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   BAG, 14.03.1961 - 3 AZR 83/60   

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BAG, 14.03.1961 - 3 AZR 83/60 (https://dejure.org/1961,621)
BAG, Entscheidung vom 14.03.1961 - 3 AZR 83/60 (https://dejure.org/1961,621)
BAG, Entscheidung vom 14. März 1961 - 3 AZR 83/60 (https://dejure.org/1961,621)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestimmungen einer betrieblichen Ruhegeldregelung - Unterwerfungserklärung - Bereich des Angemessenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1961, 719
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 16.03.1956 - GS 1/55

    Betriebsvereinbarung - Betriebliche Ruhegelder - Veränderung der

    Auszug aus BAG, 14.03.1961 - 3 AZR 83/60
    (Ebenso; BAG vom 1 7 . Oktober 1957, AP Nr. 29 zu § 242 BGB Ruhegehalt.) Die Revision irrt, wenn sie meint, aus dem Beschluß des Großen Senats BAG 3, 1 ergebe sich, daß für den Kläger die Richtlinien von 1946 anzuwenden wären, weil er unter deren Herrschaft pensioniert 0 - 94.

    Im zweiten der erwähnten Urteile ist es ausdrücklich dahingestellt geblieben, ob eine einzelvertragliche Vereinbarung, in der sich der Ruhegeldempfänger noch vor seinem Ausscheiden aus dem aktiven Arbeitsverhältnis im voraus den Normen spätem? Betriebsvereinbarungen unterworfen hat, mit Sinn und Zweck der Entscheidung des Großen Senats in BAG 3, 1 in Einklang stehe.

  • BAG, 17.12.1958 - 4 AZR 335/57

    Vorbetriebliche Rententeile - Betriebliche Ruhegeldvorschriften -

    Auszug aus BAG, 14.03.1961 - 3 AZR 83/60
    Die Unterwerfung unter die "jeweils gültigen" Bestimmungen hat derade den Sinn, - o - eine Geltung auch solcher späteren Bestimmungen zu er möglichen , mit denen man zur Zeit der Unterwerfung noch nicht rechnen konnte» Allerdings werden die späteren Bestimmungen von der Unterwerfungserklärung nur dann erfaßt, wenn sie im Bereich des Angemessenen bleiben» Sine Unterwerfung unter unbekannte spätere Regelungen deckt immer nur solche Bedingungen, mit deren Aufstellung der Arbeitnehmer billiger- und gerechterweise rechnen konnte» (Pur den insoweit vergleichbaren Tatbestand einer Unterwerfung unter Allge meine Geschäftsbedingungen siehe BGHZ 17, 3; 22, 97») Unterwerfung unter Unbekanntes kann man niemandem außerhalb des Billigen.und Gerechten unterstellen (Baumbach-Buden, HGB, 13« Aufl., Einf. vor Buch III zu § 3 E) und nur in dieser einschränkenden Auslegung darf der Arbeitgeber nach Treu und Glauben eine der artige Unterwerfung auffassen» Indessen bestehen gegen die begrenzte Anrechnung von Sozialversicherungsrenten, wie sie in den Ruhegeldrichtlinien der Beklagten von 1952 vorgesehen ist, keine Bedenken; die Anrechnung gemäß § 4 Nr. 3 der Richtlinien von 1952, de dem Kläger einen Freibetrag in Höhe von 15°/° des Berechnungseinkommens beläßt, ist nicht unangemessen» Zu Unrecht beruft sich die Revision gegen dieses Ergebnis auch auf die Urteile des BAG vom 17» Dezember 1958 4 AZR 499/57 und 4 AZR 335/57 (AP Nr. 42 und 44 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 17.12.1958 - 4 AZR 499/57

