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   BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 691/16   

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BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 691/16 (https://dejure.org/2017,23276)
BAG, Entscheidung vom 11.07.2017 - 3 AZR 691/16 (https://dejure.org/2017,23276)
BAG, Entscheidung vom 11. Juli 2017 - 3 AZR 691/16 (https://dejure.org/2017,23276)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 3 Nr 2 BetrAVG vom 03.04.2003, § 16 Abs 3 Nr 2 BetrAVG vom 21.12.2015, § 16 Abs 1 BetrAVG, § 242 BGB
    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • IWW

    § 308 Abs. 1 ZPO, § ... 16 BetrAVG, § 258 ZPO, § 259 ZPO, § 62 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 16 Abs. 1, Abs. 2 BetrAVG, § 16 Abs. 1 BetrAVG, § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG, § 65 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Versicherungsaufsichtsgesetzes, Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB, Art. 3 Abs. 1 GG, § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG, § 559 Abs. 1 ZPO, § 91 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Anpassung laufender Leistungen der betrieblichen Altersversorgung; Stichtagsregelung zur Geltung neuer Vorschriften zur Anpassungsprüfung und Anpassungsentscheidung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung; Ablehnung der Betriebsrentenanpassung aus ...

  • Betriebs-Berater

    Anspruch auf arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz

  • bag-urteil.com

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Betriebsrentenanpassung; Gleichbehandlungsgrundsatz

  • rechtsportal.de

    Pflicht zur Anpassung laufender Leistungen der betrieblichen Altersversorgung

  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anspruch auf arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2017, 1388
  • BB 2017, 2291
  • DB 2017, 2555
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 13.12.2016 - 3 AZR 342/15

    Pensionskasse - Anpassung laufender Leistungen

    Auszug aus BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 691/16
    Die Vorschrift galt nicht für laufende Versorgungsleistungen, die - wie im Fall des Klägers - auf Versorgungszusagen beruhen, die vor Inkrafttreten der Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen (Deckungsrückstellungsverordnung - DeckRV) vom 6. Mai 1996 (BGBl. I S. 670) am 16. Mai 1996 erteilt wurden (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 3 AZR 342/15 - Rn. 54; ausführlich dazu BAG 30. September 2014 - 3 AZR 617/12 - Rn. 64 ff., BAGE 149, 212) .

    Dies hat der Senat in seiner Entscheidung vom 13. Dezember 2016 (- 3 AZR 342/15 - Rn. 55 ff.) ausführlich begründet.

    Im Gesetz und seiner Entstehungsgeschichte fehlt es an hinreichenden Anhaltspunkten dafür, dass die Neufassung des § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG rückwirkend gelten soll (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 3 AZR 342/15 - aaO) .

    Die Frage, ob die zum 31. Dezember 2015 in Kraft getretene Neuregelung von § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG auch für Anpassungsprüfungsstichtage galt, die vor Inkrafttreten der Neuregelung liegen, hat der Senat erst durch Urteil vom 13. Dezember 2016 (- 3 AZR 342/15 -) entschieden.

  • BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 317/11

    Auflösung des ERA-Anpassungsfonds - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 691/16
    Er findet stets Anwendung, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip aufgrund einer abstrakten Regelung gewährt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder einen bestimmten Zweck festlegt (st. Rspr., vgl. etwa BAG 27. Juni 2012 - 5 AZR 317/11 - Rn. 17 mwN) .

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz greift jedoch nur ein bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers, hingegen nicht beim bloßen - auch vermeintlichen - Normvollzug (st. Rspr., vgl. etwa BAG 27. Juni 2012 - 5 AZR 317/11 - Rn. 17 mwN) .

    In diesem Fall trifft der Arbeitgeber erst dann eine verteilende Entscheidung, wenn er in Kenntnis einer unwirksamen Rechtsgrundlage Leistungen (weiter) gewährt oder sich in Kenntnis der Unwirksamkeit der Rechtsgrundlage an deren Begründung für eine Leistungspflicht beteiligt (vgl. etwa BAG 27. Juni 2012 - 5 AZR 317/11 - Rn. 17 mwN) .

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 617/12

    Betriebsrente - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    Auszug aus BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 691/16
    entsprechend seinem Wortlaut und der einschlägigen Rechtsprechung des Senats zur Betriebsrentenanpassung nach § 16 BetrAVG (vgl. etwa BAG 30. September 2014 - 3 AZR 617/12 - Rn. 115 mwN, BAGE 149, 212) auf eine Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von Zinsen erst ab Rechtskraft des Urteils gerichtet.

