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   BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 726/11   

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https://dejure.org/2013,45108
BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 726/11 (https://dejure.org/2013,45108)
BAG, Entscheidung vom 10.12.2013 - 3 AZR 726/11 (https://dejure.org/2013,45108)
BAG, Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - 3 AZR 726/11 (https://dejure.org/2013,45108)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente

  • openjur.de

    Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 BetrAVG, § 2 Abs 1 BetrAVG, § 6 BetrAVG
    Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung einer vorgezogenen in Anspruch genommenen Betriebsrente; Ermittlung der anzurechnenden Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

  • Betriebs-Berater

    Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente

  • rewis.io

    Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung einer vorgezogenen in Anspruch genommenen Betriebsrente; Ermittlung der anzurechnenden Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Enthält Versorgungsordnung keine Berechnungsregel, erfolgt Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente nach Betriebsrentenrecht

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 755
  • NZA-RR 2014, 654
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Köln, 15.06.2011 - 3 Sa 1357/10

    Betriebsrente bei Gesamtversorgungssystem; Berechnung der anzurechnenden

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 726/11
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Juni 2011 - 3 Sa 1357/10 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Anschlussrevision des Klägers wird - unter Zurückweisung der Anschlussrevision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Juni 2011 - 3 Sa 1357/10 - teilweise aufgehoben, soweit auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15. September 2010 - 9 Ca 55/10 - teilweise abgeändert und die Klage in Höhe eines über 20, 50 Euro hinausgehenden Betrags abgewiesen wurde.

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 289/10

    Berechnung einer Betriebsrente - vorgezogene Inanspruchnahme einer Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 726/11
    Zum anderen erfolgt eine Verschiebung des in der Versorgungszusage festgelegten Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung dadurch, dass er die Betriebsrente mit höherer Wahrscheinlichkeit, früher und länger als mit der Versorgungszusage versprochen in Anspruch nimmt (BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 24 mwN) .
  • BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11

    Kapitalleistung - vorgezogene Inanspruchnahme - Abschlag

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 726/11
    Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen obliegt auch dem Revisionsgericht (BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 19 mwN) .
  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 164/00

    Die vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden mit unverfallbarer

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 726/11
    a) Die vom Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 23. Januar 2001 (- 3 AZR 164/00 -) entwickelten allgemeinen Grundsätze des Betriebsrentenrechts, nach denen der Arbeitgeber berechtigt ist, eine Quotierung entsprechend § 2 BetrAVG wegen der fehlenden Betriebstreue und ggf. eine weitere Kürzung wegen der vorgezogenen Inanspruchnahme vorzunehmen, finden bereits deshalb keine Anwendung, weil sie nur für die Berechnung der Höhe der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bei vorgezogener Inanspruchnahme der Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden gelten.
  • LAG Köln, 05.05.2015 - 12 Sa 469/14

    Höhe einer Betriebsrente

    Soweit das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 10.12.2013 (3 AZR 715/11, 3 AZR 726/11) entschieden habe, ein vorzeitiges Ausscheiden liege nicht vor, wenn ein Arbeitnehmer mit Eintritt des in § 4 Abs. 1 c) K Statut bestimmten Versorgungsfalls aus dem Arbeitsverhältnis mit der Beklagten ausgeschieden sei und nahtlos die gesetzliche Rente als Vollrente nach dem K Statut vorgezogen in Anspruch nehme, könne dieser Auslegung nicht gefolgt werden.

    Die vorgezogene Inanspruchnahme ist daher einer der Versorgungsfälle, in denen nach dem K Statut Anspruch auf die zusätzliche Altersrente besteht (BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 726/11 - juris Rz. 21).

    Das K Statut enthält als einseitig von der Beklagten vorgegebenes Regelungswerk Allgemeine Geschäftsbedingungen (vgl. dazu schon BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 726/11 - juris Rz. 18).

    Die vom Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 10.12.2013 (3 AZR 726/11) gefundene Auslegung bedeutet, dass eine vorgezogene Sozialversicherungsrente zu einer regulären Betriebsrente nach der Versorgungsordnung führen kann.

