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   BAG, 22.05.1990 - 3 AZR 647/88   

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BAG, 22.05.1990 - 3 AZR 647/88 (https://dejure.org/1990,1117)
BAG, Entscheidung vom 22.05.1990 - 3 AZR 647/88 (https://dejure.org/1990,1117)
BAG, Entscheidung vom 22. Mai 1990 - 3 AZR 647/88 (https://dejure.org/1990,1117)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1991, 183
  • NZA 1991, 263
  • VersR 1991, 484
  • BB 1991, 418
  • BB 1991, 625
  • DB 1991, 709
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 16.12.1986 - 3 AZR 73/86

    Anspruch auf Karenzentschädigung - Vereinbarung eines bedingten

    Auszug aus BAG, 22.05.1990 - 3 AZR 647/88
    Einer darüber hinausgehenden Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber bedarf es nicht (Abweichung von Urteilen des Senats vom 13. Mai 1986 - 3 AZR 85/85 - und vom 16. Dezember 1986 - 3 AZR 73/86 - AP Nr. 51 und 53 zu § 74 HGB).

    Ein von der Entscheidung des Arbeitgebers abhängiges Wettbewerbsverbot ist daher für den Arbeitnehmer unverbindlich (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Urteil vom 13. Mai 1986 - 3 AZR 85/85 - AP Nr. 51 zu § 74 HGB; Urteil vom 16. Dezember 1986 - 3 AZR 73/86 - AP Nr. 53 zu § 74 HGB).

    Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung zu bedingten Wettbewerbsverboten davon ausgegangen, daß der Arbeitnehmer schon zu Beginn der Karenzzeit dem Arbeitgeber erklären müsse, ob er sich an das Wettbewerbsverbot halten wolle oder nicht (Urteile des Senats vom 13. Mai 1986 - 3 AZR 85/85 - und vom 16. Dezember 1986 - 3 AZR 73/86 - AP Nr. 51 und 53 zu § 74 HGB).

    Einer darüber hinausgehenden Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber bedarf es nicht (Abweichung von den Urteilen des Senats vom 13. Mai 1986 - 3 AZR 85/86 - und vom 16. Dezember 1986 - 3 AZR 73/86 - AP Nr. 51 und 53 zu § 74 HGB).

  • BAG, 13.05.1986 - 3 AZR 85/85

    Karenzentschädigung bei bedingtem Wettbewerbsverbot

    Auszug aus BAG, 22.05.1990 - 3 AZR 647/88
    Einer darüber hinausgehenden Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber bedarf es nicht (Abweichung von Urteilen des Senats vom 13. Mai 1986 - 3 AZR 85/85 - und vom 16. Dezember 1986 - 3 AZR 73/86 - AP Nr. 51 und 53 zu § 74 HGB).

    Ein von der Entscheidung des Arbeitgebers abhängiges Wettbewerbsverbot ist daher für den Arbeitnehmer unverbindlich (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Urteil vom 13. Mai 1986 - 3 AZR 85/85 - AP Nr. 51 zu § 74 HGB; Urteil vom 16. Dezember 1986 - 3 AZR 73/86 - AP Nr. 53 zu § 74 HGB).

    Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung zu bedingten Wettbewerbsverboten davon ausgegangen, daß der Arbeitnehmer schon zu Beginn der Karenzzeit dem Arbeitgeber erklären müsse, ob er sich an das Wettbewerbsverbot halten wolle oder nicht (Urteile des Senats vom 13. Mai 1986 - 3 AZR 85/85 - und vom 16. Dezember 1986 - 3 AZR 73/86 - AP Nr. 51 und 53 zu § 74 HGB).

  • BAG, 11.07.1990 - 5 AZR 609/89

    Tarifliche Ausschlußfrist; Klagerücknahme

    Auszug aus BAG, 22.05.1990 - 3 AZR 647/88
    Die Beklagte kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, daß die Verfallfrist deshalb nicht gewahrt sei, weil die ursprünglich rechtzeitig erhobene Klage teilweise zurückgenommen worden sei (vgl. hierzu BAG Urteil vom 11. Juli 1990 - 5 AZR 609/89 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 24.04.1970 - 3 AZR 328/69

    Wettbewerbsverbot - Probezeit - Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 22.05.1990 - 3 AZR 647/88
    Diese tarifliche Ausschlußklausel erfaßt nur Ansprüche, die während des Arbeitsverhältnisses oder aus Anlaß seiner Beendigung entstanden sind, nicht jedoch Ansprüche auf Karenzentschädigung (vgl. BAG Urteil vom 24. April 1970 - 3 AZR 328/69 - AP Nr. 25 zu § 74 HGB, zu III 2 der Gründe).
  • BAG, 19.01.1978 - 3 AZR 573/77

    Rechtswirkungen eines bedingten Wettbewerbsverbots

    Auszug aus BAG, 22.05.1990 - 3 AZR 647/88
    Er kann aber auch den Arbeitgeber an dem Wettbewerbsverbot festhalten, seine Unterlassungspflichten erfüllen und die vereinbarte Karenzentschädigung fordern (BAGE 30, 23, 30 = AP Nr. 36 zu § 74 HGB, zu II 4 der Gründe).
  • BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 291/09

    Wettbewerbsverbot - Vorvertrag

    Da die Verpflichtung zur Wettbewerbsenthaltung gegen Zahlung der Entschädigung von einer Entscheidung des Arbeitgebers abhängen soll, diese aber ungewiss ist, könnte der Arbeitnehmer bei der für ihn erforderlichen weiteren Planung weder von einem Wettbewerbsverbot mit Entschädigung noch von der Zulässigkeit eines Wettbewerbs ausgehen (vgl. BAG 22. Mai 1990 - 3 AZR 647/88 - AP HGB § 74 Nr. 60 = EzA HGB § 74 Nr. 53; 13. Mai 1986 - 3 AZR 85/85 - AP HGB § 74 Nr. 51 = EzA HGB § 74 Nr. 48; 4. Juni 1985 - 3 AZR 265/83 - AP HGB § 74 Nr. 50 = EzA HGB § 74 Nr. 47; ErfK/Oetker 10. Aufl. § 74 HGB Rn. 12; Schaub/Schaub § 58 Rn. 49; Bauer/Diller Rn. 75 und 326 ff.).

    a) Die Rechtsfolge des unverbindlichen Vorvertrags ist keine andere als die des unzulässig bedingten Wettbewerbsverbots (hierzu insbesondere BAG 22. Mai 1990 - 3 AZR 647/88 - AP HGB § 74 Nr. 60 = EzA HGB § 74 Nr. 53; 13. Mai 1986 - 3 AZR 85/85 - AP HGB § 74 Nr. 51 = EzA HGB § 74 Nr. 48; 4. Juni 1985 - 3 AZR 265/83 - AP HGB § 74 Nr. 50 = EzA HGB § 74 Nr. 47).

    Seine Entscheidung muss endgültig sein und den gesamten Karenzzeitraum umfassen (BAG 22. Mai 1990 - 3 AZR 647/88 - zu I 2 c der Gründe, AP HGB § 74 Nr. 60 = EzA HGB § 74 Nr. 53).

  • LAG Hamm, 14.02.2012 - 14 Sa 1385/11

    Rechte des Arbeitnehmers bei Einhaltung eines für ihn unverbindlichen

    Einer (bewussten) Entscheidung für die Einhaltung des Wettbewerbsverbots bereits zu Beginn der Karenzzeit, die endgültig ist und den gesamten Karenzzeitraum umfasst, bedarf es dagegen nicht (Abweichung von BAG, 22. Mai 1990, 3 AZR 647/88, NZA 1991, 363; 14. Juli 2010, 10 AZR 291/09, NZA 2011, 413).

    Einer darüber hinausgehenden Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber bedarf es nicht, weil auch der Arbeitnehmer schutzwürdig ist, der im Vertrauen auf die Wirksamkeit des unverbindlichen Verbots Wettbewerb unterlässt, dies aber dem Arbeitgeber nicht sogleich mitteilt (vgl. BAG, 22. Mai 1990, 3 AZR 647/88, NZA 1991, 263 ).

    Seine Entscheidung muss endgültig sein und den gesamten Karenzzeitraum erfassen (vgl. BAG, 22. Mai 1990, 3 AZR 647/88, NZA 1991, 263; 14. Juli 2010, 10 AZR 291/09, NZA 2011, 413 ).

    Insoweit soll verhindert werden, dass der Arbeitnehmer seine Wahlentscheidung während der Karenzzeit ändert und je nach seinen Arbeitsmarktchancen abwechselnd Wettbewerb betreiben oder Karenzentschädigung verlangen kann (vgl. BAG, 22. Mai 1990, a.a.O.).

    Durch das unverbindliche Wettbewerbsverbot darf der Arbeitnehmer nicht besser gestellt werden als ein Arbeitnehmer mit verbindlichem Wettbewerbsverbot (vgl. BAG, 22. Mai 1990, a.a.O., 264).

    Er kann weiterhin den Arbeitnehmer auffordern, sich darüber zu erklären, ob er sich an das unverbindliche Wettbewerbsverbot halten will oder nicht (vgl. BAG, 22. Mai 1990, 3 AZR 647/88, NZA 1991, 263 ).

  • BAG, 16.12.2021 - 8 AZR 498/20

    Karenzentschädigung - Anrechnung anderweitigen Erwerbs

    Hierzu gehören nicht nur Vereinbarungen, bei denen die Entschädigung nicht (eindeutig) die gesetzliche Mindesthöhe erreicht (vgl. zB BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 243/13 - Rn. 23, BAGE 147, 128) , die zu weit gefasst sind (vgl. zB BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 22, BAGE 134, 147) und die unter Bedingungen stehen oder dem Arbeitgeber ein Wahlrecht einräumen (vgl. zB BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - Rn. 20, BAGE 135, 116; 22. Mai 1990 - 3 AZR 647/88 - zu I 1 der Gründe mwN) , sondern auch solche Vereinbarungen, die gegen die Vorgaben des § 74a Abs. 1 HGB verstoßen (vgl. etwa BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 22 f., aaO; 13. September 1969 - 3 AZR 138/68 - zu Teil I III 1 der Gründe, BAGE 22, 125) oder eine über die Vorgaben des § 74c Abs. 1 HGB hinausgehende Anrechnung vorsehen (vgl. BAG 25. Juni 1985 - 3 AZR 305/83 - zu II 1 der Gründe, BAGE 49, 109) .
  • BAG, 24.04.2014 - 8 AZR 429/12

    Wirksamkeit eines vom Landesarbeitsgericht protokollierten Teilvergleichs -

    Das ist der Fall, wenn ein Rechtsgeschäft außer der erstrebten Wirkung noch andere nicht erkannte oder nicht gewollte Nebenfolgen/Nebenwirkungen hervorbringt (BAG 10. Februar 2004 - 9 AZR 401/02 - aaO; vgl. 22. Mai 1990 - 3 AZR 647/88 -; BGH 29. November 1996 - BLw 16/96 - zu II 1 der Gründe mwN, BGHZ 134, 152; 15. Dezember 1994 - IX ZR 252/93 - zu II 2 c der Gründe; Palandt/Ellenberger 73. Aufl. § 119 BGB Rn. 15 f.) .

    Bei einer ggf. unzutreffenden oder - nach dem Vortrag des Klägers: unterlassenen - Würdigung der Wirkung des Prozessvergleichs auf die Anschließung des Klägers handelt es sich deshalb nicht um einen zur Anfechtung berechtigenden Inhaltsirrtum, sondern entweder um einen unbeachtlichen Motivirrtum und/oder um einem Irrtum über eine mittelbare Rechtsfolge, der ebenfalls nicht zur Vergleichsanfechtung nach § 119 BGB berechtigt (zum gleichen Ergebnis in vergleichbarer Situation: BAG 22. Mai 1990 - 3 AZR 647/88 -) .

  • ArbG Berlin, 20.01.2017 - 28 Ca 12331/16

    Karenzentschädigung

    hierzu nur BAG 22.5.1990 - 3 AZR 647/88 - AP § 74 HGB Nr. 60 = EzA § 74 HGB Nr. 53 = NZA 1991, 263 = BB 1991, 625 [Leitsatz 2.]: "Für einen Anspruch auf Karenzentschädigung aus einem für den Arbeitnehmer unverbindlichen Wettbewerbsverbot genügt es, wenn der Arbeitnehmer sich zu Beginn der Karenzzeit endgültig für das Wettbewerbsverbot entscheidet und seiner Unterlassungsverpflichtung nachkommt.

    Einer darüber hinausgehenden Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber bedarf es nicht (...)"; und ferner a.a.O. [I.2 c. - "Juris"-Rn. 27]: "Die Unklarheiten eines unverbindlichen Wettbewerbsverbots dürfen nicht zu Lasten des Arbeitnehmers gehen".S. hierzu nur BAG 22.5.1990 - 3 AZR 647/88 - AP § 74 HGB Nr. 60 = EzA § 74 HGB Nr. 53 = NZA 1991, 263 = BB 1991, 625 [Leitsatz 2.]: "Für einen Anspruch auf Karenzentschädigung aus einem für den Arbeitnehmer unverbindlichen Wettbewerbsverbot genügt es, wenn der Arbeitnehmer sich zu Beginn der Karenzzeit endgültig für das Wettbewerbsverbot entscheidet und seiner Unterlassungsverpflichtung nachkommt.

    77) S. hierzu nur BAG 22.5.1990 - 3 AZR 647/88 - AP § 74 HGB Nr. 60 = EzA § 74 HGB Nr. 53 = NZA 1991, 263 = BB 1991, 625 [Leitsatz 2.]: "Für einen Anspruch auf Karenzentschädigung aus einem für den Arbeitnehmer unverbindlichen Wettbewerbsverbot genügt es, wenn der Arbeitnehmer sich zu Beginn der Karenzzeit endgültig für das Wettbewerbsverbot entscheidet und seiner Unterlassungsverpflichtung nachkommt.

  • BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 27/03 R

    Rentenversicherung - Zahlung freiwilliger Beiträge - wesentliche Änderung der

    1 Z 2/87|OLG Stuttgart; 01.05.1987; 10 U 300/86">NJW 1988, 1270; BAG JZ 1991, 880).
  • LAG Hamm, 11.07.2003 - 7 Sa 674/03

    Rechtswirkungen der Aufkündigung des Wettbewerbsverbots zum Zeitpunkt der mit §

    Diese Erklärung würde auf jeden Fall der Ausübung des von der Rechtsprechung eingeräumten Wahlrechts bei unverbindlichem Wettbewerbsverbot gerecht (BAG, Urteil vom 22.05.1990 - 3 AZR 647/88 - AP Nr. 60 zu § 74 HGB = NZA 1991, 263).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2008 - 2 Sa 378/08

    Karenzentschädigung - unverbindliches Wettbewerbsverbot

    Die Erklärung über die partielle Nichteinhaltung des Verbots hat der Arbeitgeber zu Beginn der Geltung des nachvertraglichen Wettbewerbverbots abzugeben, mithin im Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG Urteil vom 22.05.1990, 3 AZR 647/88 in NZA 1991, 263).
  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 558/01

    Karenzentschädigung - Ausgleichsklausel in außergerichtlichem Vergleich

    Wenn der Arbeitnehmer sich für das Wettbewerbsverbot entscheidet, muß er dies spätestens zu Beginn des Karenzzeitraums definitiv erklären und seiner Unterlassungspflicht nachkommen (BAG 22. Mai 1990 - 3 AZR 647/88 - AP HGB § 74 Nr. 60 = EzA HGB § 74 Nr. 53).
  • LAG Düsseldorf, 10.01.2018 - 7 Sa 185/17

    Wirksamkeit eines Vorvertrages auf Eingehung eines nachvertraglichen

    Seine Entscheidung muss endgültig sein und den gesamten Karenzzeitraum umfassen (BAG 22. Mai 1990 - 3 AZR 647/88 - zu I 2 c der Gründe, AP HGB § 74 Nr. 60 = EzA HGB § 74 Nr. 53).
  • LAG Baden-Württemberg, 11.06.2001 - 6 Sa 3/01

    einstweiliger Rechtsschutz bei Verstoß gegen nachvertragliches Wettbewerbsverbot,

  • LAG Hamburg, 12.01.2009 - 8 Sa 35/08

    Karenzentschädigung - Wettbewerbsverbot

  • LAG Nürnberg, 21.02.2007 - 6 Sa 576/04

    Wettbewerbsentschädigung - Ausschlussfrist - künftige

  • ArbG Solingen, 20.06.2017 - 3 Ca 153/17

    Vertragsstrafe, Wettbewerbsverbot, berechtigtes geschäftliches Interesse

  • LAG München, 27.02.2012 - 7 Sa 97/12

    Vergleich, Anfechtung, Irrtum über Auswirkung auf Anschlussberufung

  • LAG Hamm, 17.05.2001 - 16 Sa 1719/00

    Karenzentschädigung aus nachvertraglichem Wettbewerbsverbot

  • LAG Baden-Württemberg, 04.11.1998 - 20 Sa 59/97

    Wirksamkeit eines karenzentschädigungslosen Wettbewerbsverbots; Verbindlichkeit

  • LAG Hamm, 10.01.2002 - 16 Sa 1217/01

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Vertragsstrafe

  • LG Frankfurt/Main, 20.04.1994 - 8 O 150/93

    Voraussetzung für die Annahme einer wettbewerbswidrigen Tätigkeit; Anwendbarkeit

  • LAG Hamm, 08.03.2001 - 16 Sa 845/00

    Anspruch auf Karenzentschädigung wegen nachvertraglichen Wettbewerbsverbots

  • ArbG Suhl, 01.04.1998 - 6 (7) Ca 521/97

    Anspruch auf Karenzentschädigung aus Wettbewerbsabrede; Unverbindlichkeit eines

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