Rechtsprechung
BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 752/95 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Gleichheitsverstoß durch Tarifvertragsparteien - Zuschuß zum Kurzarbeitergeld an Angestellte, nicht an Arbeiter
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch eines gewerblichen Arbeitnehmers auf Zuschuss zum Kurzarbeitergeld - Gleichheitsverstoß durch Tarifvertragsparteien - Ausgleich unterschiedlicher Besitzstandsverluste - Erleichterung der Einführung von Kurzarbeit bei Angestellten - Gesamtnichtigkeit einer ...
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gleichheitsverstoß durch Tarifvertragsparteien - Zuschuß zum Kurzarbeitergeld an Angestellte, nicht an Arbeiter
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
TVG § 1; GG Art. ... 3 Abs. 1; Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer und Angestellten der Metallindustrie in den Ländern Hamburg, Schleswig-Holstein sowie in den Landkreisen Harburg und Stade vom 18.5.1990 (MTV) § 5 Abs. 5, § 14 Abs. 3, § 16 Abs. 1
Rechtsfolgen des Verstoßes einer Tarifregelung gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG: Unzulässigkeit einer Kurzarbeitsgeldzuschußregelung allein für Angestellte - Gesamtnichtigkeit der die Arbeiter ausschließenden Zuschußregelung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zuschuß zum Kurzarbeitergeld
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 23.11.1994 - 21 Ca 293/94
- LAG Hamburg, 18.07.1995 - 6 Sa 4/95
- BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 752/95
Papierfundstellen
- NZA 1997, 101
- BB 1996, 2628
- DB 1997, 102
Wird zitiert von ... (95) Neu Zitiert selbst (16)
- BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94
Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter
Auszug aus BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 752/95
Dementsprechend müssen sie sich auch wie der Gesetzgeber an die zentrale Gerechtigkeitsnorm des Art. 3 Abs. 1 GG halten (zuletzt BAG Urteil vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B II 2 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteil vom 7. November 1995 - 3 AZR 870/94 - AP Nr. 138 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, zu II 1 der Gründe).Dabei ging es um den Ausschluß unterhälftig Teilzeitbeschäftigter aus der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (Senatsurteile vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 16. Januar 1996 - 3 AZR 767/94 - AP Nr. 222 zu Art. 3 GG; vom 27. Februar 1996 - 3 AZR 886/94 - NZA 1996, 992, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 12. März 1996 - 3 AZR 993/94 - NZA 1996, 939), um den tarifvertraglich nicht vorgesehenen Anspruch auf Zuschuß zum Kurzarbeitergeld für solche Arbeitnehmer, die demnächst aufgrund eines Aufhebungsvertrages aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden (Senatsurteil vom 7. November 1995 - 3 AZR 870/94 - AP Nr. 138 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie) sowie um einen Ausschluß männlicher Arbeitnehmer vom Bezug von Übergangsgeld, die bereits nach Vollendung des 63. Lebensjahres in den gesetzlichen Ruhestand wechselten, während weibliche Arbeitnehmer einen solchen Anspruch behielten, wenn sie bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres die gesetzliche Rente in Anspruch nahmen (Urteil vom 7. November 1995 - 3 AZR 1064/94 - AP Nr. 71 zu Art. 119 EWG-Vertrag).
In den übrigen Fällen, in denen die tarifliche Regelung gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstieß, ist der Senat über eine ergänzende Auslegung der tariflichen Normen zur Teilnichtigkeit und zur Anspruchsberechtigung auch der vom Tarifvertrag benachteiligten Gruppe gekommen: Eine gleichheitswidrige Tarifregelung ist dann nicht insgesamt nichtig, wenn aufgrund des Regelungsgegenstandes unter Berücksichtigung der Belastung aus einer "Anpassung nach oben" davon auszugehen ist, daß die Tarifvertragsparteien die Regelung selbst dann - wenn auch mit erweitertem Anwendungsbereich - getroffen hätten, wenn sie die Gleichheitswidrigkeit der von ihnen vorgenommenen Gruppenbildung gekannt hätten (Senatsurteile vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B III 1 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 7. November 1995 - 3 AZR 870/94 - AP Nr. 138 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, zu III der Gründe).