    Insoweit kann auf die vom Bundesarbeitsgericht in seinen Entscheidungen vom 10.12.2013 (3 AZR 715/11, 3 AZR 726/11) gefundene Auslegung verwiesen werden, der sich die Kammer anschließt.

    Die Betriebstreue bis zur Inanspruchnahme der vorzeitigen Rente der Sozialversicherung wird in der Weise belohnt, dass keine Quotierung erfolgt, sondern lediglich die Jahre zwischen dem Ausscheiden des Arbeitnehmers und dem 65. Lebensjahr als anrechnungsfähige Dienstjahre unberücksichtigt bleiben (BAG, 10 12.2013 - 3 AZR 726/11 - juris Rz. 23).

    Denn wenn eine Versorgungsordnung eine abschließende eigenständige Regelung enthält, die die Anrechnung einer fiktiven, auf die feste Altersgrenze hochgerechneten Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht vorzieht und die einer entsprechenden Anwendung des § 2 Abs. 1 BetrVG entgegen steht, scheidet eine Hochrechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die fiktive, bei Inanspruchnahme der festen Altersgrenze zustehende Altersrente aus (vgl. BAG, 10.12.2013, 3 AZR 726/11, juris Rz. 23).

  • BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 376/15

    Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente

    Zum anderen erfolgt eine Verschiebung des in der Versorgungszusage festgelegten Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung dadurch, dass er die Betriebsrente mit höherer Wahrscheinlichkeit, früher und länger als mit der Versorgungszusage versprochen in Anspruch nimmt (BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 715/11 - Rn. 13 und - 3 AZR 726/11 - Rn. 14; 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 24 mwN) .

    a) Die vom Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 23. Januar 2001 (- 3 AZR 164/00 -) entwickelten allgemeinen Grundsätze des Betriebsrentenrechts, nach denen der Arbeitgeber berechtigt ist, eine Quotierung entsprechend § 2 BetrAVG wegen der fehlenden Betriebszugehörigkeit und ggf. eine weitere Kürzung wegen der vorgezogenen Inanspruchnahme vorzunehmen, finden bereits deshalb keine Anwendung, weil sie nur für die Berechnung der Höhe der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bei vorgezogener Inanspruchnahme der Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden gelten (vgl. etwa BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 715/11 - Rn. 14 und - 3 AZR 726/11 - Rn. 15) .

    Regelt die Versorgungsordnung die Höhe der Betriebsrente für diesen Fall selbst, ist für eine entsprechende Anwendung von § 2 BetrAVG kein Raum (vgl. etwa BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 715/11 - Rn. 15 und - 3 AZR 726/11 - Rn. 16) .

    Die in § 4 Abs. 4 K + S Statut aufgestellte Berechnungsregel erfasst daher alle drei in § 4 Abs. 1 K + S Statut aufgezählten Versorgungsfälle und damit auch denjenigen der vorgezogenen Inanspruchnahme der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 715/11 - Rn. 20 und - 3 AZR 726/11 - Rn. 21) .

    Diese Regelung betrifft daher nicht Arbeitnehmer, die aufgrund eines in § 4 Abs. 1 K + S Statut genannten Versorgungsfalls und damit auch aufgrund der vorgezogenen Inanspruchnahme der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 715/11 - Rn. 21 und - 3 AZR 726/11 - Rn. 22) .

    Weder ist die vorgezogene zusätzliche Altersrente in entsprechender Anwendung von § 2 Abs. 1 BetrAVG zu ermitteln noch sieht das K + S Statut die Anrechnung einer fiktiven, auf das 65. Lebensjahr hochgerechneten Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung vor (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 715/11 - Rn. 22 und - 3 AZR 726/11 - Rn. 23) .

  • BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 372/15

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch

    Regelt die Versorgungsordnung die Höhe der nach § 6 BetrAVG vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente hingegen selbst, ist für eine entsprechende Anwendung von § 2 BetrAVG kein Raum (st. Rspr., vgl. etwa BAG 11. November 2014 - 3 AZR 191/12 - Rn. 23; 10. Dezember 2013 - 3 AZR 726/11 - Rn. 16) .