    Die Vorschrift galt nicht für laufende Versorgungsleistungen, die - wie im Fall des Klägers - auf Versorgungszusagen beruhen, die vor Inkrafttreten der Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen (Deckungsrückstellungsverordnung - DeckRV) vom 6. Mai 1996 (BGBl. I S. 670) am 16. Mai 1996 erteilt wurden (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 3 AZR 342/15 - Rn. 54; ausführlich dazu BAG 30. September 2014 - 3 AZR 617/12 - Rn. 64 ff., BAGE 149, 212) .

    Erst durch die Entscheidung des Senats vom 30. September 2014 (- 3 AZR 617/12 - BAGE 149, 212) wurde klargestellt, dass § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG aF nur für laufende Leistungen galt, die auf Zusagen beruhen, die seit dem Inkrafttreten der DeckRV am 16. Mai 1996 erteilt wurden.

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 298/13

    Betriebsrentenanpassung - Rentnergesellschaft - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 691/16
    Für einen Zuschlag von 2 vH, wie er bei werbenden Unternehmen vorzunehmen ist, deren in das Unternehmen investiertes Eigenkapital einem erhöhten Risiko ausgesetzt ist, besteht kein Anlass (vgl. bereits BAG 17. Juni 2014 - 3 AZR 298/13 - Rn. 42 f. mwN, BAGE 148, 244) .

    Eine Anpassungsgarantie, die einen Eingriff in die Vermögenssubstanz des Versorgungsschuldners verlangen könnte, gewährt die Bestimmung nicht (vgl. für die Rentner- und Abwicklungsgesellschaft BAG 17. Juni 2014 - 3 AZR 298/13 - Rn. 43, BAGE 148, 244) .

  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 455/15

    Betriebsrentenanpassung - aktive latente Steuern

    Auszug aus BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 691/16
    Ungeachtet dessen, dass die Rückstellungen ohnehin nur für die auf Direktzusagen beruhenden Betriebsrenten gebildet wurden (vgl. Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB), können Rückstellungen in der Bilanz keine Erträge zugeordnet werden; es handelt sich nach der handelsrechtlichen Konzeption im Wesentlichen nur um ein Instrument der Innenfinanzierung (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 455/15 - Rn. 62) .
  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 827/14

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

    Auszug aus BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 691/16
    Selbst in der lange nach dem streitgegenständlichen Anpassungsstichtag ergangenen Entscheidung des Senats vom 15. März 2016 (- 3 AZR 827/14 - BAGE 154, 213) hatte sich dieser lediglich mit einer in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung betriebenen institutionellen Zuwendungsempfängerin zu befassen, deren Unternehmenszweck - anders als bei der Beklagten - auch darauf ausgerichtet war, Gewinne zu erwirtschaften.
  • BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 764/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 691/16
    Im Bereich des Betriebsrentenrechts hat der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz damit kraft Gesetzes anspruchsbegründende Wirkung (BAG 12. August 2014 - 3 AZR 764/12 - Rn. 22 mwN) .
  • BAG, 07.06.2016 - 3 AZR 193/15

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung laufender Leistungen - wirtschaftliche

    Auszug aus BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 691/16
    Demzufolge kommt es auf die voraussichtliche Entwicklung der Eigenkapitalverzinsung und der Eigenkapitalausstattung des Unternehmens an (st. Rspr., vgl. etwa BAG 7. Juni 2016 - 3 AZR 193/15 - Rn. 24 ff.) .
  • BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 594/13

    Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Berechnung einer Betriebsrente -

    Auszug aus BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 691/16
    Insoweit kann nur Klage nach § 259 ZPO erhoben werden, wenn den Umständen nach die Besorgnis begründet ist, der Schuldner werde sich der rechtzeitigen Leistung entziehen (vgl. BAG 14. Juli 2015 - 3 AZR 594/13 - Rn. 34) .
  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine

    Auszug aus BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 691/16
    Zwar können bei wiederkehrenden Leistungen, die - wie Betriebsrentenansprüche - von keiner Gegenleistung abhängen, gemäß § 258 ZPO grundsätzlich auch künftig fällig werdende Teilbeträge eingeklagt werden (vgl. etwa BAG 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 29) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2016 - 19 Sa 314/16
  • BAG, 22.10.2019 - 3 AZR 429/18

    Ruhegeld - Ablösung - Betriebsübergang

    Sie kann nur erhoben werden, wenn den Umständen nach die Besorgnis begründet ist, der Schuldner werde sich der rechtzeitigen Leistung entziehen (BAG 11. Juli 2017 - 3 AZR 691/16 - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 64/19

    Versorgungszusage - Störung der Geschäftsgrundlage

    (c) Im Übrigen gilt es zu berücksichtigen, dass es sich bei den handelsbilanziellen Rückstellungen im Wesentlichen nur um ein Instrument der Innenfinanzierung handelt (vgl. BAG 11. Juli 2017 - 3 AZR 691/16 - Rn. 27) .
  • OLG Frankfurt, 31.08.2018 - 8 U 53/15

    Rückforderung einer unter Vorbehalt geleisteten Schmerzensgeldzahlung

    Zwar können bei wiederkehrenden Leistungen, die - wie eine Verdienstausfallrente - von keiner Gegenleistung abhängen, gemäß § 258 ZPO grundsätzlich auch künftig fällig werdende Teilbeträge eingeklagt werden (vgl. etwa BAG, Urteil vom 10.03.2015 - 3 AZR 56/14, NZA-RR 2015, 371, 375; Urteil vom 11.07.2017 - 3 AZR 691/16 , NZA 2017, 1388, 1389).

    Verzugszinsen sind jedoch keine Leistungen im Sinne des § 258 ZPO, sondern Sekundäransprüche, deren Entstehung ungewiss ist (vgl. BAG, Urteil vom 14.07.2015 - 3 AZR 594/13, juris; Urteil vom 11.07.2017 - 3 AZR 691/16, NZA 2017, 1388, 1389; Bacher, in: Vorwerk/Wolf (Hrsg.), Beck'scher Online-Kommentar ZPO, Stand: 01.07.2018, § 258, Rdnr. 5.2).

    Insoweit kann nur Klage nach § 259 ZPO erhoben werden, wenn den Umständen nach die Besorgnis begründet ist, der Schuldner werde sich der rechtzeitigen Leistung entziehen (vgl. BAG, Urteil vom 14.07.2015 - 3 AZR 594/13, juris; Urteil vom 11.07.2017 - 3 AZR 691/16 , NZA 2017, 1388, 1389).

    Das bloße Bestreiten der Hauptforderung begründet noch keine solche Besorgnis (vgl. BAG, Urteil vom 11.07.2017 - 3 AZR 691/16, NZA 2017, 1388, 1389).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2017 - 26 Sa 448/16

    Anpassungspflicht (§ 16 BetrAVG) bei institutionellem Zuwendungsempfänger -

    Die Klägerin kann ihren Anspruch auf Anpassung ihrer Pensionskassenrente auch nicht auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz stützen (Anschluss an BAG 11. Juli 2017 - 3 AZR 691/16, Rn. 33 ff.).

    Dies hat das BAG in seiner Entscheidung vom 13. Dezember 2016 (- 3 AZR 342/15 - Rn. 55 ff.) ausführlich begründet und daran auch später festgehalten (vgl. BAG 11. Juli 2017 - 3 AZR 691/16, Rn.22).

    Eine Anpassungsgarantie, die einen Eingriff in die Vermögenssubstanz des Versorgungsschuldners verlangen könnte, gewährt die Bestimmung nicht (vgl. BAG 11. Juli 2017 - 3 AZR 691/16, Rn. 26; für die Rentner- und Abwicklungsgesellschaft BAG 17. Juni 2014 - 3 AZR 298/13, Rn. 43).

    Insoweit liegt lediglich ein fehlerhafter Normvollzug vor (vgl. dazu BAG 11. Juli 2017 - 3 AZR 691/16, Rn. 33).

    Selbst in der lange nach dem streitgegenständlichen Anpassungsstichtag ergangenen Entscheidung des BAG vom 15. März 2016 (- 3 AZR 827/14 -) hatte sich dieser lediglich mit einer in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung betriebenen institutionellen Zuwendungsempfängerin zu befassen, deren Unternehmenszweck - anders als bei der Beklagten - auch darauf ausgerichtet war, Gewinne zu erwirtschaften (vgl. BAG 11. Juli 2017 - 3 AZR 691/16, Rn. 34).

  • BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 515/16

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

    Allerdings greift er nur bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers ein, hingegen nicht beim bloßen - auch vermeintlichen - Normenvollzug (st. Rspr., vgl. etwa BAG 11. Juli 2017 - 3 AZR 691/16 - Rn. 30 mwN) .
  • BAG, 22.01.2019 - 3 AZR 560/17

    Betriebsrente - Spätehenklausel - feste Altersgrenze

    Zwar können bei wiederkehrenden Leistungen, die - wie Hinterbliebenenrentenansprüche - von keiner Gegenleistung abhängen, gemäß § 258 ZPO grundsätzlich auch künftig fällig werdende Teilbeträge eingeklagt werden (vgl. etwa BAG 11. Juli 2017 - 3 AZR 691/16 - Rn. 17; 10. März 2015 - 3 AZR 56/14  - Rn. 29 ) .
  • BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 453/17

    Gesamtversorgung - Anrechnung sonstiger Versorgungsbezüge

    Zwar können bei wiederkehrenden Leistungen, die - wie Betriebsrentenansprüche - von keiner Gegenleistung abhängen, gemäß § 258 ZPO grundsätzlich auch künftig fällig werdende Teilbeträge eingeklagt werden (st. Rspr. vgl. dazu BAG 11. Juli 2017 - 3 AZR 691/16 - Rn. 17) .
  • BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 492/18

    Anpassung - institutionelle Zuwendungsempfänger

    Er hat jedoch erkannt, dass Besonderheiten bei der Prüfung der wirtschaftlichen Lage derartiger Zuwendungsempfänger jedenfalls nur solange, wie das Unternehmen noch im öffentlichen Interesse liegende und entsprechend geförderte Aufgaben wahrnimmt, zu beachten sind (vgl. BAG 11. Juli 2017 - 3 AZR 691/16 - Rn. 26) .

    Das Landesarbeitsgericht wird die Entscheidung des Senats vom 11. Juli 2017 (- 3 AZR 691/16 - Rn. 28 ff.) berücksichtigen können.

  • BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 65/19

    Wegfall der Geschäftsgrundlage - Rückstellungen

    (c) Im Übrigen gilt es zu berücksichtigen, dass es sich bei den handelsbilanziellen Rückstellungen im Wesentlichen nur um ein Instrument der Innenfinanzierung handelt (vgl. BAG 11. Juli 2017 - 3 AZR 691/16 - Rn. 27) .
  • LAG Baden-Württemberg, 23.07.2018 - 1 Sa 17/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassungsprüfungspflicht - Pensionskasse -

    Ohne das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Dezember 2016 (dieses bestätigt durch das weitere Urteil vom 11. Juli 2017 - 3 AZR 691/16 - Rn 22) ausdrücklich zu erwähnen, dient die Gesetzesänderung somit offensichtlich zur Korrektur der zitierten Rechtsprechung, wobei aus Vertrauensschutzgründen bestimmte Fallgestaltungen ausgenommen werden (so auch Rolfs, NZA 2017, 1225, 1230).
  • BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 516/16

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

  • BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 517/16

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2019 - 3 Sa 338/18

    Entgelt - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Beweislast -

  • BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 545/16

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

  • BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 518/16

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

  • LG Aachen, 28.01.2021 - 9 O 259/19

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Fälligkeit der Versicherungsleistung

  • LAG Köln, 28.08.2019 - 11 Sa 757/18

    Verhaltensbedingte Kündigung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • LAG Köln, 08.11.2017 - 11 Sa 312/17

    Auslegung Versorgungsordnung; Gleichbehandlung; unterschiedliche

  • LAG Köln, 08.11.2017 - 11 Sa 80/17

    Auslegung Versorgungsordnung; Gleichbehandlung; unterschiedliche

  • LAG Köln, 08.11.2017 - 11 Sa 97/17

    Auslegung Versorgungsordnung; Gleichbehandlung; unterschiedliche

  • LAG Köln, 08.11.2017 - 11 Sa 76/17

    Rechtmäßigkeit der Differenzierung von Mitarbeitern mit variablen

  • LAG Köln, 18.10.2017 - 11 Sa 595/16

    Gleichbehandlung; Arbeitszeit

  • LAG Köln, 22.11.2019 - 9 Ta 173/19

    Verlängerung der Beurlaubung einer Beamtin im Konzern eines

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