Weitere Entscheidung unten: LAG Hessen, 27.06.2001

Rechtsprechung
   BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 671/01   

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BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 671/01 (https://dejure.org/2002,3016)
BAG, Entscheidung vom 10.12.2002 - 3 AZR 671/01 (https://dejure.org/2002,3016)
BAG, Entscheidung vom 10. Dezember 2002 - 3 AZR 671/01 (https://dejure.org/2002,3016)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung: Gesamtzusage, betriebliche Übung und ablösende Betriebsvereinbarung; Rechtskontrolle der Ablösungsregelung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechte aus betrieblicher Übung und Zulässigkeit einer ablösenden Betriebsvereinbarung; Rechtskontrolle einer Ablösungsregelung; Verpflichtung zur Übernahme der Pauschalsteuer auf geleistete Beiträge zu einer Pensionskasse ; Begriff der Gesamtzusage; Rechtsfolgen der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 151; BetrVG § 77
    Betriebliche Altersversorgung; Arbeitsvertragsrecht - Betriebliche Altersversorgung: Gesamtzusage, betriebliche Übung und ablösende Betriebsvereinbarung; Rechtskontrolle der Ablösungsregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 1360 (Ls.)
  • DB 2004, 1568
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 671/01
    Einer ausdrücklichen Annahmeerklärung des in der Gesamtzusage enthaltenen Angebots bedarf es nicht (§ 151 BGB, vgl. BAG GS 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42; 5. Dezember 1995 - 3 AZR 941/94 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 20 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 11).

    Ein derartiger Änderungsvorbehalt kann sich, ohne ausdrücklich formuliert zu sein, auch aus den Gesamtumständen ergeben, zB aus der Entwicklung des Versorgungswerks und der Beteiligung des Betriebsrats in der Vergangenheit an Änderungen (BAG GS 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42, 57, zu C II 1 c der Gründe).

  • LAG Hessen, 27.06.2001 - 8 Sa 677/00

    Pauschalsteuer auf Pensionskassenbeiträge; Sozialversicherungspflicht für

    Auszug aus BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 671/01
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 27. Juni 2001 - 8 Sa 677/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 05.12.1995 - 3 AZR 941/94

    Gesamtzusage einer Versorgung und nachfolgender Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 671/01
    Einer ausdrücklichen Annahmeerklärung des in der Gesamtzusage enthaltenen Angebots bedarf es nicht (§ 151 BGB, vgl. BAG GS 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42; 5. Dezember 1995 - 3 AZR 941/94 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 20 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 11).
  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 671/01
    Da hier nicht in die Entwicklung von Anwartschaften eingegriffen wird, sondern die Veränderungen ausschließlich die finanziellen Belastungen im bestehenden Arbeitsverhältnis betreffen, ist das vom Senat für Eingriffe in Betriebsrenten-Anwartschaften entwickelte dreiteilige Prüfungsschema nicht anzuwenden (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des Senats, zB 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - BAGE 49, 57; 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - BAGE 71, 372).
  • BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92

    Kürzung der erdienten Dynamik, triftiger Grund

    Auszug aus BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 671/01
    Da hier nicht in die Entwicklung von Anwartschaften eingegriffen wird, sondern die Veränderungen ausschließlich die finanziellen Belastungen im bestehenden Arbeitsverhältnis betreffen, ist das vom Senat für Eingriffe in Betriebsrenten-Anwartschaften entwickelte dreiteilige Prüfungsschema nicht anzuwenden (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des Senats, zB 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - BAGE 49, 57; 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - BAGE 71, 372).
  • BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 398/95

    Eingriff in eine zugesagte Rentendynamik durch ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 671/01
    Die Änderungsgründe sind gegenüber den Bestandsschutzinteressen abzuwägen (BAG 16. Juli 1996 - 3 AZR 398/95 - BAGE 83, 293, 297).
  • BAG, 05.08.1987 - 5 AZR 22/86

    Arbeitsentgelt: Pauschalversteuerung, Übernahme durch den Arbeitgeber

    Auszug aus BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 671/01
    Wählt der Arbeitgeber, wie es vorliegend die Beklagte getan hatte, für seinen Beitragsanteil den Weg der Pauschalversteuerung gem. § 40 b EStG, so wird er zwar dadurch gegenüber dem Fiskus Steuerschuldner, muß aber im Innenverhältnis zu den Mitarbeitern diese Steuerschuld nur auf Grund entsprechender Vereinbarungen tragen (BAG 22. Juni 1978 - 3 AZR 156/77 - AP EStG § 40 a Nr. 1; 5. August 1987 - 5 AZR 22/86 - BAGE 56, 14).
  • BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 310/87

