Rechtsprechung
| BAG, 08.06.1993 - 3 AZR 670/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Betriebliche Altersversorgung: Direktversicherung nach Gehaltsumwandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vereinbarte Unverfallbarkeit bei Direktversicherung nach Gehaltsumwandlung
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Unverfallbarkeit bei Direktversicherung nach Gehaltsumwandlung
- Betriebs-Berater
Vereinbarte Unverfallbarkeit bei Direktversicherung nach Gehaltsumwandlung
Verfahrensgang
- LAG Hamburg, 14.05.1992 - 7 Sa 7/92
- BAG, 08.06.1993 - 3 AZR 670/92
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 73, 209
- MDR 1994, 1130
- VersR 1994, 378
- BB 1993, 2456
- BB 1994, 73
- DB 1993, 2538
- NZA 1994, 507
Wird zitiert von ... (28)
- BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 136/98
Widerruf des Bezugsrechts im Konkurs bei Entgeltumwandlung
a) An dieser Auffassung hat der Senat entgegen der Ansicht des Beklagten auch im Urteil vom 8. Juni 1993 (- 3 AZR 670/92 - BAGE 73, 209 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unverfallbarkeit) festgehalten.Widerrufe er dennoch, so sei der Widerruf versicherungsrechtlich wirksam, verpflichte den Arbeitgeber jedoch zum Schadensersatz (BAGE 73, 209, 213 f. = AP, aaO, zu 3 der Gründe).
(1) Der Senat hat im Urteil vom 8. Juni 1993 (- 3 AZR 670/92 - BAGE 73, 209, 214 f. = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unverfallbarkeit, zu 4 b der Gründe) folgende Auslegungsregel entwickelt: Werden bei einer betrieblichen Altersversorgung in Form einer Direktversicherung die Prämien der Versicherung vereinbarungsgemäß anstelle einer Vergütung gezahlt (Versicherung nach Gehaltsumwandlung), so ist in der Regel davon auszugehen, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine von vornherein unentziehbare Rechtsposition einräumen und damit die Unverfallbarkeit der Anwartschaft zusagen wollte.
Der Senat ist im Urteil vom 8. Juni 1993 (aaO) davon ausgegangen, daß der Arbeitnehmer bei einer Gehaltsumwandlung "auf einen Teil des vertraglich vereinbarten Entgelts verzichtet".
- BAG, 22.05.2007 - 3 AZR 334/06
Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht in der Insolvenz
Arbeitsrechtlich können jedoch Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen (vgl. BAG 8. Juni 1993 - 3 AZR 670/92 - BAGE 73, 209, zu 3 der Gründe; BGH 19. Juni 1996 - IV ZR 243/95 - AP BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 25). - BSG, 26.03.1996 - 12 RK 21/95
Betriebliche Altersversorgung und Beitragspflicht zur KVdR
Das Bundesarbeitsgericht (BAG), dessen Rechtsprechung sich der Senat insoweit anschließt, hat jedoch auch sonst eine betriebliche Altersversorgung nicht deshalb verneint, weil der in Vollzug einer Versorgungszusage geschlossene Versicherungsvertrag eine bestimmte Laufzeit vorsah, wenn sich der Versorgungszweck aus dem zeitlichen Zusammentreffen von Versicherungsfall und Erreichen des Rentenalters ergab (vgl. BAG AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unverfallbarkeit).Ein Merkmal der betrieblichen Altersversorgung i.S. dieses Gesetzes ist daher die Versorgungszusage eines Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer aus Anlaß eines Arbeitsverhältnisses (stRspr des BAG: vgl. BAG AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unverfallbarkeit mwN).
- BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 334/06
Direktversicherung - Insolvenz
Arbeitsrechtlich können jedoch Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen (vgl. BAG 8. Juni 1993 - 3 AZR 670/92 - zu 3 der Gründe, BAGE 73, 209; BGH 19. Juni 1996 - IV ZR 243/95 - AP BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 25). - BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 529/07
Unverfallbarkeitsfrist - Übergangsregelung
Bei einer Entgeltumwandlung war in der Regel davon auszugehen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine von vornherein vertraglich unverfallbare Anwartschaft einräumen wollte (zu dieser Auslegungsregel vgl. ua. BAG 8. Juni 1993 - 3 AZR 670/92 - zu 4 b der Gründe, BAGE 73, 209; 17. Oktober 1995 - 3 AZR 622/94 - zu I 1 b aa der Gründe, AP BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 7). - BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 622/94
Direktversicherung nach Gehaltsumwandlung im Konkurs
aa) Dem Urteil vom 8. Juni 1993 (BAGE 73, 209 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unverfallbarkeit) läßt sich nicht entnehmen, daß der Senat die konkursrechtliche Behandlung widerruflicher Bezugsrechte davon abhängig machen wollte, ob eine sog. Gehaltsumwandlung vorliegt oder nicht vorliegt.Im Urteil vom 8. Juni 1993 (aaO, zu 3 der Gründe) wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, daß "zwischen dem Versicherungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Versicherer und dem Versorgungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu unterscheiden ist".
- LAG Saarland, 02.05.2001 - 2 Sa 94/00
BetrAVG § 1 Abs. 5; BGB § 613a Abs. 2; BGB § 194 Abs. 1; ZPO § …
Die Klägerin bezieht sich hier auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 08.06.1993, Aktenzeichen 3 AZR 670/92, wonach dem Arbeitgeber ein freier Widerruf eines Bezugsrechtes dann nicht mehr möglich sein soll, wenn anstelle einer Vergütung Prämien zur Versicherung geleistet würden.Im Rahmen des § 1 Abs. 5 BetrAVG können nur begründete Ansprüche auf Entgelt umgewandelt werden (vgl. BAG vom 08.06.1999, 3 AZR 136/98 in NZA 1999 Seite 1103, sowie BAG vom 08.06.1993, 3 AZR 670/92 in NZA 1994 Seite 507 ff.).
Mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist in solchen Fällen davon auszugehen, dass aufgrund des Wertgleichheitsgebotes aus § 1 Abs. 5 solche Entgeltumwandlungszusagen sofort eine unwiderrufliche Bezugsberechtigung des Arbeitnehmers auslösen mit der Folge, dass der Arbeitnehmer bei seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen zumindest den Gegenwert für seinen Entgeltverzicht behält (vgl. Höfer a.a.O. Seite 2267 unter Hinweis auf das Urteil des BAG vom 08.06.1993 a.a.O.).
- BSG, 05.12.2006 - B 11a AL 19/05 R
Bemessung des Insolvenzgeldes - keine Begrenzung des Bruttoarbeitsentgelts auf …
An der Auffassung, dass bei einer Gehaltsumwandlung der Anspruch auf laufende Vergütung endgültig beseitigt werde, hat das BAG in späteren Entscheidungen festgehalten (BAGE 73, 209, 214 f = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unverfallbarkeit; BAGE 88, 28, 30 = AP Nr. 14 zu § 850 ZPO). - BSG, 30.03.1995 - 12 RK 10/94
SGB V § 226 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, § 237 S. 1 Nr. 2, S. 2, § 229 Abs. 1 S. 1 Nr. 5, …
Die Rente aus einer solchen Versicherung ist eine Rente der betrieblichen Altersversorgung i.S. von § 229 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB V , und zwar unabhängig davon, in welchem Umfang die Rente auf Eigenbeiträgen des Arbeitnehmers beruht (…vgl. BSG SozR 2200 § 180 Nr. 47 und zur Beitragspflicht auch von eigenfinanzierten Renten schon BSGE 58, 10 = SozR 2200 § 180 Nr. 25; zur sog. gehaltsumwandelnden Direktversicherung als Versorgung i.S. des BetrAVG BAG AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unverfallbarkeit = EzA BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 4). - BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 635/06
Auslegung einer Versorgungsvereinbarung - Beitragszusage oder Zusage nach BetrAVG
Das kann dazu führen, dass der Arbeitgeber aus dem Versicherungsvertrag abgeleitete Rechte versicherungsrechtlich wirksam ausüben kann, obwohl er dies nach den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen nicht darf (BAG 8. Juni 1993 - 3 AZR 670/92 - BAGE 73, 209).Demnach konnte die Klägerin das Angebot der Beklagten nur dahingehend verstehen, dass die Beklagte bis zum Beginn der gesetzlichen Unverfallbarkeit zum Widerruf der Versorgungszusage berechtigt sein sollte (vgl. BAG 8. Juni 1993 - 3 AZR 670/92 - aaO).
- LAG Hamm, 22.09.2006 - 4 Sa 629/06
Altersversorgung - Bezugsrecht bleibt bei Insolvenz bestehen
- LAG Niedersachsen, 24.11.2006 - 10 Sa 946/06
Direktversicherung - Insolvenz - Ersatzaussonderungsrecht
- LAG Köln, 13.11.2002 - 8 (3) Sa 423/02
Eigentumsfrage bezgl. von Versicherungsscheinen bei Insolvenz des Unternehmens
- OLG Köln, 04.02.2000 - 25 UF 82/99
Berücksichtigung einer betrieblichen Altersversorgung in Form der …
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2004 - 1 Sa 639/04
Auslegung einer Vergütungsabrede über den Bezug einer Direktversicherung
- LAG Saarland, 26.07.1995 - 2 Sa 134/94
Betriebliche Altersversorgung: Beleihung der Ansprüche aus dem …
- BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 994/06
Widerrufsmöglichkeit des Bezugsrechts aus einem Versicherungsvertrag zur …
- LAG Saarland, 26.07.1995 - 2 (1) Sa 135/94
Betriebliche Altersversorgung: Beleihung der Ansprüche aus dem …
- LAG Saarland, 26.07.1995 - 2 Sa 136/94
Betriebliche Altersversorgung: Beleihung der Ansprüche aus dem …
- LAG Saarland, 26.07.1995 - 2 (1) Sa 137/94
Betriebliche Altersversorgung: Beleihung der Ansprüche aus dem …
- BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 985/06
Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Bezugsrecht - Insolvenz
- LAG Hamm, 31.10.2000 - 6 Sa 748/00
- LAG Köln, 11.05.2006 - 10 Sa 1636/05
Bezugsrecht, Direktversicherung, Insolvenz des Arbeitgebers als …
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.11.2006 - 3 Sa 362/06
Betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung
- LSG Bayern, 16.09.2009 - L 10 AL 87/08
Bemessung des Insolvenzgeldes - Arbeitsentgelt - Beitrag zur betrieblichen …
- LAG Sachsen, 03.08.2010 - 2 Sa 599/09
Unbegründete Stufenklage zur Schadensersatzpflicht nach Widerruf des Bezugsrechts …
- LAG Schleswig-Holstein, 08.01.1998 - 4 Sa 360/97
BGB §§ 952, 985, 986; KO § 43; VVG §§ 3, 166
- LAG Köln, 26.09.1996 - 5 Sa 577/96
BetrAVG § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 2; BGB § 254
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