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   BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 634/10   

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https://dejure.org/2012,47686
BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 634/10 (https://dejure.org/2012,47686)
BAG, Entscheidung vom 11.12.2012 - 3 AZR 634/10 (https://dejure.org/2012,47686)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - 3 AZR 634/10 (https://dejure.org/2012,47686)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Berechnung einer unverfallbaren Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung - Diskriminierung wegen des Alters - Gleichbehandlung

  • openjur.de

    Berechnung einer unverfallbaren Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung; Auslegung einer Versorgungsordnung; Diskriminierung wegen des Alters; Gleichbehandlung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Berechnung einer unverfallbaren Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung - Diskriminierung wegen des Alters - Gleichbehandlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 2 Abs 1 BetrAVG, § 1 AGG, § 2 Abs 2 AGG, § 3 Abs 1 AGG
    Berechnung einer unverfallbaren Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung - Diskriminierung wegen des Alters - Gleichbehandlung

  • IWW

    § 2 Abs. 1 BetrAVG, § 2 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, § 2 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, § 2 Abs. 1, Abs. 5 BetrAVG, §§ 1, 3 Abs. 2

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Altersdiskriminierung - Berechnung einer unverfallbaren Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Berechnung einer unverfallbaren Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung - Diskriminierung wegen des Alters - Gleichbehandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer unverfallbaren Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung; Auslegung einer Versorgungsordnung; Diskriminierung wegen des Alters Gleichbehandlung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berechnung einer unverfallbaren Anwartschaft ? Begrenzung anrechenbarer Dienstjahre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Berechnung einer unverfallbaren Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 564
  • BB 2013, 1140
  • DB 2013, 1002
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 434/09

    Betriebliche Altersversorgung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 634/10
    Dies hat der Senat in den Entscheidungen vom 19. Juli 2011 (- 3 AZR 571/09 - Rn. 21 ff. und - 3 AZR 434/09 - Rn. 20 ff., BAGE 138, 346) bereits ausführlich begründet.

    Dies gilt auch für die Regelung in § 2 Abs. 1 BetrAVG (BAG 19. Juli 2011 - 3 AZR 434/09 - Rn. 20, BAGE 138, 346) .

    a) § 2 Abs. 1 BetrAVG ist anhand des primärrechtlichen Verbots der Diskriminierung wegen des Alters, wie es nunmehr in Art. 21 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: GR-Charta) niedergelegt ist, zu überprüfen (vgl. ausführlich BAG 19. Juli 2011 - 3 AZR 434/09 - Rn. 23 ff., BAGE 138, 346) .

    Dass sich der Nachteil erst dann verwirklicht, wenn der Versorgungsfall eingetreten ist und die Arbeitnehmer deshalb das gleiche Lebensalter haben, ändert daran nichts (BAG 19. Juli 2011 - 3 AZR 434/09 - Rn. 31, BAGE 138, 346) .

    Dass die Auswirkungen des Gesetzes je nach Versorgungsordnung unterschiedlich sind, ändert nichts daran, dass es sich um Auswirkungen der gesetzlichen Regelung handelt (BAG 19. Juli 2011 - 3 AZR 434/09 - Rn. 34, BAGE 138, 346) .

    dd) Die für die Berechnung der gesetzlich unverfallbaren Anwartschaft maßgebliche gesetzliche Regelung bewirkt jedoch keine mittelbare Diskriminierung wegen des Alters, da der Regelung ein legitimes, im Allgemeininteresse bestehendes Ziel zugrunde liegt und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind (Art. 6 Abs. 1 der Rahmenrichtlinie, § 10 Sätze 1 und 2 AGG; vgl. ausführlich BAG 19. Juli 2011 - 3 AZR 434/09 - Rn. 35 ff., BAGE 138, 346) .

    Dies dient der Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung und damit einem sozialpolitischen Ziel von Allgemeininteresse (vgl. ausführlich BAG 19. Juli 2011 - 3 AZR 434/09 - Rn. 42 ff., BAGE 138, 346) .

    Ihre Interessen bleiben daher nicht in unangemessener Weise unberücksichtigt (BAG 19. Juli 2011 - 3 AZR 434/09 - Rn. 47, BAGE 138, 346) .

    Eine der üblichen Konzeption von Versorgungsordnungen angepasste Berechnungsregelung kann nicht anders gestaltet werden (BAG 19. Juli 2011 - 3 AZR 434/09 - Rn. 48, BAGE 138, 346) .

  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 634/10
    bb) Diese potenziell unterschiedlichen Auswirkungen sind auf das Alter zurückzuführen, weil die Betriebszugehörigkeit je nach Lebensalter zu unterschiedlichen Ansprüchen führen kann (vgl. auch EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 - [Kücükdeveci] Rn. 30, Slg. 2010, I-365 zur Benachteiligung früher eintretender Arbeitnehmer bei Nichtberücksichtigung im jungen Lebensalter geleisteter Arbeit bei der Berechnung der Kündigungsfrist sowie Generalanwältin Sharpston in ihrem Schlussantrag in der Sache "Bartsch" vom 22. Mai 2008 - C-427/06 - Rn. 66 ff., Slg. 2008, I-7245 zum "relativen Alter") .

    Die Auslegung des unionsrechtlichen Grundsatzes des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters einschließlich des Rückgriffs auf die Rahmenrichtlinie zur Konkretisierung des primärrechtlichen Grundsatzes ist durch die Entscheidung des Gerichtshofs in der Sache "Kücükdeveci" (19. Januar 2010 - C-555/07 - Slg. 2010, I-365) geklärt, so dass eine Vorlagepflicht entfällt (vgl. EuGH 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81 - [C.I.L.F.I.T.] Slg. 1982 S. 3415) .

  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 634/10
    In einem solchen Fall fehlt es bereits an den tatbestandlichen Voraussetzungen einer mittelbaren Benachteiligung (BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09 - Rn. 42, AP TVG § 1 Vorruhestand Nr. 34; 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 - Rn. 69, BAGE 134, 89; 18. August 2009 - 1 ABR 47/08 - Rn. 30, 31, BAGE 131, 342) .

    Entschließt er sich hierzu, so ist er auch frei in der Entscheidung, für welche der in § 1 Abs. 1 BetrAVG genannten Versorgungsfälle er Leistungen zusagt und wie hoch er die entsprechende Leistung dotiert (BAG 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 - Rn. 74, BAGE 134, 89) .

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 634/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung in § 2 BetrAVG als "praktikabel" bezeichnet (15. Juli 1998 - 1 BvR 1554/89 ua. - zu C I 3 a der Gründe, BVerfGE 98, 365) .
  • BVerfG, 29.05.2012 - 1 BvR 3201/11

    Zeitratierliche Berechnung einer Betriebsrente (§§ 7 Abs 2 S 3, S 4 iVm § 2 Abs 1

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 634/10
    Hinsichtlich der Vereinbarkeit von § 2 Abs. 1 BetrAVG und der darin angeordneten zeitratierlichen Berechnung der unverfallbaren Anwartschaft mit Unionsrecht besteht keine Vorlagepflicht (BVerfG 29. Mai 2012 - 1 BvR 3201/11 - Rn. 37 f., ZIP 2012, 1876) .
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 634/10
    Die Auslegung des unionsrechtlichen Grundsatzes des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters einschließlich des Rückgriffs auf die Rahmenrichtlinie zur Konkretisierung des primärrechtlichen Grundsatzes ist durch die Entscheidung des Gerichtshofs in der Sache "Kücükdeveci" (19. Januar 2010 - C-555/07 - Slg. 2010, I-365) geklärt, so dass eine Vorlagepflicht entfällt (vgl. EuGH 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81 - [C.I.L.F.I.T.] Slg. 1982 S. 3415) .
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2008 - C-427/06

    Bartsch - Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts - Rechtliche Wirkungen von

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 634/10
    bb) Diese potenziell unterschiedlichen Auswirkungen sind auf das Alter zurückzuführen, weil die Betriebszugehörigkeit je nach Lebensalter zu unterschiedlichen Ansprüchen führen kann (vgl. auch EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 - [Kücükdeveci] Rn. 30, Slg. 2010, I-365 zur Benachteiligung früher eintretender Arbeitnehmer bei Nichtberücksichtigung im jungen Lebensalter geleisteter Arbeit bei der Berechnung der Kündigungsfrist sowie Generalanwältin Sharpston in ihrem Schlussantrag in der Sache "Bartsch" vom 22. Mai 2008 - C-427/06 - Rn. 66 ff., Slg. 2008, I-7245 zum "relativen Alter") .
  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 634/10
    Ob ein Grund iSd. Art. 6 Abs. 1 der Rahmenrichtlinie gegeben ist, der eine Ungleichbehandlung wegen des Alters rechtfertigt, ist von den nationalen Gerichten zu prüfen (EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 47 ff., Slg. 2009, I-1569) .
  • EuGH, 12.10.2010 - C-499/08

    Es stellt eine Diskriminierung aufgrund des Alters dar, wenn einem Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 634/10
    Die gesetzliche Regelung geht auch nicht über das hinaus, was zur Erreichung des Ziels erforderlich ist (zu dieser Voraussetzung EuGH 12. Oktober 2010 - C-499/08 - [Andersen] Rn. 36 ff., Slg. 2010, I-9343) .
  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 634/10
    Das AGG gilt trotz der in § 2 Abs. 2 Satz 2 AGG enthaltenen Verweisung auf das Betriebsrentengesetz auch für die betriebliche Altersversorgung, soweit das Betriebsrentenrecht nicht vorrangige Sonderregelungen enthält (BAG 11. Dezember 2007 - 3 AZR 249/06 - Rn. 22 ff., BAGE 125, 133) .
  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 47/08

    Innerbetriebliche Stellenausschreibung - mittelbare Benachteiligung wegen des

  • BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 584/09

    Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts -

  • BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 571/09

    Betriebliche Altersversorgung - Altersdiskriminierung

  • LAG Baden-Württemberg, 27.09.2010 - 4 Sa 7/10

    Mittelbare Diskriminierung wegen des Alters - Begrenzung der anrechenbaren

  • BAG, 21.09.2021 - 3 AZR 147/21

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze - Diskriminierung wegen des

    Dabei geht der Senat von einem typischen Erwerbsleben von mindestens 40 Jahren als Bezugsgröße aus (BAG 17. Oktober 2017 - 3 AZR 199/16 - Rn. 28; 18. März 2014 - 3 AZR 69/12 - Rn. 27, BAGE 147, 279; 12. November 2013 - 3 AZR 356/12 - Rn. 29; 12. Februar 2013 - 3 AZR 100/11 - Rn. 33, BAGE 144, 231; 11. Dezember 2012 - 3 AZR 634/10 - Rn. 23) .
  • BGH, 20.09.2023 - IV ZR 120/22

    Zusatzversorgung der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst: BGH

    aa) Da die Bestimmung des Anteilssatzes nicht an das Lebensalter anknüpft, scheidet eine unmittelbare Benachteiligung aus (vgl. BAG NZA 2013, 564 Rn. 30; BAGE 138, 346 Rn. 28; jeweils zu § 2 Abs. 1 BetrAVG).

    Die Auswirkungen der Übergangsregelung sind mithin auf das Kriterium des Alters zurückzuführen, weil die zur Berechnung des Anteilssatzes maßgebliche mögliche Pflichtversicherungszeit je nach Lebensalter bei Eintritt in den öffentlichen Dienst zu unterschiedlichen Ansprüchen führt (vgl. auch BAG NZA 2013, 564 Rn. 30 f. m.w.N. zu § 2 Abs. 1 BetrAVG).

    Das dient der Förderung der betrieblichen Altersversorgung und damit einem sozialpolitischen Ziel von Allgemeininteresse (vgl. auch BAG NZA 2013, 564 Rn. 36; BAGE 138, 346 Rn. 42-45 m.w.N., jeweils zu § 2 Abs. 1 BetrAVG; EuGH, Urteil vom 13. Juli 2017, Kleinsteuber, C-354/16, EU:C:2017:539 = NZA 2017, 1047 Rn. 62-65).

    Ihre Interessen bleiben daher nicht in unangemessener Weise unberücksichtigt (vgl. auch BAG NZA 2013, 564 Rn. 37 m.w.N. zu § 2 Abs. 1 BetrAVG).

    Dass sich die Dienstjahre im Gesamtversorgungssystem nicht gleichermaßen rentensteigernd auswirkten, war auch - anders als die Revision meint - im Hinblick auf das mit diesen Regelungen verfolgte rechtmäßige Ziel der Begrenzung des Risikos der Beklagten, um die von ihr zu erbringenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung überschaubar und kalkulierbar zu halten, sachlich gerechtfertigt (vgl. BAG NZA 2013, 564 Rn. 20-22 zu einer Begrenzung der anrechnungsfähigen Dienstzeit auf 40 Jahre).

  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 356/12

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze

    (1) Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt trotz der in § 2 Abs. 2 Satz 2 AGG enthaltenen Verweisung auf das Betriebsrentengesetz auch für die betriebliche Altersversorgung, soweit das Betriebsrentenrecht nicht vorrangige Sonderregelungen enthält (BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 634/10 - Rn. 14; 11. Dezember 2007 - 3 AZR 249/06 - Rn. 22 ff., BAGE 125, 133) .

    Bestimmungen in Vereinbarungen, die gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG verstoßen, sind nach § 7 Abs. 2 AGG unwirksam (BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 100/11 - Rn. 24; 11. Dezember 2012 - 3 AZR 634/10 - Rn. 17) .

  • OLG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 U 112/20

    Startgutschriften der VBL für rentenferne Versicherte

    Eine - wie hier - feste Versorgungsobergrenze (§ 41 Abs. 2 Satz 1, Abs. 2b Satz 1 VBLS a.F.) bewirkt sodann, dass sich die in jüngerem Lebensalter - jenseits eines Abstandes von 40 Dienstjahren zur festen Altersgrenze - zurückgelegten Dienstzeiten in der Regel nicht rentensteigernd auswirken (vgl. BAG, Urteil vom 11.12.2012 - 3 AZR 634/10, juris Rn. 19).

    Bei der nach dem alten Satzungsrecht gegebenen Versorgungszusage mit fester Obergrenze kam somit Dienstzeiten, die in jüngerem Lebensalter zurückgelegt werden, hinsichtlich des Erwerbs von Versorgungsanwartschaften eine geringere Wertigkeit zu; Personen, die ihre Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst in jüngerem Lebensalter begonnen und zurückgelegt hatten, erdienten pro Jahr demgemäß einen geringeren Anteil an der Versorgung als diejenigen, die ihre Zugehörigkeit in einem höheren Lebensalter erbracht hatten (vgl. zu § 2 Abs. 1 BetrAVG BAG, Urteil vom 11.02.2012 - 3 AZR 634/10, juris Rn. 20).

    (1) Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt trotz der in § 2 Abs. 2 Satz 2 AGG enthaltenen Verweisung auf das Betriebsrentengesetz auch für die betriebliche Altersversorgung, soweit das Betriebsrentenrecht nicht vorrangige Sonderregelungen enthält (BAG, Urteil vom 11.12.2012, 3 AZR 634/10, juris Rn. 14; BAG, Urteil vom 18.03.2014, 3 AZR 69/12, juris Rn. 14; BAG, Urteil vom 19.07.2011, 3 AZR 434/09, juris Rn. 20).

    Seine Anwendung setzt voraus, dass unter seinem zeitlichen Geltungsbereich ein Rechtsverhältnis bestand (BAG, Urteil vom 11.12.2012, 3 AZR 634/10, juris Rn. 15).

    Soweit der gleitende Anteilssatz überdies dazu führt, den zu übertragenden Besitzstand - gemessen am früheren System - sachgerechter zu überführen (vgl. hierzu oben unter B 4 c bb (2) und BAG, Urteil vom 11.12.2012 - 3 AZR 634/10, juris Rn. 21), ist schon kein legitimes Interesse der in jüngeren Jahren eingetretenen Versicherten erkennbar, eine bessere Behandlung zu erfahren, als ihnen im alten System zuteil wurde.

  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 100/11

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze

    Bestimmungen in Vereinbarungen, die gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG verstoßen, sind nach § 7 Abs. 2 AGG unwirksam (BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 634/10 - Rn. 17; 11. August 2009 - 3 AZR 23/08 - Rn. 33, BAGE 131, 298) .
  • BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11

    Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel

    Das rechtmäßige Ziel, das über das Vorliegen einer mittelbaren Diskriminierung entscheidet, muss jedoch kein legitimes Ziel iSd. Art. 6 Abs. 1 der RL 2000/78/EG sein, sondern schließt auch andere von der Rechtsordnung anerkannte Gründe für die Verwendung des neutralen Kriteriums ein (vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 66, Slg. 2009, I-1569; BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 634/10 - Rn. 21 mwN) .
  • LAG München, 10.02.2016 - 11 Sa 924/15

    Altersdiskriminierung, betriebliche Altersversorgung, Limitierungsklausel

    Das AGG gilt trotz der in § 2 Abs. 2 Satz 2 AGG enthaltenen Verweisungen auf das Betriebsrentengesetzt auch für die betriebliche Altersversorgung, soweit das Betriebsrentenrecht nicht vorrangige Sonderregelungen enthält (vgl. BAG Urteil v. 11.12.2012 - 3 AZR 634/10; Urteil v. 12.11.2013 - 3 AZR 356/12).

    Damit ist die Wertigkeit dieser Betriebszugehörigkeitszeiten betroffen und die Regelung wirkt sich mittelbar zu Ungunsten der älteren Mitarbeiter aus (vgl. ähnlich zu Lasten jüngerer Mitarbeiter BAG Urt. v. 11.12.2012 - 3 AZR 634/10).

    Damit ist aber entweder bereits der Tatbestand der mittelbaren Diskriminierung ausgeschlossen (vgl. etwa BAG Urteil v. 11.12.2012 - 3 AZR 634/10) oder jedenfalls würde es sich um eine zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters i.S.d. § 10 Satz 1 AGG handeln (vgl. etwa Urteil v. 11.12.2013 - 3 AZR 356/12).

    Die Begrenzung des Risikos des Arbeitgebers, um die von ihm zu erbringenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung überschaubar und kalkulierbar zu halten, stellt damit ein rechtmäßiges Ziel i.S.d. § 3 Abs. 3 AGG dar (vgl. BAG Urteil v. 11.12.2012 - 3 AZR 634/10).

    Im vorliegenden Fall ist die Regelung, wonach Betriebszugehörigkeitszeiten nach dem 60. Lebensjahr nicht mehr berücksichtigt werden, aber deswegen noch hinnehmbar, weil unter Berücksichtigung einer typisierenden Betrachtung, wie sie im vorliegenden Fall zulässig ist (vgl. etwa BAG Urteil v. 11.12.2012 - 3 AZR 634/10 Rz. 23 zitiert nach Juris), ein typisches Erwerbsleben nahezu vollständig abgedeckt wird und es insoweit möglich bleibt, hinreichende Rentenansprüche zu erwerben.

    Zudem würde dies an sich einen stärkeren Eingriff in Ansprüche darstellen, da dies wiederum eine mittelbare Diskriminierung, etwa auch von jüngeren Mitarbeitern darstellen könnte (vgl. BAG Urteil v. 11.12.2012 - 3 AZR 634/10).

  • OLG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 U 88/20

    Startgutschriften der VBL für rentenferne Versicherte

    Eine - wie hier - feste Versorgungsobergrenze (§ 41 Abs. 2 Satz 1, Abs. 2b Satz 1 VBLS a.F.) bewirkt sodann, dass sich die in jüngerem Lebensalter - jenseits eines Abstandes von 40 Dienstjahren zur festen Altersgrenze - zurückgelegten Dienstzeiten in der Regel nicht rentensteigernd auswirken (vgl. BAG, Urteil vom 11.12.2012 - 3 AZR 634/10, juris Rn. 19).

    Bei der nach dem alten Satzungsrecht gegebenen Versorgungszusage mit fester Obergrenze kam somit Dienstzeiten, die in jüngerem Lebensalter zurückgelegt werden, hinsichtlich des Erwerbs von Versorgungsanwartschaften eine geringere Wertigkeit zu; Personen, die ihre Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst in jüngerem Lebensalter begonnen und zurückgelegt hatten, erdienten pro Jahr demgemäß einen geringeren Anteil an der Versorgung als diejenigen, die ihre Zugehörigkeit in einem höheren Lebensalter erbracht hatten (vgl. zu § 2 Abs. 1 BetrAVG BAG, Urteil vom 11.02.2012 - 3 AZR 634/10, juris Rn. 20).

    (1) Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt trotz der in § 2 Abs. 2 Satz 2 AGG enthaltenen Verweisung auf das Betriebsrentengesetz auch für die betriebliche Altersversorgung, soweit das Betriebsrentenrecht nicht vorrangige Sonderregelungen enthält (BAG, Urteil vom 11.12.2012, 3 AZR 634/10, juris Rn. 14; BAG, Urteil vom 18.03.2014, 3 AZR 69/12, juris Rn. 14; BAG, Urteil vom 19.07.2011, 3 AZR 434/09, juris Rn. 20).

    Seine Anwendung setzt voraus, dass unter seinem zeitlichen Geltungsbereich ein Rechtsverhältnis bestand (BAG, Urteil vom 11.12.2012, 3 AZR 634/10, juris Rn. 15).

    Soweit der gleitende Anteilssatz überdies dazu führt, den zu übertragenden Besitzstand - gemessen am früheren System - sachgerechter zu überführen (vgl. hierzu oben unter B 4 c bb (2) und BAG, Urteil vom 11.12.2012 - 3 AZR 634/10, juris Rn. 21), ist schon kein legitimes Interesse der in jüngeren Jahren eingetretenen Versicherten erkennbar, eine bessere Behandlung zu erfahren, als ihnen im alten System zuteil wurde.

  • BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 266/11

    Betriebliche Altersversorgung - Diskriminierung wegen Teilzeitarbeit und wegen

    Entschließt er sich hierzu, so ist er auch frei in der Entscheidung, für welche der in § 1 Abs. 1 BetrAVG genannten Versorgungsfälle er Leistungen zusagt und wie hoch er die entsprechende Leistung dotiert (BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 634/10 - Rn. 22; 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 - Rn. 74, BAGE 134, 89) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.11.2016 - 11 Sa 736/16

    Altersdiskriminierung in der betrieblichen Altersversorgung durch sog.

    Bei gleicher Betriebszugehörigkeit erwerben etwa bei Eintritt in das Arbeitsverhältnis zur Beklagten ältere Arbeitnehmer im Vergleich zu bei ihrem Eintritt jüngeren Arbeitnehmern einen geringeren Betriebsrentenanspruch (so LAG München, Urteil vom 10. Februar 2016 - 11 Sa 924/15 - juris für eine ähnliche tarifliche Versorgungsregelung; BAG, Urteil vom 11. Dezember 2012 - 3 AZR 634/10 - NZA 2013, 593 für eine Begrenzung anrechnungsfähiger Dienstzeiten; Ahrendt, RdA 2016, 129 [132]).

    Die Begrenzung des Risikos des Arbeitgebers, um die von ihm zu erbringenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung überschaubar und kalkulierbar zu halten, stellt ein rechtmäßiges Ziel dar (BAG Urteil vom 11. Dezember 2012 - 3 AZR 634/10 - a. a. O.).

    In einer anderen Entscheidung (Urteil vom 11. Dezember 2012 - 3 AZR 634/10 - AP Nr. 68 zu § 2 BetrAVG = NZA 2013, 564) hat das Bundesarbeitsgericht eine Regelung in einer Versorgungsordnung akzeptiert, die Beschäftigungszeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres nicht als betriebsrentensteigernd berücksichtigte.

    Es stellt sich zudem die Frage, ob dies tatsächlich einen weniger schwerwiegender Eingriff bedeutet, weil dies umgekehrt wiederum eine Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer bedeuten kann, die dann auch ab einer bestimmten Dauer der Betriebszugehörigkeit im bestehenden Arbeitsverhältnis keine weiteren Anwartschaften erwerben können (BAG, Urteil vom 11. Dezember 2012 - 3 AZR 634/10 - a. a. O.).

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 998/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Versorgungsregelungen - Anhebung der

  • BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 653/11

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem

  • BAG, 12.06.2013 - 7 AZR 917/11

    Altersgrenze in einer kirchlichen Arbeitsrechtsregelung

  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 796/11

    Invaliditätsversorgung - Mindestaltersgrenze

  • ArbG Verden, 20.06.2016 - 1 Ca 32/15

    Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf; Bemessung der

  • BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 833/12

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

  • BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 707/11

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschließung nach

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 686/11

    Betriebliche Altersversorgung - Überführung in ein geändertes Versorgungssystem -

  • BAG, 21.03.2017 - 3 AZN 1165/16
  • LAG Nürnberg, 14.02.2014 - 8 Sa 303/13

    Altersversorgung - Betriebsrente - Beschäftigungszeiten - Altersdiskriminierung

  • BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 547/17

    Dienstordnungs-Angestellter - Versorgung - Fusion

  • OLG Hamm, 14.07.2021 - 8 U 119/20

    Versorgungszusage; Geschäftsführer; Witwenversorgung; "Spätehenklausel"

  • LAG Niedersachsen, 09.08.2018 - 4 Sa 982/17

    Berechnung einer Betriebsrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme

  • ArbG Düsseldorf, 29.07.2015 - 3 Ca 7680/14

    Berücksichtigung von Dienstzeiten des Arbeitnehmers vor Vollendung des 17.

  • ArbG Düsseldorf, 26.09.2014 - 14 Ca 3145/14

    Rechtmäßigkeit einer Versagung der Bewilligung einer Rente wegen voller

  • ArbG Essen, 30.06.2016 - 5 Ca 1100/16

    Zahlung einer Hinterbliebenenversorgung aus der betrieblichen Altersversorgung

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