Rechtsprechung
BAG, 08.06.1993 - 3 AZR 670/92 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktversicherung - Vereinbarte Unverfallbarkeit bei Direktversicherung nach Gehaltsumwandlung - Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft - Widerrufbarkeit einer Versicherung nach Gehaltsumwandlung durch den Arbeitgeber
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrAVG § 1 Abs. 1 und 2 S. 1; BGB § 315
Vereinbarte Unverfallbarkeit bei Direktversicherung nach Gehaltsumwandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrAVG § 1 Abs. 1, 2 Satz 1; BGB § 315
Vereinbarte Unverfallbarkeit bei Direktversicherung nach Gehaltsumwandlung - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrAVG § 1 Abs. 1 u. 2 Satz 1; BGB § 315
Betriebliche Altersversorgung: Direktversicherung nach Gehaltsumwandlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 03.12.1991 - 22 Ca 250/91
- LAG Hamburg, 14.05.1992 - 7 Sa 7/92
- BAG, 08.06.1993 - 3 AZR 670/92
Papierfundstellen
- BAGE 73, 209
- MDR 1994, 1130
- NZA 1994, 507
- VersR 1994, 378
- BB 1993, 2456
- BB 1994, 73
- DB 1993, 2538
- JR 1994, 176
Wird zitiert von ... (41) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 641/88
Betriebliche Altersversorgung: Merkmale - Direktversicherung - Missbrauch
Auszug aus BAG, 08.06.1993 - 3 AZR 670/92
Zu den Merkmalen einer betrieblichen Altersversorgung gehören das Versprechen einer Leistung zum Zweck der Versorgung, ein den Versorgungsanspruch auslösendes Ereignis wie Alter, Invalidität oder Tod sowie die Zusage an einen Arbeitnehmer durch einen Arbeitgeber aus Anlaß des Arbeitsverhältnisses (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt BAGE 65, 215 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung).Neben den in § 1 Abs. 1 BetrAVG genannten Merkmalen einer betrieblichen Altersversorgung gibt es kein weiteres einschränkendes, ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal "zusätzlich zum Barlohn entrichtete, freiwillige Arbeitgeberleistung" (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt BAGE 65, 215 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung).
Zu Unrecht beruft sich das Landesarbeitsgericht auf das Urteil des Senats vom 26. Juni 1990 (BAGE 65, 215 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung).
- LAG Hamburg, 14.05.1992 - 7 Sa 7/92
Lebensversicherung; Abtretung; Betriebliche Altersvorsorge; Direktversicherung; …
Auszug aus BAG, 08.06.1993 - 3 AZR 670/92
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 14. Mai 1992 - 7 Sa 7/92 - aufgehoben.
- BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 334/06
Direktversicherung - Insolvenz
Arbeitsrechtlich können jedoch Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen (vgl. BAG 8. Juni 1993 - 3 AZR 670/92 - zu 3 der Gründe, BAGE 73, 209; BGH 19. Juni 1996 - IV ZR 243/95 - AP BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 25). - BSG, 26.03.1996 - 12 RK 21/95
Betriebliche Altersversorgung und Beitragspflicht zur KVdR
Das Bundesarbeitsgericht (BAG), dessen Rechtsprechung sich der Senat insoweit anschließt, hat jedoch auch sonst eine betriebliche Altersversorgung nicht deshalb verneint, weil der in Vollzug einer Versorgungszusage geschlossene Versicherungsvertrag eine bestimmte Laufzeit vorsah, wenn sich der Versorgungszweck aus dem zeitlichen Zusammentreffen von Versicherungsfall und Erreichen des Rentenalters ergab (vgl BAG AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unverfallbarkeit).Ein Merkmal der betrieblichen Altersversorgung iS dieses Gesetzes ist daher die Versorgungszusage eines Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer aus Anlaß eines Arbeitsverhältnisses (stRspr des BAG: vgl BAG AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unverfallbarkeit mwN).
- BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 136/98
Widerruf des Bezugsrechts im Konkurs bei Entgeltumwandlung
a) An dieser Auffassung hat der Senat entgegen der Ansicht des Beklagten auch im Urteil vom 8. Juni 1993 (- 3 AZR 670/92 - BAGE 73, 209 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unverfallbarkeit) festgehalten.Widerrufe er dennoch, so sei der Widerruf versicherungsrechtlich wirksam, verpflichte den Arbeitgeber jedoch zum Schadensersatz (BAGE 73, 209, 213 f. = AP, aaO, zu 3 der Gründe).