    Normen einer Betriebsvereinbarung - Personenkreis - Aktives Arbeitsverhältnis -

    Auszug aus BAG, 14.03.1961 - 3 AZR 83/60
    Die Unterwerfung unter die "jeweils gültigen" Bestimmungen hat derade den Sinn, - o - eine Geltung auch solcher späteren Bestimmungen zu er möglichen , mit denen man zur Zeit der Unterwerfung noch nicht rechnen konnte» Allerdings werden die späteren Bestimmungen von der Unterwerfungserklärung nur dann erfaßt, wenn sie im Bereich des Angemessenen bleiben» Sine Unterwerfung unter unbekannte spätere Regelungen deckt immer nur solche Bedingungen, mit deren Aufstellung der Arbeitnehmer billiger- und gerechterweise rechnen konnte» (Pur den insoweit vergleichbaren Tatbestand einer Unterwerfung unter Allge meine Geschäftsbedingungen siehe BGHZ 17, 3; 22, 97») Unterwerfung unter Unbekanntes kann man niemandem außerhalb des Billigen.und Gerechten unterstellen (Baumbach-Buden, HGB, 13« Aufl., Einf. vor Buch III zu § 3 E) und nur in dieser einschränkenden Auslegung darf der Arbeitgeber nach Treu und Glauben eine der artige Unterwerfung auffassen» Indessen bestehen gegen die begrenzte Anrechnung von Sozialversicherungsrenten, wie sie in den Ruhegeldrichtlinien der Beklagten von 1952 vorgesehen ist, keine Bedenken; die Anrechnung gemäß § 4 Nr. 3 der Richtlinien von 1952, de dem Kläger einen Freibetrag in Höhe von 15°/° des Berechnungseinkommens beläßt, ist nicht unangemessen» Zu Unrecht beruft sich die Revision gegen dieses Ergebnis auch auf die Urteile des BAG vom 17» Dezember 1958 4 AZR 499/57 und 4 AZR 335/57 (AP Nr. 42 und 44 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 17.10.1957 - 2 AZR 50/57

    Gewährung von Ruhegeld - Einzelvertrag - Betriebsvereinbarungen - Übertritt in

    Auszug aus BAG, 14.03.1961 - 3 AZR 83/60
    (Ebenso; BAG vom 1 7 . Oktober 1957, AP Nr. 29 zu § 242 BGB Ruhegehalt.) Die Revision irrt, wenn sie meint, aus dem Beschluß des Großen Senats BAG 3, 1 ergebe sich, daß für den Kläger die Richtlinien von 1946 anzuwenden wären, weil er unter deren Herrschaft pensioniert 0 - 94.
  • LAG Hamburg, 07.06.1995 - 4 Sa 2/95
    Grundsätzlich steht es den Parteien des Arbeitsvertrages zwar gemäß §§ 305, 241 BGB frei, die Anwendung eines nicht unmittelbar für sie geltenden Tarifvertrages zu vereinbaren (vgl. bereits BAG 23.02.1988, BB 88, 1825; BAG AP Nr. 8 und 9 zu § 4 TVG Nachwirkung; vgl. bereits BAG AP Nr. 7 zu Artikel 3 GG und AP Nr. 78 zu § 242 BGB Ruhegehalt; vgl. auch Etzel, NZA 1987, Beilage 1 S. 19 ff.; v. Hoyningen-Huene, RdA 1974, 138 ff.; Wiedemann-Stumpf Tarifvertragsgesetz 5. Auflage § 3 Rdn. 97, 103).

    Die Unterwerfung unter eine solche Klausel hat gerade den Sinn, eine Geltung auch solcher späteren Bestimmungen zu ermöglichen, mit denen man zur Zeit der Unterwerfung noch nicht rechnen konnte, soweit die späteren Bestimmungen im Bereich des Angemessenen bleiben (BAG AP Nr. 78 zu § 242 BGB Ruhegehalt).

