Weitere Entscheidung unten: LAG Köln, 25.08.1998

Rechtsprechung
   BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 853/98   

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BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 853/98 (https://dejure.org/2000,5172)
BAG, Entscheidung vom 25.01.2000 - 3 AZR 853/98 (https://dejure.org/2000,5172)
BAG, Entscheidung vom 25. Januar 2000 - 3 AZR 853/98 (https://dejure.org/2000,5172)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage im Konzern

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage im Konzern; Höhe eines zu zahlenden Ruhegeldes; Existentielle Bedeutung der Altersversorgung; Aufhebungsvertrag bezüglich eines Betriebsrentenanspruches; Durchschlagen der wirtschaftlichen Notlage eines ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BetrAVG § 7; BGB § 242; BGB § 279; ZPO § 92 Abs. 1; ZPO § 97
    Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage im Konzern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG §§ 1 § 7; BGB §§ 242 279
    Betriebliche Altersversorgung: Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage im Konzern

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Widerruf von Versorgungszusagen bei wirtschaftlicher Notlage im Konzern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 484
  • BB 2000, 363
  • DB 2000, 326
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • LAG Köln, 25.08.1998 - 13 (4) Sa 393/98

    Widerruf eines Versorgungversprechens wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage;

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 853/98
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 25. August 1998 - 13 (4) Sa 393/98 - wird zurückgewiesen.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 25. August 1998 - 13 (4) Sa 393/98 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Rentenbetrag monatlich 739, 79 DM beträgt.

  • BAG, 09.12.1997 - 3 AZR 695/96

    Auskunft nach § 2 Abs. 6 BetrAVG - Näherungsverfahren

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 853/98
    An dieser von ihr ausgeübten Wahl, wie sie die anzurechnende Sozialversicherungsrente ermittelt, muß sich die Beklagte festhalten lassen (vgl. BAG 9. Dezember 1997 - 3 AZR 695/96 - BAGE 87, 250).
  • BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 885/98

    Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage im Konzern - Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 853/98
    Der Kläger kann sich auch nicht darauf berufen, daß der Sanierungsplan von Arbeitnehmern, die mit einer nur vertraglich unverfallbaren Versorgungsanwartschaft ausgeschieden sind, ein unverhältnismäßiges Sonderopfer verlangt, wie der Senat in seinen Urteilen vom selben Tage (- 3 AZR 862/98 - und - 3 AZR 885/98 - nv.) angenommen hat.
  • BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 862/98

    Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage im Konzern - Widerruf einer

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 853/98
    Der Kläger kann sich auch nicht darauf berufen, daß der Sanierungsplan von Arbeitnehmern, die mit einer nur vertraglich unverfallbaren Versorgungsanwartschaft ausgeschieden sind, ein unverhältnismäßiges Sonderopfer verlangt, wie der Senat in seinen Urteilen vom selben Tage (- 3 AZR 862/98 - und - 3 AZR 885/98 - nv.) angenommen hat.
  • BAG, 16.04.1997 - 3 AZR 862/95

    Zwischenfinanzierungslast bei Streit über das Vorliegen einer wirtschaftlichen

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 853/98
    Die Versorgungsansprüche bestehen ungekürzt fort (BAG 20. Januar 1987 - 3 AZR 313/85 - AP BetrAVG § 7 Widerruf Nr. 12 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 23; 17. September 1991 - 3 AZR 413/90 - BAGE 68, 272; 16. April 1997 - 3 AZR 862/95 - BAGE 85, 339).
  • BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92

    Insolvenzschutz bei wirtschaftlicher Notlage

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 853/98
    Weiter muß ein Sanierungsplan erstellt werden, der eine gerechte Lastenverteilung unter Heranziehung sämtlicher Beteiligter vorsieht (zuletzt BAG 16. März 1993 - 3 AZR 299/92 - BAGE 72, 329, 336 mwN; Blomeyer/Otto BetrAVG 2. Aufl. Vorb. § 7 Rn. 82 ff. mwN).
  • BAG, 22.11.1994 - 3 AZR 767/93

    Insolvenzschutz bei volldynamischer Versorgungszusage

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 853/98
    Das Gesetz schreibt die zeitratierliche Berechnung nach § 7 Abs. 2, § 2 Abs. 1 BetrAVG als Maßstab für die Insolvenzsicherungsansprüche von Versorgungsanwärtern zwingend vor (BAG 22. November 1994 - 3 AZR 767/93 - BAGE 78, 279, 284 f.).
  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 853/98
    Dies ginge in der Wirkung weit über die vom Senat für wirksam gehaltenen Vorstandsbeschlüsse hinaus, durch die Gruppenbetragserhöhungen getrennt für verschiedene im Verband zusammengeschlossene Branchen vorgenommen wurden (Senat 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38).
  • BAG, 05.11.1965 - 3 AZR 116/65

    Ruhegeldzusage - Einzelhandelskaufmann - Haftung des Arbeitgebers - Mangelnde

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 853/98
    Auf der anderen Seite muß nach dieser Rechtsprechung aber auch der Betriebsrentner oder Versorgungsanwärter im Hinblick auf die fortbestehende Verbundenheit mit dem Unternehmen, das ihn versorgt, und aus Solidarität mit den übrigen auf die Ertragsfähigkeit des Unternehmens angewiesenen Pensionäre und Arbeitnehmer seine Belange dann zurückstellen, wenn die Lebensfähigkeit des Unternehmens ohne ein solches Opfer gefährdet ist (BAG 5. Mai 1955 - 2 AZR 55/53 - BAGE 2, 18; 5. November 1965 - 3 AZR 116/65 - BAGE 17, 331; 10. Dezember 1971 - 3 AZR 190/71 - BAGE 24, 63).
  • BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 350/92

    Anspruch auf betriebliche Altersversorgung mit zwei verschiedenen Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 853/98
    Eine solche Berechnungsvereinbarung nimmt deshalb auch bei einem Versorgungsanwärter nach § 7 Abs. 2 BetrAVG am Insolvenzschutz teil (BAG 20. April 1982 - 3 AZR 1137/79 - AP BetrAVG § 6 Nr. 4 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 5, zu 1 a der Gründe; 16. März 1993 - 3 AZR 350/92 - nv.; Andresen/Förster/Röß-ler/Rühmann Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung Bd. I Teil 9 A Rn. 1875).
  • BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 299/87

    Versorgungszusage - Widerruf - Unterstützungskasse - Besitzschutz - Zeitanteilig

  • BAG, 10.12.1971 - 3 AZR 190/71

    Versorgungszusage - Versorgungsleistung - Ruhegehalt

  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

  • BAG, 17.09.1991 - 3 AZR 413/90

    Insolvenzschutz bei unwirksamen

  • BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 313/85

    Antrag auf Erlaß eines Versäumnisurteils

  • BAG, 20.04.1982 - 3 AZR 1137/79

    Betriebliches Altersruhegeld - Insolvenzsicherung - Insolvenz - Versorgungsfall -

  • BAG, 05.05.1955 - 2 AZR 55/53

    Arbeitsverhältnis: Unanwendbarkeit des Berliner Besatzungsrechts auf

  • LAG Hamm, 01.07.2002 - 6 Sa 1433/01

    Wirksamkeit eines Teilwiderrufs von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung

    Schon angesichts dieser gesetzgeberischen Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht keinen Anlass gesehen, von ihr abzuweichen, soweit es um die Behandlung von Widerrufen geht, die bis zum 31. Dezember 1998 wirksam geworden sind (BAG 26.01.2000 - 3 AZR 853/98).

    Wo wegen fehlenden Insolvenzschutzes ein Eintritt des PSV von vornherein ausscheidet, gibt es auch keinen Grund, ihn vor Ausspruch des Widerrufs einzuschalten (BAG 26.01.2000 - 3 AZR 853/98).

    Weiter muss ein Sanierungsplan erstellt werden, der eine gerechte Lastenverteilung unter Heranziehung sämtlicher Beteiligter vorsieht (BAG 16.03.1993 - 3 AZR 299/92; BAG 26.01.2000 - 3 AZR 853/98).

    Die wirtschaftliche Notlage, die hier schon nicht durch die Betriebsanalyse eines Sachverständigen unter Darstellung ihrer Ursachen belegt worden ist (vgl. dazu BAG 25.01.2000 - 3 AZR 853/98), rechtfertigte den Teilwiderruf nur, wenn neben der Bestandsgefährdung des Unternehmens, die hier unterstellt werden kann, der Teilwiderruf sich in ein umfassendes Sanierungskonzept einfügte.

  • BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 214/05

    Berechnung einer Betriebsrente - Essener Verband

    Die Bestimmungen des Teils II lehnen sich wörtlich an die Regeln über die Unverfallbarkeit von Betriebsrenten in § 2 Abs. 1 und 5 BetrAVG an, sind ihnen ersichtlich nachgebildet (vgl. BAG 25. Januar 2000 - 3 AZR 853/98 -).
  • LAG Köln, 30.11.2001 - 11 Sa 352/01

    Kein automtischer Verzicht des Arbeitgebers auf die Widerruflichkeit einer

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  • LAG Düsseldorf, 24.05.2007 - 13 Sa 713/02

    Betriebliche Altersversorgung nach den Richtlinien des Essener Verbandes;

    Die Bestimmungen des Teils II sind ersichtlich den Regeln über die Unverfallbarkeit von Betriebsrenten in § 2 Abs. 1 und 5 BetrAVG nachgebildet (vgl. BAG 25. Januar 2000 - 3 AZR 853/98 - VersR 2001, 484).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 25.08.1998 - 13 (4) Sa 393/98   

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https://dejure.org/1998,8754
LAG Köln, 25.08.1998 - 13 (4) Sa 393/98 (https://dejure.org/1998,8754)
LAG Köln, Entscheidung vom 25.08.1998 - 13 (4) Sa 393/98 (https://dejure.org/1998,8754)
LAG Köln, Entscheidung vom 25. August 1998 - 13 (4) Sa 393/98 (https://dejure.org/1998,8754)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf eines Versorgungversprechens wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage; Ausscheidung aus dem Arbeitsverhältnis auf Grund Aufhebungsvertrages; Fiktive Anrechnung der Nachdienstzeiten auf die Altersrente; Auslegung einer Versorgungzusage; Der Versorgungsvertrag als ...

  • Der Betrieb

    BGB § 242; BetrAVG § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5
    Betriebliche Altersversorgung: Widerruf einer im Aufhebungsvertrag gemachten Zusage wegen wirtschaftlicher Notlage

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1999, 492
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Köln, 23.11.1999 - 13 Sa 842/99

    Auslegung eines Aufhebungsvertrag mit hypothetischer Anwartschaftsberechnung

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  • BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 853/98

    Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage im Konzern

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 25. August 1998 - 13 (4) Sa 393/98 - wird zurückgewiesen.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 25. August 1998 - 13 (4) Sa 393/98 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Rentenbetrag monatlich 739, 79 DM beträgt.

  • OLG Köln, 26.10.1999 - 22 U 237/98
    Damit haben die Parteien im Ergebnis eine Ruhegeldgewährung nach Teil I der LO vereinbart, indem sie den Kläger so stellen wollten, als sei er am 31.12.1995 im Alter von 63 Jahren ausgeschieden (vgl. zur Auslegung in vergleichbaren Fällen OLG Karlsruhe 12 U 114/98, Bl. 848, 850 d.A.; LAG Köln 13 (4) Sa 393/98, Bl. 778, 788 f. d.A.; LAG Köln 13 (4) Sa 198/98, Bl. 671, 679 f. d.A.).

    Dem kann nicht entgegengehalten werden, die Parteien hätten mit der Verbesserung der Versorgungszusage die Abkopplung des Versorgungsversprechens von denjenigen Bedingungen bezweckt, die sich durch vorzeitiges Aufheben des Arbeitsvertrages im Hinblick auf die Versorgungszusage ändern sollten, deshalb bezögen sich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die Behandlung durch die Versorgungszusage, als würde das Arbeitsverhältnis fortgesetzt, nicht im Sinne eines Austauschvertrages aufeinander (so LAG Urteil v. 25.8.98 - 13 (4) Sa 393/98 - Bl. 778, 789 d.A.).

  • LAG Köln, 22.10.1999 - 4 Sa 332/99

    Bestimmung der Höhe des Ruhegeldes; Versorgungszusagen in Verbindung mit einem

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