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   BAG, 27.04.1982 - 3 AZR 814/79   

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BAG, 27.04.1982 - 3 AZR 814/79 (https://dejure.org/1982,749)
BAG, Entscheidung vom 27.04.1982 - 3 AZR 814/79 (https://dejure.org/1982,749)
BAG, Entscheidung vom 27. April 1982 - 3 AZR 814/79 (https://dejure.org/1982,749)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wettbewerbsverbot - Bedingung - Probezeit - Jahresumsatzprämie - Prämie - Kündigung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Probearbeitsverhältnis mit Wettbewerbsverbot und Prämie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 38, 318
  • NJW 1983, 135
  • MDR 1983, 168
  • VersR 1982, 1208
  • BB 1983, 1347
  • DB 1982, 2406
  • JR 1983, 352
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 13.09.1974 - 5 AZR 48/74

    Gratifikation - Betriebsvereinbarung - Billigkeitskontrolle - Ausschlußfrist -

    Auszug aus BAG, 27.04.1982 - 3 AZR 814/79
    Das Arbeitsentgelt ist verdient, sobald der einzelne Arbeitnehmer die entsprechende Arbeitsleistung erbracht hat (vgl. zuletzt Urteil vom 13. September 1974 - 5 AZR 48/74 - AP Nr. 84 zu § 611 BGB Gratifikation, zu 2 b der Gründe mit zahlreichen Nachweisen).

    Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat bei Bindungsklauseln wiederholt entschieden, daß eine Vertragsgestaltung rechtsmißbräuchlich ist, die den Arbeitnehmer für seine Betriebstreue vergütet, diese Vergütung aber vorenthält, obwohl der Arbeitnehmer gar keinen Einfluß auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses hat (BAG Urteile vom 13. September 1974 - 5 AZR 48/74 - und 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 - AP Nr. 84 und 86 zu § 611 BGB Gratifikation).

  • BAG, 26.06.1975 - 5 AZR 412/74

    Arbeitsentgelt: Freiwilligkeitsvorbehalt in Gratifikationszusagen

    Auszug aus BAG, 27.04.1982 - 3 AZR 814/79
    Die Beklagte kann nicht das Umsatzsoll für das laufende Jahr festsetzen und damit einen Leistungsanreiz schaffen, um dann, wenn die gewünschte Leistungssteigerung erreicht ist, die Gegenleistung zu verweigern (ähnlich zum Freiwilligkeitsvorbehalt bei Gratifikationen Urt. vom 26. Juli 1975 - 5 AZR 412/74 - AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation, zu 1 der Gründe).

    Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat bei Bindungsklauseln wiederholt entschieden, daß eine Vertragsgestaltung rechtsmißbräuchlich ist, die den Arbeitnehmer für seine Betriebstreue vergütet, diese Vergütung aber vorenthält, obwohl der Arbeitnehmer gar keinen Einfluß auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses hat (BAG Urteile vom 13. September 1974 - 5 AZR 48/74 - und 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 - AP Nr. 84 und 86 zu § 611 BGB Gratifikation).

  • BAG, 12.01.1973 - 3 AZR 211/72

    Erfolgsbeteiligung und Provisionscharakter

    Auszug aus BAG, 27.04.1982 - 3 AZR 814/79
    verhältnisses abhängig gemacht werden darf (BAG Urteil vom 12. Januar 1973 - 3 AZR 211/72 - AP Nr. 4 zu § 87 a HGB, zu II 1 der Gründe; zum gleichen Problem vgl. auch Urteil vom 11. März 1971 - 5 AZR 349/70 - AP Nr. 9 zu § 622 BGB, mit zust. Anm. von Herschel; Urteil vom 9. März 1972 - 5 AZR 246/71 - AP Nr. 12 zu § 622 BGB mit zust. Anm. von Leipold; BAG 24, 377 = AP Nr. 75 zu § 611 BGB Gratifikation; Münch.- Komm.-Schwerdtner, BGB, § 622 Rz 49; Staudinger/Neumann, BGB, 12. Aufl. § 622 Rz 33, 34, alle mit weiterem Nachweis).