(1) Der Senat hat im Urteil vom 8. Juni 1993 (- 3 AZR 670/92 - BAGE 73, 209, 214 f. = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unverfallbarkeit, zu 4 b der Gründe) folgende Auslegungsregel entwickelt: Werden bei einer betrieblichen Altersversorgung in Form einer Direktversicherung die Prämien der Versicherung vereinbarungsgemäß anstelle einer Vergütung gezahlt (Versicherung nach Gehaltsumwandlung), so ist in der Regel davon auszugehen, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine von vornherein unentziehbare Rechtsposition einräumen und damit die Unverfallbarkeit der Anwartschaft zusagen wollte.
Der Senat ist im Urteil vom 8. Juni 1993 (aaO) davon ausgegangen, daß der Arbeitnehmer bei einer Gehaltsumwandlung "auf einen Teil des vertraglich vereinbarten Entgelts verzichtet".
- BGH, 11.12.2014 - IX ZB 69/12
Insolvenzfestigkeit einer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgebrachten …
Demgegenüber beurteilen sich die auf die Versicherung bezogenen Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer nach dem zwischen ihnen bestehenden Rechtsverhältnis (BGH…, Urteil vom 9. Oktober 2014 - IX ZR 41/14, WM 2014, 2183 Rn. 11; BAGE 73, 209, 213;… 134, 372 Rn. 17; vgl. auch BGH, Urteil vom 19. Juni 1996 - IV ZR 243/95, VersR 1996, 1089). - LAG Düsseldorf, 11.01.2017 - 12 Sa 768/16
Betriebsrente; gesetzliche und vertragliche Unverfallbarkeit
b)Da es sich bei den AHV nicht um eine arbeitnehmerfinanzierte Versorgung handelt, ist nicht bereits aus diesem Grund davon auszugehen, dass die Versorgung in der Regel sofort unverfallbar ist (vgl. dazu BAG 08.06.1993 - 3 AZR 670/92, AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unverfallbarkeit Rn. 24 und jetzt § 1b Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 BetrAVG). - BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 529/07
Unverfallbarkeitsfrist - Übergangsregelung
Bei einer Entgeltumwandlung war in der Regel davon auszugehen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine von vornherein vertraglich unverfallbare Anwartschaft einräumen wollte (zu dieser Auslegungsregel vgl. ua. BAG 8. Juni 1993 - 3 AZR 670/92 - zu 4 b der Gründe, BAGE 73, 209; 17. Oktober 1995 - 3 AZR 622/94 - zu I 1 b aa der Gründe, AP BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 7). - BAG, 22.05.2007 - 3 AZR 334/06
Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht in der Insolvenz
Arbeitsrechtlich können jedoch Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen (vgl. BAG 8. Juni 1993 - 3 AZR 670/92 - BAGE 73, 209, zu 3 der Gründe; BGH 19. Juni 1996 - IV ZR 243/95 - AP BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 25). - BSG, 30.03.1995 - 12 RK 10/94
Versicherungsvertrag - Laufende Rente - Eintritt des Versicherungsfalles - …
Die Rente aus einer solchen Versicherung ist eine Rente der betrieblichen Altersversorgung iS von § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V, und zwar unabhängig davon, in welchem Umfang die Rente auf Eigenbeiträgen des Arbeitnehmers beruht (…vgl BSG SozR 2200 § 180 Nr. 47 und zur Beitragspflicht auch von eigenfinanzierten Renten schon BSGE 58, 10 = SozR 2200 § 180 Nr. 25; zur sog gehaltsumwandelnden Direktversicherung als Versorgung iS des BetrAVG BAG AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unverfallbarkeit = EzA BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 4). - BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 622/94
Direktversicherung nach Gehaltsumwandlung im Konkurs
aa) Dem Urteil vom 8. Juni 1993 (BAGE 73, 209 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unverfallbarkeit) läßt sich nicht entnehmen, daß der Senat die konkursrechtliche Behandlung widerruflicher Bezugsrechte davon abhängig machen wollte, ob eine sog. Gehaltsumwandlung vorliegt oder nicht vorliegt.Im Urteil vom 8. Juni 1993 (aaO, zu 3 der Gründe) wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, daß "zwischen dem Versicherungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Versicherer und dem Versorgungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu unterscheiden ist".
- LAG Saarland, 02.05.2001 - 2 Sa 94/00
Anspruch zu auf Auskunftserteilung über Direktversicherungsvertrag oder …
Die Klägerin bezieht sich hier auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 08.06.1993, Aktenzeichen 3 AZR 670/92, wonach dem Arbeitgeber ein freier Widerruf eines Bezugsrechtes dann nicht mehr möglich sein soll, wenn anstelle einer Vergütung Prämien zur Versicherung geleistet würden.Im Rahmen des § 1 Abs. 5 BetrAVG können nur begründete Ansprüche auf Entgelt umgewandelt werden (vgl. BAG vom 08.06.1999, 3 AZR 136/98 in NZA 1999 Seite 1103, sowie BAG vom 08.06.1993, 3 AZR 670/92 in NZA 1994 Seite 507 ff.).
Mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist in solchen Fällen davon auszugehen, dass aufgrund des Wertgleichheitsgebotes aus § 1 Abs. 5 solche Entgeltumwandlungszusagen sofort eine unwiderrufliche Bezugsberechtigung des Arbeitnehmers auslösen mit der Folge, dass der Arbeitnehmer bei seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen zumindest den Gegenwert für seinen Entgeltverzicht behält (vgl. Höfer a.a.O. Seite 2267 unter Hinweis auf das Urteil des BAG vom 08.06.1993 a.a.O.).
- BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 635/06
Auslegung einer Versorgungsvereinbarung - Beitragszusage oder Zusage nach BetrAVG
- BSG, 05.12.2006 - B 11a AL 19/05 R
Bemessung des Insolvenzgeldes - keine Begrenzung des Bruttoarbeitsentgelts auf …
- LAG Niedersachsen, 24.11.2006 - 10 Sa 946/06
Aussonderungsrecht eines Arbeitnehmers bei Insolvenz seines Arbeitgebers bei …
- LAG Hamm, 22.09.2006 - 4 Sa 629/06
Betriebliche Altersversorgung, Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht, …
- LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 72/05
Widerruf einer Versorgungszusage durch Unterstützungskasse
- BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 985/06
Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Bezugsrecht - Insolvenz
- LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 100/05
Widerruf einer Versorgungszusage durch Unterstützungskasse
- LAG Köln, 13.11.2002 - 8 (3) Sa 423/02
Eigentumsfrage bezgl. von Versicherungsscheinen bei Insolvenz des Unternehmens
- BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 994/06
Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Bezugsrecht - Insolvenz
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2004 - 1 Sa 639/04
Auslegung einer Vergütungsabrede über den Bezug einer Direktversicherung
- OLG Köln, 04.02.2000 - 25 UF 82/99
Berücksichtigung einer betrieblichen Altersversorgung in Form der …
- LAG Saarland, 26.07.1995 - 2 (1) Sa 137/94
Betriebliche Altersversorgung: Beleihung der Ansprüche aus dem …
- LAG Saarland, 26.07.1995 - 2 Sa 134/94
Betriebliche Altersversorgung: Beleihung der Ansprüche aus dem …
- LSG Bayern, 16.09.2009 - L 10 AL 87/08
Bemessung des Insolvenzgeldes - Arbeitsentgelt - Beitrag zur betrieblichen …
- LAG Hamm, 31.10.2000 - 6 Sa 748/00
Anspruch auf Erstattung des Rückkaufwerts einer Kapitalversicherung mit …
- BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 221/91
Mitbestimmung bei Versorgungswiderruf.
- LAG Saarland, 26.07.1995 - 2 (1) Sa 135/94
Betriebliche Altersversorgung: Beleihung der Ansprüche aus dem …
- LAG Saarland, 26.07.1995 - 2 Sa 136/94
Betriebliche Altersversorgung: Beleihung der Ansprüche aus dem …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2005 - L 2 KR 18/04
Krankenversicherung
- LAG Düsseldorf, 06.03.2013 - 12 Sa 1897/12
Unverfallbare Versorgungszusage
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.11.2006 - 3 Sa 362/06
Betriebliche Altersversorgung: Voraussetzung der Unverfallbarkeit einer …
- LAG Köln, 11.05.2006 - 10 Sa 1636/05
Bezugsrecht, Direktversicherung, Insolvenz des Arbeitgebers als …
- LAG Hamm, 04.06.2013 - 2 Ta 616/12
Rechtsweg bei Streitigkeiten über Direktversicherung
- LAG Schleswig-Holstein, 08.01.1998 - 4 Sa 360/97
Herausgabepflicht bezüglich einer als Gegenleistung zu einem Lohnverzicht und zur …
- LAG Düsseldorf, 11.02.2015 - 12 Sa 1160/14
Beschränkung der Haftung eines mit einem Treuhandvermögen für die …
- LAG Düsseldorf, 14.08.2000 - 10 Sa 889/00
Schadensersatzpflicht durch Verlangen der Herausgabe einer Versicherungspolice …
- LAG Sachsen, 03.08.2010 - 2 Sa 599/09
Unbegründete Stufenklage zur Schadensersatzpflicht nach Widerruf des Bezugsrechts …
- LAG Köln, 14.01.1997 - 1 Sa 1185/96
Streit über die Höhe der Versorgungsbezüge; Anrechnung von Leistungen aus …
- ArbG Karlsruhe, 10.01.2006 - 6 Ca 626/04
Rückzahlung geleisteter Beiträge in Höhe des Rückkaufswertes nach Widerruf von …
- LG Freiburg, 19.08.1999 - 10 O 53/99
Konkursfestigkeit einer Direktversicherung aufgrund Gehaltsumwandlung
- LAG Köln, 26.09.1996 - 5 Sa 577/96