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   BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 861/08   

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https://dejure.org/2010,2693
BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 861/08 (https://dejure.org/2010,2693)
BAG, Entscheidung vom 15.06.2010 - 3 AZR 861/08 (https://dejure.org/2010,2693)
BAG, Entscheidung vom 15. Juni 2010 - 3 AZR 861/08 (https://dejure.org/2010,2693)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Versicherungspflichtigkeit des Übergangsgeldes - Störung der Geschäftsgrundlage - Verletzung von Aufklärungspflichten

  • openjur.de

    Rentenversicherungspflichtigkeit von tarifvertraglich gewährtem Übergangsgeld; Störung der Geschäftsgrundlage; Verletzung von Aufklärungspflichten

  • Bundesarbeitsgericht

    Rentenversicherungspflichtigkeit von tarifvertraglich gewährtem Übergangsgeld - Störung der Geschäftsgrundlage - Verletzung von Aufklärungspflichten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 313 Abs 1 BGB, § 313 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 241 Abs 2 BGB
    Rentenversicherungspflichtigkeit von tarifvertraglich gewährtem Übergangsgeld - Störung der Geschäftsgrundlage - Verletzung von Aufklärungspflichten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versicherungspflichtigkeit des Übergangsgeldes (Ü-VersTV-Lotsen); Fehlende Regelungskompetenz und mögliche Fehlvorstellung bei den Tarifvertragsparteien; Fehlende Aufklärungspflicht des Arbeitgebers; Fehlender Vertrauensschutz des Arbeitnehmers und fehlende Ansprüche aus ...

  • bag-urteil.com

    Rentenversicherungspflichtigkeit von tarifvertraglich gewährtem Übergangsgeld - Störung der Geschäftsgrundlage - Verletzung von Aufklärungspflichten

  • rewis.io

    Rentenversicherungspflichtigkeit von tarifvertraglich gewährtem Übergangsgeld - Störung der Geschäftsgrundlage - Verletzung von Aufklärungspflichten

  • ra.de
  • rewis.io

    Rentenversicherungspflichtigkeit von tarifvertraglich gewährtem Übergangsgeld - Störung der Geschäftsgrundlage - Verletzung von Aufklärungspflichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungspflichtigkeit des Übergangsgeldes [Ü-VersTV-Lotsen]; Fehlende Regelungskompetenz der und mögliche Fehlvorstellung bei den Tarifvertragsparteien; Fehlende Aufklärungspflicht des Arbeitgebers; Fehlender Vertrauensschutz des Arbeitnehmers und fehlende Ansprüche ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 312
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 46/92

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Vorruhestandsgeld - Einigsein - Vetragspartner -

    Auszug aus BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 861/08
    Die Beklagte habe aufgrund des Urteils des Bundessozialgerichts vom 26. November 1992 (- 7 RAr 46/92 - BSGE 71, 265) sowie der Besprechung der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger am 16./17. März 1993 gewusst, dass die Rentenversicherungspflichtigkeit des Übergangsgeldes eine Vereinbarung über das Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Erwerbsleben erfordere.

    b) Vorliegend kann zugunsten des Klägers unterstellt werden, dass die Beklagte die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 26. November 1992 (- 7 RAr 46/92 - BSGE 71, 265) kannte und um deren Bedeutung auch für die Rentenversicherungspflichtigkeit des Übergangsgeldes wusste oder zumindest wissen musste.

    Auf der anderen Seite hatte die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 26. November 1992 (- 7 RAr 46/92 - BSGE 71, 265) das Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs wegen Bezuges von Vorruhestandsgeld nach Maßgabe des § 118b AFG zum Gegenstand; nur in diesem Zusammenhang hatte das Bundessozialgericht ausgeführt, das Vorruhestandsgeld setze begrifflich das Einigsein der Vertragspartner über das Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Erwerbsleben voraus.