    Betriebsvereinbarung: Geltungsdauer - Zahlung eines übertariflichen Urlaubsgeldes

    Auszug aus BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 671/01
    Erfolgt die Leistungsgewährung auf Grund anderer kollektivrechtlicher oder individualrechtlicher Anspruchsgrundlagen, hier also auf Grund einer Gesamtzusage, so ist für die Annahme einer daneben bestehenden betrieblichen Übung regelmäßig kein Raum (BAG 27. Juni 1985 - 6 AZR 392/81 - BAGE 49, 151, zu 4 b der Gründe; 9. Februar 1989 - 8 AZR 310/87 - BAGE 61, 87, 93).
  • BAG, 22.06.1978 - 3 AZR 156/77

    Lohnsteuer - Pauschallohnsteuerverfahren - Pauschalbesteuerung des Tariflohnes -

    Auszug aus BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 671/01
    Wählt der Arbeitgeber, wie es vorliegend die Beklagte getan hatte, für seinen Beitragsanteil den Weg der Pauschalversteuerung gem. § 40 b EStG, so wird er zwar dadurch gegenüber dem Fiskus Steuerschuldner, muß aber im Innenverhältnis zu den Mitarbeitern diese Steuerschuld nur auf Grund entsprechender Vereinbarungen tragen (BAG 22. Juni 1978 - 3 AZR 156/77 - AP EStG § 40 a Nr. 1; 5. August 1987 - 5 AZR 22/86 - BAGE 56, 14).
  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 316/81

    Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 671/01
    Wird bei der Bekanntgabe einer vertraglichen Einheitsregelung darauf hingewiesen, daß diese auf mit dem Konzernbetriebsrat "abgestimmten" Richtlinien beruht, so legt dies für die Erklärungsempfänger die Folgerung nahe, daß die vom Arbeitgeber zu erbringenden Leistungen durch Mitwirkung des Konzernbetriebsrats wieder umgestaltet werden können (BAG 3. November 1987 - 8 AZR 316/81 - BAGE 56, 289, zu II 3 b der Gründe).
  • BAG, 27.06.1985 - 6 AZR 392/81

    Jubilar-Zusatzurlaub nach Betriebsvereinbarung

  • BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 33/23

    Urlaubsgeld - Gesamtzusage - Schriftformgebot bei Nebenabrede - ablösende

    Damit war für die Arbeitnehmer als Erklärungsempfänger eindeutig erkennbar, dass die von der Arbeitgeberin zu erbringenden Leistungen in Abstimmung mit dem Betriebsrat aus- und umgestaltet werden können (vgl. zu einem ähnlichen Hinweis BAG 15. Februar 2011 - 3 AZR 35/09 - Rn. 47; 10. Dezember 2002 - 3 AZR 671/01 - zu II 1 der Gründe) .
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

    Die Arbeitnehmer erwerben einen einzelvertraglichen Anspruch auf die versprochenen Leistungen, wenn sie die vom Arbeitgeber genannten Anspruchsvoraussetzungen erfüllen (BAG 10. Dezember 2002 - 3 AZR 671/01 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 252).
  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Dies legt bei dem Erklärungsempfänger die Folgerung nahe, dass die vom Arbeitgeber zu erbringenden Leistungen in Abstimmung mit dem Betriebsrat umgestaltet werden können (BAG 10. Dezember 2002 - 3 AZR 671/01 - zu II 1 der Gründe, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 252) .
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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 27.06.2001 - 8 Sa 677/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9382
LAG Hessen, 27.06.2001 - 8 Sa 677/00 (https://dejure.org/2001,9382)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27.06.2001 - 8 Sa 677/00 (https://dejure.org/2001,9382)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27. Juni 2001 - 8 Sa 677/00 (https://dejure.org/2001,9382)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pauschalsteuer auf Pensionskassenbeiträge; Sozialversicherungspflicht für Pensionskassenbeiträge; Versteuerung der Arbeitgeberbeiträge; Beendigung freiwilliger Arbeitgeberleistungen; Freiwillige Sozialleistungen des Arbeitgebers

  • Judicialis

    BetrAVG § 1 Abs. 5; ; BetrAVG § 4 Abs. 4; ; EStG § 40 b; ; ZPO § 91; ; ArbGG § 72 Abs. 2 Ziffer 1

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1 Abs. 5; § 4 Abs. 4 a. F.; EStG § 40b
    Änderung einer Gesamtzusage durch ablösende Betriebsvereinbarung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2002, 696
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 316/81

    Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 27.06.2001 - 8 Sa 677/00
    Die Änderung vertraglicher Ansprüche aus einer Einheitsregelung oder Gesamtzusage durch eine nachfolgende ablösende Betriebsvereinbarung ist nach dieser Entscheidung jedenfalls dann zulässig, wenn die Einheitsregelung oder Gesamtzusage den ausdrücklichen oder stillschweigenden Vorbehalt enthält, dass eine spätere betriebliche Regelung den Vorrang haben soll (vgl. BAG GS zu C II. 1. c d.Gr.; BAG vom 03. November 1987, BAGE 56, S. 289 - 304; AP Nr. 25 zu § 77 BetrVG 1972).
  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus LAG Hessen, 27.06.2001 - 8 Sa 677/00
    Der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Beschluss vom 16. September 1986 (GS 1/82, BAGE 53, 42 - 77; AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972) entschieden, dass vertraglich begründete Ansprüche von Arbeitnehmern auf Sozialleistungen, die auf eine vom Arbeitgeber gesetzte Einheitsregelung oder eine Gesamtzusage zurückgehen durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung in den Grenzen von Recht und Billigkeit beschränkt werden können, wenn die Neuregelung insgesamt bei kollektiver Betrachtung nicht ungünstiger ist.
  • LAG Hessen, 06.07.1998 - 16 Sa 2267/97

    Bindung an jahrelange Übernahme der Pauschalsteuer durch Arbeitgeber

    Auszug aus LAG Hessen, 27.06.2001 - 8 Sa 677/00
    Vielmehr ist die Regelung im ersten Satz der Ziffer 5. vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Pauschalversteuerung gemäß § 40 b EStG nach Wahl des Arbeitgebers erfolgt, der dadurch Steuerschuldner wird, diese Steuerschuld im Innenverhältnis aber nur aufgrund entsprechender Absprachen zu tragen hat (vgl. BAG vom 05. August 1987 - 5 AZR 22/86; AP Nr. 2 zu § 40 a EStG; LAG Frankfurt vom 06. Juli 1998 - 16 Sa 2267/97; NZA-RR 1999, S. 202).
  • BAG, 05.08.1987 - 5 AZR 22/86

    Arbeitsentgelt: Pauschalversteuerung, Übernahme durch den Arbeitgeber

    Auszug aus LAG Hessen, 27.06.2001 - 8 Sa 677/00
    Vielmehr ist die Regelung im ersten Satz der Ziffer 5. vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Pauschalversteuerung gemäß § 40 b EStG nach Wahl des Arbeitgebers erfolgt, der dadurch Steuerschuldner wird, diese Steuerschuld im Innenverhältnis aber nur aufgrund entsprechender Absprachen zu tragen hat (vgl. BAG vom 05. August 1987 - 5 AZR 22/86; AP Nr. 2 zu § 40 a EStG; LAG Frankfurt vom 06. Juli 1998 - 16 Sa 2267/97; NZA-RR 1999, S. 202).
  • BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 671/01

    Betriebliche Altersversorgung: Gesamtzusage, betriebliche Übung und ablösende

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 27. Juni 2001 - 8 Sa 677/00 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 15.02.2016 - 7 Sa 1558/14

    Ablösung einer Gesamtzusage; Regelungsabrede durch Betriebsvereinbarung (bejaht)

    Hiervon ist auszugehen, wenn die vertragliche Einheitsregelung in Abstimmung mit der jeweils zuständigen Arbeitnehmervertretung zustande gekommen ist oder wenn Änderungen in der Vergangenheit unter Beteiligung des Betriebsrats vorgenommen worden sind (BAG 17. Februar 2015 - 1 AZR 599/13 - Rn. 27; 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 29, BAGE 142, 294; Hessisches Landesarbeitsgericht 27. Juni 2001 - 8 Sa 677/00 - Rn. 41, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 5) .
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