Deshalb haben die gleichheitswidrig aus dem Kreis der Begünstigten ausgeschlossenen Personen dann einen Anspruch, wenn nur auf diesem Weg dem Gleichheitssatz Rechnung getragen werden kann (BVerfG Urteil vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/92 - AP Nr. 2 zu § 19 AZO, zu C III 1 der Gründe; BAGE 50, 137, 144 = AP Nr. 136 zu Art. 33 GG; BAGE 67, 357, 366 = AP Nr. 30 zu § 622 BGB, zu B II 3 b bb und cc der Gründe; Senatsurteil vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B III 2 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
- BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 870/94
Tarifvertraglicher Zuschuß zum Kurzarbeitergeld
Auszug aus BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 752/95
Dementsprechend müssen sie sich auch wie der Gesetzgeber an die zentrale Gerechtigkeitsnorm des Art. 3 Abs. 1 GG halten (zuletzt BAG Urteil vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B II 2 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteil vom 7. November 1995 - 3 AZR 870/94 - AP Nr. 138 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, zu II 1 der Gründe).Dabei kommt es darauf an, ob sich aus dem von den Tarifvertragsparteien verfolgten Zweck der Leistung Gründe herleiten lassen, die es unter Berücksichtigung aller Umstände rechtfertigen, der einen Arbeitnehmergruppe eine Leistung vorzuenthalten, die der anderen Gruppe eingeräumt worden ist (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. zuletzt Senatsurteile vom 20. Juni 1995 - 3 AZR 539/93 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Nährmittelindustrie, zu II 2 a der Gründe; vom 7. November 1995 - 3 AZR 870/94 - AP Nr. 138 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, zu II 2 der Gründe).
Dabei ging es um den Ausschluß unterhälftig Teilzeitbeschäftigter aus der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (Senatsurteile vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 16. Januar 1996 - 3 AZR 767/94 - AP Nr. 222 zu Art. 3 GG; vom 27. Februar 1996 - 3 AZR 886/94 - NZA 1996, 992, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 12. März 1996 - 3 AZR 993/94 - NZA 1996, 939), um den tarifvertraglich nicht vorgesehenen Anspruch auf Zuschuß zum Kurzarbeitergeld für solche Arbeitnehmer, die demnächst aufgrund eines Aufhebungsvertrages aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden (Senatsurteil vom 7. November 1995 - 3 AZR 870/94 - AP Nr. 138 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie) sowie um einen Ausschluß männlicher Arbeitnehmer vom Bezug von Übergangsgeld, die bereits nach Vollendung des 63. Lebensjahres in den gesetzlichen Ruhestand wechselten, während weibliche Arbeitnehmer einen solchen Anspruch behielten, wenn sie bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres die gesetzliche Rente in Anspruch nahmen (Urteil vom 7. November 1995 - 3 AZR 1064/94 - AP Nr. 71 zu Art. 119 EWG-Vertrag).
In den übrigen Fällen, in denen die tarifliche Regelung gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstieß, ist der Senat über eine ergänzende Auslegung der tariflichen Normen zur Teilnichtigkeit und zur Anspruchsberechtigung auch der vom Tarifvertrag benachteiligten Gruppe gekommen: Eine gleichheitswidrige Tarifregelung ist dann nicht insgesamt nichtig, wenn aufgrund des Regelungsgegenstandes unter Berücksichtigung der Belastung aus einer "Anpassung nach oben" davon auszugehen ist, daß die Tarifvertragsparteien die Regelung selbst dann - wenn auch mit erweitertem Anwendungsbereich - getroffen hätten, wenn sie die Gleichheitswidrigkeit der von ihnen vorgenommenen Gruppenbildung gekannt hätten (Senatsurteile vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B III 1 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 7. November 1995 - 3 AZR 870/94 - AP Nr. 138 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, zu III der Gründe).
- BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 1064/94
Gleichbehandlung beim tariflichen Übergangsgeld
Auszug aus BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 752/95
Dabei ging es um den Ausschluß unterhälftig Teilzeitbeschäftigter aus der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (Senatsurteile vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 16. Januar 1996 - 3 AZR 767/94 - AP Nr. 222 zu Art. 3 GG; vom 27. Februar 1996 - 3 AZR 886/94 - NZA 1996, 992, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 12. März 1996 - 3 AZR 993/94 - NZA 1996, 939), um den tarifvertraglich nicht vorgesehenen Anspruch auf Zuschuß zum Kurzarbeitergeld für solche Arbeitnehmer, die demnächst aufgrund eines Aufhebungsvertrages aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden (Senatsurteil vom 7. November 1995 - 3 AZR 870/94 - AP Nr. 138 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie) sowie um einen Ausschluß männlicher Arbeitnehmer vom Bezug von Übergangsgeld, die bereits nach Vollendung des 63. Lebensjahres in den gesetzlichen Ruhestand wechselten, während weibliche Arbeitnehmer einen solchen Anspruch behielten, wenn sie bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres die gesetzliche Rente in Anspruch nahmen (Urteil vom 7. November 1995 - 3 AZR 1064/94 - AP Nr. 71 zu Art. 119 EWG-Vertrag).Soweit ein Verstoß gegen das spezielle Diskriminierungsverbot des Art. 119 EG-Vertrag festgestellt wurde, ergab sich diese Rechtsfolge ohne weiteres aus dem Schutzzweck der Diskriminierungsverbote (Senatsurteil vom 7. November 1995 - 3 AZR 1064/94 - AP Nr. 71 zu Art. 119 EWG-Vertrag, zu III der Gründe).
- BAG, 23.01.1992 - 2 AZR 389/91
Tarifliche Grundkündigungsfrist für Arbeiter
Auszug aus BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 752/95
Die unterschiedlichen Kündigungsfristen können nur dadurch gerechtfertigt werden, daß sich die Notwendigkeit flexibler Personalanpassung an die schwankenden Auftragsentwicklungen bei Arbeitern ungleich stärker stellt als bei Angestellten (vgl. u.a. BAG Urteile vom 23. Januar 1992 - 2 AZR 389/91, 460/91 - AP Nrn. 35 und 36 zu § 622 BGB; BAGE 69, 257 = AP Nr. 37 zu § 622 BGB). - BAG, 27.03.1996 - 5 AZR 336/94
Rückforderung überzahlten Arbeitsentgelts - Beginn der Ausschlußfrist bei Zahlung …
Auszug aus BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 752/95
Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mit Urteil vom 27. März 1996 (- 5 AZR 336/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen) zu Recht entschieden, daß durch die einseitige Erklärung, der Arbeitgeber zahle "unter Vorbehalt", der Beginn einer längeren, im dort entschiedenen Fall sechsmonatigen Ausschlußfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Rückzahlung von zuviel gezahltem Arbeitsentgelt nicht hinausgeschoben werden kann. - BAG, 20.06.1995 - 3 AZR 539/93
Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte -Nährmittelindustrie
Auszug aus BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 752/95
Dabei kommt es darauf an, ob sich aus dem von den Tarifvertragsparteien verfolgten Zweck der Leistung Gründe herleiten lassen, die es unter Berücksichtigung aller Umstände rechtfertigen, der einen Arbeitnehmergruppe eine Leistung vorzuenthalten, die der anderen Gruppe eingeräumt worden ist (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. zuletzt Senatsurteile vom 20. Juni 1995 - 3 AZR 539/93 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Nährmittelindustrie, zu II 2 a der Gründe; vom 7. November 1995 - 3 AZR 870/94 - AP Nr. 138 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, zu II 2 der Gründe). - BAG, 12.03.1996 - 3 AZR 993/94
Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter bei der Zusatzversorgung der Deutschen …
Auszug aus BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 752/95
Dabei ging es um den Ausschluß unterhälftig Teilzeitbeschäftigter aus der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (Senatsurteile vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 16. Januar 1996 - 3 AZR 767/94 - AP Nr. 222 zu Art. 3 GG; vom 27. Februar 1996 - 3 AZR 886/94 - NZA 1996, 992, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 12. März 1996 - 3 AZR 993/94 - NZA 1996, 939), um den tarifvertraglich nicht vorgesehenen Anspruch auf Zuschuß zum Kurzarbeitergeld für solche Arbeitnehmer, die demnächst aufgrund eines Aufhebungsvertrages aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden (Senatsurteil vom 7. November 1995 - 3 AZR 870/94 - AP Nr. 138 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie) sowie um einen Ausschluß männlicher Arbeitnehmer vom Bezug von Übergangsgeld, die bereits nach Vollendung des 63. Lebensjahres in den gesetzlichen Ruhestand wechselten, während weibliche Arbeitnehmer einen solchen Anspruch behielten, wenn sie bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres die gesetzliche Rente in Anspruch nahmen (Urteil vom 7. November 1995 - 3 AZR 1064/94 - AP Nr. 71 zu Art. 119 EWG-Vertrag). - BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 44/68
Verdrängung einer Ruhegeldordnung durch spätere Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 752/95
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts haben die Gerichte für Arbeitssachen Tarifverträge daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen höherrangiges Recht, insbesondere das Grundgesetz oder zwingendes Gesetzesrecht verstoßen (BAGE 22, 252, 267 = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu B IV 3 b der Gründe; BAGE 41, 163, 168 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 3 der Gründe). - BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 886/94
Zusatzversorgung - Ausschluß geringfügig Beschäftigter
Auszug aus BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 752/95
Dabei ging es um den Ausschluß unterhälftig Teilzeitbeschäftigter aus der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (Senatsurteile vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 16. Januar 1996 - 3 AZR 767/94 - AP Nr. 222 zu Art. 3 GG; vom 27. Februar 1996 - 3 AZR 886/94 - NZA 1996, 992, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 12. März 1996 - 3 AZR 993/94 - NZA 1996, 939), um den tarifvertraglich nicht vorgesehenen Anspruch auf Zuschuß zum Kurzarbeitergeld für solche Arbeitnehmer, die demnächst aufgrund eines Aufhebungsvertrages aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden (Senatsurteil vom 7. November 1995 - 3 AZR 870/94 - AP Nr. 138 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie) sowie um einen Ausschluß männlicher Arbeitnehmer vom Bezug von Übergangsgeld, die bereits nach Vollendung des 63. Lebensjahres in den gesetzlichen Ruhestand wechselten, während weibliche Arbeitnehmer einen solchen Anspruch behielten, wenn sie bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres die gesetzliche Rente in Anspruch nahmen (Urteil vom 7. November 1995 - 3 AZR 1064/94 - AP Nr. 71 zu Art. 119 EWG-Vertrag). - BAG, 14.12.1982 - 3 AZR 251/80
Versorgungstarifvertrag - Pfändung - Bereitschaftsdienstvergütung
Auszug aus BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 752/95
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts haben die Gerichte für Arbeitssachen Tarifverträge daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen höherrangiges Recht, insbesondere das Grundgesetz oder zwingendes Gesetzesrecht verstoßen (BAGE 22, 252, 267 = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu B IV 3 b der Gründe; BAGE 41, 163, 168 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 3 der Gründe). - BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 407/93
Beginn einer tariflichen Ausschlußfrist
- BAG, 19.03.1986 - 5 AZR 86/85
Anspruch auf Lohnrückzahlung - Fortsetzungserkrankung - Krankenbezüge - …
- BAG, 16.01.1996 - 3 AZR 767/94
Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter
- BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84
Verfassungswidrigkeit von Ehefrauenzulage
- BAG, 23.01.1992 - 2 AZR 470/91
Tarifliche Grundkündigungsfrist für Textilarbeiter
- BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 296/87
Auswirkung der Unvereinbarkeit des § 622 Abs. 2 BGB mit Art. 3 GG
- BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09
Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung
Im Urteil vom 28. Mai 1996 (- 3 AZR 752/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 143 = EzA GG Art. 3 Nr. 55) hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts angenommen, dass die benachteiligten Arbeitnehmer für zurückliegende Zeiten einen Anspruch auf den ihnen vorenthaltenen Zuschuss haben, wenn der Arbeitgeber nicht sichergestellt hat, dass seine Rückforderungsansprüche gegen diejenigen Arbeitnehmer, denen er den Zuschuss gewährt hat, nicht verfallen und wenn ihm bewusst war, dass die Zuschussregelung möglicherweise insgesamt unwirksam ist. - BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07
Eingetragene Lebenspartnerschaft - betriebliche Altersversorgung - …
Entsprechend dem Schutzzweck der speziellen Diskriminierungsverbote führen Gleichheitsverstöße dazu, dass die ausgeschlossenen Arbeitnehmer dieselben Leistungen verlangen können wie die Begünstigten (vgl. BAG 28. Mai 1996 - 3 AZR 752/95 - zu III 1 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 143 = EzA GG Art. 3 Nr. 55). - ArbG Koblenz, 29.01.2020 - 4 Ca 2630/19
Tarifvertragliche Nachtzuschläge - keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung …
Besondere Zurückhaltung der Gerichte ist deshalb geboten, wenn die Anpassung nach oben eine nachhaltige Erweiterung des Dotierungs- und Kostenrahmens bewirkt, etwa wenn die benachteiligte Gruppe groß und der Kreis der gleichheitswidrig Begünstigten sehr klein ist (…I. Schmidt in: ErfKo 20. Aufl. GG Art. 3 Rn. 58; vgl. auch BAG 28. Mai 1996 - 3 AZR 752/95 - zu III 1 b der Gründe).Dieser Aspekt ist auch deshalb relevant, weil der Ausnahmecharakter einer Tarifnorm dagegen spricht, ihr durch den Gleichheitssatz eine flächendeckende Wirkung durch Anpassung nach oben zu vermitteln (…vgl. I. Schmidt in: ErfKo 20. Aufl. GG Art. 3 Rn. 58; BAG 28. Mai 1996 - 3 AZR 752/95 - zu III 1 b der Gründe).
- BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 481/09
Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung
Im Urteil vom 28. Mai 1996 (- 3 AZR 752/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 143 = EzA GG Art. 3 Nr. 55) hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts angenommen, dass die benachteiligten Arbeitnehmer für zurückliegende Zeiten einen Anspruch auf den ihnen vorenthaltenen Zuschuss haben, wenn der Arbeitgeber nicht sichergestellt hat, dass seine Rückforderungsansprüche gegen diejenigen Arbeitnehmer, denen er den Zuschuss gewährt hat, nicht verfallen und wenn ihm bewusst war, dass die Zuschussregelung möglicherweise insgesamt unwirksam ist. - LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2020 - 8 Sa 451/19
Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit - …
Besondere Zurückhaltung der Gerichte ist deshalb geboten, wenn die Anpassung nach oben eine nachhaltige Erweiterung des Dotierungs- und Kostenrahmens bewirkt, etwa wenn die benachteiligte Gruppe groß und der Kreis der gleichheitswidrig Begünstigten sehr klein ist (…vgl. I. Schmidt in: ErfKo 20. Aufl. GG Art. 3 Rn. 58; BAG 28. Mai 1996 - 3 AZR 752/95 - zu III 1 b der Gründe).Diesen Ansatz hält auch das BAG für beachtenswert, wenn es betont, dass eine höhere Vergütung sehr seltener Ausnahmefälle durch die Gerichte nicht in Anwendung des allgemeinen Gleichheitssatzes zur Regel erhoben werden dürfe (vgl. BAG 28. Mai 1996 - 3 AZR 752/95 - zu III 1 b der Gründe).
Dieser Aspekt ist auch deshalb relevant, weil der Ausnahmecharakter einer Tarifnorm dagegen spricht, ihr durch den Gleichheitssatz eine flächendeckende Wirkung durch Anpassung nach oben zu vermitteln (…vgl. I. Schmidt in: ErfKo 20. Aufl. GG Art. 3 Rn. 58; BAG 28. Mai 1996 - 3 AZR 752/95 - zu III 1 b der Gründe).
- LAG Hamm, 18.01.2007 - 17 Sa 1187/06
Nachzahlungsanspruch einer befristet Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit - …
Mit der Tarifautonomie sei den Tarifvertragsparteien die Macht verliehen worden, wie ein Gesetzgeber Rechtsnormen zu schaffen; entsprechend müssten sie sich auch wie der Gesetzgeber an die zentrale Gerechtigkeitsnorm des Artikel 3 Abs. 1 GG halten (vgl. BAG, Urteil vom 28.05.1996 - 3 AZR 752/95, NZA 1997, 101).Eine gleichheitswidrige Tarifregelung ist dann nicht insgesamt nichtig, wenn aufgrund des Regelungsgegenstandes unter Berücksichtigung der Belastung aus einer "Anpassung nach oben" davon auszugehen ist, dass die Tarifvertragsparteien die Regelung selbst dann - wenn auch mit erweitertem Anwendungsbereich - getroffen hätten, wenn sie die Gleichheitswidrigkeit der von ihnen vorgenommenen Gruppenbildung gekannt hätten (vgl. BAG, Urteil vom 28.05.1996 - 3 AZR 752/95, AP Nr. 143 zu § 1 TVG Tarifverträge Metallindustrie).
Zu bedenken ist aber, dass es hier um einen abgeschlossenen Zeitraum geht und das Gericht die Aufgabe hat, eine dem Gleichheitssatz entsprechende Ordnung sicherzustellen (vgl. BAG, Urteil vom 28.05.1996 a.a.O.).
Das führt zu einem Anspruch der gleichheitswidrig aus dem Kreis der Begünstigten ausgeschlossenen Personen, wenn nur auf diesem Wege eine Gleichbehandlung erfolgen kann (vgl. BAG, Urteil vom 28.05.1996 a.a.O. m.w.N.).