    Das muß auch für eine Prämienregelung gelten, die sich an dem vom Arbeitnehmer maßgeblich beeinflußten Umsatz bemißt (Urteil des Senats vom 12. Januar 1973 - 3 AZR 211/72 - AP Nr. 4 zu § 87 a HGB zu II der Gründe).

  • BAG, 02.08.1971 - 3 AZR 121/71

    Kündigung - Beurlaubung - Probezeit - Wettbewerbsverbot

    Auszug aus BAG, 27.04.1982 - 3 AZR 814/79
    Der Senat ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß ein Wettbewerbsverbot bereits während des Probearbeitsverhältnisses abgeschlossen werden kann, daß es aber möglich ist, seine Wirksamkeit auf einen Zeitpunkt nach Ablauf der Probezeit hinauszuschieben (BAG Urteil vom 24. April 1970 - 3 AZR 328/69 - AP Nr. 25 zu § 74 HGB, zu I 2 der Gründe; Urteil vom 10. Mai 1971 - 3 AZR 126/70 - AP Nr. 6 zu § 628 BGB, zu II 1 der Gründe; Urteil vom 2. August 1971 - 3 AZR 121/71 - AP Nr. 25 zu § 615 BGB, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 24.04.1970 - 3 AZR 328/69

    Wettbewerbsverbot - Probezeit - Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 27.04.1982 - 3 AZR 814/79
    Der Senat ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß ein Wettbewerbsverbot bereits während des Probearbeitsverhältnisses abgeschlossen werden kann, daß es aber möglich ist, seine Wirksamkeit auf einen Zeitpunkt nach Ablauf der Probezeit hinauszuschieben (BAG Urteil vom 24. April 1970 - 3 AZR 328/69 - AP Nr. 25 zu § 74 HGB, zu I 2 der Gründe; Urteil vom 10. Mai 1971 - 3 AZR 126/70 - AP Nr. 6 zu § 628 BGB, zu II 1 der Gründe; Urteil vom 2. August 1971 - 3 AZR 121/71 - AP Nr. 25 zu § 615 BGB, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 10.05.1971 - 3 AZR 126/70

    Auflösungsverschulden - Probearbeitsverhältnis - Wettbewerbsvereinbarung -

    Auszug aus BAG, 27.04.1982 - 3 AZR 814/79
    Der Senat ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß ein Wettbewerbsverbot bereits während des Probearbeitsverhältnisses abgeschlossen werden kann, daß es aber möglich ist, seine Wirksamkeit auf einen Zeitpunkt nach Ablauf der Probezeit hinauszuschieben (BAG Urteil vom 24. April 1970 - 3 AZR 328/69 - AP Nr. 25 zu § 74 HGB, zu I 2 der Gründe; Urteil vom 10. Mai 1971 - 3 AZR 126/70 - AP Nr. 6 zu § 628 BGB, zu II 1 der Gründe; Urteil vom 2. August 1971 - 3 AZR 121/71 - AP Nr. 25 zu § 615 BGB, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 09.03.1972 - 5 AZR 246/71

    Vertragsstrafe - Fristgemäße Kündigung - Wirksamkeit

    Auszug aus BAG, 27.04.1982 - 3 AZR 814/79
    verhältnisses abhängig gemacht werden darf (BAG Urteil vom 12. Januar 1973 - 3 AZR 211/72 - AP Nr. 4 zu § 87 a HGB, zu II 1 der Gründe; zum gleichen Problem vgl. auch Urteil vom 11. März 1971 - 5 AZR 349/70 - AP Nr. 9 zu § 622 BGB, mit zust. Anm. von Herschel; Urteil vom 9. März 1972 - 5 AZR 246/71 - AP Nr. 12 zu § 622 BGB mit zust. Anm. von Leipold; BAG 24, 377 = AP Nr. 75 zu § 611 BGB Gratifikation; Münch.- Komm.-Schwerdtner, BGB, § 622 Rz 49; Staudinger/Neumann, BGB, 12. Aufl. § 622 Rz 33, 34, alle mit weiterem Nachweis).
  • BAG, 11.03.1971 - 5 AZR 349/70

