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   BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01   

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https://dejure.org/2002,836
BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01 (https://dejure.org/2002,836)
BAG, Entscheidung vom 10.09.2002 - 3 AZR 635/01 (https://dejure.org/2002,836)
BAG, Entscheidung vom 10. September 2002 - 3 AZR 635/01 (https://dejure.org/2002,836)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Verschlechternde Neuregelung einer Unterstützungskassen-Richtlinie

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf betriebliche Versorgungsleistungen ; Inbezugnahme außerhalb eines Arbeitsvertrages liegender Regelwerke; Vertrauensschutz beim Eingriff in Versorgungszusagen; Vorliegen triftiger Gründe bezüglich des Eingriffs in eine erdiente Dynamik; Zweck einer erdienten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1 (Ablösung) § 2 Abs. 1, 5 §§ 7 16
    Betriebliche Altersversorgung; Betriebsverfassungsrecht - Verschlechterung einer Unterstützungskassen-Versorgung: zweistufige Mitbestimmung bei der Änderung einer Unterstützungskassen-Richtlinie; Anwendung der richterrechtlich entwickelten Rechtskontrolle auf ablösende ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterstützungskasse: Zulässige verschlechternde Neuregelung der Versorgung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 231 (Ls.)
  • BB 2003, 2749
  • DB 2003, 1525
 
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Wird zitiert von ... (102)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 512/00

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01
    Werden außerhalb des Arbeitsvertrages liegende Regelwerke wie Richtlinien einer Unterstützungskasse ausdrücklich oder stillschweigend in Bezug genommen, liegt hierin üblicherweise und regelmäßig keine statische, sondern eine dynamische Verweisung auf die Richtlinien in ihrer jeweiligen Fassung (BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 36, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 1 der Gründe mwN).

    Das Vertrauen der Arbeitnehmer in den Fortbestand der bisherigen Regelung darf nicht über Gebühr beeinträchtigt werden (ständige Rechtsprechung, zB 8. Dezember 1981 - 3 ABR 53/80 - BAGE 36, 327, 337 f.; 22. Mai 1990 - 3 AZR 128/89 - BAGE 65, 157, 161; BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 36, zu II 1 der Gründe mwN).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 11. Dezember 2001 (- 3 AZR 512/00 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 36, zu II 2 a der Gründe) entschieden hat, kann ein Versorgungsbesitzstand, in den nur aus zwingendem Grund eingegriffen werden kann, nur erworben werden, wenn der Arbeitnehmer Beschäftigungszeiten im schützenswerten Vertrauen auf den ungeschmälerten Fortbestand der bisherigen Versorgungszusage zurücklegt.

    Hierfür bedarf es einer sachkundig erstellten Prognose auf der Grundlage der Entwicklung bis zum Ablösungsstichtag (BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 36, zu II 3 b aa der Gründe mwN).

  • BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92

    Kürzung der erdienten Dynamik, triftiger Grund

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01
    c) In seinem Urteil vom 17. November 1992 (- 3 AZR 76/92 - BAGE 71, 372) hat der Senat deshalb auch bei der verschlechternden Neuregelung einer Unterstützungskassen-Versorgung in einem Übergangsfall - allerdings ohne nähere Begründung - sein dreistufiges Prüfungsschema angewendet.

    Der Senat hat lediglich die bereits zuvor mehrfach angesprochenen Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit näher konkretisiert und für die Praxis handhabbar gemacht (11. September 1990 - 3 AZR 380/89 - BAGE 66, 39, 43 f.; 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - BAGE 71, 372, 380).

    Mit einer Anwendung der konkretisierten Eingriffsregeln auf einen Ablösungsvorgang im Jahre 1985 ist damit keine rechtsstaatswidrige Rückwirkung grundlegend neuen Rechts verbunden (BAG 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - aaO).

  • BAG, 27.08.1996 - 3 ABR 38/95

    Betriebliche Altersversorgung: Änderung von Versorgungsrichtlinien

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01
    In seinem Beschluß vom 27. August 1996 (- 3 ABR 38/95 - nv.), in dem es im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens um die Wirksamkeit der Ablösung der RL 75 durch die RL 85 ging, hat der Senat im einzelnen ausgeführt, daß die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Trägerunternehmen bei der ablösenden Neuregelung gewahrt worden sind.

    Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits sind den Ausführungen des Senats im Beschluß vom 27. August 1996 (- 3 ABR 38/95 - nv.) nicht entgegengetreten.

