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   BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 851/98   

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BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 851/98 (https://dejure.org/2000,7984)
BAG, Entscheidung vom 25.01.2000 - 3 AZR 851/98 (https://dejure.org/2000,7984)
BAG, Entscheidung vom 25. Januar 2000 - 3 AZR 851/98 (https://dejure.org/2000,7984)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage im Konzern

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage im Konzern; Höhe eines Ruhegeldanspruchs; Berechnung einer Betriebsrente; Wirtschaftliche Notlage des Tochterunternehmens eines Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Widerruf von Versorgungszusagen bei wirtschaftlicher Notlage im Konzern

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Widerruf von Versorgungszusagen bei wirtschaftlicher Notlage im Konzern

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (16)

  • LAG Köln, 25.08.1998 - 13 Sa 194/98

    GeSchäftsgrundlage, Aufhebungsvertrag, Widerruf, wirtschaftliche Notlage,

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 851/98
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgericht Köln vom 25. August 1998 - 13 Sa 194/98 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 25. August 1998 - 13 Sa 194/98 - insoweit aufgehoben, wie es die Klage abgewiesen und über die Kosten entschieden hat.

  • BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 862/98

    Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage im Konzern - Widerruf einer

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 851/98
    Der Kläger kann sich auch nicht darauf berufen, daß der Sanierungsplan von Arbeitnehmern, die mit einer nur vertraglich unverfallbaren Versorgungsanwartschaft ausgeschieden sind, ein unverhältnismäßiges Sonderopfer verlangt, wie der Senat in seinen Urteilen vom selben Tage (- 3 AZR 862/98 - und - 3 AZR 885/98 - nv.) angenommen hat.
  • BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 885/98

    Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage im Konzern - Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 851/98
    Der Kläger kann sich auch nicht darauf berufen, daß der Sanierungsplan von Arbeitnehmern, die mit einer nur vertraglich unverfallbaren Versorgungsanwartschaft ausgeschieden sind, ein unverhältnismäßiges Sonderopfer verlangt, wie der Senat in seinen Urteilen vom selben Tage (- 3 AZR 862/98 - und - 3 AZR 885/98 - nv.) angenommen hat.
  • BAG, 16.04.1997 - 3 AZR 862/95

    Zwischenfinanzierungslast bei Streit über das Vorliegen einer wirtschaftlichen

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 851/98
    Die Versorgungsansprüche bestehen ungekürzt fort (BAG 20. Januar 1987 - 3 AZR 313/85 - AP BetrAVG § 7 Widerruf Nr. 12 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 23; 17. September 1991 - 3 AZR 413/90 - BAGE 68, 272; 16. April 1997 - 3 AZR 865/95 - BAGE 85, 339).
  • BAG, 20.04.1982 - 3 AZR 1137/79

    Betriebliches Altersruhegeld - Insolvenzsicherung - Insolvenz - Versorgungsfall -

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 851/98
    Eine solche Berechnungsvereinbarung nimmt deshalb auch bei einem Versorgungsanwärter nach § 7 Abs. 2 BetrAVG am Insolvenzschutz teil (BAG 20. April 1982 - 3 AZR 1137/79 - AP BetrAVG § 6 Nr. 4 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 5, zu 1 a der Gründe; 16. März 1993 - 3 AZR 350/92 - nv.; Andresen/Förster/Rößler/Rühmann Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung Bd. I Teil 9 A Rn. 1875).
  • BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 350/92

    Anspruch auf betriebliche Altersversorgung mit zwei verschiedenen Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 851/98
    Eine solche Berechnungsvereinbarung nimmt deshalb auch bei einem Versorgungsanwärter nach § 7 Abs. 2 BetrAVG am Insolvenzschutz teil (BAG 20. April 1982 - 3 AZR 1137/79 - AP BetrAVG § 6 Nr. 4 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 5, zu 1 a der Gründe; 16. März 1993 - 3 AZR 350/92 - nv.; Andresen/Förster/Rößler/Rühmann Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung Bd. I Teil 9 A Rn. 1875).
  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 851/98
    Im Rahmen der Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG ist daher in aller Regel die Leistungsfähigkeit des Versorgungsschuldners maßgebend, auch wenn dieser konzerngebunden ist (BAG 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - BAGE 78, 87, 100 f.).
  • BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 299/87

    Versorgungszusage - Widerruf - Unterstützungskasse - Besitzschutz - Zeitanteilig

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 851/98
    Bereits in seinem Urteil vom 18. April 1989 (- 3 AZR 299/87 - BAGE 61, 273, 282) hat der Senat eine solche die eigene wirtschaftliche Notlage auslösende enge tatsächliche Verknüpfung mit einem notleidenden Mutterunternehmen angenommen, weil das Tochterunternehmen aus eigener Kraft nicht lebensfähig gewesen war.
  • BAG, 17.09.1991 - 3 AZR 413/90

    Insolvenzschutz bei unwirksamen

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 851/98
    Die Versorgungsansprüche bestehen ungekürzt fort (BAG 20. Januar 1987 - 3 AZR 313/85 - AP BetrAVG § 7 Widerruf Nr. 12 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 23; 17. September 1991 - 3 AZR 413/90 - BAGE 68, 272; 16. April 1997 - 3 AZR 865/95 - BAGE 85, 339).
  • BAG, 05.11.1965 - 3 AZR 116/65

    Ruhegeldzusage - Einzelhandelskaufmann - Haftung des Arbeitgebers - Mangelnde

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 851/98
    Auf der anderen Seite muß nach dieser Rechtsprechung aber auch der Betriebsrentner oder Versorgungsanwärter im Hinblick auf die fortbestehende Verbundenheit mit dem Unternehmen, das ihn versorgt, und aus Solidarität mit den übrigen auf die Ertragsfähigkeit des Unternehmens angewiesenen Pensionäre und Arbeitnehmer seine Belange dann zurückstellen, wenn die Lebensfähigkeit des Unternehmens ohne ein solches Opfer gefährdet ist (BAG 5. Mai 1955 - 2 AZR 55/53 - BAGE 2, 18; 5. November 1965 - 3 AZR 116/65 - BAGE 17, 331; 10. Dezember 1071 - 3 AZR 190/71 - BAGE 24, 63).
  • BAG, 05.05.1955 - 2 AZR 55/53

    Arbeitsverhältnis: Unanwendbarkeit des Berliner Besatzungsrechts auf

  • BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 313/85

    Antrag auf Erlaß eines Versäumnisurteils

  • BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92

    Insolvenzschutz bei wirtschaftlicher Notlage

  • BAG, 10.12.1971 - 3 AZR 190/71

    Versorgungszusage - Versorgungsleistung - Ruhegehalt

  • BAG, 22.11.1994 - 3 AZR 767/93

    Insolvenzschutz bei volldynamischer Versorgungszusage

  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

  • LAG Köln, 07.06.2005 - 9 Sa 1506/04

    Versorgungszusage; Teilwiderruf; Konzern; enge wirtschaftliche Verflechtung;

    Dazu heißt es in der den Parteien bekannten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Januar 2000 - 3 AZR 851/98 -:.

    Diese bereits in die Zeit vor Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes zurückreichende Rechtsprechung hatte der Gesetzgeber bestätigt, in dem er bis zum 31. Dezember 1998 unter § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG a. F. einen Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage als Sicherungsfall eingestuft und unter bestimmten Bedingungen eine Einstandspflicht des PSV festgelegt hatte (vgl. BAG, Urteil vom 25. Januar 2000 - 3 AZR 851/98 -).

    In beiden Fällen kann das Tochterunternehmen seine Ertragssituation und damit seine Möglichkeit, Gewinne an das notleidende Mutterunternehmen abzuführen, verbessern, indem es Versorgungsanwartschaften widerruft, die hierfür gebildeten Rückstellungen auflöst und durch Abführung an das Mutterunternehmen zu dessen Sanierung und seiner eigenen Überlebensfähigkeit beiträgt (vgl. BAG, Urteil vom 25. Januar 2000 - 3 AZR 851/98 -).

    Dies reicht unter Berücksichtigung der Beteiligung des P an der Sanierung aus (vgl. BAG, Urteil vom 25. Januar 2000 - 3 AZR 851/98 -).

    Dazu hat das Bundesarbeitsgericht bereits in mehreren Entscheidungen vom 25. Januar 2000 - 3 AZR 851/98, 853/98, 861/98, 871/98 - ausgeführt, dass den Hauptbeitrag zur Sanierung die Banken geleistet haben, insbesondere die Hauptaktionärin der Beklagten.

  • LAG Köln, 21.08.2001 - 13 (8) Sa 14/01

    Betriebsrente; Widerruf der Versorgungszusage; Wegfall der Geschäftsgrundlage;

    Eine wirtschaftliche Notlage des Tochterunternehmens kann auf Grund der wirtschaftlichen Situation des Mutterunternehmens auch bei anderweitiger sehr enger wirtschaftlicher der beiden Unternehmen entstehen (vgl. dazu BAG 25.01.2000 - 3 AZR 851/98 -).

    Hinsichtlich der Begründung wird für die Auslegung der Leistungsordnung und des bezüglich der Betriebsrentenregelung gleichlautenden Aufhebungsvertrages sowie des Beschlusses des Vorstands des E Verbandes vom 16.01.1995 auf die Entscheidungsgründe des den Parteien bekannten Urteils des Bundesarbeitsgerichts in der Parallelsache Clausen ./. D AG - 3 AZR 851/98 - vom 25.01.2000 unter I. 1. bis 3. der Entscheidungsgründe Bezug genommen.

  • LAG Köln, 21.08.2001 - 13 (10) Sa 1222/00

    Betriebsrente; Widerruf der Versorgungszusage; Wegfall der Geschäftsgrundlage;

    Eine wirtschaftliche Notlage des Tochterunternehmens kann auf Grund der wirtschaftlichen Situation des Mutterunternehmens auch bei anderweitiger sehr enger wirtschaftlicher der beiden Unternehmen entstehen (vgl. dazu BAG 25.01.2000 - 3 AZR 851/98 -).

    Hinsichtlich der Begründung wird für die Auslegung der Leistungsordnung und des bezüglich der Betriebsrentenregelung gleichlautenden Aufhebungsvertrages sowie des Beschlusses des Vorstands des E Verbandes vom 16.01.1995 auf die Entscheidungsgründe des den Parteien bekannten Urteils des Bundesarbeitsgerichts in der Parallelsache Clausen ./. D AG - 3 AZR 851/98 - vom 25.01.2000 unter I. 1. bis 3. der Entscheidungsgründe Bezug genommen.

  • LAG Köln, 18.10.2005 - 9 Sa 215/05

    betriebliche Altersversorgung, Störung der Geschäftsgrundlage, Zweckverfehlung,

    Maßgebend können aber wie bei dem früher anerkannten Widerruf einer Versorgungszusage wegen wirtschaftlicher Notlage nur die Verhältnisse bei dem einzelnen Konzernunternehmen sein (vgl. BAG, Urteil vom 25. Januar 2000 - 3 AZR 851/98 -).
  • LAG Köln, 18.10.2005 - 9 (6) Sa 589/05

    betriebliche Altersversorgung, Störung der Geschäftsgrundlage, Zweckverfehlung,

    Dieses Gutachten behandelt nicht speziell die Belastung der Beklagten durch die Gesamtversorgungszusagen, sondern verhält sich über die Situation für den gesamten Konzern T Maßgebend können aber wie bei dem früher anerkannten Widerruf einer Versorgungszusage wegen wirtschaftlicher Notlage nur die Verhältnisse bei dem einzelnen Konzernunternehmen sein (vgl. BAG, Urteil vom 25. Januar 2000 - 3 AZR 851/98 -).
  • LAG Köln, 18.10.2005 - 9 (2) Sa 410/05

    betriebliche Altersversorgung, Störung der Geschäftsgrundlage, Zweckverfehlung,

    Maßgebend können aber wie bei dem früher anerkannten Widerruf einer Versorgungszusage wegen wirtschaftlicher Notlage nur die Verhältnisse bei dem einzelnen Konzernunternehmen sein (vgl. BAG, Urteil vom 25. Januar 2000 - 3 AZR 851/98 -).
  • LAG Köln, 18.10.2005 - 9 (10) Sa 216/05

    betriebliche Altersversorgung, Störung der Geschäftsgrundlage, Zweckverfehlung,

    Maßgebend können aber wie bei dem früher anerkannten Widerruf einer Versorgungszusage wegen wirtschaftlicher Notlage nur die Verhältnisse bei dem einzelnen Konzernunternehmen sein (vgl. BAG, Urteil vom 25. Januar 2000 - 3 AZR 851/98 -).
  • LAG Hessen, 06.04.2006 - 9 TaBV 163/05

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - Gewinn - Kündigung

    Für die Beurteilung der Wirkungen der Kündigung einer Betriebsvereinbarung über Betriebliche Altersversorgung kommt es - wie es auch für den Widerruf einer Versorgungszusage anerkannt ist (BAG Beschluss vom 25. Januar 2000 - 3 AZR 851/98 - Juris) grundsätzlich auf die Situation beim Versorgungsschuldner an.
  • LAG Köln, 30.11.2001 - 11 Sa 352/01

    Kein automtischer Verzicht des Arbeitgebers auf die Widerruflichkeit einer

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