    Verfall einer Kaution - Fristgerechte Kündigung - Rechtswirksame Vereinbarung

    Auszug aus BAG, 27.04.1982 - 3 AZR 814/79
    verhältnisses abhängig gemacht werden darf (BAG Urteil vom 12. Januar 1973 - 3 AZR 211/72 - AP Nr. 4 zu § 87 a HGB, zu II 1 der Gründe; zum gleichen Problem vgl. auch Urteil vom 11. März 1971 - 5 AZR 349/70 - AP Nr. 9 zu § 622 BGB, mit zust. Anm. von Herschel; Urteil vom 9. März 1972 - 5 AZR 246/71 - AP Nr. 12 zu § 622 BGB mit zust. Anm. von Leipold; BAG 24, 377 = AP Nr. 75 zu § 611 BGB Gratifikation; Münch.- Komm.-Schwerdtner, BGB, § 622 Rz 49; Staudinger/Neumann, BGB, 12. Aufl. § 622 Rz 33, 34, alle mit weiterem Nachweis).
  • BAG, 14.09.1972 - 5 AZR 212/72

    Nichttypische Willenserklärung - Eindeutiger Inhalt - Teil der

    Auszug aus BAG, 27.04.1982 - 3 AZR 814/79
    Die Nachtragsvereinbarung kann als Einzelabrede im Revisionsverfahren nur darauf überprüft werden, ob das Landesarbeitsgericht die Auslegungsregeln der §§ 137, 157 BGB beachtet, nicht gegen Erfahrungs- und Denkgesetze verstoßen und alle Umstände des Einzelfalles gewürdigt hat (BAG Urteil vom 14. September 1972 - 5 AZR 212/72 - AP Nr. 34 zu § 133 BGB).
  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53

    Arbeitsverhältnis: Befristung

    Auszug aus BAG, 27.04.1982 - 3 AZR 814/79
    Sie ist dann nicht anzuwenden, wenn dadurch die Schutzprinzipien des Arbeitsrechts umgangen würden (BAG 1, 128, 133 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG, zu 2 der Gründe; 27, 59, 69 = AP Nr. 8 zu § 242 Ruhegehalt - Unverfallbarkeit, zu II 3 der Gründe; vgl. dazu auch Münch.-Komm.-Mayer-Maly, BGB § 139 Rz 1).
  • BAG, 27.07.1972 - 5 AZR 141/72

    Stammarbeiter - Treueprämie - Gratifikation

  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 407/05

    Wettbewerbsverbot bei Ausscheiden während der Probezeit

    a) Die Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (24. April 1970 - 3 AZR 328/69 - AP HGB § 74 Nr. 25 = EzA HGB § 74 Nr. 11; 10. Mai 1971 - 3 AZR 126/70 - AP BGB § 628 Nr. 6 = EzA BGB § 628 Nr. 1; 2. August 1971 - 3 AZR 121/71 - AP BGB § 615 Nr. 25 = EzA BGB § 615 Nr. 17; 27. April 1982 - 3 AZR 814/79 - BAGE 38, 318) und auch nicht unüblich (BAG 13. Juli 2005 - 10 AZR 532/04 - AP HGB § 74 Nr. 78).

    Soll die Wirksamkeit eines Wettbewerbsverbots auf einen Zeitpunkt nach Ablauf der Probezeit hinausgeschoben werden, muss dies zwischen den Parteien vereinbart sein (BAG 19. Mai 1983 - 2 AZR 171/81 -AP BGB § 123 Nr. 25; 27. April 1982 - 3 AZR 814/79 - aaO; 10. Mai 1971 - 3 AZR 126/70 - aaO; 24. April 1970 - 3 AZR 328/69 - aaO).

