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   BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 630/84   

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BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 630/84 (https://dejure.org/1986,918)
BAG, Entscheidung vom 24.06.1986 - 3 AZR 630/84 (https://dejure.org/1986,918)
BAG, Entscheidung vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 (https://dejure.org/1986,918)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung einer Betriebsrente aufgrund einer mehrfach geänderten Versorgungszusage - Zulässigkeit die Betriebsrente sowohl ratierlich wie auch um einen versicherungsmathematischen Abschlag zu kürzen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BetrAVG § 2; BetrAVG § 6; BGB § 133; BGB § 157

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1987, 187
  • NZA 1987, 200
  • VersR 1987, 367
  • BB 1987, 692
  • DB 1987, 691
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 01.06.1978 - 3 AZR 216/77

    Betriebliche Altersruhegeld - Versorgungsregelung - Ausmaß der Kürzung -

    Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 630/84
    Für die hier umstrittene Versorgungsordnung gilt dasselbe wie für sämtliche Versorgungsregelungen aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des § 6 BetrAVG, in denen Leistungen erst für die Zeit nach Vollendung des 65. Lebensjahres zugesagt sind: Diese Versorgungsordnungen sind lückenhaft und ergänzungsbedürftig geworden (BAG 30, 333, 336 = AP Nr. 1 zu § 6 BetrAVG, zu I 2 der Gründe).

    Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung ständig davon ausgegangen, daß der Versorgungsschuldner das betriebliche Ruhegeld eines vorzeitig ausscheidenden Arbeitnehmers in entsprechender Anwendung des § 2 BetrAVG zeitanteilig kürzen darf, nämlich im Verhältnis der erreichten zu der nach der Versorgungsordnung erwarteten Betriebszugehörigkeit (zuletzt Urteil vom 26. März 1985 - 3 AZR 236/83 - BB 1986, 877, 878; BAG 30, 333, 339 = AP Nr. 1 zu § 6 BetrAVG, zu I 3 der Gründe; Urteil vom 11. September 1980 - 3 AZR 185/80 - AP Nr. 3 zu § 6 BetrAVG, zu II der Gründe).

    Auch zu der Frage, ob zusätzlich ein versicherungsmathematischer Abschlag in Betracht kommt, hat der Senat wiederholt Stellung genommen (BAG 30, 333, 337 f. = AP Nr. 1 zu § 6 BetrAVG, zu I 2 b der Gründe; Urteil vom 11. September 1980 - 3 AZR 185/80 - AP Nr. 3 zu § 6 BetrAVG, zu II der Gründe; BAG 38, 277, 282 = AP Nr. 4 zu § 6 BetrAVG, zu 2 a der Gründe).

  • BAG, 25.10.1983 - 3 AZR 357/81

    Zeitanteilige Rentenkürzung bei Versorgungsobergrenze

    Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 630/84
    Die Berechnung des Arbeitsgerichts widerspreche der Rechtsprechung des Senats, der in seinem Urteil vom 25. Oktober 1983 (BAG 44, 176 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG) ausgeführt habe, der vorzeitig ausscheidende Mitarbeiter müsse eine Minderung seiner Versorgungsbezüge in Kauf nehmen.

    Unumstritten ist ferner, daß der Arbeitnehmer, der vorzeitig Altersruhegeld in Anspruch nimmt, eine Kürzung hinnehmen muß (statt aller: BAG 44, 176 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG).

    Eine Anwendung der Höchstgrenze auf die hypothetische Vollrente kommt im Zweifel nur dann in Betracht, wenn nach der Versorgungsordnung der Gesamtversorgungsbedarf unabhängig von der Höchstgrenze erkennbar maßgebliches Bewertungskriterium sein soll, die Sozialversicherungsrente also als Berechnungsfaktor dient, gleichgültig, ob der Arbeitnehmer eine hohe oder eine niedrige Betriebsrente erhält (Urteil vom 25. Mai 1973 - 3 AZR 405/72 - AP Nr. 160 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu II 4 der Gründe; Urteil vom 25. Januar 1979 - 3 AZR 1096/77 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG, zu II 1 der Gründe; Urteil vom 25. Oktober 1983 - BAG 44, 176, 182 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG, zu II 3 der Gründe; BAG 45, 1 = AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG).

