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   BAG, 15.10.1985 - 3 AZR 93/84   

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https://dejure.org/1985,2921
BAG, 15.10.1985 - 3 AZR 93/84 (https://dejure.org/1985,2921)
BAG, Entscheidung vom 15.10.1985 - 3 AZR 93/84 (https://dejure.org/1985,2921)
BAG, Entscheidung vom 15. Oktober 1985 - 3 AZR 93/84 (https://dejure.org/1985,2921)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1986, 608
  • VersR 1986, 983
  • BB 1986, 1509
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 376/82

    Betriebliches Ruhegeld - Ruhegeldordnung - Versorgungsfall - Invalidität -

    Auszug aus BAG, 15.10.1985 - 3 AZR 93/84
    Die Erfüllung eines einzelnen Tatbestandsmerkmals gilt nach der Versorgungsordnung noch nicht als Versorgungsfall (vgl. auch Urteil des Senats vom 5. Juni 1984 - 3 AZR 376/82 - AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Invaliditätsrente) und unterbricht daher auch nicht den Lauf der Wartefrist.
  • BAG, 09.01.1990 - 3 AZR 319/88

    Wartezeit bei vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit

    Eine Auslegung der Versorgungsordnung dahin, daß für den Lauf der Wartezeit auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses abgestellt wird, ist entgegen der Auffassung der Revision auch durchaus sachgemäß (BAG Urteil vom 15. Oktober 1985 - 3 AZR 93/84 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Invaliditätsrente; Urteil vom 14. Januar 1986 - 3 AZR 473/84 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Invaliditätsrente).
  • BAG, 24.09.1996 - 3 AZR 423/95

    Betriebliche Altersversorgung: Verlust des Versorgungsanspruchs nach

    Bei Arbeitnehmern ist unter einer "Versetzung in den Ruhestand" die Umwandlung des Arbeitsverhältnisses in ein Versorgungsverhältnis zu verstehen, das den Arbeitnehmer nur noch zur Einhaltung von Restpflichten gegenüber dem Arbeitgeber und den Arbeitgeber zur Zahlung der Ruhestandsbezüge verpflichtet (BAG Urteil vom 15. Oktober 1985 - 3 AZR 93/84 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Invaliditätsrente, zu 2 a der Gründe).
  • BAG, 17.02.1987 - 3 AZR 312/85

    Anforderungen an den Eintritt des Versorgungsfalls im Rahmen einer betrieblichen

    Der Arbeitgeber will bei einer solchen vertraglichen Regelung im allgemeinen erst dann die Versorgung Berufs- und Erwerbsunfähiger übernehmen, wenn die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erschöpft sind und das Arbeitsverhältnis in ein Ruhestandsverhältnis umgewandelt worden ist (BAG Urteil vom 15. Oktober 1985 - 3 AZR 93/84 - zu 2 der Gründe; Urteil vom 14. Januar 1986 - 3 AZR 473/84 - zu II der Gründe; beide Urteile zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 14.01.1986 - 3 AZR 497/84

    Wartezeit bei Invaliditätsversorgung

    Der Senat ist in allen Fällen, bei denen es für den Erwerb des Rentenanspruches auf die Erfüllung der Wartezeit ankommt, davon ausgegangen, daß im Wege der Auslegung der konkreten Versorgungsordnung zu bestimmen ist, welcher Zeitpunkt für die Zurücklegung der Wartezeit maßgebend sein soll (BAG Urteil vom 30. Juni 1972 - 3 AZR 490/71 - AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskasse, zu 4 der Gründe; Urteil vom 5. Oktober 1982 - 3 AZR 403/80 - AP Nr. 13 zu § 7 BetrAVG, zu I der Gründe; BAG Urteil vom 5. Juni 1984 - 3 AZR 376/82 - zu II der Gründe; Urteil vom 15. Oktober 1985 - 3 AZR 93/84 - zu 3 der Gründe; beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
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