Konnte der Arbeitgeber die Überzahlung nicht erkennen, so tritt die Fälligkeit des Bereicherungsanspruchs ausnahmsweise dann später ein, wenn ein Verhalten des Arbeitnehmers für die fehlende Kenntnis des Arbeitgebers ursächlich geworden ist (vgl. BAG, Urteil vom 28.05.1996 a.a.O. m.w.N.).
- LAG Hessen, 22.04.2009 - 2 Sa 1689/08
Altersdiskriminierung - Bemessung der Grundvergütung nach Lebensaltersstufen …
Die bei dem beklagten Land beschäftigten lebensälteren Mitarbeiter haben die höhere Vergütung erhalten und ein Entzug ist dem beklagten Land schon praktisch und ggf. auch rechtlich aus verschiedensten Gründen nicht mehr möglich (vgl. BAG vom 28. Mai 1996 -3 AZR 752/95, AP Nr. 143 zu § 1 TVG Tarifverträge Metallindustrie; BAG vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94, AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung). - LAG Berlin-Brandenburg, 22.09.2010 - 23 Sa 543/10
Tarifliche Ausschlussfrist - mitbestimmungswidrige Maßnahme - höhere Zuwendung …
Er ist auch von den Tarifvertragsparteien zu beachten (vgl. BAG Urteil vom 28.5.1996 - 3 AZR 752/95 - in AP Nr. 143 zu § 1 TVG Tarifverträge Metallindustrie).Es kommt darauf an, ob sich aus dem von den Tarifvertragsparteien verfolgten Zweck der Leistung Gründe herleiten lassen, die es unter Berücksichtigung aller Umstände rechtfertigen, der einen Arbeitsgruppe eine Leistung vorzuenthalten, die der anderen Gruppe eingeräumt worden ist (vgl. BAG Urteil vom 28.5.1996 - 3 AZR 752/95 - a.a.O.).
In einem derartige Fall ist den benachteiligten Arbeitnehmern ein Anspruch auf die versagte Leistung einzuräumen (vgl. BAG Urteil vom 28.5.1996 - 3 AZR 752/95 - a.a.O.9.
- BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 675/02
Tariflicher Spätarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte
Dies führt zur uneingeschränkten Wirksamkeit der begünstigenden Regel (vgl. BAG 28. Mai 1996 - 3 AZR 752/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 143 = EzA GG Art. 3 Nr. 55 mwN). - ArbG Berlin, 22.08.2007 - 86 Ca 1696/07
Lebensaltersstufen benachteiligend nach AGG
Bei Verstößen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz wird vom BAG ausnahmsweise eine Gesamtnichtigkeit bejaht, wenn aufgrund des Regelungsgegenstandes unter Berücksichtigung der Belastung aus einer "Anpassung nach oben" davon auszugehen ist, dass die Tarifvertragsparteien den Tarifvertrag so nicht geschlossen hätten, vgl. BAG [28.05.1996] - 3 AZR 752/95 - NZA 1997, 101 = juris [Rn. 33] m.w.N. - BAG, 24.05.2000 - 10 AZR 629/99
Teilzeitbeschäftigte - Benachteiligung bei der Berechnung eines tariflichen …
- LAG Baden-Württemberg, 06.07.1999 - 8 Sa 77/98
Anteiliges 13. Monatseinkommen - Arbeiter/Angestellte
- LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2010 - 23 Sa 168/09
Zahlung einer Zuwendung - TV Charité - AVR-Beschäftigte - Gleichheitswidrigkeit - …
- BAG, 25.06.1997 - 10 AZR 79/97
Zulage: Senior First Officer Zulage bei Deutscher Lufthansa
- LAG Düsseldorf, 05.12.2002 - 11 Sa 933/02
Anspruch auf Ortszuschlag nach Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT); …
- BAG, 23.04.1997 - 10 AZR 603/96
Funktions- und Leistungszulage für Schreibkräfte - Gleichbehandlung
- BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 658/07
Vorarbeiterzulage - erwerbsfähige Hilfebedürftige
- ArbG Koblenz, 29.01.2020 - 4 Ca 2629/19
Tarifvertragliche Nachtzuschläge - keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung …
- ArbG Wiesbaden, 07.01.2002 - 3 Ca 8/00
Arbeit & Soziales - Sozialkassenverfahren im Baugewerbe
- LAG Hamburg, 11.06.1999 - 3 Sa 14/99
Gleichbehandlung von Teilzeitkräften
- ArbG Erfurt, 12.05.2023 - 2 Ca 1757/22
Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Zuschlagshöhe - …
- BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 259/96
ABM-Kräfte haben keinen Anspruch auf vollen Tariflohn
- LAG Hamm, 09.04.1998 - 16 Sa 726/96
