

  • BAG, 12.03.1996 - 3 AZR 989/94

    Urteil zu Zusatzrente und Teilzeitarbeit

  • BAG, 24.09.1996 - 3 AZR 676/95

    Teilzeitbeschäftigte: Anspruch auf Zusatzversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 12.03.1996 - 3 AZR 988/94

    Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter bei der Zusatzversorgung der Deutschen

  • BAG, 12.03.1996 - 3 AZR 990/94

    Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter bei der Zusatzversorgung der Deutschen

  • BAG, 16.01.1996 - 3 AZR 632/94

    Anspruch eines Teilzeitbeschäftigten auf Zusatzversorgung

  • BAG, 24.09.1996 - 3 AZR 72/96
  • BAG, 12.03.1996 - 3 AZR 992/94

    Anspruch auf Zusatzversorgung einer Teilzeitbeschäftigten bei der Deutschen Post

  • BAG, 12.03.1996 - 3 AZR 991/94

    Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter bei der Zusatzversorgung der Deutschen

  • BAG, 12.03.1996 - 3 AZR 797/94

    Anspruch auf Zusatzversorgung eines Teilzeitbeschäftigten bei der Deutschen

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