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   BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 91/00   

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BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 91/00 (https://dejure.org/2000,1750)
BAG, Entscheidung vom 21.11.2000 - 3 AZR 91/00 (https://dejure.org/2000,1750)
BAG, Entscheidung vom 21. November 2000 - 3 AZR 91/00 (https://dejure.org/2000,1750)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BetrAVG § 1 Ablösung; ; BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung; ; BetrAVG § 7 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BetrAVG § 7 Abs. 1
    Nachträgliche Beschränkung der Hinterbliebenenversorgung auf den "Anwärtertod"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinterbliebenenversorgung; Anwärtertod; Rentenfond; Betriebsvereinbarung; gerichtliche Überprüfung; Schutz betriebsrentenrechtlicher Besitzstände; Betriebliche Altersversorgung, Prozessrecht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachträgliche Beschränkungen der Hinterbliebenenversorgung auf den "Anwärtertod"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Nachträgliche Beschränkung der Hinterbliebenenversorgung auf den "Anwärtertod"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 851
  • VersR 2001, 1537
  • BB 2001, 2120
  • DB 2000, 2435
  • DB 2001, 2455
  • JR 2002, 132
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 26.08.1997 - 3 AZR 235/96

    Hinterbliebenenversorgung; nachträgliche Spätehenklausel

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 91/00
    Seine Hinterbliebenen sind lediglich Begünstigte, die erst mit seinem Tod ein Recht auf die versprochene Leistung erwerben (BAG 26. August 1997 - 3 AZR 235/96 - BAGE 86, 216, 219).

    Es läßt sich weder auf die Änderung von Anpassungsregelungen bei laufenden Betriebsrenten noch auf die Schaffung von Ausschlußtatbeständen für eine Hinterbliebenenversorgung ohne weiteres übertragen (vgl. BAG 16. Juli 1996 - 3 AZR 398/95 - BAGE 83, 293, 298 ff.; 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 54 ff.; 26. August 1997 - 3 AZR 235/96 - BAGE 86, 216, 223; 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14, zu II 3 der Gründe; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 365).

    Dies unterscheidet den vorliegenden Eingriff in die Hinterbliebenenversorgung von der nachträglichen Einführung einer Spätehenklausel, mit der sich der Senat im Urteil vom 26. August 1997 (- 3 AZR 235/96 - BAGE 86, 216) befaßt hat.

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 91/00
    Es läßt sich weder auf die Änderung von Anpassungsregelungen bei laufenden Betriebsrenten noch auf die Schaffung von Ausschlußtatbeständen für eine Hinterbliebenenversorgung ohne weiteres übertragen (vgl. BAG 16. Juli 1996 - 3 AZR 398/95 - BAGE 83, 293, 298 ff.; 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 54 ff.; 26. August 1997 - 3 AZR 235/96 - BAGE 86, 216, 223; 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14, zu II 3 der Gründe; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 365).

    a) Im Gegensatz zu den Urteilen des Senats vom 16. Juli 1996 (- 3 AZR 398/98 - BAGE 83, 293), vom 27. August 1996 (- 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38) und vom 9. November 1999 (- 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358), die sich mit der Änderung von Anpassungsregelungen für laufende Betriebsrenten befaßten, ist im vorliegenden Falle die Versorgungsanwartschaft selbst betroffen.

  • BAG, 23.09.1997 - 3 AZR 529/96

    Umstellung des Zahlungstermins für Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 91/00
    Spätere Betriebsvereinbarungen, die Versorgungsrechte aus einer früheren Betriebsvereinbarung einschränken, unterliegen jedoch einer Rechtskontrolle (vgl. BAG 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14, zu II 2 und 3 der Gründe mwN).

    Es läßt sich weder auf die Änderung von Anpassungsregelungen bei laufenden Betriebsrenten noch auf die Schaffung von Ausschlußtatbeständen für eine Hinterbliebenenversorgung ohne weiteres übertragen (vgl. BAG 16. Juli 1996 - 3 AZR 398/95 - BAGE 83, 293, 298 ff.; 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 54 ff.; 26. August 1997 - 3 AZR 235/96 - BAGE 86, 216, 223; 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14, zu II 3 der Gründe; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 365).

  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 91/00
    Es läßt sich weder auf die Änderung von Anpassungsregelungen bei laufenden Betriebsrenten noch auf die Schaffung von Ausschlußtatbeständen für eine Hinterbliebenenversorgung ohne weiteres übertragen (vgl. BAG 16. Juli 1996 - 3 AZR 398/95 - BAGE 83, 293, 298 ff.; 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 54 ff.; 26. August 1997 - 3 AZR 235/96 - BAGE 86, 216, 223; 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14, zu II 3 der Gründe; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 365).

    a) Im Gegensatz zu den Urteilen des Senats vom 16. Juli 1996 (- 3 AZR 398/98 - BAGE 83, 293), vom 27. August 1996 (- 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38) und vom 9. November 1999 (- 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358), die sich mit der Änderung von Anpassungsregelungen für laufende Betriebsrenten befaßten, ist im vorliegenden Falle die Versorgungsanwartschaft selbst betroffen.

  • BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 398/95

    Eingriff in eine zugesagte Rentendynamik durch ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 91/00
    Es läßt sich weder auf die Änderung von Anpassungsregelungen bei laufenden Betriebsrenten noch auf die Schaffung von Ausschlußtatbeständen für eine Hinterbliebenenversorgung ohne weiteres übertragen (vgl. BAG 16. Juli 1996 - 3 AZR 398/95 - BAGE 83, 293, 298 ff.; 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 54 ff.; 26. August 1997 - 3 AZR 235/96 - BAGE 86, 216, 223; 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14, zu II 3 der Gründe; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 365).

    a) Im Gegensatz zu den Urteilen des Senats vom 16. Juli 1996 (- 3 AZR 398/98 - BAGE 83, 293), vom 27. August 1996 (- 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38) und vom 9. November 1999 (- 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358), die sich mit der Änderung von Anpassungsregelungen für laufende Betriebsrenten befaßten, ist im vorliegenden Falle die Versorgungsanwartschaft selbst betroffen.

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 91/00
    Für Eingriffe in die Höhe der Versorgungsanwartschaften hat der Senat ein dreiteiliges Prüfungsraster entwickelt (ständige Rechtsprechung seit dem Urteil vom 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - BAGE 49, 57, 66 ff.).
  • LAG Köln, 19.11.1999 - 11 Sa 805/99

    Hinterbliebenenversorgung, Witwenrente; Rentnertod; Aktiventod; Anwärtertod;

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 91/00
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19. November 1999 - 11 Sa 805/99 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 39/98

    Insolvenzschutz vorzeitig ausgeschiedener Versorgungsempfänger

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 91/00
    Bei Versorgungsempfängern kommt es, abgesehen von den Fällen des Versicherungsmißbrauchs im Sinne des § 7 Abs. 5 BetrAVG, auf die Versorgungspflichten des Arbeitgebers an (vgl. ua. BAG 8. Juni 1999 - 3 AZR 39/98 - AP BetrAVG § 7 Nr. 92 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 60, zu II der Gründe; 14. Dezember 1999 - 3 AZR 684/98 - AP BetrAVG § 7 Nr. 97 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 63, zu I der Gründe).
  • BAG, 14.12.1999 - 3 AZR 684/98

    Insolvenzsicherung der Versorgungsanwärter

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 91/00
    Bei Versorgungsempfängern kommt es, abgesehen von den Fällen des Versicherungsmißbrauchs im Sinne des § 7 Abs. 5 BetrAVG, auf die Versorgungspflichten des Arbeitgebers an (vgl. ua. BAG 8. Juni 1999 - 3 AZR 39/98 - AP BetrAVG § 7 Nr. 92 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 60, zu II der Gründe; 14. Dezember 1999 - 3 AZR 684/98 - AP BetrAVG § 7 Nr. 97 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 63, zu I der Gründe).
  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Es lässt sich auf andere Eingriffe in Versorgungsrechte wie beispielsweise die Änderungen von Anpassungsregelungen bei laufenden Betriebsrenten oder auf die Schaffung von Ausschlusstatbeständen für eine Hinterbliebenenversorgung (vgl. BAG 21. November 2000 - 3 AZR 91/00 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 21 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 26 mwN) oder auf Eingriffe in laufende Leistungen und Anpassungsregelungen (vgl. BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09 - Rn. 38 ff., EzA BetrAVG § 16 Nr. 59) nicht ohne Weiteres übertragen.
  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine

    Soweit es für den Beklagten - trotz der Verpflichtung des insolventen Arbeitgebers zur Erteilung von Auskünften und zur Vorlage von Unterlagen - schwierig sein sollte, den Sachverhalt aufzuklären und geeigneten Beweis anzubieten, hat die damit verbundenen Risiken nach der gesetzlichen Konzeption die Solidargemeinschaft der Arbeitgeber zu tragen (ausführlich dazu BAG 21. November 2000 - 3 AZR 91/00 - zu II 4 e der Gründe) .
  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 61/06

    Betriebliche Altersversorgung - Personalrabatt

    Bei Änderungen der Versorgungsregelungen nach Eintritt eines Versorgungsfalles ist auf die dem Prüfungsraster zugrunde liegenden Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes zurückzugreifen (vgl. ua. BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, zu B I 3 der Gründe; 21. November 2000 - 3 AZR 91/00 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 21 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 26, zu II 3 der Gründe mwN).
  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 998/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Versorgungsregelungen - Anhebung der

    Derartige Verschlechterungen von Versorgungsrechten sind deshalb an den dem Drei-Stufen-Modell zugrunde liegenden allgemeinen Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit zu messen (vgl. etwa für Eingriffe in laufende Leistungen und die Änderung von Anpassungsregelungen: BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09 - Rn. 38 ff., BAGE 138, 197; für die Einführung von Ausschlusstatbeständen bei einer Hinterbliebenenversorgung: 21. November 2000 - 3 AZR 91/00 - zu II 3 der Gründe; für die Umstellung von Rentenleistungen auf eine Kapitalleistung: 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 75, BAGE 141, 259) .
  • BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 557/03

    Eingriff in die einem Ruheständler zugesagte Witwenrente

    Bei Änderungen der Versorgungsregelungen nach Eintritt eines Versorgungsfalles ist auf die dem Prüfungsraster zugrunde liegenden Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes zurückzugreifen (vgl. ua. BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 365 f.; 21. November 2000 - 3 AZR 91/00 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 21 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 26, zu II 3 der Gründe mwN).

    Die Versorgung der Hinterbliebenen auf dem bisherigen Niveau stellt einen bedeutenden wirtschaftlichen Wert dar (BAG 21. November 2000 - 3 AZR 91/00 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 21 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 26, zu II 4 a der Gründe).

  • BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 799/08

    Betriebliche Altersversorgung - Energiekostenerstattung

    Bei Änderungen der Versorgungsregelungen nach Eintritt eines Versorgungsfalles ist jedoch auf die dem Prüfungsschema zugrunde liegenden Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes zurückzugreifen (vgl. ua. BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98  - zu B I 3 der Gründe , BAGE 92, 358; 21. November 2000 - 3 AZR 91/00 - zu II 3 der Gründe mwN, AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 21 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 26) .
  • LAG Düsseldorf, 02.02.2006 - 11 (7) Sa 687/05

    Prüfungsmaßstab bei Eingriff in Versorgungsanwartschaften durch Umstellung

    Art und Umfang des Eingriffs in Versorgungsanwartschaften, die sich aus einer in einer Betriebsvereinbarung enthaltenen Rentenzusage mit monatlicher Rentenleistung ergeben, durch eine mittels Betriebsvereinbarung erfolgte Umstellung auf Kapitalleistungen sind ausschließlich am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Vertrauensschutz zu messen mit der Folge, dass die konkrete Änderung der Versorgungsordnung eine angemessene Reaktion auf einen bestimmten sachlichen Grund darstellen muss (im Anschluss an BAG 21.11.2000 - 3 AZR 91/00 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 26).

    Spätere Betriebsvereinbarungen, die Versorgungsrechte aus einer früheren Betriebsvereinbarung einschränken, unterliegen jedoch einer Rechtskontrolle (st. Rspr., z. B. BAG 21.11.2000 - 3 AZR 91/00 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 26 m. w. N.).

    Liegt damit aber ein vom Prüfungsschema nicht erfasster Sachverhalt vor, muss auf die hinter diesem Schema stehenden allgemeinen Prinzipien zurückgegriffen werden (BAG 21.11.2000 - 3 AZR 91/00 - a. a. O.).

    Das bedeutet, Art und Umfang des Eingriffs sind am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Vertrauensschutz zu messen mit der Folge, dass die konkrete Änderung der Versorgungsordnung eine angemessene Reaktion auf einen bestimmten sachlichen Grund darstellt (BAG 21.11.2000 - 3 AZR 91/00 - a. a. O.).

  • BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 630/02

    Änderung von Versorgungsregelungen - Betriebsvereinbarung

    Sowohl das Gebrauchmachen von einem Änderungsvorbehalt als auch spätere Betriebsvereinbarungen, die Versorgungsrechte aus einer früheren Betriebsvereinbarung einschränken, unterliegen einer Rechtskontrolle (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. ua. 21. November 2000 - 3 AZR 91/00 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 21 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 26, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 462/09

    Betriebliche Altersversorgung - Energiekostenerstattung

    Bei Änderungen der Versorgungsregelungen nach Eintritt eines Versorgungsfalles ist jedoch auf die dem Prüfungsschema zugrunde liegenden Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes zurückzugreifen (vgl. ua. BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98  - zu B I 3 der Gründe , BAGE 92, 358; 21. November 2000 - 3 AZR 91/00 - zu II 3 der Gründe mwN, AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 21 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 26) .

    Eingriffe in Versorgungsrechte nach Eintritt des Versorgungsfalles - auch durch Aufhebungsvereinbarungen - müssen den Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit Rechnung tragen (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98  - zu B I 2 der Gründe , BAGE 92, 358; 21. November 2000 - 3 AZR 91/00 - zu II 3 der Gründe mwN, AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 21 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 26; 28. Juni 2005 - 1 AZR 213/04 - zu II 4 c cc (1) der Gründe mwN, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 25 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 12 ) .

  • ArbG Düsseldorf, 08.06.2021 - 4 Ca 1656/19
    Es lässt sich auf andere Eingriffe in Versorgungsrechte wie beispielsweise die Änderungen von Anpassungsregelungen bei laufenden Betriebsrenten oder auf die Schaffung von Ausschlusstatbeständen für eine Hinterbliebenenversorgung (vgl. BAG v. 21.11.2000 - 3 AZR 91/00, juris) oder auf Eingriffe in laufende Leistungen und Anpassungsregelungen (vgl. BAG v. 28.06.2011 - 3 AZR 282/09, Rn. 38 ff., juris) nicht ohne Weiteres übertragen.
  • ArbG Düsseldorf, 08.06.2021 - 7 Ca 1124/20
  • OLG Hamm, 07.01.2008 - 2 UF 173/07

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich

  • LAG Baden-Württemberg, 08.05.2003 - 19 Sa 49/02

    Betriebliche Altersversorgung - unzulässige Kürzung der Witwenrente

  • LAG Köln, 01.12.2015 - 12 Sa 695/15

    Beginn von Ansprüchen auf Invalidenrente gegen einen Pensionsfonds

  • LAG Baden-Württemberg, 23.03.2011 - 13 Sa 155/10

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsübergang - Ablösung einer Pensionsordnung

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