    Enthält die Versorgungsordnung eine abschließende eigenständige Regelung, die die Anrechnung einer fiktiven, auf die feste Altersgrenze hochgerechneten Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht vorsieht und die einer entsprechenden Anwendung des § 2 Abs. 1 BetrAVG entgegensteht, scheidet eine Hochrechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die fiktive, bei Inanspruchnahme ab der festen Altersgrenze zustehende Rente aus (vgl. BAG 11. November 2014 - 3 AZR 191/12 - Rn. 33; 10. Dezember 2013 - 3 AZR 726/11 - Rn. 23) .

  • BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 848/11

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch

    Die Berechnung einer nach § 6 BetrAVG vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente entsprechend § 2 BetrAVG kommt daher grundsätzlich in Betracht, wenn die Versorgungsordnung selbst keine Regelung zur Berechnung der Betriebsrente bei deren vorgezogener Inanspruchnahme enthält (st. Rspr. vgl. etwa BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 726/11 - Rn. 16) .

    Enthält die Versorgungsordnung eine abschließende eigenständige Regelung, die die Anrechnung einer fiktiven, auf die feste Altersgrenze hochgerechneten Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht vorsieht und die einer entsprechenden Anwendung des § 2 Abs. 1 BetrAVG entgegensteht, scheidet eine Hochrechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die fiktive, bei Inanspruchnahme ab der festen Altersgrenze zustehende Rente aus (BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 726/11 - Rn. 23) .

  • BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 1/23

    Betriebsrente - Anhebung der Regelaltersgrenze

    Liegt demnach eine eigenständige und abschließende Bestimmung zur Berechnung der zusätzlichen Altersrente auch für den Fall der vorgezogenen Inanspruchnahme nach § 6 BetrAVG vor, steht dies einer zeitratierlichen Kürzung der Betriebsrente wegen der vorzeitigen Inanspruchnahme entsprechend § 2 Abs. 1 BetrAVG entgegen (BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 726/11 - Rn. 19 ff.; vgl. auch 29. Juli 1997 - 3 AZR 114/96 - zu 2 b der Gründe).
  • BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 131/15

    Betriebliche Altersversorgung - Höhe einer Betriebsrente - Auslegung -

    Zwar regelt das K + S Statut die Höhe der nach § 6 BetrAVG vorgezogen in Anspruch genommenen zusätzlichen Altersrente eines bis dahin dem Betrieb angehörenden Arbeitnehmers bei vorgezogener Inanspruchnahme der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in § 4 Abs. 4 und Abs. 6 eigenständig und abschließend (vgl. dazu ausführlich BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 726/11 - Rn. 17 ff.) .
  • LAG Hamm, 02.12.2014 - 9 Sa 1081/14

    Berechnung der Höhe einer Betriebsrente

    Im Übrigen sei, wie sich aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.12.2013 (3 AZR 726/11) ergebe, keine weitere Kürzung vorzunehmen, da die Betriebsvereinbarung den Fall des vorzeitigen Altersrentenbezuges vor Vollendung des 65. Lebensjahres abschließend geregelt habe.

    Wie in dem durch das BAG mit Urteil vom 10.12.2013 - 3 AZR 726/11 - entschiedenen Fall gebe es keinen Raum für eine entsprechende Anwendung des § 2 BetrAVG.

    Denn die im Rahmen einer Gesamtversorgung erforderliche Anrechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt bei vorgezogener Inanspruchnahme der Betriebsrente nach § 6 BetrAVG dann unter Zugrundelegung einer fiktiv auf die feste Altersgrenze berechneten Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn die Versorgungsordnung dies selbst vorsieht oder wenn im Rahmen der Quotierung nach § 2 Abs. 1 BetrAVG die fiktive Vollrente zu ermitteln ist (BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 726/11 - NZA-RR 2014, 654, 658 Rn. 23).

