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   BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 96/89   

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BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 96/89 (https://dejure.org/1990,1436)
BAG, Entscheidung vom 03.07.1990 - 3 AZR 96/89 (https://dejure.org/1990,1436)
BAG, Entscheidung vom 03. Juli 1990 - 3 AZR 96/89 (https://dejure.org/1990,1436)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Karenzentschädigung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Anspruch auf ein vorgezogenes Altersruhegeld aus der gesetzlichen Angestelltenversicherung - Zulässigkeit einer vertraglichen Wettbewerbsabrede

  • archive.org

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wettbewerbsverbot, Karenzentschädigung bei Weiterbeschäftigungsangebot, Karenzentschädigung bei Ausscheiden aus dem Berufsleben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 308
  • BB 1991, 770
  • BB 1991, 911
  • DB 1991, 1125
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 18.10.1976 - 3 AZR 376/75

    Wettbewerbsverbot: Berechnung der Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 96/89
    Der Anspruch auf Karenzentschädigung entfällt daher auch dann nicht, wenn der Arbeitnehmer sich aus Altersgründen ganz aus dem Arbeitsleben zurückzieht (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BAG Urteil vom 18. Oktober 1976 - 3 AZR 376/75 - AP Nr. 1 zu § 74 b HGB; BAG Urteil vom 30. Oktober 1984 - 3 AZR 213/82 - BAGE 47, 130 = AP Nr. 46 zu § 74 HGB; BAG Urteil vom 26. Februar 1985 - 3 AZR 162/84 - AP Nr. 30 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel).

    Der Senat hat die Ablehnung eines solchen Angebots nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer nicht als böswilliges Unterlassen im Sinne von § 74 c HGB angesehen und die Ablehnungsgründe dabei für unerheblich erklärt (Urteil vom 18. Oktober 1976 - 3 AZR 376/75 - AP Nr. 1 zu § 74 b HGB).

  • BAG, 13.09.1969 - 3 AZR 138/68

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 96/89
    Die für Wettbewerbsverbote mit kaufmännischen Angestellten geltenden Vorschriften der §§ 74 ff. HGB sind auch auf Wettbewerbsverbote mit sonstigen Arbeitnehmern, die nicht kaufmännische Angestellte sind, entsprechend anzuwenden (vgl. BAGE 22, 125, 132 ff. = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel, zu IV und V der Gründe; 22, 324, 326, 327 = AP Nr. 26 zu § 74 HGB, zu I der Gründe).
  • BAG, 26.02.1985 - 3 AZR 162/84

    Anspruch eines Prokuristen auf Karenzentschädigung neben Versorgungsansprüchen -

    Auszug aus BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 96/89
    Der Anspruch auf Karenzentschädigung entfällt daher auch dann nicht, wenn der Arbeitnehmer sich aus Altersgründen ganz aus dem Arbeitsleben zurückzieht (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BAG Urteil vom 18. Oktober 1976 - 3 AZR 376/75 - AP Nr. 1 zu § 74 b HGB; BAG Urteil vom 30. Oktober 1984 - 3 AZR 213/82 - BAGE 47, 130 = AP Nr. 46 zu § 74 HGB; BAG Urteil vom 26. Februar 1985 - 3 AZR 162/84 - AP Nr. 30 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel).
  • BAG, 13.11.1975 - 3 AZR 38/75

    Wettbewerbsverbot: Aufnahme bzw. Unterlassen einer selbständigen Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 96/89
    Böswillig im Sinne von § 74 c Abs. 1 Satz 1 HGB handelt der Arbeitnehmer, der eine ihm mögliche und den gesamten Umständen nach zumutbare Tätigkeit nicht aufnimmt (ständige Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 13. November 1975 - 3 AZR 38/75 AP Nr. 7 zu § 74 c HGB).
  • BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 213/82

    Reichweite eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots

    Auszug aus BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 96/89
    Der Anspruch auf Karenzentschädigung entfällt daher auch dann nicht, wenn der Arbeitnehmer sich aus Altersgründen ganz aus dem Arbeitsleben zurückzieht (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BAG Urteil vom 18. Oktober 1976 - 3 AZR 376/75 - AP Nr. 1 zu § 74 b HGB; BAG Urteil vom 30. Oktober 1984 - 3 AZR 213/82 - BAGE 47, 130 = AP Nr. 46 zu § 74 HGB; BAG Urteil vom 26. Februar 1985 - 3 AZR 162/84 - AP Nr. 30 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel).
  • BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 236/82

    Anspruch auf ein 13. Ruhegeld

    Auszug aus BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 96/89
    Der Anspruch auf Karenzentschädigung entfällt daher auch dann nicht, wenn der Arbeitnehmer sich aus Altersgründen ganz aus dem Arbeitsleben zurückzieht (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BAG Urteil vom 18. Oktober 1976 - 3 AZR 376/75 - AP Nr. 1 zu § 74 b HGB; BAG Urteil vom 30. Oktober 1984 - 3 AZR 213/82 - BAGE 47, 130 = AP Nr. 46 zu § 74 HGB; BAG Urteil vom 26. Februar 1985 - 3 AZR 162/84 - AP Nr. 30 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel).
  • BAG, 18.02.1967 - 3 AZR 290/66

    Wettbewerbsverstoß - Wettbewerbsverbot - Vertragsstrafenabrede

    Auszug aus BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 96/89
    Auch wenn der Kläger nicht als kaufmännischer Angestellter (Handlungsgehilfe) im Sinne des § 59 HGB, sondern als technischer (gewerblicher) Angestellter anzusehen wäre (zur Abgrenzung vgl. BAGE 19, 267 = AP Nr. 19 zu § 133 f GewO), steht dies einem Anspruch auf Karenzentschädigung nicht entgegen.
  • BAG, 21.05.1981 - 2 AZR 95/79

    Beendigung des Annahmeverzugs bei befristeter Weiterbeschäftigung nach

    Auszug aus BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 96/89
    Zwar hält es der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts für möglich, daß im Falle des Annahmeverzugs des Arbeitgebers die Ablehnung eines befristeten neuen Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer ein böswilliges Unterlassen anderweiten Erwerbs im Sinne des § 615 Satz 2 BGB darstellen kann (BAGE 35, 324 = AP Nr. 32 zu § 615 BGB; BAGE 50, 164 = AP Nr. 39 zu § 615 BGB).
  • BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 98/84

    Annahmeverzug des Arbeitgebers im Anschluß an eine von ihm ausgesprochene

    Auszug aus BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 96/89
    Zwar hält es der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts für möglich, daß im Falle des Annahmeverzugs des Arbeitgebers die Ablehnung eines befristeten neuen Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer ein böswilliges Unterlassen anderweiten Erwerbs im Sinne des § 615 Satz 2 BGB darstellen kann (BAGE 35, 324 = AP Nr. 32 zu § 615 BGB; BAGE 50, 164 = AP Nr. 39 zu § 615 BGB).
  • BAG, 23.01.1967 - 3 AZR 253/66

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 96/89
    Das Bestehen einer solchen Möglichkeit hat der Arbeitgeber darzulegen und zu beweisen (BAGE 19, 194, 205 f. = AP Nr. 1 zu § 74 c HGB, zu 6 c der Gründe).
  • BAG, 02.05.1970 - 3 AZR 134/69

    Wettbewerbsverbot - Wettbewerbsabrede - Karenzentschädigung - Konkurrenzklausel

  • BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 595/03

    Wirksamkeit und Auslegung eines Wettbewerbsverbots

    Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Karenzentschädigung entsteht deshalb allein dadurch, dass der Arbeitnehmer den ihm verbotenen Wettbewerb unterlässt (BAG 9. August 1974 - 3 AZR 350/73 - AP HGB § 74c Nr. 5 = EzA HGB § 74c Nr. 14; 3. Juli 1990 - 3 AZR 96/89 - AP HGB § 74 Nr. 61 = EzA HGB § 74c Nr. 29).

    Es ist deshalb gleichgültig, aus welchem Grunde der Arbeitnehmer sich der Konkurrenz enthält (BAG 3. Juli 1990 - 3 AZR 96/89 - AP HGB § 74 Nr. 61 = EzA HGB § 74c Nr. 29).

    Diese werden durch § 75a HGB ausreichend geschützt (BAG 3. Juli 1990 - 3 AZR 96/89 - AP HGB § 74 Nr. 61 = EzA HGB § 74c Nr. 29).

  • LAG Köln, 13.09.2022 - 4 Sa 416/21

    Anspruch auf Karenzentschädigung; Keine Anrechnung anderweitigen Erwerbs bei

    Es ist deshalb gleichgültig, aus welchem Grunde der Arbeitnehmer sich der Konkurrenz enthält (BAG 3. Juli 1990 - 3 AZR 96/89 - AP HGB § 74 Nr. 61 = EzA HGB § 74c Nr. 29).

