Rechtsprechung
   BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 833/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,6978
BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 833/12 (https://dejure.org/2014,6978)
BAG, Entscheidung vom 18.02.2014 - 3 AZR 833/12 (https://dejure.org/2014,6978)
BAG, Entscheidung vom 18. Februar 2014 - 3 AZR 833/12 (https://dejure.org/2014,6978)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,6978) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags - Gesamtversorgungsobergrenze - Altersdiskriminierung

  • openjur.de

    Betriebliche Altersversorgung; Auslegung eines Versorgungstarifvertrags; Gesamtversorgungsobergrenze; Altersdiskriminierung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags - Gesamtversorgungsobergrenze - Altersdiskriminierung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 BetrAVG, § 2 Abs 5 BetrAVG, § 5 Abs 2 BetrAVG, § 17 Abs 3 S 1 BetrAVG, § 55 Abs 1 S 1 BeamtVG vom 25.07.1984
    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags - Gesamtversorgungsobergrenze - Altersdiskriminierung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Altersdiskriminierung durch Begrenzung der Gesamtversorgung in einer Versorgungsregelung

  • Betriebs-Berater

    BAV - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags

  • bag-urteil.com

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags - Gesamtversorgungsobergrenze - Altersdiskriminierung

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags - Gesamtversorgungsobergrenze - Altersdiskriminierung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersdiskriminierung durch Begrenzung der Gesamtversorgung in einer Versorgungsregelung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Begrenzung der Gesamtversorgung in einer Versorgungsregelung nicht altersdiskriminierend

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Obergrenze bei Gesamtversorgung keine Diskriminierung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags - Gesamtversorgungsobergrenze - Altersdiskriminierung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Begrenzung der Gesamtversorgung in einer Versorgungsregelung nicht altersdiskriminierend

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 1217
  • BB 2014, 1075
  • JR 2015, 498
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 478/04

    Betriebliche Altersversorgung - Verschlechterung der Versorgungsregelung durch

    Auszug aus BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 833/12
    Grund für die Änderung des § 20 Nr. 1 Satz 1 TV A 21 idF vom 1. Januar 1998 und für die Einfügung von § 21 Nr. 1 Satz 1 TV A 21/1999 war erkennbar der Umstand, dass die durch den TV C 74 zum 1. Januar 1998 eingeführte Vollanrechnung der während der Beschäftigungszeit bei der Stadt München erworbenen gesetzlichen Renten zur Folge hatte, dass Arbeitnehmer, die eine verhältnismäßig lange Zeit ihres Berufslebens in städtischen Diensten verbracht hatten, eine prozentual höhere Anrechnung hinnehmen mussten als solche mit kürzeren Beschäftigungszeiten bei der Stadt München (vgl. dazu bereits BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 478/04 - Rn. 24) .

    Gleichzeitig wurde, um das Tarifziel einer weitestgehenden Kostenneutralität zu wahren, die Höhe des Ruhegeldes bei Mitarbeitern mit geringerer städtischer Dienstzeit abgesenkt, indem in § 20 Nr. 1 Satz 1 TV A 21/1999 die vollständige Anrechnung der auch bei anderen Arbeitgebern erworbenen Sozialversicherungsrente auf das Ruhegeld angeordnet wurde (vgl. dazu bereits BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 478/04 - Rn. 24) .

  • BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 135/10

    Auslegung einer Versorgungsordnung mit gespaltener Rentenformel - Anpassung der

    Auszug aus BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 833/12
    Die Feststellungsklage muss sich nicht auf ein Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus dem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. etwa BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 135/10 - Rn. 19 mwN) .

    Dass der Versorgungsfall noch nicht eingetreten ist, ist unerheblich (vgl. etwa BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 135/10 - Rn. 20) .

  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 634/10

    Berechnung einer unverfallbaren Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung -

    Auszug aus BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 833/12
    In einem solchen Fall fehlt es bereits an den tatbestandlichen Voraussetzungen einer mittelbaren Benachteiligung (vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 59, Slg. 2009, I-1569; BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 653/11 -  Rn. 36; 11. Dezember 2012 - 3 AZR 634/10 - Rn. 21).

    Entschließt er sich hierzu, so ist er auch frei in der Entscheidung, für welche der in § 1 Abs. 1 BetrAVG genannten Versorgungsfälle er Leistungen zusagt und wie hoch er die entsprechende Leistung dotiert (BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 634/10 - Rn. 22; 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 - Rn. 74, BAGE 134, 89) .