Klage eines schwerbehinderten Arbeitnehmers (ziviler Bediensteter bei den …
- BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 585/96
Grundwehrdienst bei DDR-Grenztruppen - Vordienstzeiten
- BAG, 31.01.2002 - 6 AZR 36/01
Beihilfe nach Ersatzkassentarifvertrag - Gleichheitssatz
- LAG Hamm, 09.08.2007 - 17 Sa 404/07
Verpflichtung eines ehemaligen Arbeitgebers zur Zahlung von Besitzstandszulagen; …
- LAG Hamm, 03.09.1999 - 10 Sa 2657/98
Pfändbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs; Möglichkeit der Aufrechnung …
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.09.2007 - 6 Sa 980/07
Gleichheitssatz und Eingruppierung
- BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 140/02
Eingruppierung eines Projektmitarbeiters beim Bundesvorstand des DGB
- LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1290/09
Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch - …
- LAG Hessen, 01.12.2011 - 11 Sa 155/11
Anwendbarkeit von begünstigenden Regelungen in einem freiwilligem Sozialplan - …
- LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1125/09
Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch - …
- LAG Hamm, 03.05.2007 - 17 Sa 1647/06
Berechnung von Kranken- und Urlaubsvergütung bei angestellten Tierärzten der …
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.07.2009 - 6 Sa 701/09
Gleichheitswidrige Stichtagsregelung
- LAG Hessen, 01.12.2011 - 11 Sa 154/11
Anwendbarkeit von begünstigenden Regelungen in einem freiwilligem Sozialplan - …
- LAG Niedersachsen, 28.02.2003 - 10 Sa 1168/01
Vergütungssicherung nach dem Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für …
- LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1128/09
Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch - …
- LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1127/09
Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch - …
- LAG Köln, 16.02.2000 - 2 Sa 1228/99
Abschluss eines Altersteilzeitvertrages mit dem Land; Änderung des …
- LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1121/09
Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch - …
- LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1291/09
Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch - …
- LAG München, 01.03.1999 - 1 Sa 1191/98
Urlaub: Anrechnung auf Kur - Gleichbehandlungsgebot bei Arbeitern und …
- LAG Hessen, 26.05.1997 - 10 Sa 1227/96
Überbrückungsbeihilfe
- LAG Düsseldorf, 07.05.1997 - 12 Sa 252/97
Entgeltfortzahlung: EFZG oder MTV Bäckerhandwerk NRW
- LAG Düsseldorf, 02.12.1996 - 18 Sa 1298/96
Zeitzuschläge für Überstunden - Leistungsverschiebung
- LAG Hamm, 18.06.2020 - 18 Sa 25/20
Tarifliche Nachtarbeitszuschläge in der Süßwarenindustrie
- LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1124/09
Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch - …
- LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1122/09
Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch - …
- LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1296/09
Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch - …
- LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1126/09
Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch - …
- BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 458/96
Wirksamkeit des Widerrufs eines Prozessvergleichs - Maßgeblichkeit der für …
- LAG München, 10.02.2015 - 9 Sa 663/14
Mangels Gewerkschaftsmitgliedschaft keinen Anspruch auf Berechnung des …
- LAG München, 26.11.2014 - 10 Sa 804/13
Wirksame Differenzierungsklausel zugunsten von Gewerkschaftsmitgliedern in …
- LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1123/09
Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch - …
- LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1294/09
Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch - …
- LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1293/09
Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch - …
- LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1297/09
Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch - …
- LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1300/09
Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch - …
- LAG Düsseldorf, 19.03.2003 - 12 (11) Sa 40/03
Vergütung von Bereitschaftsdienst im kirchlichen Bereich: Streit über die …
- BAG, 18.04.2000 - 1 AZR 386/99
Sozialplanabfindung nach Kündigung wegen Umstrukturierung
- LAG Köln, 06.04.2000 - 2 Sa 1228/99
Tariflicher Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit gegen Zahlung der im …
- LAG München, 05.08.2014 - 9 Sa 335/14
Koalitionsfreiheit, Gleichbehandlungsgrundsatz, Auslegung, Kurzarbeitergeld, …
- LAG München, 08.04.2014 - 9 Sa 81/14
Differenzierungsklausel Tarifvertrag
- LAG Berlin, 08.08.1997 - 4 Sa 2/97
Unterschiedliche tarifliche Behandlung der Arbeitnehmer im Beitrittsgebiet; …
- BAG, 09.07.1997 - 10 AZR 851/95
Eingruppierung: Technische Lehrerin - Darlegungslast
- LAG München, 26.11.2013 - 9 Sa 410/13
Differenzierungsklausel Tarifvertrag
- LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1295/09
Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch - …
- LAG Hamburg, 21.02.2002 - 2 Sa 69/97
Wirksamkeit tarifvertraglicher Änderungen, durch die die materiellen …
- LAG Hamburg, 21.02.2002 - 2 Sa 90/97
Wirksamkeit tarifvertraglicher Änderungen; durch die die materiellen …
- LAG Hamburg, 11.07.2000 - 2 Sa 16/00
- LAG München, 26.11.2013 - 9 Sa 554/13
Differenzierungsklausel Tarifvertrag
- LAG München, 26.11.2013 - 9 Sa 553/13
Differenzierungsklausel Tarifvertrag
- BAG, 17.09.1997 - 10 AZR 59/97
- LAG Berlin, 14.05.1997 - 18 Sa 111/96
Versicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) sowie …
- LAG Niedersachsen, 10.03.1999 - 15 Sa 1973/97
Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- ArbG Würzburg, 13.05.2020 - 1 Ca 1333/19
Arbeitnehmer, Tarifvertrag, Nachtarbeit, Manteltarifvertrag, Arbeitgeber, …
- LAG Berlin, 12.08.1997 - 5 Sa 81/97
Anwendung des Tarifvertrags zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche …
- LAG Hamm, 14.02.1997 - 10 Sa 1297/96
Rückzahlung einer gezahlten Sonderzuwendung; Ausscheiden eines Angestellten aus …
- BAG, 17.09.1997 - 10 AZR 60/97
- LAG Berlin, 05.03.1997 - 13 Sa 130/96
Rechtsirrtum; Vergütung; Arbeitgeber; Öffentlicher Dienst; BAT; Beitrittsgebiet
- LAG Sachsen, 22.01.1997 - 2 Sa 964/96
Anrechnung zurückgelegter Zeiten als Postdienstzeit; Tarifvertrag für die …
- LAG Hamburg, 05.11.2001 - 7 Sa 59/99
Abfindungsanspruch; Gruppenbildung im Rahmen einer Abfindungsregelung in einem …
- BAG, 24.05.2000 - 10 AZR 355/99
- LAG Berlin, 09.09.1997 - 5 Sa 68/97
- LAG Hamburg, 28.03.2000 - 2 Sa 80/99
Gewährung von Zulagen für Busfahrer; Gewähr von Nachtzulagen, Zuschlag für den …
- BAG, 24.05.2000 - 10 AZR 495/99
- LAG Thüringen, 13.03.1997 - 1 Sa 83/96
Feststellungsinteresse bei Verfolgbarkeit des Prozessziels auch mit einer …
- LAG Bremen, 01.04.1998 - 2 Sa 269/96
Anspruch auf die korrekte Höhe einer zu zahlenden Vergütung; Anspruch aus dem …
- LAG Berlin, 12.11.1997 - 13 Sa 101/97
Anwendung der Bestimmungen des BMT-G II oder des BMT-G-O auf ein …
- LAG Berlin, 06.05.1998 - 17 Sa 130/97
Rückgängigmachen einer Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer bei der Anwendung …
- BAG, 24.05.2000 - 10 AZR 356/99
- LAG Niedersachsen, 09.05.2000 - 7 Sa 921/99
Entgeltfortzahlungsanspruch wegen Arbeitsunfähigkeit
- LAG Hamburg, 08.06.1999 - 2 Sa 13/99
Höhe des Weihnachtsgeldes; Auslegung einer tarifvertraglichen Regelung; …
- LAG Berlin, 22.06.1998 - 18 Sa 13/98
Anwendbarkeit des Tarifvertrags zur Anpassung des Tarifrechts Ost (MTA-O) oder …
- LAG Brandenburg, 17.04.1997 - 3 Sa 479/96
Verfassungsmäßigkeit der Tarifgruppenbildung in den Tarifverträgen für …