Rechtsprechung
   BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 81/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1761
BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 81/02 (https://dejure.org/2003,1761)
BAG, Entscheidung vom 18.02.2003 - 3 AZR 81/02 (https://dejure.org/2003,1761)
BAG, Entscheidung vom 18. Februar 2003 - 3 AZR 81/02 (https://dejure.org/2003,1761)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,1761) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Verschlechterung eines "Rentnerweihnachtsgeldes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rentnerweihnachtsgeld nach Einritt des Versorgungsfalls; Betriebsvereinbarung als Regelung der betrieblichen Altersversorgung; Inhaltskontrolle bei Eingriff in bereits begründete Ansprüche; Geltung des Ablösungsprinzips; Wirksamkeitskontrolle anhand dreistufigen ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 1 Ablösung; ; BetrAVG § 2; ; BetrAVG § 16; ; Verordnung über die Organisation der technischen Überwachung (NW) § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung - Begriff der betrieblichen Altersversorgung, hier: Rentnerweihnachtsgeld; Feststellung der Versorgungsbesitzstände; sachlich-proportionale Gründe für einen Eingriff in künftige Zuwächse

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verschlechterung eines Rentnerweihnachtsgelds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 98
  • BB 2003, 1841
  • DB 2003, 2395
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 512/00

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 81/02
    Sie müssen nachvollziehbar erkennen lassen, welche Umstände und Erwägungen zur Änderung der Versorgungszusage Anlaß gegeben haben (vgl. hierzu insgesamt zuletzt BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 36, zu II 1 der Gründe mwN).

    Danach bestand kein gesteigert schützenswertes Vertrauen mehr darauf, auch in der Folgezeit noch ungeschmälert Zuwächse nach der BV 76 erreichen zu können (BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 36, zu II 2 a der Gründe).

  • BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 454/97

    Zum Begriff der betrieblichen Versorgung wegen Alters

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 81/02
    aa) Ob es sich bei einer versprochenen Leistung um eine der betrieblichen Altersversorgung handelt, die den Bestimmungen des Betriebsrentengesetzes und der hierzu entwickelten Rechtsprechung unterliegt, richtet sich allein danach, ob die in diesem Gesetz abschließend aufgezählten Voraussetzungen erfüllt sind: Die Zusage muß einem Versorgungszweck dienen, die Leistungspflicht nach dem Inhalt der Zusage durch einen der im Gesetz genannten biologischen Ereignisse, nämlich Alter, Invalidität oder Tod, ausgelöst werden, und es muß sich um die Zusage eines Arbeitgebers aus Anlaß eines Arbeitsverhältnisses handeln (BAG 3. November 1998 - 3 AZR 454/97 - BAGE 90, 120, 122 mwN).

    So verhält es sich im vorliegenden Fall (im Ergebnis ebenso: BAG 3. November 1998 - 3 AZR 454/97 - BAGE 90, 120, 122).

  • BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01

    Verschlechternde Neuregelung einer Unterstützungskassen-Richtlinie

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 81/02
    Dies wäre nur dann der Fall gewesen, wenn der Kläger bei seinem tatsächlichem Ausscheiden aus dem Betrieb - voraussichtlich mit Vollendung seines 65. Lebensjahres im Oktober 2003 - auf der Grundlage der ablösenden Neuregelung weniger erhalten würde, als er nach der BV 76 erhalten würde, wenn er zum Ablösungsstichtag mit einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft vorzeitig ausgeschieden wäre (zu diesen Prüfungsmaßstab zuletzt BAG 10. September 2002 - 3 AZR 635/01 - nv., zu III 1 der Gründe).
  • LAG Köln, 10.10.2001 - 7 (4) Sa 957/97

    Anspruch auf Auszahlung eines Rentner-Weihnachtsgeldes aus der betrieblichen

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 81/02
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 10. Oktober 2001 - 7 (4) Sa 957/97 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 619/00

    Jahressonderzahlung - Kürzung durch Einigungsstellenspruch - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 81/02
    Bei einer Betriebsvereinbarung über eine Jahressonderzuwendung im laufenden Arbeitsverhältnis gibt es für eine solche Kontrolle jedenfalls dann keinen Anlaß, wenn die Neuregelung erst für das Folgejahr eine Verschlechterung des Anspruchs vorsieht (BAG 14. August 2001 - 1 AZR 619/00 - BAGE 98, 323, 332 ff.).
  • BAG, 05.10.2000 - 1 AZR 48/00

    Änderung eines Sozialplans - Restmandat des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 81/02
    Lediglich ein Eingriff in bereits begründete Ansprüche ist nicht ohne weiteres und schrankenlos zulässig; hier bedarf es einer Inhaltskontrolle (BAG 5. Oktober 2000 - 1 AZR 48/00 - BAGE 96, 15, 23 f.; 15. November 2000 - 5 AZR 310/99 - BAGE 96, 249, 253, jeweils mwN).
  • BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 310/99

    Abändernde Betriebsvereinbarung über Entgeltfortzahlung

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 81/02
    Lediglich ein Eingriff in bereits begründete Ansprüche ist nicht ohne weiteres und schrankenlos zulässig; hier bedarf es einer Inhaltskontrolle (BAG 5. Oktober 2000 - 1 AZR 48/00 - BAGE 96, 15, 23 f.; 15. November 2000 - 5 AZR 310/99 - BAGE 96, 249, 253, jeweils mwN).
  • BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 317/07

    Abgrenzung Betriebsrenten - Übergangsgelder

    Wie die versprochene Leistung einzuordnen ist, richtet sich allein danach, ob die im Betriebsrentengesetz abschließend aufgezählten Voraussetzungen einer betrieblichen Altersversorgung erfüllt sind: Die Zusage muss einem Versorgungszweck dienen, die Leistungspflicht nach dem Inhalt der Zusage durch ein im Gesetz genanntes biologisches Ereignis (Alter, Invalidität oder Tod) ausgelöst werden, und es muss sich um die Zusage eines Arbeitgebers aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses handeln (st. Rspr. des BAG, vgl. ua. 30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - zu I 1 der Gründe, BAGE 34, 242; 3. November 1998 - 3 AZR 454/97 - zu B II der Gründe, BAGE 90, 120; 18. Februar 2003 - 3 AZR 81/02 - zu I 1 c aa der Gründe, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 38 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 35).

    Eine solche Bleibebedingung ändert am Rechtscharakter der Leistung nichts, sondern ist, falls - wie hier - nach dem Inhalt der Leistung eine betriebliche Altersversorgung zu bejahen ist, am Maßstab des § 1 Abs. 1 BetrAVG aF oder § 1b Abs. 1 BetrAVG nF zu messen (BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 81/02 - zu I 1 c bb der Gründe, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 38 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 35).

  • BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 277/16

    Übergangszuschuss - Leistung der betrieblichen Altersversorgung

    Gegebenenfalls ist die Bedingung nach § 19 Abs. 3 BetrAVG unwirksam (vgl. BAG 28. Oktober 2008 - 3 AZR 317/07 - Rn. 34, BAGE 128, 199; 18. Februar 2003 - 3 AZR 81/02 - zu I 1 c bb der Gründe) .
  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 384/07

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung - Mitbestimmung bei

    bb) Derartige Gründe lagen nur vor, wenn bei Weitergeltung der bisherigen Versorgungsregelung der Bestand des Unternehmens der Versorgungsschuldnerin langfristig gefährdet gewesen wäre (vgl. ua. BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 81/02 - zu I 1 b der Gründe, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 38 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 35).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht