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   BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 698/92   

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BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 698/92 (https://dejure.org/1993,921)
BAG, Entscheidung vom 05.10.1993 - 3 AZR 698/92 (https://dejure.org/1993,921)
BAG, Entscheidung vom 05. Oktober 1993 - 3 AZR 698/92 (https://dejure.org/1993,921)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 7; BetrAVG § 16; BGB § 242; EWGV Art. 119; ZPO § 139
    Grenzen der Anpassung von Betriebsrenten durch den PSV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anpassung der Betriebsrenten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 16, § 7 Abs. 1 Satz 1; BGB § 242; EWG-Vertrag Art. 119
    Betriebliche Altersversorgung: Keine Anpassung der Betriebsrenten durch den PSV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 74, 318
  • NJW 1994, 1893
  • NJW 1994, 1894 (Ls.)
  • MDR 1994, 1130
  • NZA 1994, 458
  • NZA 1994, 459
  • VersR 1994, 962
  • BB 1994, 724
  • BB 1994, 864
  • DB 1994, 687
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 330/85

    Betriebliche Altersvorsorge bei Konkurs des Arbeitgebers - Umfang des Anspruchs

    Auszug aus BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 698/92
    Das habe das Bundesarbeitsgericht bereits durch Urteil vom 3. Februar 19 87 (BAGE 54, 168 = AP Nr. 20 zu § 16 BetrAVG) festgestellt.

    a) Wie der Senat bereits im Urteil vom 3. Februar 1987 (BAGE 54, 168, 172 = AP Nr. 20 zu § 16 BetrAVG, zu A I 2 b der Gründe) näher ausgeführt hat, sind bei der Prüfung einer betrieblichen Übung zwei Fragen zu klären, nämlich ob ein gleichförmiges Verhalten des Arbeitgebers den Eindruck einer Bindung erweckt, und, wenn dies zutrifft, wieweit die Übung inhaltlich reicht.

    Ist der Arbeitgeber hingegen verpflichtet, unter näher geregelten Voraussetzungen die Rente an ganz bestimmte Bezugsgrößen anzupassen, so entspricht die Bindung einer Spannenklausel, die für Abwägungen keinen Raum läßt, sondern das Ergebnis unmittelbar vorschreibt (BAG Urteil vom 3. Februar 1987, BAGE 54, 168, 172 f. = AP Nr. 20 zu § 16 BetrAVG, zu A I 2 b der Gründe).

    Eine Pflicht zur Anpassung in regelmäßigen Abständen und mit vollem Ausgleich des Geldwertverlustes, die mit einer betrieblichen Übung begründet wird, muß als Ausnahmetatbestand einen deutlichen Ausdruck finden (BAGE 54, 168, 173 f. = AP, aaO, zu A I 2 c der Gründe, im Anschluß an das BAG Urteil vom 3. Dezember 1985 - 3 AZR 577/83 - AP Nr. 18 zu § 16 BetrAVG, zu I 2 der Gründe).

    Es hat unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 3. Februar 1987 (aaO), das die auch im vorliegenden Rechtsstreit umstrittene Übung bei der BuM betrifft, festgestellt, die BuM habe sich nur verpflichtet, die Anpassung in Abständen von zwei bis drei Jahren nach billigem Ermessen und nach Maßgabe der eigenen Wirtschaftskraft zu prüfen.

    Dies ist nicht der Sinn des gesetzlichen Insolvenzschutzes (BAG Urteil vom 3. Februar 1987, BAGE 54, 168, 174 = AP, aaO, zu A II 1 der Gründe).

    Wie der Senat in den Urteilen vom 22. März 1983 (BAGE 42, 117, 120 = AP, aaO, zu 1 c der Gründe) und 3. Februar 1987 (BAGE 54, 168, 174 = AP, aaO, zu A II 2 der Gründe) weiter ausgeführt hat, kann bei umfassenden Wirtschaftseinbrüchen mit ungewöhnlichen Inflationsraten eine Anpassungspflicht des PSV nach § 242 BGB in Betracht kommen.

    Die daraus folgenden Härten für die Versorgungsberechtigten seien vom Gesetzgeber erkannt und in § 16 BetrAVG abschließend geregelt worden (ebenso BAG Urteil vom 3. Februar 1987, BAGE 54, 168, 174 f. = AP, aaO, zu A II 2 der Gründe).

