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   BAG, 22.06.1978 - 3 AZR 832/76   

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BAG, 22.06.1978 - 3 AZR 832/76 (https://dejure.org/1978,733)
BAG, Entscheidung vom 22.06.1978 - 3 AZR 832/76 (https://dejure.org/1978,733)
BAG, Entscheidung vom 22. Juni 1978 - 3 AZR 832/76 (https://dejure.org/1978,733)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1978, 1127
  • VersR 1979, 558
  • DB 1978, 1795
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 05.05.1977 - 3 ABR 34/76

    Ruhegehalt - Unterstützungskassen - Betriebsübergang - Betriebliche

    Auszug aus BAG, 22.06.1978 - 3 AZR 832/76
    An den alten Arbeitgeber können sich nur noch diejenigen Arbeitnehmer halten, die zur Zeit der Betriebsübernahme bereits in den Ruhestand getreten oder mit einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft ausgeschieden waren (BAG AP Nr. 6 zu § 613 a BGB /"zu 1 der Gründe 7> auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; Beschluß vom 5 Mai 1977 - 3 ABR 34/76 /"demnächst 7 AP Hr. 7 zu § 6 1 3 a BGB /"zu II 2 b der Gründe 7) Bas entspricht auch der einhelligen Ansicht im Schrifttum (vgl. aus jüngster Zeit: Biomeyer in Anm. zu AP Nr. 6 zu § 613 a BGB /"tinter A I 2 7 ; Höhne und Pauls dorff bei Heubeck-Höhne-Paulsdorff-Rau-Weinert, BetrAVG, § 1 Anm. 218 und § 7 Anm. 38; Seiter, AR-Blattei "Betriebsinhaberwechsel " unter B IV 4 c).
  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 334/06

    Direktversicherung - Insolvenz

    Der Veräußerer hat für sie mit Ausnahme der Renten, die innerhalb eines Jahres nach dem Betriebsübergang fällig werden (§ 613a Abs. 2 BGB), nicht mehr einzustehen (BAG 22. Juni 1978 - 3 AZR 832/76 - AP BGB § 613a Nr. 12 = EzA BGB § 613a Nr. 19).
  • BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 763/05

    Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB -

    Tatsächlich haftet der ehemalige Betriebsinhaber jedoch nur anteilmäßig entsprechend dem im Übergangszeitpunkt abgelaufenen Bemessungszeitraum für vor dem Betriebsübergang entstandene, jedoch danach fällig gewordene Ansprüche der Arbeitnehmer (BAG 22. Juni 1978 - 3 AZR 832/76 - AP BGB § 613a Nr. 12 = EzA BGB § 613a Nr. 19) .
  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 649/03

    Rentenanwartschaften bei Betriebsübergang in der Insolvenz

    Im Jahre 1998 hatte der Kläger keine Ansprüche auf Betriebsrente (vgl. Senat 22. Juni 1978 - 3 AZR 832/76 - AP BGB § 613a Nr. 12 = EzA BGB § 613a Nr. 19).
  • BAG, 22.05.2007 - 3 AZR 334/06

    Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht in der Insolvenz

    Dies obliegt vielmehr dem Erwerber (BAG 22. Juni 1978 - 3 AZR 832/76 - AP BGB § 613a Nr. 12 = EzA BGB § 613a Nr. 19).
  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79

    Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren

    a) Der Betriebserwerber tritt in die Versorgungsanwartschaften der übernommenen Belegschaft ein (BAG 24.3.1977 - 3 AZR 649/76 - AP Nr. 6 zu § 613a BGB; BAG 22.6.1978 - 3 AZR 832/76 - AP Nr. 12 zu § 613a BGB); er schuldet jedoch im Versorgungsfall nicht die volle Betriebsrente.
  • BAG, 15.03.1979 - 3 AZR 859/77

    Erwerber eines Betriebes - Schuldner der Versorgungsansprüche - Übernommene

    Der Erwerber eines Betriebes wird gemäß § 613 a BGB Schuldner der VersorgungsanSprüche, die den übernommenen Arbeitnehmern vom Betriebsver äußerer zugesagt worden sind (Bestätigung des Urteils des Senats vom 22. Juni 1978 - 3 AZR 832/76 - [demnächst] AP Nr. 12 zu § 613 a BGB).

    Wenn die Versorgungszusage an die Voraussetzung gebunden war, daß der Arbeitnehmer den VersorgungE fall in den Diensten des Arbeitgebers erreichen müsse, so tritt im Falle eines Betriebsinhaberwechsels der Erwerber des Betriebes an die Stelle des Veräußerers (Urteil vom 22. Juni 1978 - 3 AZR 832/76 - [demnächst] AP Nr. 12 zu § 613 a BGB [zu 1 b der Gründe]).

    Hingegen müssen die aktiven Arbeitnehmer, die an dem Betriebs inhaberwechsel teilgenommen haben, den neuen Arbeitgeber in Anspruch nehmen, wenn sie Versorgungsansprüche geltend machen wollen (BAG AP Nr. 6 zu § 613 a BGB [zu 1 der Gründe], auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; Urteil vom 22. Juni 1978 - 3 AZR 832/76 - [demnächst] AP Nr. 12 zu § 613 a BGB [zu 2 der Gründe]).

    Sie sind nur zunächst noch aufschiebend bedingt und nicht fällig (Urteil vom 22. Juni 1978 - 3 AZR 832/76 - [demnächst] AP Nr. 12 zu § 613 a BGB [zu 2 der Gründe]).

  • BAG, 28.04.1987 - 3 AZR 75/86

    Veräußerung von notleidendem Betrieb

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, daß der Betriebserwerber bei der Betriebsnachfolge in die bestehenden Versorgungsanwartschaften eintritt (BAGE 29, 94, 98 [BAG 24.03.1977 - 3 AZR 649/76] ; AP Nr. 6 zu § 613 a BGB, zu 1 der Gründe; Beschluß vom 5. Mai 1977 - 3 ABR 34/76 - AP Nr. 7, aaO, zu II 2 b der Gründe; Urteil vom 22. Juni 1978 - 3 AZR 832/76 - AP Nr. 12, aaO, zu 2 der Gründe; Urteil vom 15. März 1979 - 3 AZR 859/77 - AP Nr. 15, aaO, zu 2 a der Gründe; BAGE 32, 326, 330 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] : AP Nr. 18, aaO, zu II der Gründe; Urteil vom 14. Juli 1981 - 3 AZR 517/80 - AP Nr. 27, aaO).
  • BAG, 21.02.2006 - 3 AZR 216/05

    Anpassung einer Betriebsrente bei Betriebsübergang

    f) Der Betriebsveräußerer - hier die S alt, deren Gesamtrechtsnachfolgerin die Beklagte ist - haftet neben dem neuen Inhaber nur für Betriebsrentenansprüche, die innerhalb eines Jahres nach dem Betriebsübergang fällig werden (vgl. BAG 22. Juni 1978 - 3 AZR 832/76 - AP BGB § 613a Nr. 12 = EzA BGB § 613a Nr. 19, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 985/06

    Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Bezugsrecht - Insolvenz

    Der Veräußerer hat für sie mit Ausnahme der Renten, die innerhalb eines Jahres nach dem Betriebsübergang fällig werden (§ 613a Abs. 2 BGB), nicht mehr einzustehen (BAG 22. Juni 1978 - 3 AZR 832/76 - AP BGB § 613a Nr. 12 = EzA BGB § 613a Nr. 19).
  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 994/06

    Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Bezugsrecht - Insolvenz

    Der Veräußerer hat für sie mit Ausnahme der Renten, die innerhalb eines Jahres nach dem Betriebsübergang fällig werden (§ 613a Abs. 2 BGB), nicht mehr einzustehen (BAG 22. Juni 1978 - 3 AZR 832/76 - AP BGB § 613a Nr. 12 = EzA BGB § 613a Nr. 19).
  • BAG, 20.11.1984 - 3 AZR 584/83

    Anspruch auf Zahlung einer Betriebsrente aus abgetretenem Recht

  • BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 179/85

    Ansprüche eines Arbeitnehmers aus einem beendeten Arbeitsverhältnis, die im

  • LAG Niedersachsen, 30.07.2007 - 9 Sa 924/06

    Teilbetriebsübergang - Bestehen des Arbeitsverhältnisses nach Widerspruch des

  • BAG, 28.04.1987 - 3 AZR 586/86

    Anspruch auf Betriebsrente aus Versorgungszusage - Eintritt in das

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - 6 Sa 596/09

    Verpflichtung zur Zahlung einer Betriebsrente nach Betriebsübergang

  • BAG, 28.04.1987 - 3 AZR 76/86

    Betriebsübergang durch Veräußerung von notleidender GmbH & Co. KG - Eintritt in

  • BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 484/83

    Rentenanwartschaft bei Betriebsveräußerung im Konkurs - Anspruch auf Zahlung

  • BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 543/82
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