  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem

    Auszug aus BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 833/12
    Entschließt er sich hierzu, so ist er auch frei in der Entscheidung, für welche der in § 1 Abs. 1 BetrAVG genannten Versorgungsfälle er Leistungen zusagt und wie hoch er die entsprechende Leistung dotiert (BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 634/10 - Rn. 22; 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 - Rn. 74, BAGE 134, 89) .
  • BAG, 26.03.2013 - 3 AZR 68/11

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 833/12
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr., etwa BAG 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - Rn. 25 mwN) .
  • LAG München, 14.03.2012 - 8 Sa 783/11

    Auslegung tariflicher Vorschriften - § 21 Nr. 1 Abs. 1 der örtlichen

    Auszug aus BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 833/12
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 14. März 2012 - 8 Sa 783/11 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 556/09

    Störung der Geschäftsgrundlage - planwidrige Überversorgung - Wechsel von

    Auszug aus BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 833/12
    Mit Hilfe von Gesamtversorgungsobergrenzen wird dabei der Umfang der Versorgung festgelegt, die den Betriebsrentnern letztlich verbleiben soll, um ihren Lebensunterhalt nach Eintritt des Versorgungsfalls zu bestreiten (vgl. etwa BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 556/09 - Rn. 25) .
  • BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 653/11

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem

    Auszug aus BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 833/12
    In einem solchen Fall fehlt es bereits an den tatbestandlichen Voraussetzungen einer mittelbaren Benachteiligung (vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 59, Slg. 2009, I-1569; BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 653/11 -  Rn. 36; 11. Dezember 2012 - 3 AZR 634/10 - Rn. 21).
  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

    Auszug aus BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 833/12
    In einem solchen Fall fehlt es bereits an den tatbestandlichen Voraussetzungen einer mittelbaren Benachteiligung (vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 59, Slg. 2009, I-1569; BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 653/11 -  Rn. 36; 11. Dezember 2012 - 3 AZR 634/10 - Rn. 21).
  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 4/15

    Benachteiligung - Entschädigung - Rechtsmissbrauch

    Während eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters nur nach Maßgabe von Art. 6 Abs. 1 und - des hier nicht einschlägigen Abs. 2 - der Richtlinie 2000/78/EG gerechtfertigt werden kann, können diejenigen Vorschriften, Kriterien oder Verfahren, die mittelbare Diskriminierungen bewirken können, nach Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2000/78/EG schon der Qualifikation als Diskriminierung entgehen, sofern sie durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind ( EuGH 5. März 2009 - C-388/07  - [Age Concern England] Rn. 59, Slg. 2009, I-1569; vgl. etwa BAG 16. Oktober 2014 - 6 AZR 661/12 - Rn. 41, BAGE 149, 297; 18. Februar 2014 - 3 AZR 833/12 - Rn. 42; 18. August 2009 - 1 ABR 47/08 - Rn. 31, BAGE 131, 342) .
  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 583/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive

    Während eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters nur nach Maßgabe von Art. 6 Abs. 1 und - des hier nicht einschlägigen Abs. 2 - der Richtlinie 2000/78/EG gerechtfertigt werden kann, können diejenigen Vorschriften, Kriterien oder Verfahren, die mittelbare Diskriminierungen bewirken können, nach Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2000/78/EG schon der Qualifikation als Diskriminierung entgehen, sofern sie durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind ( EuGH 5. März 2009 - C-388/07  - [Age Concern England] Rn. 59, Slg. 2009, I-1569; vgl. etwa BAG 16. Oktober 2014 - 6 AZR 661/12 - Rn. 41, BAGE 149, 297; 18. Februar 2014 - 3 AZR 833/12 - Rn. 42; 18. August 2009 - 1 ABR 47/08 - Rn. 31, BAGE 131, 342) .
  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 477/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive

    Während eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters nur nach Maßgabe von Art. 6 Abs. 1 und - des hier nicht einschlägigen Abs. 2 - der Richtlinie 2000/78/EG gerechtfertigt werden kann, können diejenigen Vorschriften, Kriterien oder Verfahren, die mittelbare Diskriminierungen bewirken können, nach Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2000/78/EG schon der Qualifikation als Diskriminierung entgehen, sofern sie durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind ( EuGH 5. März 2009 - C-388/07  - [Age Concern England] Rn. 59, Slg. 2009, I-1569; vgl. etwa BAG 16. Oktober 2014 - 6 AZR 661/12 - Rn. 41, BAGE 149, 297; 18. Februar 2014 - 3 AZR 833/12 - Rn. 42; 18. August 2009 - 1 ABR 47/08 - Rn. 31, BAGE 131, 342) .
  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 809/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive

    Während eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters nur nach Maßgabe von Art. 6 Abs. 1 und - des hier nicht einschlägigen Abs. 2 - der Richtlinie 2000/78/EG gerechtfertigt werden kann, können diejenigen Vorschriften, Kriterien oder Verfahren, die mittelbare Diskriminierungen bewirken können, nach Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2000/78/EG schon der Qualifikation als Diskriminierung entgehen, sofern sie durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind ( EuGH 5. März 2009 - C-388/07  - [Age Concern England] Rn. 59, Slg. 2009, I-1569; vgl. etwa BAG 16. Oktober 2014 - 6 AZR 661/12 - Rn. 41, BAGE 149, 297; 18. Februar 2014 - 3 AZR 833/12 - Rn. 42; 18. August 2009 - 1 ABR 47/08 - Rn. 31, BAGE 131, 342) .
  • LAG Düsseldorf, 14.07.2017 - 6 Sa 132/16

    Geltung einer neuen Versorgungsordnung; Stichtagsregelung

    Die Feststellungsklage muss sich nicht auf ein Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern kann sich auch auf einzelne Bestimmungen oder Folgen aus dem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG v. 04.08.2015 - 3 AZR 479/13 - Rn. 19, juris; BAG v. 18.02.2014 - 3 AZR 833/12 - Rn. 17, AP Nr. 44 zu § 1 BetrAVG Auslegung).

    Unerheblich ist, dass der Versorgungfall noch nicht eingetreten ist (stg. Rspr., vgl. nur BAG v. 18.02.2014 aaO; BAG v. 17.01.2012 - 3 AZR 135/10 - Rn. 20, juris).

  • LAG Köln, 16.06.2014 - 4 Sa 145/14

    Branchenzuschläge für Leiharbeitnehmer

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. z. B. BAG 18.02.2014 - 3 AZR 833/12).
  • LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 91/17

    Tarifliche Kündigungsfrist - Kürzung - Sozialplan - Ungleichbehandlung

    Nach § 3 Abs. 2 AGG liegt eine mittelbare Benachteiligung vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich (BAG, 18.2.2014, 3 AZR 833/12, zit. nach juris).
  • LAG Düsseldorf, 28.05.2014 - 12 Sa 1475/13

    Diskriminierung durch Versorgungsordnung

    Alleine die Höchstgrenze stellt keinen Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG dar (vgl. zum Ganzen BAG 28.05.2013 - 3 AZR 266/11, juris Rn. 31 ff.; s.a. BAG 18.02.2014 - 3 AZR 833/12, juris Rn. 41 ff. für eine Gesamtversorgungsobergrenze).
  • LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 95/17

    Tarifliche Kündigungsfrist - Kürzung - Sozialplan - Ungleichbehandlung

    Nach § 3 Abs. 2 AGG liegt eine mittelbare Benachteiligung vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich (BAG, 18.2.2014, 3 AZR 833/12, zit. nach juris).
  • LAG Köln, 03.06.2014 - 12 Sa 911/13

    Unwirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung

    Ausreichend ist, dass ein in § 1 AGG genannter Grund Bestandteil eines Motivbündels ist, welches die Entscheidung beeinflusst hat (BAG, Urteil vom 18. Februar 2014 - 3 AZR 833/12, NJW 2011, 2458, Rz. 32).
  • LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 101/17

    Tarifliche Kündigungsfrist - Kürzung - Sozialplan - Ungleichbehandlung

  • LAG Hamm, 12.09.2014 - 10 Sa 493/14

    Persönliche Voraussetzungen für Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe

  • LAG Hamm, 12.09.2014 - 10 Sa 457/14

    Stationierungsstreitkräfte; Überbrückungsbeihilfe

  • LAG Köln, 16.06.2014 - 4 Sa 337/14

    Höhe der Vergütung für Leiharbeitnehmer in einem die Motor-Getriebe-Einheit

  • LAG Köln, 16.06.2014 - 4 Sa 151/14

    Höhe der Vergütung für Leiharbeitnehmer in einem die Motor-Getriebe-Einheit

  • LAG Köln, 16.06.2014 - 4 Sa 155/14

    Höhe der Vergütung für Leiharbeitnehmer in einem die Motor-Getriebe-Einheit

  • LAG Köln, 01.12.2016 - 7 Sa 179/16

    Rechtsnatur einer Nichtverlängerungsmitteilung gegenüber einer unter den NV Bühne

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht