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   BAG, 09.11.1973 - 3 AZR 66/73   

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https://dejure.org/1973,285
BAG, 09.11.1973 - 3 AZR 66/73 (https://dejure.org/1973,285)
BAG, Entscheidung vom 09.11.1973 - 3 AZR 66/73 (https://dejure.org/1973,285)
BAG, Entscheidung vom 09. November 1973 - 3 AZR 66/73 (https://dejure.org/1973,285)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausgleichsquittung - Betriebliches Ruhegeld - Verzicht des Arbeitnehmers

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Verzicht auf betriebliches Ruhegeld in Ausgleichsquittung, Abgeltungsklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 133 § 157 § 242 § 397 § 611 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1974, 694
  • BB 1974, 280
  • DB 1974, 487
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 05.02.1971 - 3 AZR 28/70

    Betriebliche Übung - Bindende Wirkung - Verpflichtungswille - Betriebliche

    Auszug aus BAG, 09.11.1973 - 3 AZR 66/73
    Versorgungsanspräche - sowohl das Stammrecht wie die daraus sich ergebenden Einzelansprüche (vgl. dazu BAG 23, 213 [2251 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung [zu IV 1]) - haben meist einen hohen Wert, und deren Erhaltung und Erfüllung ist für den daraus Berechtigten oft von sehr großer Bedeutung.
  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

    Auszug aus BAG, 09.11.1973 - 3 AZR 66/73
    Unter diesen Voraussetzungen war seine Verso rgungs anwart schaft nach der Entscheidung des Senats vom 10. März 1972 (AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt - auch zur Aufnahme in die Amtliche Sammlung vorgesehen -) unverfallbar, so daß die Beklagte ihm bei Vollendung des 65. Lebensjahres jedenfalls das Ruhegeld gewähren mußte.
  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 225/08

    Betriebsrente - Betriebsübergang - Gesamterledigungsklausel - Verwirkung

    Kein Arbeitnehmer wird ohne besonderen Grund auf derartige Rechte verzichten wollen (vgl. BAG 9. November 1973 - 3 AZR 66/73 - zu I 2 der Gründe, AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 163 = EzA BGB § 242 Ruhegeld Nr. 28).
  • BAG, 23.09.2003 - 1 AZR 576/02

    Wirksamkeit eines Verzichts auf Nachteilsausgleich

    Anders als Versorgungsansprüche stellen Ansprüche auf Nachteilsausgleich keine nachträgliche Vergütung für bereits geleistete Dienste dar, die wegen ihrer Versorgungsfunktion und Bedeutung von Ausgleichsquittungen nur erfasst werden, wenn dies deutlich zum Ausdruck gebracht wird (BAG 9. November 1973 - 3 AZR 66/73 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 163 = EzA BGB § 242 Ruhegeld Nr. 28, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 69/99

    Versorgungsschaden durch Verletzung der Hinweispflicht

    a) Eine allgemeine Ausgleichsklausel wie § 8 des Aufhebungsvertrages erfaßt zwar in der Regel auch Ansprüche, an welche die Parteien nicht aktuell gedacht haben; Sinn und Zweck einer solchen Regelung ist es, die endgültige Abwicklung des mit dem Aufhebungsvertrag beendeten Arbeitsverhältnisses zu erleichtern (BAG 9. November 1973 - 3 AZR 66/73 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 163 = EzA BGB § 242 Ruhegeld Nr. 28, zu I 2 der Gründe; 10. Mai 1978 - 5 AZR 97/77 - AP ZPO § 794 Nr. 25 =EzA ZPO § 794 Nr. 3).

    Allgemeine Ausgleichsformulierungen, wie sie sich auch im § 8 des Aufhebungsvertrages der Parteien finden, hat der Senat nicht ausreichen lassen (BAG 9. November 1973 - 3 AZR 66/73 - aaO; 27. Februar 1990 - 3 AZR 213/88 - AP BetrAVG § 1 Vordienstzeiten Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 56; 14. August 1990 - 3 AZR 285/89 - AP BetrAVG § 1 Invaliditätsrente Nr. 10 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 60).

  • BAG, 30.07.1985 - 3 AZR 401/83

    Abfindung einer Versorgungsanwartschaft durch einen Kapitalbetrag - Verzicht auf

    Ende April 1974 forderte der Kläger beim Bundesarbeitsgericht die Urteile des Senats vom 10. März 1972 - 3 AZR 278/71 - und vom 9. November 1973 - 3 AZR 66/73 - an.

    Ausgleichsquittung gezahlte Abfindung kann gemäß Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 09.09.1973/ Az: 3 AZR 66/73 nicht auf die Betriebsrente angerechnet werden, da lt.

    Das vom Kläger gegengezeichnete Schreiben vom selben Tage stelle zwar keine eigentliche Ausgleichsquittung dar, jedoch seien die vom Senat zum Verzicht auf Ruhegeldansprüche in einer Ausgleichsquittung entwickelten strengen Grundsätze anzuwenden (Urteil vom 9. November 1973 - 3 AZR 66/73 - AP Nr. 163 zu § 242 BGB Ruhegehalt).

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß es sich bei dem Schreiben vom 30. Mai 1974 nicht um eine Ausgleichsquittung handelt, wie sie in der vom Kläger mehrfach herangezogene Entscheidung des Senats vom 9. November 1973 (aaO) zu beurteilen war.

  • BAG, 18.03.1997 - 3 AZR 729/95

    Haftung für Versorgungszusage nach rechtsgeschäftlicher Übernahme eines

    Erst in der Zukunft fällig werdende Versorgungsansprüche eines vorzeitig ausscheidenden Arbeitnehmers werden von einer solchen einfachen Ausgleichsklausel aber nicht erfaßt (Senatsurteile vom 9. November 1973 - 3 AZR 66/73 - AP Nr. 163 zu § 242 BGB Ruhegehalt; vom 3. Mai 1983 - 3 AZR 1263/79 - BAGE 42, 312, 320 = AP Nr. 4 zu § 128 HGB, zu A III der Gründe; vom 27. Februar 1990 - 3 AZR 213/88 - AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Vordienstzeiten, zu 3 der Gründe; Höfer, BetrAVG, Stand September 1995, ART Rz 302, m. w. N.).
  • BAG, 27.02.1990 - 3 AZR 213/88

    Anrechnung von Vordienstzeiten

    Ruhegeldansprüche werden von einer Ausgleichsquittung nur dann erfaßt, wenn sie ausdrücklich und unmißverständlich genannt werden (BAG Urteil vom 9. November 1973 - 3 AZR 66/73 - AP Nr. 163 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 200/86

    Konkurs - Versorgungsanspruch - Versorgungszusage - GemeinschuldnerBetriebsrente

    a) Zu Recht hat das Berufungsgericht die Auffassung vertreten, weder der schriftlichen Vereinbarung vom 31. August 1981 noch der Ausgleichsquittung des Erblassers vom 6. Mai 1983 sei mit der erforderlichen Eindeutigkeit zu entnehmen, daß auch Versorgungsansprüche durch die Abfindung abgegolten sein sollten (vgl. hierzu BAG Urteil vom 9. November 1973 - 3 AZR 66/73 - AP Nr. 163 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAGE 43, 312 = AP Nr. 4 zu § 128 HGB).
  • BAG, 15.11.1989 - 5 AZR 14/89

    Arbeitsverhältnis: Auflösung durch Vertrag - Abgeltungsklausel - Entfernung von

    Nach der Verkehrsauffassung im Arbeitsleben beziehen sich Ausgleichsquittungen regelmäßig auf Ansprüche, über welche die Parteien vorher gestritten haben, ferner auf solche, an die die Parteien nicht gedacht haben oder die für die Zukunft jedenfalls erledigt sein sollen (BAG Urteil vom 9. November 1973 - 3 AZR 66/73 - AP Nr. 163 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu I 2 der Gründe).

    Mit einer ähnlichen Begründung hat das Bundesarbeitsgericht Ruhegeldansprüche vom Geltungsbereich einer allgemeinen Ausgleichsklausel ausgenommen (BAG Urteil vom 9. November 1973 - 3 AZR 66/73 - AP Nr. 163 zu § 242 BGB Ruhegehalt).

  • BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 759/78

    Lohnfortzahlung - Ausgleichsquittung - Verzicht auf Lohnfortzahlung - Bedeutung

    Deshalb muß sich nach dem Wortlaut der Erklärung und den Begleitumständen klar ergeben, daß und in welchem Umfang der Arbeitnehmer ihm bekannte oder mögliche Ansprüche aufgibt (BAG AP Nr. 163 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu I 2 der Gründe]).

    Der Dritte Senat hat zu einem Verzicht auf Ruhegeldansprüche in einer Ausgleichsquittung ausgesprochen, daß der Arbeitnehmer wegen der Bedeutung dieser Ansprüche auf solche im Regelfälle nicht verzichten wolle und auch der Arbeitgeber nicht annehmen könne, der Arbeitnehmer wolle bei Unterzeichnung der Ausgleichsquittung beiläufig auf so bedeutsame Ansprüche verzichten (AP Nr. 163 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu I 2 der Gründe]).

  • BAG, 16.09.1974 - 5 AZR 255/74

    Qualifiziertes Zeugnis - Verzicht des Arbeitnehmers - Ausgleichsklausel

    Ähnliches hat das BAG für den Verzicht auf Versorgungsansprüche ausgesprochen (vgl. dazu BAG Urt. vom 9.11.1973 - 3 AZR 66/73 - AP Nr. 163 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu 2 der Gründe]).
  • LAG Hamm, 24.11.1998 - 6 Sa 416/98

    Anspruch auf Schadensersatz gegen Land wegen zeitweiligen Versäumnis der

  • BAG, 12.01.1974 - 3 AZR 114/73

    Ruhegehalt - Anspruch des Arbeitnehmers auf Verschaffung einer Zusatzversorgung -

  • BAG, 09.01.1990 - 3 AZR 617/88

    Scheingeschäft über betriebliche Altersversorgung

  • LAG Hessen, 04.07.2000 - 9 Sa 2207/99

    Anforderungen an die Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Irrtums oder

  • LAG Hessen, 11.11.1998 - 2 Sa 2186/97

    Schadensersatzansprüche wegen unterbliebener Anmeldung zur Zusatzversicherung bei

  • BAG, 20.10.1981 - 3 AZR 1013/78

    Ausgleichsquittung - Arbeitsverhältnis - Beendigung - Verzicht -

  • BAG, 24.09.1996 - 3 AZR 423/95

    Betriebliche Altersversorgung: Verlust des Versorgungsanspruchs nach

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2010 - 9 Sa 711/09

    AGB-Kontrolle - Ausgleichsklausel - Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung -

  • BAG, 18.03.1986 - 3 AZR 641/84

    Unverfallbare Versorgungsanwartschaft - Vorzeitiges Ausscheiden - Wartezeit -

  • LAG Berlin, 11.01.1999 - 9 Sa 113/98

    Betriebliche Altersversorgung: Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung

  • BAG, 15.12.1981 - 3 AZR 1100/78

    Betriebliche Versorgungsordnung - Zusage - Einzelzusage - Versorgungszusage -

  • OLG Köln, 27.10.1999 - 27 U 2/99

    Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente gegen den ehemaligen Arbeitgeber;

  • LAG Hamm, 09.04.1975 - 2 Sa 132/75

    Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall; Verhinderung an der

  • BAG, 18.03.1986 - 3 AZR 646/84

    Klage auf Feststellung eines Anwartschaftsrechts - Klage auf Feststellung einer

  • BAG, 18.05.1982 - 3 AZR 1024/79
  • FG München, 14.05.2002 - 6 K 2825/01

    Keine Rückstellung für Pensionszusage bei Verzicht des Berechtigten;

  • LAG Brandenburg, 25.11.1997 - 2 Sa 407/97

    Verzicht auf betriebliche Rente durch Einzelvereinbarung; Statthaftigkeit des

  • BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 397/82
  • BAG, 05.10.1982 - 3 AZR 422/80
  • ArbG Siegen, 26.09.1989 - 1 Ca 221/89

    Anspruch auf Berichtigung eines Arbeitszeugnisses; Verfall eines Zeugnisanspruchs

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