  • BAG, 11.09.1980 - 3 AZR 185/80

    Betriebliches Ruhegeld - Einführung des flexiblen Altersruhegeldes - Kürzungen

    Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 630/84
    Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung ständig davon ausgegangen, daß der Versorgungsschuldner das betriebliche Ruhegeld eines vorzeitig ausscheidenden Arbeitnehmers in entsprechender Anwendung des § 2 BetrAVG zeitanteilig kürzen darf, nämlich im Verhältnis der erreichten zu der nach der Versorgungsordnung erwarteten Betriebszugehörigkeit (zuletzt Urteil vom 26. März 1985 - 3 AZR 236/83 - BB 1986, 877, 878; BAG 30, 333, 339 = AP Nr. 1 zu § 6 BetrAVG, zu I 3 der Gründe; Urteil vom 11. September 1980 - 3 AZR 185/80 - AP Nr. 3 zu § 6 BetrAVG, zu II der Gründe).

    Auch zu der Frage, ob zusätzlich ein versicherungsmathematischer Abschlag in Betracht kommt, hat der Senat wiederholt Stellung genommen (BAG 30, 333, 337 f. = AP Nr. 1 zu § 6 BetrAVG, zu I 2 b der Gründe; Urteil vom 11. September 1980 - 3 AZR 185/80 - AP Nr. 3 zu § 6 BetrAVG, zu II der Gründe; BAG 38, 277, 282 = AP Nr. 4 zu § 6 BetrAVG, zu 2 a der Gründe).

  • BAG, 10.01.1984 - 3 AZR 411/81

    Anteilige Rentenkürzung bei Versorgungsobergrenze

    Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 630/84
    Eine Anwendung der Höchstgrenze auf die hypothetische Vollrente kommt im Zweifel nur dann in Betracht, wenn nach der Versorgungsordnung der Gesamtversorgungsbedarf unabhängig von der Höchstgrenze erkennbar maßgebliches Bewertungskriterium sein soll, die Sozialversicherungsrente also als Berechnungsfaktor dient, gleichgültig, ob der Arbeitnehmer eine hohe oder eine niedrige Betriebsrente erhält (Urteil vom 25. Mai 1973 - 3 AZR 405/72 - AP Nr. 160 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu II 4 der Gründe; Urteil vom 25. Januar 1979 - 3 AZR 1096/77 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG, zu II 1 der Gründe; Urteil vom 25. Oktober 1983 - BAG 44, 176, 182 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG, zu II 3 der Gründe; BAG 45, 1 = AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG).

    Dies ist z.B. bei den beamtenähnlichen Versorgungssystemen der Fall, aber auch dann, wenn die Gesamtversorgung nicht nur eine Höchst- sondern auch eine Mindestgrenze bestimmt (vgl. dazu BAG 45, 1, 5 f. = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG, zu III 1 der Gründe).

  • BAG, 26.03.1985 - 3 AZR 236/83

    Versicherungsmathematischer Abschlag - Zustimmung - Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 630/84
    Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung ständig davon ausgegangen, daß der Versorgungsschuldner das betriebliche Ruhegeld eines vorzeitig ausscheidenden Arbeitnehmers in entsprechender Anwendung des § 2 BetrAVG zeitanteilig kürzen darf, nämlich im Verhältnis der erreichten zu der nach der Versorgungsordnung erwarteten Betriebszugehörigkeit (zuletzt Urteil vom 26. März 1985 - 3 AZR 236/83 - BB 1986, 877, 878; BAG 30, 333, 339 = AP Nr. 1 zu § 6 BetrAVG, zu I 3 der Gründe; Urteil vom 11. September 1980 - 3 AZR 185/80 - AP Nr. 3 zu § 6 BetrAVG, zu II der Gründe).
  • BAG, 25.01.1979 - 3 AZR 1096/77

    Bejahung der Unverfallbarkeit - Vordienstzeiten - Betriebliche Altersversorgung -

    Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 630/84
    Eine Anwendung der Höchstgrenze auf die hypothetische Vollrente kommt im Zweifel nur dann in Betracht, wenn nach der Versorgungsordnung der Gesamtversorgungsbedarf unabhängig von der Höchstgrenze erkennbar maßgebliches Bewertungskriterium sein soll, die Sozialversicherungsrente also als Berechnungsfaktor dient, gleichgültig, ob der Arbeitnehmer eine hohe oder eine niedrige Betriebsrente erhält (Urteil vom 25. Mai 1973 - 3 AZR 405/72 - AP Nr. 160 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu II 4 der Gründe; Urteil vom 25. Januar 1979 - 3 AZR 1096/77 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG, zu II 1 der Gründe; Urteil vom 25. Oktober 1983 - BAG 44, 176, 182 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG, zu II 3 der Gründe; BAG 45, 1 = AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG).
  • BAG, 10.01.1984 - 3 AZR 52/82

