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   BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 930/12   

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https://dejure.org/2014,39500
BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 930/12 (https://dejure.org/2014,39500)
BAG, Entscheidung vom 30.09.2014 - 3 AZR 930/12 (https://dejure.org/2014,39500)
BAG, Entscheidung vom 30. September 2014 - 3 AZR 930/12 (https://dejure.org/2014,39500)
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Volltextveröffentlichungen (18)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Haupternährerklausel in der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pensionszusage für Witwenrente mit "Haupternährer-Klausel" muss ausreichend verständlich sein

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Unwirksamkeit der "Haupternährerklausel" in den AGB einer Pensionszusage

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Betriebliche Altersversorgung: Unklare "Haupternährerklausel"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 149, 200
  • ZIP 2015, 995 (Ls.)
  • MDR 2015, 285
  • NZA 2015, 231
  • BB 2015, 116
  • DB 2015, 320
  • JR 2015, 599
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 26.09.2000 - 3 AZR 387/99

    Auslegung einer Versorgungsordnung - "Haupternährerklausel

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 930/12
    (c) Letztlich kommt auch dem Umstand Bedeutung zu, dass zum Zeitpunkt der Erteilung der Pensionszusage im Jahr 2003 das Urteil des Senats vom 26. September 2000 (- 3 AZR 387/99 - zu II der Gründe) bekannt war.

    (a) Dies gilt zunächst im Hinblick auf den Zeitraum, in dem der Versorgungsberechtigte "Haupternährer" seiner Familie gewesen sein muss (in diesem Sinne bereits BAG 26. September 2000 - 3 AZR 387/99 - zu II 1 der Gründe) .

    (c) Unklar bleibt letztlich auch, welche Einkünfte der Ehegatten im Rahmen der Prüfung der "Haupternährereigenschaft" nach § 6 Satz 1 Halbs. 2 der Pensionszusage zu berücksichtigen sein sollen (vgl. bereits BAG 26. September 2000 - 3 AZR 387/99 - zu III der Gründe) .

  • BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 698/10

    Fortbildungskosten - Transparenz - Bereicherungsanspruch

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 930/12
    Die Voraussetzungen und der Umfang der Leistungspflicht müssen so bestimmt oder zumindest so bestimmbar sein, dass der Vertragspartner des Verwenders bereits bei Vertragsschluss erkennen kann, was auf ihn zukommt (BAG 21. August 2012 - 3 AZR 698/10 - Rn. 18, BAGE 143, 30) .

    Eine Klausel verletzt das Bestimmtheitsgebot, wenn sie vermeidbare Unklarheiten enthält und Spielräume eröffnet (vgl. etwa BAG 21. August 2012 - 3 AZR 698/10 - aaO; 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 - Rn. 38) .

    Dies verlangt zumindest, dass die ersatzlose Streichung der unwirksamen Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine angemessene, den typischen und schutzwürdigen Interessen des Klauselverwenders und seines Vertragspartners Rechnung tragende Lösung bietet (BAG 21. August 2012 - 3 AZR 698/10 - Rn. 31, BAGE 143, 30) .

  • BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11

    Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 930/12
    Eine Feststellungsklage muss sich allerdings nicht notwendig auf ein Rechtsverhältnis insgesamt erstrecken, sondern kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. etwa BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 14 mwN) .

    Seine Hinterbliebenen sind lediglich Begünstigte, die erst durch seinen Tod ein Forderungsrecht erwerben (vgl. etwa BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - aaO) .

  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 700/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - gestaffelte Bezugnahme auf

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 930/12
    c) Da die frühere Arbeitgeberin des Klägers die Kriterien zur Feststellung der "Haupternährereigenschaft" iSv. § 6 Satz 1 Halbs. 2 der Pensionszusage unschwer so präzise hätte formulieren können, dass das Gewollte klar zu erkennen gewesen wäre, enthält § 6 Satz 1 Halbs. 2 der Pensionszusage vermeidbare Unklarheiten und eröffnet Wertungsspielräume (vgl. BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 700/12 - Rn. 36; 22. Februar 2012 - 5 AZR 765/10 - Rn. 18) .
  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 765/10

