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   BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 83/06   

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https://dejure.org/2007,3295
BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 83/06 (https://dejure.org/2007,3295)
BAG, Entscheidung vom 12.06.2007 - 3 AZR 83/06 (https://dejure.org/2007,3295)
BAG, Entscheidung vom 12. Juni 2007 - 3 AZR 83/06 (https://dejure.org/2007,3295)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Höhe der Erstanpassung einer Betriebsrente eines vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmers nach den Regelungen des Bochumer Verbandes; Geltung der Unklarheitenregel auch für Anpassungsbeschlüsse des Bochumer Verbandes; Vereinbarung einer dynamischen Verweisung auf die ...

  • Judicialis

    BGB § 305c Abs. 2; ; BetrAVG § 2 Abs. 5; ; BetrAVG § 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305c Abs. 2; BetrAVG § 2 Abs. 5 § 16
    AGB-Recht; Betriebsrentenanpassung - Unklarheitenregel; Erstanpassung der Betriebsrente eines vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmers; zeitanteiliger oder voller Anpassungssatz; Anpassungsbeschluss des Bochumer Verbandes; unverfallbare Versorgungsanwartschaft und ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erstanpassung der Betriebsrente eines vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmers ? Maßgeblichkeit der Versorgungsregelung und der Anpassungsentscheidung im Hinblick auf einen zeitanteiligen oder vollen Anpassungssatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 123, 91
  • DB 2008, 480
  • NZA-RR 2008, 616 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 20.05.2003 - 3 AZR 459/02

    Betriebsrentenanpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 83/06
    Dies ergebe sich insbesondere aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Mai 2003 (- 3 AZR 459/02 -).

    Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Mai 2003 (- 3 AZR 459/02 -) sei nicht einschlägig.

    Der Anspruch des Klägers auf ungekürzte Anpassung seiner Betriebsrente um 5, 5 % ab 1. Januar 2003 kann allerdings nicht auf das Urteil des Senats vom 20. Mai 2003 (- 3 AZR 459/02 -) gestützt werden.

    Wie der Senat im Urteil vom 20. Mai 2003 (- 3 AZR 459/02 -) ausgeführt hat, setzt sich auf diese Weise "letztlich die in bestimmten Zeitabschnitten erfolgende Erhöhung der Anwartschaft in einer entsprechenden Entwicklung des Versorgungsanspruchs fort.

    Die im Urteil vom 20. Mai 2003 (- 3 AZR 459/02 -) angesprochene nahtlose Verbindung von Anwartschaftsdynamisierung und Betriebsrentenanpassung ist in diesen Fällen nicht mehr gegeben.

  • BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 299/01

    Bochumer Verband - zweigeteilte Ruhegeldanpassung

    Auszug aus BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 83/06
    Diese Regelung galt bereits vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes (vgl. ua. BAG 19. Februar 2002 - 3 AZR 299/01 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 79, zu II 3 a der Gründe mwN).
  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 83/06
    Soweit sich die erste Anpassungsentscheidung um höchstens sechs Monate verzögert, sind die Grenzen der Bündelung von Anpassungsentscheidungen nicht überschritten (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - BAGE 115, 353, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 734/05

    Tariflicher Eingriff in laufende Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 83/06
    Sie erstreckt sich nicht auf die Entwicklung der Betriebsrenten nach Eintritt des Versorgungsfalles, sondern bezieht sich nur auf den Zeitraum zwischen dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis und dem Eintritt des Versorgungsfalles (vgl. BAG 27. Februar 2007 - 3 AZR 734/05 -, Rn. 30).
  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

    Auszug aus BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 83/06
    Da der Anpassungsbeschluss typisierte Versorgungsbedingungen für eine ganze Branche schafft und es sich beim Bochumer Verband um eine Einrichtung der Arbeitgeber handelt (vgl. dazu ua. BAG 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, zu I 3 c der Gründe), gehen bestehende Unklarheiten zu Lasten der Arbeitgeber.
  • BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 367/03

    Betriebsrentenanpassung - Verjährung

    Auszug aus BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 83/06
    Sie muss nicht dem einzelnen Versorgungsempfänger zugehen, sondern wird bereits mit dem Wirksamwerden des Anpassungsbeschlusses des Bochumer Verbandes verbindlich (BAG 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - AP BetrAVG § 16 Nr. 55, zu II 2 b der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 14.12.2005 - 1 Sa 892/05

    Anpassung betrieblicher Ruhegelder nach Leistungsordnung des Bochumer Verbandes

    Auszug aus BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 83/06
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. Dezember 2005 - 1 Sa 892/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 23.09.1997 - 3 AZR 529/96

    Umstellung des Zahlungstermins für Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 83/06
    Sie gilt noch nach Eintritt in den Ruhestand (vgl. ua. BAG 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14, zu I 3 der Gründe; 25. Juli 2000 - 3 AZR 676/99 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 31 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 25, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 25.07.2000 - 3 AZR 676/99

    Ruhegeldanpassung - Essener Verband

    Auszug aus BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 83/06
    Sie gilt noch nach Eintritt in den Ruhestand (vgl. ua. BAG 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14, zu I 3 der Gründe; 25. Juli 2000 - 3 AZR 676/99 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 31 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 25, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 29.04.2008 - 3 AZR 266/06

    Berechnung einer vorgezogenen Betriebsrente

    d) Die nunmehr in § 305c Abs. 2 BGB kodifizierte Unklarheitenregel, die bereits vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes galt (vgl. ua. BAG 12. Juni 2007 - 3 AZR 83/06 - Rn. 18, AP BGB § 305c Nr. 9 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 50), kommt nicht zum Zuge.
  • BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 254/07

    Eingriff in Versorgungsregelung

    Diese nunmehr in § 305c Abs. 2 BGB enthaltene Unklarheitenregel galt bereits vor Inkrafttreten des Schuldrechts-modernisierungsgesetzes auch im Arbeitsrecht (Senat 12. Dezember 2006 - 3 AZR 388/05 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 67 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 18, zu B II 3 e der Gründe; 12. Juni 2007 - 3 AZR 83/06 - AP BGB § 305c Nr. 9 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 50, zu III 2 der Gründe).
  • OLG Köln, 05.03.2018 - 14 UF 48/17

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich eines betrieblichen Anrechts

    Die Veränderungssperre des § 2 Abs. 5 BetrAVG steht dem nicht entgegen, denn die Sperre erstreckt sich nicht auf die Entwicklung der Betriebsrenten nach Eintritt des Versorgungsfalles (vgl. BAG, Urteil vom 12.6.2007 - 3 AZR 83/06, juris Rn. 12; Jumpertz in Förster/Cisch/Karst, Betriebsrentengesetz, 14. Aufl., § 2 Rn. 22; Budinger/Wrobel, BetrAV 2013, 210, 212).
  • LAG Düsseldorf, 08.12.2009 - 6 Sa 818/09

    Gleichbehandlung von Mann und Frau bei Beginn abschlagsfreier betrieblicher

    Zum einen ist grundsätzlich nicht unzulässig, nach Durchführung des Betriebsübergangs mit dem neuen Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsvertragsbedingungen herbeizuführen (vgl. BAG vom 12.06.2007 - 3 AZR 83/06 -).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.08.2016 - 9 Sa 42/16

    Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Überschussanteile

    Auch im Betriebsrentenrecht gilt die Unklarheitenregelung des § 305c BGB (BAG 12. Juni 2007 - 3 AZR 83/06).
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