    Soweit der Kläger meint, unter Heranziehung der Grundsätze des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Dezember 2013 - 3 AZR 726/11, wonach die Berechnung der gem. § 6 BetrAVG vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente eines bis zu diesem Zeitpunkt betriebstreuen Arbeitnehmers nur dann nach allgemeinen Grundsätzen des Betriebsrentenrechts unter entsprechender Anwendung des § 2 Abs. 1 BetrAVG erfolgt, wenn die zu Grunde liegende Versorgungsordnung für den Fall der vorgezogenen Inanspruchnahme keine eigenständige Berechnungsregel enthält, übersieht er bereits einen wesentlichen Umstand des Sachverhalts.

    Vielmehr muss sich aus der Versorgungsordnung ergeben, dass diese Berechnung auch für den Fall der vorgezogenen Inanspruchnahme nach § 6 BetrAVG gelten soll und nicht nur für die Berechnung der für eine Betriebszugehörigkeit bis zur festen Altersgrenze zugesagten Betriebsrente (BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 726/11 - NZA-RR 2014, 654, 657 Rn. 17).

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 529/12

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

    Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen obliegt auch dem Revisionsgericht (BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 726/11 - Rn. 18 mwN) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2017 - 7 Sa 219/16

    Betriebsrente - Berechnung - vorzeitiges Ausscheiden - vorzeitige Inanspruchnahme

    a) Sieht die Versorgungsordnung selbst keine Regelung zur Berechnung der Betriebsrente bei deren vorgezogener Inanspruchnahme vor, ist die Betriebsrente gemäß §§ 2, 6 BetrAVG zu berechnen (BAG, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 3 AZR 726/11 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 35 und 3 AZR 832/11 - AP BetrAVG § 2 Nr. 70).

    Zum anderen ergibt sich mit höherer Wahrscheinlichkeit, dass die Betriebsrente früher und länger in Anspruch genommen wird (vgl. BAG, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 3 AZR 726/11 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 35 Rz. 14.

    Vielmehr muss sich ergeben, dass diese Berechnung auch für den Fall der vorgezogenen Inanspruchnahme nach § 6 BetrAVG gelten soll und nicht nur für die Berechnung der für eine Betriebszugehörigkeit bis zur festen Altersgrenze zugesagten Betriebsrente (vgl. BAG, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 3 AZR 726/11 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 35 Rz. 26).

  • BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 401/15

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in An-spruch

    Regelt die Versorgungsordnung die Höhe der nach § 6 BetrAVG vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente hingegen selbst, ist für eine entsprechende Anwendung von § 2 BetrAVG kein Raum (st. Rspr., vgl. etwa BAG 11. November 2014 - 3 AZR 191/12 - Rn. 23; 10. Dezember 2013 - 3 AZR 726/11 - Rn. 16) .

    Enthält die Versorgungsordnung eine abschließende eigenständige Regelung, die die Anrechnung einer fiktiven, auf die feste Altersgrenze hochgerechneten Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht vorsieht und die einer entsprechenden Anwendung des § 2 Abs. 1 BetrAVG entgegensteht, scheidet eine Hochrechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die fiktive, bei Inanspruchnahme ab der festen Altersgrenze zustehende Rente aus (vgl. BAG 11. November 2014 - 3 AZR 191/12 - Rn. 33; 10. Dezember 2013 - 3 AZR 726/11 - Rn. 23) .

  • BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 191/12

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch

  • LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 48/17

    Festtantieme als versorgungsberechtigter Bezug

  • ArbG Münster, 05.03.2021 - 4 Ca 1647/20
  • LAG Düsseldorf, 04.11.2022 - 6 Sa 333/22

    Unbeachtlichkeit der gesetzlichen Altersgrenze bei Bemessung unverfallbarer

  • LAG Köln, 15.12.2014 - 2 Sa 1295/11

    K+S Statut für AT Angestellte; Sozialplan vom 01.02.1989

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 435/12

    Betriebliche Altersversorgung - Arbeitsvertragliche Einheitsregelung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2015 - 8 Sa 365/14

    Betriebliche Altersrente - vorzeitiges Ausscheiden - Bezug ungekürzter

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 527/11

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 386/13

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 723/12

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 676/12

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

  • LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 50/17

    Dynamische Verweisung auf die gesetzliche Rentenversicherung in einer

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