  • LAG Hamburg, 07.06.1995 - 4 Sa 1/95

    Anwendbarkeit eines Haustarifvertrages; Anspruch auf vermögenswirksame

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  • LAG Hamburg, 07.06.1995 - 4 Sa 115/94

    Arbeitszeit: Auslegung einer arbeitsvertraglichen Inbezugnahmeklausel;

    Grundsätzlich steht es den Parteien des Arbeitsvertrages zwar gemäß §§ 305, 241 BGB frei, die Anwendung eines nicht unmittelbar für sie geltenden Tarifvertrages zu vereinbaren (vgl. bereits BAG vom 23.02.1988, BB 88, 1825; BAG, AP Nr. 8 und 9 zu § 4 TVG Nachwirkung; vgl. bereits BAG, AP Nr. 7 zu Art. 3 GG und AP Nr. 78 zu § 242 BGB Ruhegehalt; vgl. auch Etzel, NZA 1987, Beilage 1, S. 19 ff.; v. Hoyningen-Huene, RdA 1974, 138 ff., Wiedemann-Stumpf, Tarifvertragsgesetz , 5. Aufl., § 3 Rdn. 97, 103).

    Die Unterwerfung unter eine solche Klausel hat gerade den Sinn, eine Geltung auch solcher späteren Bestimmungen zu ermöglichen, mit denen man zur Zeit der Unterwerfung noch nicht rechnen konnte, soweit die späteren Bestimmungen im Bereich des Angemessenen bleiben (BAG, AP Nr. 78 zu § 242 BGB Ruhegehalt).

  • BAG, 02.02.1988 - 3 AZR 115/86

    Zulässige Wiedereinführung der teilweisen Anrechnung von Unfallrenten auf

    Die Unterwerfung der Vertragsparteien unter spätere einseitige Änderungen des Regelwerks geht nur soweit, wie billigerweise mit einer Neuregelung gerechnet werden kann, diese sich also im Bereich des Angemessenen hält (BAG, Urteil vom 17.10.1957 - 2 AZR 50/57 - AP Nr. 29 zu § 242 BGB Ruhegehalt; Urteil vom 14.03.1961 - 3 AZR 83/60 - AP Nr. 78 zu § 242 BGB Ruhegehalt; Urteil vom 10.03.1967 - 3 AZR 304/66 - AP Nr. 27 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; Urteil vom 30.11.1973 - 3 AZR 96/73 - AP Nr. 164 zu § 242 BGB Ruhegehalt; Urteil vom 14.11.1974 - 3 AZR 547/73 - AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Zusatzversorgung mit zustimmender Anm. von Wiedemann/Moll; Urteil vom 10.08.1982 - 3 AZR 90/81 - AP Nr. 7 zu § 5 BetrAVG ; ferner Höfer/Küpper, BB 1982, 565 [566]; Blomeyer, SAE 1986, 306 [309]; Höfer/Abt, BetrAVG , 2. Aufl., ArbGr.
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.03.2004 - 3 Sa 476/03

    Deutsche Telekom, Feststellungsantrag, Versetzung, Bezugnahmeklausel, Verweisung,

    In engen Grenzen ist eine sog. "Angemessenheitskontrolle" bezüglich der Auswirkungen arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklauseln für Einzelfälle möglich (vgl. BAG v. 14.3.1961 AP Nr. 78 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • LAG Hamburg, 29.11.1995 - 8 Sa 1/95

    Streit zwischen einem Arbeitnehmer und dem neuen Arbeitgeber über die

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  • LAG Schleswig-Holstein, 11.08.2004 - 2 Sa 475/03

    Beschäftigungsanspruch, Deutsche Telekom, Versetzung, Gleichstellungsabrede,

    In engen Grenzen ist eine sog. "Angemessenheitskontrolle" bezüglich der Auswirkungen arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklauseln für Einzelfälle möglich (BAG Urteil vom 14.3.1961 - 3 AZR 83/60 - AP Nr. 78 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • LAG Hamburg, 17.01.1996 - 4 Sa 24/95

    Ablösung individualrechtlicher und kollektivrechtlicher Regelungen durch

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  • ArbG Leipzig, 13.03.1998 - 8 Ca 8580/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen;

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  • LAG Hamburg, 03.02.1998 - 3 Sa 64/97

    Streit zwischen einem schwerbehinderten Arbeitnehmer (Vormann) und dem

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