    Diese werden durch § 75a HGB ausreichend geschützt (BAG 3. Juli 1990 - 3 AZR 96/89 - AP HGB § 74 Nr. 61 = EzA HGB § 74c Nr. 29).

    (b) Für die tatbestandlichen Voraussetzungen der rechtshindernden Einwendung ist der Schuldner der Karenzentschädigung darlegungspflichtig (BAG Urteil vom 3. Juli 1990 - 3 AZR 96/89 - AP Nr. 61 zu § 74 HGB).

  • BAG, 13.02.1996 - 9 AZR 931/94

    Karenzentschädigung bei Aufnahme eines Studiums

    Außer nach § 74 c Abs. 1 Satz 3 HGB ist es gleichgültig, aus welchem Grund der Arbeitnehmer sich der Konkurrenz enthält (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, Urteil vom 3. Juli 1990 - 3 AZR 96/89 - AP Nr. 61 zu § 74 HGB; Urteil vom 18. Oktober 1976 - 3 AZR 376/75 - AP Nr. 1 zu § 74 b HGB, zu I 2 a der Gründe, m. w. N. aus der Rechtsprechung).

    Für die tatbestandlichen Voraussetzungen der rechtshindernden Einwendung ist der Schuldner der Karenzentschädigung darlegungspflichtig (BAG Urteil vom 3. Juli 1990 - 3 AZR 96/89 - AP Nr. 61 zu § 74 HGB).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.12.2019 - 11 Sa 1573/19

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Der Anspruch auf Karenzentschädigung entfällt daher auch dann nicht, wenn der Arbeitnehmer sich aus Altersgründen ganz aus dem Arbeitsleben zurückzieht (BAG, Urteil vom 3. Juli 1990 - 3 AZR 96/89 - NZA 1991, 308).
  • LAG Hamm, 19.09.2003 - 7 Sa 863/03

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Krankheit und/oder Berufsunfähigkeit,

    Mit dem BAG (Urteil v. 03.07.1990 - 3 AZR 96/89 - AP Nr. 61 zu § 74 HGB) vertritt die erkennende Berufungskammer weiterhin die Rechtsauffassung, dass der Karenzanspruch nur davon abhängig ist, dass der Arbeitnehmer den ihm verbotenen Wettbewerb unterlässt.
  • LAG Hamm, 18.07.2003 - 7 Sa 734/03
    Mit dem BAG (Urteil vom 03.07.1990 - 3 AZR 96/89 - AP Nr. 61 zu § 74 HGB = EzA § 74 c HGB Nr. 29 = NZA 1991, 308) und der Literatur (Bauer/Diller, a. a. O., Rdnr. 491) unterstellt die erkennende Berufungskammer, dass es für einen Anspruch auf Karenzentschädigung nicht darauf ankommt aus welchem Grunde der Arbeitnehmer sich der Konkurrenz enthält.

    Der Anspruch auf Karenzentschädigung entfällt selbst dann nicht, wenn der Arbeitnehmer sich aus Altersgründen ganz aus dem Arbeitsleben zurückzieht (BAG, Urteil vom 26.02.1985 - 3 AZR 162/84 - AP Nr. 30 zu § 611 BGB, Konkurrenzklausel; BAG, Urteil vom 03.07.1990, a. a. O.).

  • LAG Köln, 04.05.2004 - 1 Sa 1240/03

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot; böswilliges Unterlassen anderweitigen

    Der Anspruch auf Karenzentschädigung entfällt sogar nicht dadurch, dass sich ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis mit Vollendung des 63. Lebensjahres endet, aus Altersgründen aus dem Arbeitsleben zurückzieht (BAG vom 03.07.1990 - 3 AZR 96/89 -, EzA § 74 c HGB Nr. 29).
  • ArbG Würzburg, 31.10.2016 - 6 Ca 498/16

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung

    Unabhängig davon, dass der Kläger über seine Einkünfte Auskunft erteilt und sogar den Arbeitslosengeldbescheid in Vorlage gebracht hat, obliegt es der Beklagten bereits schon nach den allgemeinen Grundsätzen, die Einwendungen darzulegen und ggfs. zu beweisen, dass der Kläger anderweitigen anrechenbaren Verdienst gehabt bzw. einen solchen zu erzielen böswillig unterlassen hat (vgl. nur BAG, Urt. v. 03.07.1990, Az: 3 AZR 96/89, juris).
  • LAG Hessen, 28.02.1994 - 10 Sa 937/93

    Wettbewerbsverbot: Anspruch auf Karenzentschädigung

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