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   BAG, 16.04.1997 - 3 AZR 862/95   

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https://dejure.org/1997,1103
BAG, 16.04.1997 - 3 AZR 862/95 (https://dejure.org/1997,1103)
BAG, Entscheidung vom 16.04.1997 - 3 AZR 862/95 (https://dejure.org/1997,1103)
BAG, Entscheidung vom 16. April 1997 - 3 AZR 862/95 (https://dejure.org/1997,1103)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versorgungsberechtigter Betriebsrentner - Versorgungsleistungen - Wirtschaftliche Notlage - Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung - Übernahme der Versorgungslast - Pensions-Sicherungs-Verein - Einstandspflicht - Rechtsfortbildung

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 7
    Zwischenfinanzierungslast bei Streit über das Vorliegen einer wirtschaftlichen Notlage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 7
    Betriebliche Altersversorgung: Zwischenfinanzierungslast bei Streit mit PSV über das Vorliegen einer wirtschaftlichen Notlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 85, 339
  • ZIP 1997, 2163
  • NZA 1998, 255
  • BB 1997, 2436
  • BB 1998, 166
  • DB 1998, 215
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 313/85

    Antrag auf Erlaß eines Versäumnisurteils

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 3 AZR 862/95
    Er braucht ein rechtskräftigen Urteil, das das Vorliegen einer wirtschaftlichen Notlage bestätigt, nicht abzuwarten (Bestätigung von BAG Urteil vom 20. Januar 1987 - 3 AZR 313/85 - AP Nr. 12 zu § 7 BetrAVG Widerruf).

    Das Recht, wegen einer grundlegenden Änderung der Geschäftsgrundlage die zugesagten Leistungen kürzen oder einstellen zu dürfen, wird vom BetrAVG vorausgesetzt (BAG Urteil vom 20. Januar 1987 - 3 AZR 313/85 - AP Nr. 12 zu § 7 BetrAVG Widerruf).

    Ist eine solche Klage erhoben worden, kann der Arbeitgeber, bei dem eine wirtschaftliche Notlage vorliegt, seine Versorgungsleistungen entsprechend einstellen oder kürzen (BAG Urteil vom 20. Januar 1987 - 3 AZR 313/85 - AP Nr. 12 zu § 7 BetrAVG Widerruf; BGH Urteil vom 11. Februar 1985 - II ZR 194/84 - AP Nr. 11 zu § 7 BetrAVG Widerruf; vgl. auch BAG Urteil vom 6. Dezember 1979 - 3 AZR 274/78 - BAGE 32, 220 = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG = SAE 1981, 77, mit Anm. von Egon Lorenz).

  • BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92

    Insolvenzschutz bei wirtschaftlicher Notlage

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 3 AZR 862/95
    Nachdem die Klägerin zunächst in den Vorinstanzen erfolglos geblieben war, stellte das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 16. März 1993 (- 3 AZR 299/92 - BAGE 72, 329 = AP Nr. 18 zu § 7 BetrAVG Widerruf) fest, die Klägerin sei berechtigt, ihre Versorgungsleistungen ab August 1990 für die Dauer von drei Jahren um zwei Drittel zu kürzen.
  • BAG, 06.12.1979 - 3 AZR 274/78

    Kürzung oder Einstellung von Ruhegeldzahlungen wegen wirtschaftlicher Notlage

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 3 AZR 862/95
    Ist eine solche Klage erhoben worden, kann der Arbeitgeber, bei dem eine wirtschaftliche Notlage vorliegt, seine Versorgungsleistungen entsprechend einstellen oder kürzen (BAG Urteil vom 20. Januar 1987 - 3 AZR 313/85 - AP Nr. 12 zu § 7 BetrAVG Widerruf; BGH Urteil vom 11. Februar 1985 - II ZR 194/84 - AP Nr. 11 zu § 7 BetrAVG Widerruf; vgl. auch BAG Urteil vom 6. Dezember 1979 - 3 AZR 274/78 - BAGE 32, 220 = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG = SAE 1981, 77, mit Anm. von Egon Lorenz).
  • RG, 29.10.1919 - I 125/19

    Schiffsversteigerung. Verteilungsstreit. Verwendungen auf das Schiff.

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 3 AZR 862/95
    Die uneingeschränkte Weiterzahlung der Betriebsrente bis zum 16. März 1993 gehörte nicht zum Rechts- und Interessenkreis des Beklagten (vgl. MünchKomm-BGB/Seiler, § 677 Rz 3; RGRK-BGB/Steffen, 12. Aufl., Vor § 677 Rz 1), sie oblag nicht der Sorge des Beklagten (vgl. RGZ 97, 61, 66; Soergel/Mühl, BGB, 11. Aufl., § 677 Rz 3).
  • BGH, 11.02.1985 - II ZR 194/84

    Pflichten des Versorgungsverpflichteten bei wirtschaftlicher Notlage des

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 3 AZR 862/95
    Ist eine solche Klage erhoben worden, kann der Arbeitgeber, bei dem eine wirtschaftliche Notlage vorliegt, seine Versorgungsleistungen entsprechend einstellen oder kürzen (BAG Urteil vom 20. Januar 1987 - 3 AZR 313/85 - AP Nr. 12 zu § 7 BetrAVG Widerruf; BGH Urteil vom 11. Februar 1985 - II ZR 194/84 - AP Nr. 11 zu § 7 BetrAVG Widerruf; vgl. auch BAG Urteil vom 6. Dezember 1979 - 3 AZR 274/78 - BAGE 32, 220 = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG = SAE 1981, 77, mit Anm. von Egon Lorenz).
  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 373/06

    Streichung des Sicherungsfalls "wirtschaftliche Notlage

    Zudem war ein Widerruf ohne Einschaltung des Pensionssicherungsvereins als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung nicht möglich (BAG 16. April 1997 - 3 AZR 862/95 - BAGE 85, 339).
  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 372/06

    Streichung des Sicherungsfalls "wirtschaftliche Notlage" - Fälligkeit von

    Zudem war ein Widerruf ohne Einschaltung des Pensionssicherungsvereins als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung nicht möglich (BAG 16. April 1997 - 3 AZR 862/95 - BAGE 85, 339).
  • BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 853/98

    Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage im Konzern

    Die Versorgungsansprüche bestehen ungekürzt fort (BAG 20. Januar 1987 - 3 AZR 313/85 - AP BetrAVG § 7 Widerruf Nr. 12 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 23; 17. September 1991 - 3 AZR 413/90 - BAGE 68, 272; 16. April 1997 - 3 AZR 862/95 - BAGE 85, 339).
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