  • BSG, 24.09.2008 - B 12 R 10/07 R

    Rentenversicherungspflicht - Bezug von Vorruhestandsgeld - Notwendigkeit einer

    Auszug aus BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 861/08
    c) Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 24. September 2008 (- B 12 R 10/07 R - Breith 2009, 631) für den hier in Rede stehenden Ü-VersTV-Lotsen vom 7. Juli 1993 entschieden, dass die Übergangsversorgung nur dann der Beitragspflicht zur Rentenversicherung unterliegt, wenn die Parteien zuvor das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben als Grundlage für den Abschluss der zu ihrem Bezug führenden Vereinbarung vorausgesetzt haben.

    Erst in seinem Urteil vom 24. September 2008 (- B 12 R 10/07 R - Breith 2009, 631), das im Übrigen konkret die Rentenversicherungspflichtigkeit des Übergangsgeldes nach dem Ü-VersTV-Lotsen betraf, hat sich das Bundessozialgericht zur Auslegung des § 3 Satz 1 Nr. 4 SGB VI, dh.

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 71/07

    Antrag auf Rentenauskunft bei der VBL - Arbeitgeberpflichten

    Auszug aus BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 861/08
    Wie groß das Informationsbedürfnis des Arbeitnehmers ist, hängt insbesondere von der Schwierigkeit der Rechtsmaterie sowie dem Ausmaß der drohenden Nachteile und deren Voraussehbarkeit ab (vgl. BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 71/07 - Rn. 27 ff., AP BetrAVG § 1 Auskunft Nr. 7).
  • BGH, 16.02.1989 - IX ZR 256/87

    Berechnung der Bürgschaftsschuld nach Verwertung eines Grundpfandrechts

    Auszug aus BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 861/08
    Diese einseitige Erwartung, sofern sie für seine Willensbildung überhaupt maßgeblich war, würde allerdings nur dann zur Geschäftsgrundlage gehören, wenn sie in den dem Vertrag zugrunde liegenden gemeinschaftlichen Geschäftswillen beider Parteien aufgenommen worden wäre (vgl. BGH 16. Februar 1989 - IX ZR 256/87 - zu I 2 der Gründe, NJW-RR 1989, 752).
  • BGH, 17.02.1993 - XII ZR 232/91

    Abgrenzung ehebedingter Zuwendungen von einer Schenkung

    Auszug aus BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 861/08
    Dazu genügt es nicht, dass die Partei ihre Erwartungen der anderen Partei bei den Vertragsverhandlungen mitgeteilt hat (vgl. BGH 17. Februar 1993 - XII ZR 232/91 - zu 3 b der Gründe, NJW-RR 1993, 773).
  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 161/08

    Schadensersatzanspruch - Aufklärungspflicht - Doppelbesteuerung

    Auszug aus BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 861/08
    Er muss jedoch, da er im Allgemeinen nicht ohne das Vorliegen besonderer Umstände von einem Informationsbedürfnis des Arbeitnehmers ausgehen muss, nicht auf sämtliche für den Zweck des Arbeitsverhältnisses bedeutsamen Umstände, sondern nur auf besonders atypische Risiken für den Arbeitnehmer hinweisen (vgl. BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 161/08 - Rn. 31 ff., AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 46 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 7).
  • LAG Bremen, 25.06.2008 - 2 Sa 196/07
    Auszug aus BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 861/08
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 25. Juni 2008 - 2 Sa 196/07 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 27.09.1991 - V ZR 191/90

    Haftung des Grundstücksverkäufers für Verfehlung des von dem Käufer

    Auszug aus BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 861/08
    Was Vertragsinhalt ist, kann jedoch nicht Geschäftsgrundlage sein (vgl. BGH 27. September 1991 - V ZR 191/90 - zu 1 der Gründe, ZIP 1991, 1599).
  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 235/01

    Tarifvertragliche Übergangsversorgung

    Auszug aus BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 861/08
    Aus einer möglichen Störung der Geschäftsgrundlage des Ü-VersTV-Lotsen wegen einer etwaigen Fehlvorstellung der Tarifvertragsparteien über die sozialversicherungsrechtliche Behandlung des Übergangsgeldes kann der Kläger bereits deshalb nichts zu seinen Gunsten ableiten, weil es in derartigen Fällen den Tarifvertragsparteien vorbehalten bleibt, den Tarifvertrag an die veränderten Verhältnisse anzupassen (vgl. BAG 20. August 2002 - 9 AZR 235/01 - zu I 4 der Gründe mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 28 = EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 6).
  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

    Auszug aus BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 861/08
    Insoweit steht dem Kläger ein Wahlrecht zu (vgl. nur BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - zu A der Gründe mwN, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3).
  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 964/07

    Eingruppierung bei lückenhafter Vergütungsordnung

  • BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 1035/08

    Arzthelferin in der Funktionsdiagnostik - Zulage

  • BGH, 08.02.2006 - VIII ZR 304/04

    Störung der Geschäftsgrundlage des Verkaufs von Geschäftsanteilen durch Aufnahme

  • BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 189/07

    Auslegung des § 2 Abs 3 und der ProtNot II Abs 2 TV-ÜV 2003 Deutsche Lufthansa -

  • LAG Hamm, 06.12.2017 - 4 Sa 852/17

    Hinweis- und Aufklärungspflichten der Arbeitgeberin bei der Zusage einer

    Ihn treffend gesteigert Informationspflichten, wenn der Abschluss eines Vertrags auf seine Initiative zurückgeht und er den Eindruck erweckt, er werde die Interessen des Arbeitnehmers wahren und ihn nicht ohne ausreichende Aufklärung erheblichen atypischen Risiken aussetzen (BAG, Urteil vom 15.06.2010 - 3 AZR 861/08 = AP Nr. 32 zu § 1 TVG Tarifverträge: Luftfahrt; BAG, Urteil vom 25.06.2002 - 9 AZR 155/01 = NZA 2003, 859 ff.).
  • BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 626/09

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Wegfall der Geschäftsgrundlage -

    Was selbst Vertragsinhalt ist, kann damit nicht Geschäftsgrundlage sein (BAG 15. Juni 2010 - 3 AZR 861/08 - Rn. 45, AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 32; BGH 27. September 1991 - V ZR 191/90 - ZIP 1991, 1599) .
  • BAG, 15.06.2011 - 10 AZR 92/10

    Tarifliche Übergangsversorgung - Beitragspflicht zur Rentenversicherung

    § 6 Abs. 2 Satz 1 Ü-VersTV-Lotsen ist keine Anspruchsgrundlage (BAG 15. Juni 2010 - 3 AZR 861/08 - Rn. 33, AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 32) .

    Die Tarifnorm enthält lediglich einen deklaratorischen Hinweis auf die sozialrechtlichen Folgen der Zahlung von Übergangsgeld (vgl. BAG 15. Juni 2010 - 3 AZR 861/08 - Rn. 33, aaO) .

    Die Sozialversicherungspflicht bestimmt sich ausschließlich nach den anwendbaren sozialversicherungsrechtlichen Regelungen (BAG 15. Juni 2010 - 3 AZR 861/08 - Rn. 33, aaO) .

    Der Wille der Tarifvertragsparteien, eine Zusage in dem von den Klägern angenommenen Sinne anzunehmen, müsste in der Tarifnorm seinen klaren Niederschlag gefunden haben (vgl. BAG 15. Juni 2010 - 3 AZR 861/08 - Rn. 35, AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 32) , was jedoch gerade nicht der Fall ist.

    Aus der Streichung kann nicht auf den eindeutigen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen werden, den Übergangsversorgten den fiktiven Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung als Anteil der Übergangsversorgung ohne Wenn und Aber zu verschaffen (siehe auch BAG 15. Juni 2010 - 3 AZR 861/08 - Rn. 36, aaO) .

    Die Arbeitsgerichte können nicht gegen den Willen der Tarifvertragsparteien ergänzende tarifliche Regelungen schaffen oder eine schlechte Verhandlungsführung der Tarifvertragsparteien ausgleichen, indem sie "Vertragshilfe" leisten (siehe BAG 15. Juni 2010 - 3 AZR 861/08 - Rn. 26, AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 32) .

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