  • BVerfG, 16.02.1987 - 1 BvR 957/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01
    Diese Rechtsprechung des Senats hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach gebilligt (19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 - BVerfGE 65, 196, zu C II 1 der Gründe; 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - BVerfGE 74, 129; 16. Februar 1987 - 1 BvR 957/79 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 12).

    a) In seinen Beschlüssen vom 19. Oktober 1983 (- 2 BvR 298/81 - BVerfGE 65, 196), 14. Januar 1987 (- 1 BvR 1052/79 - BVerfGE 74, 129) und vom 16. Februar 1987 (- 1 BvR 957/79 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 12) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, der Widerruf von Leistungen einer Unterstützungskasse in Versorgungsfällen, die zwar unter der Geltung des Betriebsrentengesetzes eingetreten seien, deren rechtliche und tatsächliche Grundlagen aber vor Inkrafttreten des Gesetzes gelegt worden seien, setze nicht notwendig eine wirtschaftliche Notlage im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG aF voraus.

  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01
    Diese Rechtsprechung des Senats hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach gebilligt (19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 - BVerfGE 65, 196, zu C II 1 der Gründe; 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - BVerfGE 74, 129; 16. Februar 1987 - 1 BvR 957/79 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 12).

    a) In seinen Beschlüssen vom 19. Oktober 1983 (- 2 BvR 298/81 - BVerfGE 65, 196), 14. Januar 1987 (- 1 BvR 1052/79 - BVerfGE 74, 129) und vom 16. Februar 1987 (- 1 BvR 957/79 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 12) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, der Widerruf von Leistungen einer Unterstützungskasse in Versorgungsfällen, die zwar unter der Geltung des Betriebsrentengesetzes eingetreten seien, deren rechtliche und tatsächliche Grundlagen aber vor Inkrafttreten des Gesetzes gelegt worden seien, setze nicht notwendig eine wirtschaftliche Notlage im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG aF voraus.

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01
    Diese Rechtsprechung des Senats hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach gebilligt (19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 - BVerfGE 65, 196, zu C II 1 der Gründe; 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - BVerfGE 74, 129; 16. Februar 1987 - 1 BvR 957/79 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 12).

    a) In seinen Beschlüssen vom 19. Oktober 1983 (- 2 BvR 298/81 - BVerfGE 65, 196), 14. Januar 1987 (- 1 BvR 1052/79 - BVerfGE 74, 129) und vom 16. Februar 1987 (- 1 BvR 957/79 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 12) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, der Widerruf von Leistungen einer Unterstützungskasse in Versorgungsfällen, die zwar unter der Geltung des Betriebsrentengesetzes eingetreten seien, deren rechtliche und tatsächliche Grundlagen aber vor Inkrafttreten des Gesetzes gelegt worden seien, setze nicht notwendig eine wirtschaftliche Notlage im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG aF voraus.

  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 728/00

    Ablösende Betriebsvereinbarung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01
    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 18. September 2001 (- 3 AZR 728/00 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 34 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 31, zu II 2 c bb (2) (c) der Gründe) noch einmal klargestellt.
  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01
    Das Vertrauen der Arbeitnehmer in den Fortbestand der bisherigen Regelung darf nicht über Gebühr beeinträchtigt werden (ständige Rechtsprechung, zB 8. Dezember 1981 - 3 ABR 53/80 - BAGE 36, 327, 337 f.; 22. Mai 1990 - 3 AZR 128/89 - BAGE 65, 157, 161; BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 36, zu II 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01
    Sie wurde erstmals im Urteil vom 17. April 1985 (- 3 AZR 72/83 - BAGE 49, 57) entwickelt.
  • BAG, 22.05.1990 - 3 AZR 128/89

    Schranken einer ablösenden Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01
    Das Vertrauen der Arbeitnehmer in den Fortbestand der bisherigen Regelung darf nicht über Gebühr beeinträchtigt werden (ständige Rechtsprechung, zB 8. Dezember 1981 - 3 ABR 53/80 - BAGE 36, 327, 337 f.; 22. Mai 1990 - 3 AZR 128/89 - BAGE 65, 157, 161; BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 36, zu II 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 128/01

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

  • BAG, 11.09.1990 - 3 AZR 380/89

    Kürzung dienstzeitunabhängiger Rentensteigerung

  • BAG, 17.05.1973 - 3 AZR 381/72

    Betriebliche Altersversorgung - Kürzung des Anspruchs

  • LAG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 6 Sa 63/00

    Eingriffe in dienstzeitabhängige Steigerungsraten und in die zeitanteilig

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Dadurch könnte sie aus der Rentengruppe 8 nach dem in Bezug genommenen Anhang 1 zur GBV T 1992 herausgewachsen sein (vgl. BAG 10. September 2002 - 3 AZR 635/01 - Rn. 70, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 37 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 34) .
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 181/08

    Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskasse - Dynamische Bezugnahme auf

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach gebilligt (vgl. BAG 10. September 2002 - 3 AZR 635/01 - zu I 1 a der Gründe mwN, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 37 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 34; 31. Juli 2007 - 3 AZR 373/06 - Rn. 24, BAGE 123, 307).

    Arbeitnehmer, denen eine Altersversorgung über eine Unterstützungskasse zugesagt wird, müssen aufgrund des typischen Ausschlusses eines Rechtsanspruchs (vgl. § 1b Abs. 4 Satz 1 BetrAVG iVm. § 2 Nr. 4 Satzung 1975), der in der ständigen - vom Bundesverfassungsgericht mehrfach gebilligten - Rechtsprechung des Senats dahin verstanden wird, dass der Versorgungsanspruch unter dem Vorbehalt eines Widerrufs aus sachlichem Grund steht (vgl. BAG 10. September 2002 - 3 AZR 635/01 - zu I 1 a der Gründe mwN, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 37 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 34), stets mit einer Abänderung der Versorgungsordnung rechnen (vgl. BAG 15. November 2005 - 3 AZR 481/04 - Rn. 14, DB 2006, 1016).

    Dabei unterscheidet der Senat zwischen dem bereits erdienten Teilbetrag, der erdienten Dynamik und den nicht erdienten Zuwächsen: Je nachdem, ob die Neuregelung in bereits erdiente Besitzstände, in eine erdiente Dynamik oder in die eingeräumte Möglichkeit, noch dienstzeitabhängige Zuwächse zu erdienen, eingreifen will, bedarf es zu deren Rechtfertigung zwingender, triftiger oder sachlich-proportionaler Eingriffsgründe (vgl. 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - zu II 1 der Gründe, BAGE 100, 76; 11. Dezember 2001 - 3 AZR 128/01 - zu II 1 der Gründe, BAGE 100, 105; 10. September 2002 - 3 AZR 635/01 - zu II 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 37 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 34; 19. April 2005 - 3 AZR 468/04 - zu B II 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 9 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 43; 21. April 2009 - 3 AZR 674/07 - Rn. 25, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 53).

    Es kann offenbleiben, ob und inwieweit auch nichtwirtschaftliche Gründe - wie zB das von der Beklagten angeführte Vereinheitlichungsinteresse - einen verschlechternden Eingriff in künftige Zuwächse durch den Übergang zu einem besser kalkulierbaren System mit geringerem Versorgungsaufwand rechtfertigen können (vgl. BAG 10. September 2002 - 3 AZR 635/01 - zu III 2 c der Gründe, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 37 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 34 zum Übergang von einem Gesamtversorgungs- auf ein Festbetragssystem unter Verringerung des Versorgungsaufwandes).

  • OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 12 U 91/05

    Umstellung des Zusatzversorgungssystems im öffentlichen Dienst zum 31. Dezember

    Es kann erwartet werden, dass die Beklagte als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts auch auf der Grundlage einer nur feststellenden gerichtlichen Entscheidung eine Neubewertung der Rentenanwartschaft vornehmen wird (vgl. BAG DB 2003, 1525 unter III 3 c).

    In noch nicht erdiente künftige Zuwächse kann aus sachlich-proportionalen Gründen eingegriffen werden; d.h., die Eingriffe dürfen nicht willkürlich sein und müssen erkennen lassen, welche Umstände und Erwägungen zur Änderung der Versorgungszusage Anlass gegeben haben (st. Rspr., vgl. BAGE 83, 293 unter II 2 b und BAGE 100, 76 unter II 1, BAG DB 2003, 1525 unter II 1, jeweils m.w.N.).

    Zum Beleg hinreichend triftiger Gründe bedarf es einer sachkundig erstellten Prognose auf der Grundlage der Entwicklung bis zum Ablösungsstichtag (BAG DB 2003, 1525 unter III 3 d aa; BAG 100, 76 unter II 3 b aa).

    Darüber hinaus kann die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in einen bereits erdienten Besitzstand nur abschließend gewürdigt werden, wenn hinreichend deutlich wird, warum ein etwaiges Sanierungsziel nicht auch unter Schonung der besonders geschützten Rechtsposition der erdienten Besitzstände durch die Festlegung geringerer Steigerungssätze für die Zukunft oder auf andere Weise hätte erreicht werden können (BAG DB 2003, 1525 unter III 3 d bb).

    Dabei ist neben der eingetretenen Entwicklung bei den Versicherten- und Rentnerbeständen auch die Erzwingung nicht vorgesehener Versorgungsleistungen durch gerichtliche Entscheidungen wie etwa zur Anrechnung von Vordienstzeiten ein wesentlicher Grund für die Rechtfertigung von Eingriffen in Versorgungsbesitzstände (vgl. BAG DB 2003, 1525 unter III 3 d bb).

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