    Vereinbarung einer pauschalen Abgeltung von Mehrarbeitsvergütung im

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 930/12
    c) Da die frühere Arbeitgeberin des Klägers die Kriterien zur Feststellung der "Haupternährereigenschaft" iSv. § 6 Satz 1 Halbs. 2 der Pensionszusage unschwer so präzise hätte formulieren können, dass das Gewollte klar zu erkennen gewesen wäre, enthält § 6 Satz 1 Halbs. 2 der Pensionszusage vermeidbare Unklarheiten und eröffnet Wertungsspielräume (vgl. BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 700/12 - Rn. 36; 22. Februar 2012 - 5 AZR 765/10 - Rn. 18) .
  • BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 33/11

    Wiedereinstellungsanspruch - Verurteilung zur Abgabe einer Angebotserklärung -

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 930/12
    Verbleibt nach "Wegstreichen" der unwirksamen Teilregelung oder des unwirksamen Klauselteils eine verständliche Regelung, bleibt diese bestehen (sog. blue-pencil-Test, vgl. etwa BAG 19. Oktober 2011 - 7 AZR 33/11 - Rn. 69; 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 27, BAGE 139, 156) .
  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 930/12
    Verbleibt nach "Wegstreichen" der unwirksamen Teilregelung oder des unwirksamen Klauselteils eine verständliche Regelung, bleibt diese bestehen (sog. blue-pencil-Test, vgl. etwa BAG 19. Oktober 2011 - 7 AZR 33/11 - Rn. 69; 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 27, BAGE 139, 156) .
  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 91/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Anspruch auf Abgabe einer Angebotserklärung mit

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 930/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Teilbarkeit einer Bestimmung durch Streichung des unwirksamen Teils zu ermitteln (vgl. etwa BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10 - Rn. 64; 12. März 2008 - 10 AZR 152/07 - Rn. 28) .
  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 930/12
    Es bestehen bereits keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer berechtigten Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der "Haupternährerklausel" bekannt gewesen wäre (zum Ausschluss der ergänzenden Vertragsauslegung in diesen Fällen vgl. etwa BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - Rn. 34, BAGE 124, 259) .
  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 152/07

    Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 930/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Teilbarkeit einer Bestimmung durch Streichung des unwirksamen Teils zu ermitteln (vgl. etwa BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10 - Rn. 64; 12. März 2008 - 10 AZR 152/07 - Rn. 28) .
  • LAG Köln, 11.09.2012 - 12 Sa 757/11

    Auslegung der in einer Pensionszusage für die Witwenrente enthaltenen

  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergütungsabsenkung nach

  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 796/11

    Invaliditätsversorgung - Mindestaltersgrenze

  • BAG, 13.11.2012 - 3 AZR 557/10

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Berücksichtigung bestimmter

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 795/09

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung -

  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 294/09

    Hinterbliebenenversorgung - Eingetragene Lebenspartner

  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 21/00

    Betriebliche Invalidenrente und qualifizierte Wartezeit

  • BAG, 14.12.1999 - 3 AZR 742/98

    Invaliditätsrente bei dauernder Berufsunfähigkeit

  • BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 295/13

    Urlaub - Ausschluss von Doppelansprüchen

    Dies verlangt zumindest, dass die ersatzlose Streichung der unwirksamen Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine angemessene, den typischen und schutzwürdigen Interessen des Klauselverwenders und seines Vertragspartners Rechnung tragende Lösung bietet (BAG 30. September 2014 - 3 AZR 930/12 - Rn. 39) .
  • BAG, 21.01.2015 - 10 AZR 84/14

    Provisionsvorschüsse - Rückzahlung

    Eine Klausel verletzt das Bestimmtheitsgebot, wenn sie vermeidbare Unklarheiten enthält und Spielräume eröffnet (BAG 30. September 2014 - 3 AZR 930/12 - Rn. 20; 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 - Rn. 38) .
  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Teilbarkeit einer Bestimmung durch Streichung des unwirksamen Teils zu ermitteln (vgl. etwa BAG 30. September 2014 - 3 AZR 930/12 - Rn. 36, BAGE 149, 200; 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10 - Rn. 64; 12. März 2008 - 10 AZR 152/07 - Rn. 28) .

    Eine Klausel verletzt das Bestimmtheitsgebot, wenn sie vermeidbare Unklarheiten enthält und Spielräume eröffnet (BAG 30. September 2014 - 3 AZR 930/12 - Rn. 20, BAGE 149, 200; 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 - Rn. 38) .

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