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   BAG, 26.09.1989 - 3 AZR 814/87   

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https://dejure.org/1989,1064
BAG, 26.09.1989 - 3 AZR 814/87 (https://dejure.org/1989,1064)
BAG, Entscheidung vom 26.09.1989 - 3 AZR 814/87 (https://dejure.org/1989,1064)
BAG, Entscheidung vom 26. September 1989 - 3 AZR 814/87 (https://dejure.org/1989,1064)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Anwartschaftswert im Insolvenzschutz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Insolvenzschutz für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung - Berücksichtigung von Vordienstzeiten im Insolvenzschutz - Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei der Berechnung von Betriebsrenten aufgrund Vertrag oder Betriebsvereinbarung - Unverfallbarkeit einer ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BetrAVG § 2; BetrAVG § 7; BetrAVG § 25; BetrAVG § 26; BetrAVG § 32

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung: Anwartschaft - Insolvenzschutz

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG §§ 7 Abs. 2, 2 Abs. S. 1, 1, 25, 26, 32 Satz 2
    Betriebliche Altersversorgung: Anwartschaftswert im Insolvenzschutz - Keine Berücksichtigung von Vordienstzeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 63, 52
  • ZIP 1990, 118
  • MDR 1990, 364
  • NZA 1990, 348
  • VersR 1990, 293
  • BB 1990, 144
  • BB 1990, 636
  • DB 1990, 383
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 11.01.1983 - 3 AZR 212/80

    Insolvenzschutz - Insolvenz - Versorgungsanwartschaft - Anrechnung -

    Auszug aus BAG, 26.09.1989 - 3 AZR 814/87
    Eine Anrechnung von Vordienstzeiten ist ausnahmsweise unter den vom Senat genannten Voraussetzungen möglich (im Anschluß an das Urteil vom 11. Januar 1983 - 3 AZR 212/80 - BAGE 44, 1 [BAG 11.01.1983 - 3 AZR 212/80] = AP Nr. 17 zu § 7 BetrAVG).

    Nach seiner Rechtsprechung können vertragliche Anrechnungsklauseln nicht nur die für die Unverfallbarkeit notwendige Betriebszugehörigkeit ermöglichen, sondern darüber hinaus auch den gesetzlichen Insolvenzschutz herbeiführen, wenn die Vordienstzeit von einer Versorgungszusage begleitet war und die von einer Versorgungszusage begleitete Vordienstzeit an die insolvenzgeschützte Versorgungszusage heranreichte (BAGE 31, 45 = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG; 44, 1 = AP Nr. 17 zu § 7 BetrAVG, zu II 2a der Gründe).

  • BAG, 03.08.1978 - 3 AZR 19/77

    Versorgungsanwartschaften - Insolvenzschutz - Unverfallbarkeit -

    Auszug aus BAG, 26.09.1989 - 3 AZR 814/87
    Nach seiner Rechtsprechung können vertragliche Anrechnungsklauseln nicht nur die für die Unverfallbarkeit notwendige Betriebszugehörigkeit ermöglichen, sondern darüber hinaus auch den gesetzlichen Insolvenzschutz herbeiführen, wenn die Vordienstzeit von einer Versorgungszusage begleitet war und die von einer Versorgungszusage begleitete Vordienstzeit an die insolvenzgeschützte Versorgungszusage heranreichte (BAGE 31, 45 = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG; 44, 1 = AP Nr. 17 zu § 7 BetrAVG, zu II 2a der Gründe).
  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

    Auszug aus BAG, 26.09.1989 - 3 AZR 814/87
    In der Rechtsprechung ist erstmals am 10. März 1972 angenommen worden, daß Versorgungsanwartschaften unverfallbar werden können (BAGE 24, 177 = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • LAG Köln, 28.10.1987 - 7 Sa 364/87

    Betriebsrente; Arbeitsverhältnis; Betriebsrentenbestimmungen; PSV;

    Auszug aus BAG, 26.09.1989 - 3 AZR 814/87
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 28. Oktober 1987 - 7 Sa 364/87 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 121/02

    Insolvenzschutz - Rückkehr- und Anrechnungsvereinbarung

    Frühere Zusage- und Beschäftigungszeiten können nach der Rechtsprechung des Senats nur ausnahmsweise angerechnet werden (vgl. ua. BAG 11. Januar 1983 - 3 AZR 212/80 - BAGE 44, 1, 5 ff.; 26. September 1989 - 3 AZR 814/87 - und - 3 AZR 815/87 - BAGE 63, 52, 57 und BAGE 63, 47, 51 f.).

    dd) Der Senat hält daran fest, daß jedenfalls eine über die bisherige Rechtsprechung hinausgehende Rechtsfortbildung abzulehnen ist (BAG 26. September 1989 - 3 AZR 814/87 - und - 3 AZR 815/87 - BAGE 63, 52, 57 und BAGE 63, 47, 51).

  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 4/99

    Insolvenzschutz bei vertraglicher Unverfallbarkeit

    Der Senat hält daran fest, daß jedenfalls eine weitergehende Rechtsfortbildung abzulehnen ist (BAG 26. September 1989 - 3 AZR 814 und 815/87 - BAGE 63, 47, 51 und BAGE 63, 52, 57; 13. März 1990 - 3 AZR 506/88 - nv., zu 3 b der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 24.11.2006 - 10 Sa 946/06

    Aussonderungsrecht eines Arbeitnehmers bei Insolvenz seines Arbeitgebers bei

    Deshalb errechnet sich die Unverfallbarkeitsfrist grundsätzlich von dem Zeitpunkt an, in dem die Versorgungszusage im vorzeitig beendeten (letzten) Arbeitsverhältnis oder vom Beginn der Betriebszugehörigkeit in dem Arbeitsverhältnis, in dem später die Versorgungszusage erteilt worden ist, so dass im Grundsatz nur Zusagen aus dem letzten Arbeitsverhältnis unverfallbar werden können (BAG, 26.09.1989, 3 AZR 814/87, AP Nr. 54 zu § 7 BetrAVG ; BAG, 13.03.1990, 3 AZR 506/88, juris ).