    Betriebliche Versorgungszusage - Beamtenversorgungsrecht - Flexible Altersgrenze

    Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 630/84
    Diese Auslegungsregel gilt nur dann nicht, wenn sich aus der Versorgungszusage Anhaltspunkte dafür ergeben, daß die Parteien die ungeregelt gebliebene Frage anders geregelt haben würden, wenn sie sie bedacht hätten (BAG Urteil vom 26. März 1985, aa0; Urteil vom 10. Januar 1984 - 3 AZR 52/82 - AP Nr. 8 zu § 6 BetrAVG, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 25.05.1973 - 3 AZR 405/72

    Versorgungszusage - Pflichten des Arbeitgebers - Belehrung der Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 630/84
    Eine Anwendung der Höchstgrenze auf die hypothetische Vollrente kommt im Zweifel nur dann in Betracht, wenn nach der Versorgungsordnung der Gesamtversorgungsbedarf unabhängig von der Höchstgrenze erkennbar maßgebliches Bewertungskriterium sein soll, die Sozialversicherungsrente also als Berechnungsfaktor dient, gleichgültig, ob der Arbeitnehmer eine hohe oder eine niedrige Betriebsrente erhält (Urteil vom 25. Mai 1973 - 3 AZR 405/72 - AP Nr. 160 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu II 4 der Gründe; Urteil vom 25. Januar 1979 - 3 AZR 1096/77 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG, zu II 1 der Gründe; Urteil vom 25. Oktober 1983 - BAG 44, 176, 182 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG, zu II 3 der Gründe; BAG 45, 1 = AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG).
  • BAG, 12.11.1985 - 3 AZR 606/83

    Versorgungszusage - Feste Altersgrenze - Versorgungsordnung - Frauen - 60.

    Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 630/84
    Eine Anwendung der Höchstgrenze auf die hypothetische Vollrente kommt im Zweifel nur dann in Betracht, wenn nach der Versorgungsordnung der Gesamtversorgungsbedarf unabhängig von der Höchstgrenze erkennbar maßgebliches Bewertungskriterium sein soll, die Sozialversicherungsrente also als Berechnungsfaktor dient, gleichgültig, ob der Arbeitnehmer eine hohe oder eine niedrige Betriebsrente erhält (Urteil vom 25. Mai 1973 - 3 AZR 405/72 - AP Nr. 160 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu II 4 der Gründe; Urteil vom 25. Januar 1979 - 3 AZR 1096/77 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG, zu II 1 der Gründe; Urteil vom 25. Oktober 1983 - BAG 44, 176, 182 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG, zu II 3 der Gründe; BAG 45, 1 = AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG).
  • BAG, 20.04.1982 - 3 AZR 1137/79

    Betriebliches Altersruhegeld - Insolvenzsicherung - Insolvenz - Versorgungsfall -

    Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 630/84
    Auch zu der Frage, ob zusätzlich ein versicherungsmathematischer Abschlag in Betracht kommt, hat der Senat wiederholt Stellung genommen (BAG 30, 333, 337 f. = AP Nr. 1 zu § 6 BetrAVG, zu I 2 b der Gründe; Urteil vom 11. September 1980 - 3 AZR 185/80 - AP Nr. 3 zu § 6 BetrAVG, zu II der Gründe; BAG 38, 277, 282 = AP Nr. 4 zu § 6 BetrAVG, zu 2 a der Gründe).
  • BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 374/05

    Gesamtversorgung - fiktive Sozialversicherungsrente

    An der zu § 6 BetrAVG entwickelten Auslegungsregel, dass Höchstbegrenzungsklauseln im Zweifel erst auf den zeitanteilig gekürzten Betrag anzuwenden sind, hält der Senat nicht mehr fest (Aufgabe von Senat 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 -).
  • BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 341/88

    Vorzeitige Betriebsrente und Höchstbegrenzungsklausel

    Eine Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung ist im Zweifel dahin auszulegen, daß Voll- oder Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen sind und, daß diese Renten erst bei Überschreiten der Höchstgrenzen zu kürzen sind (Bestätigung von BAGE 45, 1 [BAG 10.01.1984 - 3 AZR 411/81] - AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG; BAG vom 24.6.1986 - 3 AZR 630/84 = VersR 87, 367 = AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG).

