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   BAG, 22.12.1956 - 3 AZR 91/56   

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https://dejure.org/1956,26
BAG, 22.12.1956 - 3 AZR 91/56 (https://dejure.org/1956,26)
BAG, Entscheidung vom 22.12.1956 - 3 AZR 91/56 (https://dejure.org/1956,26)
BAG, Entscheidung vom 22. Dezember 1956 - 3 AZR 91/56 (https://dejure.org/1956,26)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 3, 193
  • NJW 1957, 478
  • DB 1957, 95
  • DB 1957, 96
 
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Wird zitiert von ... (100)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 86/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung durch eine juristische Person, Fristlose Kündigung

    Auszug aus BAG, 22.12.1956 - 3 AZR 91/56
    Im Rahmen der erforderlichen Zumutbarkeitserwägungen ist es unerlässlich, auf diese Frage einzugehen (BAGE 2, 207, 213).
  • RG, 25.06.1929 - VII 653/28

    1. Kann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch durch Beschluß erteilt

    Auszug aus BAG, 22.12.1956 - 3 AZR 91/56
    Die Bindung des Gerichts an seine Entscheidung kann nämlich nicht davon abhängig gemacht werden, ob sie - bei gleichem Inhalt - in Form eines Urteils oder eines Beschlusses ergeht (BGH, LM Nr. 2 zu § 238 ZPO ; RAG 15, 101; RGZ 125, 68; a.A. Baumbach, ZPO , 23. Aufl., § 519 b Rdn. 2 E, § 329 Rdn. 3; Rosenberg, Lehrbuch, 6. Aufl. 1954, § 142 II 2 Abs. 2, § 137 I 2 a).
  • BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 147/92

    Fristlose Kündigung wegen Androhung einer künftigen Erkrankung

    Bei einer außerordentlichen Kündigung kommt es nicht auf die strafrechtliche Wertung, sondern darauf an, ob dem Arbeitgeber wegen des Verhaltens des Arbeitnehmers nach dem gesamten Sachverhalt die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch zuzumuten ist (BAGE 3, 193 = AP Nr. 13 zu § 626 BGB - für den Fall der Beleidigung).
  • ArbG Hagen, 16.05.2012 - 3 Ca 2597/11

    Beleidigung, Facebook, Internet, Kündigung

    Für eine grobe Beleidigung als Kündigungsgrund kommt es letztlich nicht auf die strafrechtliche Wertung an, sondern auf den mit der Pflichtverletzung einhergehenden Vertrauensbruch und damit die Zumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses (BAG, Urteil vom 22.12.1956 - 3 AZR 91/56 - AP Nr. 13 zu § 626 BGB; Staudinger/Preis, BGB, Neubearbeitung 2011, § 626 BGB, Rdnr. 162; Münchener Kommentar BGB/Henssler, 5. Aufl., 2009, § 626 BGB, Rdnr. 181).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.12.2019 - 3 Sa 234/19

    Außerordentliche Tatkündigung - versäumte Kündigungserklärungsfrist - fehlender

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG z. B. (04.06.1964 AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; 10.02.2005 EzA § 1 KSchG Verdachtskündigung Nr. 3; 29.11.2007 EzA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 5; 05.06.2008 EzA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 7; 25.11.2010 EzA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 9; 21.06.2012 EzA § 9 KSchG n.F. Nr. 63 = NZA 2013, 199; 25.10.2012 EzA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 13) kann auch der auf objektive - unstreitige oder bewiesene - Tatsachen gründende dringende Verdacht einer Straftat mit Bezug zum Arbeitsverhältnis oder eines sonstigen erheblichen Fehlverhaltens, einer schwerwiegenden Verletzung von erheblichen arbeitsvertraglichen Pflichten (BAG 24.05.2012 EzA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 11 = NZA 2013, 137) ein an sich zur außerordentlichen Kündigung berechtigender Umstand sein (s. Lunck NJW 2010, 2753 ff.).
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