    Beim Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis geht die Versorgungsanwartschaft, die noch nicht unverfallbar geworden ist, deshalb unter (BAG, 26.09.1989, a.a.O. ).

  • LAG Thüringen, 09.05.2006 - 4 Sa 17/05

    Abgeltung einer vertraglich unverfallbaren Versorgungsanwartschaft

    Übersehen wird schon, dass vertraglich unverfallbare Anwartschaften der gesetzlichen Insolvenzsicherung nach den §§ 7 ff BetrAVG grundsätzlich nicht unterliegen (BAG vom 26.09.1989, 3 AZR 814/87, BAGE 63, 52; Urteil vom 22.02.2000, 3 AZR 4/99, AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Unverfallbarkeit).
  • BAG, 13.03.1990 - 3 AZR 506/88

    Berücksichtigung von Vordienstzeiten - Berechnung einer unverfallbaren

    Gemeint ist damit die Betriebstreue im letzten Arbeitsverhältnis (BAG Urteil vom 26. September 1989 - 3 AZR 814/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dabei sollten sich Umfang und Höhe der zu sichernden Anwartschaften nach den Voraussetzungen und Berechnungen für die Unverfallbarkeit richten (BAG Urteil vom 26. September 1989, aaO).

  • BGH, 15.06.1994 - VIII ZR 212/93

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

    Zur Entstehung einer insolvenzgeschützten Versorgungsanwartschaft führen derartige Absprachen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der der erkennende Senat folgt, indessen nur dann, wenn die angerechnete Betriebszugehörigkeit bei dem früheren Arbeitgeber bereits von einer Versorgungszusage begleitet war und an das neue Arbeitsverhältnis heranreicht, durch das wiederum eine Versorgungsanwartschaft begründet wird (grundlegend BAG, Urteil vom 3. August 1978 - 3 AZR 19/77 = AP § 7 BetrAVG Nr. 1; Urteil vom 11. Januar 1983 - 3 AZR 212/80 = AP aaO. Nr. 17; Urteile vom 26. September 1989 - 3 AZR 814/87 und 815/87 = AP aaO. Nrn. 53 und 54).
  • LAG Köln, 11.06.2015 - 7 Sa 11/15

    Pensionszusage; Anwartschaft; Unverfallbarkeit; Insolvenzschutz

    Vorliegend greift auch keiner der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung streng definierten Fälle ein, in denen der Beklagte ausnahmsweise doch an eine die Unverfallbarkeit einer Versorgungszusage bewirkende Individualvereinbarung gebunden sein könnte (vgl. BAG vom 22.2.2000, 3 AZR 4/99, a.a.O.; BAG vom 26.9.1989, 3 AZR 814/87, DB 1990, 383; Übersicht bei Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Huber, BetrAVG, 6.Aufl., § 11 Rdnr.23).
  • BAG, 13.03.1990 - 3 AZR 378/88

    Pflicht zur Gewährung von Insolvenzschutz für angerechnete Vordienstzeiten einer

    Nach § 7 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG kommt es insoweit darauf an, ob die Voraussetzungen des § 1 BetrAVG tatsächlich erfüllt sind (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt die Urteile vom 26. September 1989 - 3 AZR 814/87 -, zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, ZIP 1990, 118; - 3 AZR 815/87 -, zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, DB 1990, 284 [BAG 26.09.1989 - 3 AZR 815/87] = ZIP 1990, 194).
  • BGH, 24.10.1996 - III ZR 223/94

    Betriebsrentenanspruch gegen gesetzliche Insolvenzsicherung der betrieblichen

    Zur Entstehung einer insolvenzgeschützten Versorgungsanwartschaft führt eine derartige Absprache nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der der Bundesgerichtshof sich angeschlossen hat (BGH Urteil vom 15. Juni 1994 - VIII ZR 212/93 - BGHR BetrAVG § 1 Abs. 1 Unverfallbarkeit 1), allerdings nur dann, wenn die angerechnete Betriebszugehörigkeit bei dem früheren Arbeitgeber bereits von einer Versorgungszusage begleitet war und an das neue Arbeitsverhältnis heranreicht, durch das wiederum eine Versorgungsanwartschaft begründet wird (BAG, Urteile vom 3. August 1978 - 3 AZR 19/77 - AP BetrAVG § 7 Nr. 1; vom 11. Januar 1983 - 3 AZR 212/80 - AP BetrAVG § 7 Nr. 17 mit kritischer Anmerkung von Weitnauer; vom 26. September 1989 - 3 AZR 814/87 - AP BetrAVG § 7 Nr. 53; vom 26. September 1989 - 3 AZR 815/87 - AP BetrAVG § 7 Nr. 54).
  • LAG Köln, 31.05.2006 - 8 Sa 1586/05

    Bei beendeten und neu begründeten Beschäftigungsverhältnissen mit neuen

    Frühere Zusagen und Beschäftigungszeiten können nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur ausnahmsweise angerechnet werden (BAG Urteil vom 11. Januar 1983 - 3 AZR 212/80 - BAGE 44, 1, 5 ff.; Urteil vom 26. September 1989 - 3 AZR 814/87 - und - 3 AZR 815/87 - BAGE 63, 52, 57 und BAGE 63, 47, 51 f.).
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