    Der vom Kläger und vom Berufungsgericht aufgegriffene Hinweis des Senats auf die in der Geschichte Deutschlands schon einmal eingetretenen umfassenden Wirtschaftseinbrüche mit der Folge einer rapiden und totalen Geldentwertung sowie allgemeiner wirtschaftlicher Not (insbesondere in den Jahren 1920 - 1923) sollte nicht einen Tatbestand für eine ausnahmsweise Anpassungspflicht des PSV beschreiben, sondern nur deutlich machen, daß bei globalen Einbrüchen eine Neubewertung der Interessenlage geboten sein kann (so zutreffend Blomeyer, Anm. zum BAG Urteil vom 3. Februar 1987 - 3 AZR 330/85 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 19, zu II 2 c).

  • BAG, 22.03.1983 - 3 AZR 574/81

    Insolvenzsicherung - Betriebsrente - Kaufkraftentwicklung - Anpassung -

    Auszug aus BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 698/92
    Der PSV ist grundsätzlich nicht verpflichtet, laufende Renten an den Kaufkraftverlust anzupassen (Bestätigung der st. Rspr. vgl. BAGE 42, 117 = AP Nr. 14 zu § 16 BetrAVG = VersR 83, 1044; 54, 168 = AP Nr. 20 zu § 16 BetrAVG = VersR 87, 947 L).

    Müßte der Träger der Insolvenzsicherung die Renten anpassen, nachdem das Unternehmen insolvent geworden und einer der Sicherungsfälle des § 7 Abs. 1 BetrAVG eingetreten ist, so hätten die Versorgungsberechtigten eines zahlungsfähigen Unternehmens größere Opfer zu bringen als die eines notleidenden oder bereits untergegangenen Unternehmens (BAG Urteil vom 22. März 1983, BAGE 42, 117, 118 f. = AP Nr. 14 zu § 16 BetrAVG, zu 1 a der Gründe).

    Wie der Senat in den Urteilen vom 22. März 1983 (BAGE 42, 117, 120 = AP, aaO, zu 1 c der Gründe) und 3. Februar 1987 (BAGE 54, 168, 174 = AP, aaO, zu A II 2 der Gründe) weiter ausgeführt hat, kann bei umfassenden Wirtschaftseinbrüchen mit ungewöhnlichen Inflationsraten eine Anpassungspflicht des PSV nach § 242 BGB in Betracht kommen.

  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 142/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 698/92
    Läßt die wirtschaftliche Lage eine Anpassung nicht zu, muß der Rentner dies hinnehmen (BAGE 48, 272, 276, 278 ff. = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 28. April 1992, BAGE 70, 137 = AP Nr. 24 zu § 16 BetrAVG, zu III 1 der Gründe).

    Zutreffend ist, daß der Zweck des § 16 BetrAVG dahin geht, Kaufkraftverluste auszugleichen und so den wirtschaftlichen Wert der Rente zu erhalten (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 28. April 1992, aaO, zu II 4 der Gründe).

  • BAG, 03.12.1985 - 3 AZR 577/83

    Anpassung einer Betriebsrente auf Grund betrieblicher Übung - Ausfüllung einer

    Auszug aus BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 698/92
    Eine Pflicht zur Anpassung in regelmäßigen Abständen und mit vollem Ausgleich des Geldwertverlustes, die mit einer betrieblichen Übung begründet wird, muß als Ausnahmetatbestand einen deutlichen Ausdruck finden (BAGE 54, 168, 173 f. = AP, aaO, zu A I 2 c der Gründe, im Anschluß an das BAG Urteil vom 3. Dezember 1985 - 3 AZR 577/83 - AP Nr. 18 zu § 16 BetrAVG, zu I 2 der Gründe).

    Im Urteil vom 3. Dezember 1985 (- 3 AZR 577/83 - AP Nr. 18 zu § 16 BetrAVG, zu III der Gründe) hat der Senat ergänzend ausgeführt, eine gesetzliche Anpassungspflicht des PSV aus § 242 BGB folge nicht daraus, daß Betriebsrenten durch den Kaufkraftverlust seit dem Jahre 1976 um nahezu die Hälfte entwertet worden seien.