  • BAG, 19.05.1983 - 2 AZR 171/81

    Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung

    Es ist zwar zulässig, seine Wirksamkeit auf einen Zeitpunkt nach Ablauf der Probezeit hinauszuschieben, jedoch muß dies zwischen den Parteien vereinbart werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 24. April 1970 - 3 AZR 328/69 - AP Nr. 25 zu § 74 HGB, zu I 2 der Gründe; zuletzt Urteil vom 27. April 1982 - 3 AZR 814/79 - EzA § 74 HGB Nr. 41, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu I 1 der Gründe m.w.N.).
  • ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12

    Rückzahlung eines "Sign-On-Bonus" - Bindungsklausel - Grenzen der

    Hierin liegt eine unzulässige Kündigungserschwerung"; 27.4.1982 - 3 AZR 814/79 - BAGE 38, 318 = AP § 620 BGB Probearbeitsverhältnis Nr. 16 = NJW 1983, 135 [Leitsatz 2. u. II.3 b.]: "Eine Jahresumsatzprämie kann nicht an die Bedingung geknüpft werden, dass das Arbeitsverhältnis im folgenden Jahr von keiner Seite gekündigt wird"; [II.3 b.]: "Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG darf Lohn im engeren Sinn nicht mit Bindungsklauseln belastet werden.

    Hierin liegt eine unzulässige Kündigungserschwerung"; 27.4.1982 - 3 AZR 814/79 - BAGE 38, 318 = AP § 620 BGB Probearbeitsverhältnis Nr. 16 = NJW 1983, 135 [Leitsatz 2. u. II.3 b.]: "Eine Jahresumsatzprämie kann nicht an die Bedingung geknüpft werden, dass das Arbeitsverhältnis im folgenden Jahr von keiner Seite gekündigt wird"; [II.3 b.]: "Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG darf Lohn im engeren Sinn nicht mit Bindungsklauseln belastet werden.

    Hierin liegt eine unzulässige Kündigungserschwerung"; 27.4.1982 - 3 AZR 814/79 - BAGE 38, 318 = AP § 620 BGB Probearbeitsverhältnis Nr. 16 = NJW 1983, 135 [Leitsatz 2. u. II.3 b.]: "Eine Jahresumsatzprämie kann nicht an die Bedingung geknüpft werden, dass das Arbeitsverhältnis im folgenden Jahr von keiner Seite gekündigt wird"; [II.3 b.]: "Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG darf Lohn im engeren Sinn nicht mit Bindungsklauseln belastet werden.

  • BAG, 13.07.2005 - 10 AZR 532/04

    Wettbewerbsverbot - aufschiebende Bedingung

    Sie ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (24. April 1970 - 3 AZR 328/69 - AP HGB § 74 Nr. 25 = EzA HGB § 74 Nr. 11; 10. Mai 1971 - 3 AZR 126/70 - AP BGB § 628 Nr. 6 = EzA BGB § 628 Nr. 1; 2. August 1971 - 3 AZR 121/71 - AP BGB § 615 Nr. 25 = EzA BGB § 615 Nr. 17; 27. April 1982 - 3 AZR 814/79 - BAGE 38, 318) und entspricht der Interessenlage des Arbeitgebers, wenn der mit dem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot beabsichtigte Schutz von Betriebsgeheimnissen gegen eine Auswertung durch die Konkurrenz nicht bereits bei Beginn des Arbeitsverhältnisses, sondern erst durch die Aneignung von Kenntnissen und Fähigkeiten des Arbeitnehmers während einer (ggf. unterschiedlich langen) Einarbeitungszeit erforderlich wird.
  • LAG Düsseldorf, 16.04.2008 - 12 Sa 2180/07

    Anspruch des Erben auf einen Erfolgsbonus

    Denn dem Arbeitgeber ist ein berechtigtes Interesse daran zuzugestehen, dass der Arbeitnehmer den vollen Bezugszeitraum durchsteht und nicht vorfristig aus von ihm zu vertretenden Gründen ausscheidet (vgl. auch BAG, Urteil vom 27.04.1982, 3 AZR 814/79, NJW 1983, 135 f.) und darf dieses Interesse auch bei der Klauselgestaltung berücksichtigen.
  • LAG Bremen, 28.07.1987 - 1 Sa 155/86

    Nachzahlung eines eingeräumten Werksangehörigenrabattes; Unangemessene

    Bei Vergütungen im weiteren Sinne sind allerdings Bindungsklauseln nicht zulässig, die dem Arbeitnehmer diese Vergütung vorenthalten, obwohl der Arbeitnehmer keinen Einfluß auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses hat (vgl. BAG, BB 1983, 1347).

    Selbst bei Gratifikationen ist die Rückforderung möglich, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung seitens des Arbeitgebers herbeigeführt wird; etwas anderes soll nur dann gelten, wenn betriebliche Gründe zu der Kündigung geführt haben (vgl. BAG, AP Nr. 84, 86 98 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG, BB 1983 1347).

  • LAG Niedersachsen, 05.07.2002 - 10 Sa 657/02

    Ergebnis- oder Umsatzbeteiligung als Arbeitsentgelt in Abgrenzung zu

    Derartige Bindungsklauseln sind unwirksam (BAG, 13.9.1974, 5 AZR 48/74, AP Nr. 84 zu § 611 BGB - Gratifikation ; 27.4.1982, 3 AZR 814/79, AP Nr. 16 zu § 620 BGB - Probearbeitsverhältnis ).
  • FG Hamburg, 18.11.1998 - II 135/96

    Nur-Gewinntantieme bei besonderen Umständen keine vGA

    - Selbst bei Vorhandensein wäre eine solche Klausel gegenüber dem vorliegenden Anspruch auf Erfolgsbeteiligung - anders als bei einer Gratifikation oder Treueprämie - unwirksam wegen unzulässiger Kündigungserschwerung für den Arbeitnehmer (BAG-Urteil vom 27. April 1982 - 3 AZR 814/79 -, BAGE 38, 318, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1983, 135 m.w.N.) oder wegen Verstoßes gegen die guten Sitten (§ 138 BGB ); zumindest würde die Klausel dem Arbeitgeber keine Beseitigung des Tantiemeversprechens ermöglichen (vgl. Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 8. A., § 77 Nr. 6 m.w.N.).
  • BAG, 26.03.1991 - 3 AZR 98/90

    Einordnung einer Erfolgsbeteiligung als Gratifikation oder leistungsbezogene

    Sie kann nicht davon abhängig gemacht werden, daß das Arbeitsverhältnis im folgenden Jahr von keiner Seite gekündigt wird, da dies eine nach § 622 Abs. 2 BGB unzulässige Kündigungserschwerung wäre (BAGE 38, 318 [BAG 27.04.1982 - 3 AZR 814/79] = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Probearbeitsverhältnis).

    Ein Widerruf der Erfolgsbeteiligung wäre nur für die Zukunft wirksam (BAGE 38, 318, 324 f. [BAG 27.04.1982 - 3 AZR 814/79] = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Probearbeitsverhältnis, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 11.11.1992 - 4 AZR 90/92

    Wiedereinsetzung; Zuschlag für Sonntagsarbeit

    Es kann daher hier unerörtert bleiben, inwiefern Auskünfte der Tarifvertragsparteien überhaupt geeignet sind, eine aus dem Regelungszusammenhang des Tarifvertrags gewonnene Auslegung in Frage zu stellen (vgl. Senatsurteil vom 25. August 1982, BAGE 38, 321 [BAG 27.04.1982 - 3 AZR 814/79] = AP Nr. 55 zu § 616 BGB).
  • BAG, 13.12.1983 - 3 AZR 300/82
  • ArbG Solingen, 20.03.2007 - 5 Ca 1277/06
  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 455/92
  • LAG Nürnberg, 24.08.1992 - 7 Sa 201/91

    Abhängigkeit einer Umsatzbeteiligung vom ungekündigten Fortbestand eines

  • LAG Hessen, 30.12.1985 - 7 Sa 961/85

    Bindung einer Gebrauchsüberlassung an das bestehende Arbeitsverhältnis als

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