    Ist das, wie hier, unterblieben, so sind die Rentenhöhe und die Berechnungsweise durch Auslegung zu ermitteln und im Zweifel eine Bestimmung nach billigem Ermessen zu treffen (ständige Rechtsprechung des Senats seit BAGE 30, 333 [BAG 01.06.1978 - 3 AZR 216/77] = AP Nr. 1 zu § 6 BetrAVG, mit zustimmender Anmerkung von Ahrend/Förster/Rößler; Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG; ferner Blomever/Otto, BetrAVG, § 6 Rz 91 bis 93 und 159).

    Eine solche Gestaltung ist vertraglich möglich (BAG Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG, unter II 2a der Gründe).

    Sie ist dann auch erst anzuwenden, wenn nach einer ratierlichen Kürzung eine Überversorgung bleibt (BAG Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG, unter II 2a der Gründe; BAGE 45, 1 [BAG 10.01.1984 - 3 AZR 411/81] = AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG; 44, 176 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG; zustimmend im Ergebnis auch Hilger, Anm. zur letzten Entscheidung in: ARBl, Teil D, Betriebliche Altersversorgung, Entscheidung 138).

    Es ist nicht schon deswegen unbillig oder gar gleichheitswidrig, sondern durch sachliche Gründe gerechtfertigt (BAG Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG, zu II 2c der Gründe).

  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 557/08

    Betriebsrente - versicherungsmathematische Abschläge - Auslegung

    (3) Dem stehen die Entscheidungen des Senats vom 1. Juni 1978 (- 3 AZR 216/77 - zu I 2 der Gründe, BAGE 30, 333) , vom 11. September 1980 (- 3 AZR 185/80 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 6 Nr. 3 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 4) sowie vom 24. Juni 1986 (- 3 AZR 630/84 - zu II 1 b der Gründe, AP BetrAVG § 6 Nr. 12) nicht entgegen.
  • BAG, 13.03.1990 - 3 AZR 338/89

    Zeitanteilige vorzeitige Altersrente

    Regelt die Versorgungsordnung nicht den Umfang der Kürzung, darf der Arbeitgeber die Renten zeitanteilig kürzen; er darf keinen versicherungsmathematischen Abschlag vornehmen (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG).

    Sie ist deshalb lückenhaft und ergänzungsbedürftig geworden (BAG Urteil vom 11. September 1980 - 3 AZR 185/80 - AP Nr. 3 zu § 6 BetrAVG, zu II 1 und 3 der Gründe; Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG; Höfer/Abt, BetrAVG, Bd. 1, 2. Aufl., § 6 Rz 92).

    Das rechtfertigt eine entsprechende Kürzung (BAGE 30, 333, 339 [BAG 01.06.1978 - 3 AZR 216/77] = AP Nr. 1 zu § 6 BetrAVG, zu I 3 der Gründe; BAG Urteil vom 11. September 1980 - 3 AZR 185/80 - AP Nr. 3 zu § 6 BetrAVG, zu II der Gründe; Urteil vom 26. März 1985 - 3 AZR 236/83 - AP Nr. 10 zu § 6 BetrAVG; zuletzt Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 900/94

    Höhe der Betriebsrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme (§ 6 BetrAVG )

    Die Auslegungsregeln, die der Senat für die Berechnung einer nach § 6 BetrAVG vorzeitig in Anspruch genommenen Betriebsrente und die Behandlung einer in einer Versorgungsordnung enthaltenen Höchstbegrenzungsklausel aufgestellt hat (vgl. zuletzt Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG; Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 - AP Nr. 18 zu § 6 BetrAVG; Urteil vom 12. November 1991, BAGE 69, 19, 25 = AP Nr. 26 zu § 2 BetrAVG, zu II 3b der Gründe), gelten nur insoweit, wie die betriebliche Versorgungsregelung keine eigene billigenswerte Bestimmung getroffen hat.