  • BAG, 18.09.1991 - 5 AZR 581/90

    Zuschuß zum Mutterschaftsgeld; Rechtsmißbräuchliche Wahl der

    Auszug aus BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 698/92
    Die Angriffe gegen die Beweiswürdigung sind aus revisionsrechtlichen Gründen ebenfalls unbeachtlich (vgl. BAG Urteil vom 18. September 1991 - 5 AZR 581/90 - AP Nr. 10 zu § 14 MuSchG 1968, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83

    Betriebsrenten - Anpassung - Kaufkraftentwicklung - Anpassungsprüfung

    Auszug aus BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 698/92
    Läßt die wirtschaftliche Lage eine Anpassung nicht zu, muß der Rentner dies hinnehmen (BAGE 48, 272, 276, 278 ff. = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 28. April 1992, BAGE 70, 137 = AP Nr. 24 zu § 16 BetrAVG, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 30.03.1973 - 3 AZR 26/72

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Lebensversicherung - Pensionskassen -

    Auszug aus BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 698/92
    Bereits in der vorgesetzlichen Rechtsprechung zur Anpassung der Betriebsrenten an die Lebenshaltungskosten hat der Senat in diesem Zusammenhang den Entgeltcharakter der betrieblichen Versorgungsleistungen hervorgehoben (BAG Urteil vom 30. März 1973, BAGE 25, 146, 161 = AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Geldentwertung, zu B II 5 b der Gründe).
  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

    Auszug aus BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 698/92
    Solche Leistungen sind Entgelt im Sinne dieser Bestimmung (EuGH Urteil vom 13. Mai 1986 - Rs 170/84 - Bilka - EuGHE 1986, 1607 = AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag).
  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05

    Betriebsrentenanpassung nach Ausgliederung

    Das Verhalten des Arbeitgebers muss deutlich auf einen entsprechenden Verpflichtungswillen hinweisen (vgl. dazu BAG 5. Oktober 1993 - 3 AZR 698/92 - BAGE 74, 318, zu I 1 a der Gründe).

    Auch der Insolvenzschutz umfasst nicht die Anpassungen nach § 16 Abs. 1 BetrAVG (BAG 5. Oktober 1993 - 3 AZR 698/92 - BAGE 74, 318, zu II der Gründe).

  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

    Der Anspruch wäre zwar nach § 7 BetrAVG insolvenzgeschützt, der Träger der Insolvenzsicherung wäre aber nicht zur Anpassung nach § 16 BetrAVG verpflichtet (BAGE 42, 117 = AP Nr. 14 zu § 16 BetrAVG; BAGE 54, 168 = AP Nr. 20 zu § 16 BetrAVG; BAG Urteil vom 5. Oktober 1993 - 3 AZR 698/92 - AP Nr. 28 zu § 16 BetrAVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 21.02.2006 - 3 AZR 216/05

    Anpassung einer Betriebsrente bei Betriebsübergang

    Für Ansprüche auf Anpassung der Betriebsrente hat der Pensionssicherungsverein nicht einzustehen (BAG 5. Oktober 1993 - 3 AZR 698/92 - BAGE 74, 318).
  • BAG, 22.11.1994 - 3 AZR 767/93

    Insolvenzschutz bei volldynamischer Versorgungszusage

    Hat der Arbeitgeber eine dynamische Rente zugesagt, hat er sich also verpflichtet, den Versorgungsanspruch nach bestimmten Kriterien unabhängig von § 16 BetrAVG anzupassen, dann muß auch der Pensions-Sicherungs-Verein hierfür einstehen und seine Leistungen entsprechend dieser Zusage erhöhen (BAGE 54, 168 = AP Nr. 20 zu § 16 BetrAVG; BAG Urteil vom 5. Oktober 1993, BAGE 74, 318 [BAG 05.10.1993 - 3 AZR 698/92] = AP Nr. 28 zu § 16 BetrAVG; BAG Urteil vom 15. Februar 1994, BAGE 76, 1 [BAG 15.02.1994 - 3 AZR 708/93] = AP Nr. 82 zu § 7 BetrAVG; Höfer/Reiners/Wüst, BetrAVG, Stand Juni 1993, § 7 Rz 2860; Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung, Bd. I, 3. Aufl., Stand Oktober 1994, 1. Teil Rz 659).
  • BAG, 15.02.1994 - 3 AZR 705/93

    Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzschutz für dynamisierte Rente

    Sagt der Arbeitgeber eine dynamische Rente zu, muß auch der PSV diese Zusage im Sicherungsfall erfüllen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 3. August 1978 - BAGE 31, 45, 55 = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG , zu II 2 a der Gründe; Urteil vom 30. August 1979 - 3 AZR 381/78 - AP Nr. 3 zu § 7 BetrAVG ; zuletzt Urteil vom 5. Oktober 1993 - 3 AZR 698/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, betreffend einen Anspruch des Arbeitnehmers, der sich aus betrieblicher Übung ergeben kann; Höfer/Reiners/Wüst, BetrAVG , Stand Juni 1993, § 7 Rz 2860; Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung, Stand Oktober 1993, Erster Teil, Rz 659).

    Aus § 16 BetrAVG ergibt sich keine Verpflichtung des beklagten PSV, die laufende Rente des Klägers anzupassen (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 5. Oktober 1993 - 3 AZR 698/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • LAG Köln, 08.12.2000 - 11 Sa 1073/00

    Rentenanpassung; Kaufkraftverlust; Insolvenzschutz; PSV

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  • LAG Baden-Württemberg, 15.03.2005 - 2 Sa 15/04

    Betriebsrente nach Insolvenz

    Der PSV wird von § 16 BetrAVG nicht erfasst (BAG 22.03.1983 - 3 AZR 574/81; 05.10.1993 - 3 AZR 698/92 - AP Nr. 14 und 28 zu § 16 BetrAVG).
  • LAG Düsseldorf, 14.12.2000 - 11 Sa 1613/97

    Gerichtliche Überprüfbarkeit von Eingriffen in zugesagte Versorgungsrechte i.F.

    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG bezweckt § 16 BetrAVG den Ausgleich des Kaufkraftverlustes, um so den wirtschaftlichen Wert der Betriebsrente zu erhalten (BAG v. 28.04.1992 - 3 AZR 142/91 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 22; BAG v. 05.10.1993 - 3 AZR 698/92 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 25).
  • LAG Düsseldorf, 13.02.1998 - 11 Sa 1613/97

    Reichweite der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes im Hinblick auf

    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG bezweckt § 16 BetrAVG den Ausgleich des Kaufkraftverlustes, um so den wirtschaftlichen Wert der Betriebsrente zu erhalten (BAG v. 28.04.1992 - 3 AZR 142/91 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 22; BAG v. 05.10.1993 - 3 AZR 698/92 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 25).
  • BFH, 04.07.2005 - VI B 72/04

    Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit - Betriebsrente

    Denn jedenfalls ist die von den Klägern behauptete Divergenz gegenüber dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 5. Oktober 1993 3 AZR 698/92 (Der Betrieb --DB-- 1994, 687) nicht gegeben, da die zu vergleichenden Entscheidungen nicht dieselbe Rechtsfrage unterschiedlich beantwortet haben.
  • LAG Baden-Württemberg, 21.07.2005 - 21 Sa 89/04

    Abgrenzung Schuldbeitritt/Erfüllungsübernahme des Betriebsveräußerers in Bezug

  • LAG Düsseldorf, 06.04.1995 - 12 Sa 1674/94

    Betriebliche Altersversorgung: Anpassung der Betriebsrente

  • LAG Niedersachsen, 28.03.2008 - 10 Sa 1321/07

    Bei der Prognose bzgl. der Vereinbarkeit einer Anpassung der Betriebsrente mit

  • LAG Düsseldorf, 26.04.1995 - 2 Sa 1446/94

    Betriebliche Altersversorgung; Änderung Leistungsordnung; Jeweiligkeitsklausel -

  • LAG Köln, 11.09.1997 - 10 Sa 1248/96

    Betriebl. Altersversorgung (Insolvenzsicherung), hier: Leistungsordnung Essener

  • BFH, 30.11.2005 - VI S 16/05

    Verhältnis Divergenz/Anspruch auf rechtliches Gehör

  • LAG Köln, 16.02.2022 - 11 Sa 434/21

    Ansprüche eines Betriebsrentners auf Anpassung der Firmenrente in der Insolvenz

  • LAG Niedersachsen, 28.03.2008 - 10 Sa 1089/07

    Anpassung der Betriebsrente - Berücksichtigung einer Patronatserklärung

  • FG Düsseldorf, 24.03.2004 - 16 K 1685/03

    Steuerbarkeit der von einem Unternehmen einer Lebensversicherung gezahlten

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