    Hiernach ist eine solche Klausel im Zweifel dahin auszulegen, daß die Voll- oder Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen sind; erst dann, wenn die so berechneten Renten die Höchstgrenze überschreiten, können sie gekürzt werden (BAGE 45, 1, 4 f. [BAG 10.01.1984 - 3 AZR 411/81] = AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG, zu 11, 111 der Gründe; BAG Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG, zu II der Gründe; Urteil vom 19. Mai 1987 - 3 AZR 513/85 - nicht veröffentlicht; Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 - AP Nr. 18 zu § 6 BetrAVG, zu I 2, 3 der Gründe).

    Schließlich entspricht ein versicherungsmathematischer Abschlag von 0, 5 % pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme der Betriebsrente auch billigem Ermessen (BAGE 38, 277, 283 = AP Nr. 4 zu § 6 BetrAVG, zu 4 der Gründe; Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG, zu II 1b der Gründe).

  • BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 591/89

    Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung

    Regelt die Versorgungsordnung nicht den Umfang der Kürzung, darf der Arbeitgeber die Renten zeitanteilig kürzen er darf keinen versicherungsmathematischen Abschlag vornehmen (st. Rspr. des Senats, zuletzt vom 24.6.1986 - 3 AZR 630/84 = VersR 87, 367 = AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG).
  • BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 520/90

    Versorgungsanwartschaften und Sozialversicherungsrenten

    Die Berücksichtigung dieser Renten ist in zwei Formen möglich: Pensionszusagen sehen häufig eine volle oder teilweise Anrechnung der Sozialversicherungsrenten auf die betrieblichen Renten oder eine Begrenzung der Gesamtversorgung aus betrieblichen Renten und Sozialversicherungsrenten vor (vgl. BAG Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG, zu II 2 a der Gründe; BAGE 44, 176 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG; BAGE 45, 1 [BAG 10.01.1984 - 3 AZR 411/81] = AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG; BAG Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 771/13

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 21. März 2006 ( -  3 AZR 374/05 - Rn. 20 ff., BAGE 117, 268) die in früheren Entscheidungen aufgestellte Auslegungsregel, wonach eine Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung im Zweifel dahin auszulegen sei, dass Voll- und Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen und diese Renten daher erst bei Überschreiten der Höchstgrenzen zu kürzen seien (vgl. BAG 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 - zu I 2 b der Gründe; 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - zu II 2 b der Gründe) , ausdrücklich aufgegeben.
  • BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 778/09

    Vorgezogene Inanspruchnahme der Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden -

    Derartige Versorgungsordnungen aus der Zeit vor Inkrafttreten des BetrAVG sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts durch die Einführung des § 6 BetrAVG lückenhaft geworden und ohne Weiteres dahin ergänzend auszulegen, dass die Betriebsrente wegen der kürzeren Betriebszugehörigkeitszeit analog § 2 BetrAVG gekürzt wird; ein versicherungsmathematischer Abschlag ist demgegenüber mangels Vorhersehbarkeit nicht möglich (vgl. BAG 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - zu II 1 a und b der Gründe, AP BetrAVG § 6 Nr. 12; 20. April 1982 - 3 AZR 1137/79 - zu 2 a der Gründe, BAGE 38, 277; 11. September 1980 - 3 AZR 185/80 - zu II der Gründe, AP BetrAVG § 6 Nr. 3 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 4) .
  • BAG, 19.05.1987 - 3 AZR 513/85

    Zeitanteilige Rentenkürzung bei Versorgungsobergrenze - Anspruch eines

    Zu der zeitanteiligen Kürzung bei Versorgungszusagen mit Obergrenzen hat der Senat wiederholt Stellung genommen (Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - DB 1987, 691 = EzA § 6 BetrAVG Nr. 10; BAGE 45, 1 [BAG 10.01.1984 - 3 AZR 411/81] = AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG; 44, 176 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG mit Anm. von Blomeyer).

    Dazu hat der Senat ergänzend die Auslegungsregel entwickelt, daß die Anwendung der Höchstgrenze auf die erreichbare (hypothetische) Vollrente im Zweifel nur dann gewollt ist, wenn nach den Regeln der betreffenden Versorgungsordnung der Gesamtversorgungsbedarf unabhängig von der Höchstgrenze erkennbar das maßgebliche Bewertungsmerkmal sein soll; bei solchen Zusagen ist die Summe der anrechenbaren Ruhestandsbezüge Berechnungsfaktor für die erreichbare Betriebsrente unabhängig davon, ob sich daraus eine hohe oder niedrige Betriebsrente ergibt (Urteil des Senats vom 24. Juni 1986, aaO, zu II 2 b der Gründe).

    Zwar hat der Senat im Urteil vom 24. Juni 1986 (aaO, zu II 1 b der Gründe) entschieden, daß ein Arbeitgeber berechtigt ist, seine Versorgungsordnung an die durch § 6 BetrAVG geänderte Rechtslage anzupassen und die lückenhaft gewordene Ordnung im Rahmen der Billigkeit und unter Beteiligung des Betriebsrats (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG) zu schließen (vgl. auch BAGE 30, 333, 337 f. [BAG 01.06.1978 - 3 AZR 216/77] = AP Nr. 1 zu § 6 BetrAVG, zu I 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 11. September 1980 - 3 AZR 185/80 - AP Nr. 3 zu § 6 BetrAVG, zu II der Gründe; BAGE 38, 277, 282 = AP Nr. 4 zu § 6 BetrAVG, zu 2 a der Gründe).

  • BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 891/13

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

  • BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 770/13

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

  • LAG Düsseldorf, 26.06.2013 - 12 Sa 103/13

    Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung - Reihenfolge

  • BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 892/13

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

  • LAG Düsseldorf, 26.06.2013 - 12 Sa 184/13

    Höchstbegrenzungsklausel einer Versorgungsordnung - Reihenfolge Höchstbegrenzung

  • BAG, 29.07.1997 - 3 AZR 134/96

    Berechnung der Teilrente bei vorzeitigem Ausscheiden und Inanspruchnahme nach § 6

  • BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 982/13

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

  • BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 769/13

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

  • LAG Düsseldorf, 11.09.2013 - 12 Sa 510/13

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Kürzung einer Betriebsrente - erst

  • BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 894/13

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

  • BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 102/99

    Höchstbegrenzungsklausel und zeitratierliche Kürzung

  • LAG Düsseldorf, 08.11.2013 - 12 Sa 651/13

    Auslegung einer Betriebsrentenregelung

  • LAG Düsseldorf, 11.09.2013 - 12 Sa 517/13

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Kürzung einer Betriebsrente - erst

  • LAG Düsseldorf, 11.09.2013 - 12 Sa 440/13

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Kürzung einer Betriebsrente - erst

  • LAG Düsseldorf, 26.06.2013 - 12 Sa 161/13

    Höchstbegrenzungsklausel einer Versorgungsordnung

  • LAG Hamm, 02.12.2014 - 9 Sa 1081/14

    Berechnung der Höhe einer Betriebsrente

  • LAG Köln, 11.02.2016 - 7 Sa 626/15

    Übergangszuschuss; betriebliche Altersversorgung; Insolvenzschutz; unverfallbare

  • BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 229/00

    Auslegung einer Versorgungszusage für den Fall der vorgezogenen Inanspruchnahme

  • ArbG Essen, 29.11.2012 - 3 Ca 466/12

    Rentenzahlungen auf der Basis eines erhöhten Diensteinkommens bei gleichzeitiger

  • LAG Hessen, 17.09.1999 - 2 Sa 2389/97

    Betriebliche Altersversorgung; Tarifvertragliche Begrenzung

  • ArbG Essen, 29.11.2012 - 3 Ca 3774/10

    Geltendmachung von Rentenzahlungen auf der Basis eines erhöhten Diensteinkommens

  • LAG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 4 Sa 82/01

    Vorzeitiges Altersruhegeld; Kürzung einer unverfallbaren Anwartschaft; keine

  • LAG Hamburg, 02.09.1999 - 7 Sa 10/99

    Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Rentenhöhe; Möglichkeit der

  • LAG Köln, 04.10.2017 - 11 Sa 29/17

    Betriebliche Altersversorgung; Gesamtversorgung

  • BAG, 19.05.1987 - 3 AZR 514/85

    Zeitanteilige Rentenkürzung bei Versorgungsobergrenze - Anspruch auf

  • BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 585/85

    Feste Altersgrenze und Höchstbegrenzung der Versorgung

  • BAG, 30.04.1991 - 3 AZR 191/90

    Kürzung der vorzeitigen Altersrente eines Schwerbehinderten wegen vorzeitiger

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