Rechtsprechung
BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 960/13 |
Volltextveröffentlichungen (17)
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Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage
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- Bundesarbeitsgericht
Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage
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§ 140 BGB, § 77 Abs 5 BetrVG, § 72 Abs 5 ArbGG, § 2 Abs 1 BetrAVG, § 2 Abs 5 BetrAVG
Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage - IWW
§ 563 Abs. 2 ZPO, § ... 72 Abs. 5 ArbGG, § 140 BGB, § 77 Abs. 5 BetrVG, Art. 20 Abs. 3 GG, § 308 Nr. 4 BGB, § 561 ZPO, § 2 Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 BetrAVG, § 2 Abs. 1 BetrAVG, § 2 Abs. 5 Satz 1 BetrAVG, § 2 Abs. 5 BetrAVG
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Umdeutung von Betriebsvereinbarungen über Leistungen der betrieblichen Altersversorgung in eine Gesamtzusage
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Betriebsvereinbarung, Gesamtzusage
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Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage
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Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage
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Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage
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Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage
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Zulässigkeit der Umdeutung von Betriebsvereinbarungen über Leistungen der betrieblichen Altersversorgung in eine Gesamtzusage
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Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine Gesamtzusage
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Kurzfassungen/Presse (7)
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Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine Gesamtzusage?
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Die unwirksame Betriebsvereinbarung zur Alterversorgung - und ihre Umdeutung in eine Gesamtzusage
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Änderung einer Versorgungszusage
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Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage
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Wirksamkeit von Versorgungsregelungen - Gesamtzusage - Betriebsvereinbarung - Vereinbarung mit einem betriebsverfassungsrechtlich nicht existenten Gremium - Bindungswirkung früherer Revisionsentscheidungen
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Umdeutung von unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage möglich
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Trennung mit Hindernissen - die Ablösung einer Gesamtzusage durch Gesamtzusage
Besprechungen u.ä.
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Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine Gesamtzusage
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 27.05.2009 - 1 Ca 7214/08
- ArbG Frankfurt/Main, 27.05.2009 - 10 Ca 6285/08
- ArbG Frankfurt/Main, 27.05.2009 - 9/1
- LAG Hessen, 10.03.2010 - 8 Sa 1240/09
- LAG Hessen, 10.03.2010 - 8 Sa 1241/09
- BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 400/10
- BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 401/10
- LAG Hessen, 03.07.2013 - 6 Sa 1321/12
- LAG Hessen, 03.07.2013 - 6 Sa 1322/12
- BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 960/13
- BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 961/13
Papierfundstellen
- BAGE 154, 144
- MDR 2016, 775
- NZA 2016, 642
- BB 2016, 947
- DB 2016, 1261
- DB 2016, 2056
Wird zitiert von ... (52) Neu Zitiert selbst (23)
- BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 401/10
Betriebliche Altersversorgung - Rechtscharakter einer Versorgungsordnung - …
Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 960/13
Auf die Revision der Beklagten hat der Senat mit Urteil vom 17. April 2012 (- 3 AZR 401/10 -) das Berufungsurteil aufgehoben und den Rechtstreit an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.Das Landesarbeitsgericht ist nach § 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 563 Abs. 2 ZPO an die rechtliche Beurteilung des ersten Revisionsurteils vom 17. April 2012 (- 3 AZR 401/10 -) gebunden, die der Aufhebung zugrunde gelegen hat.
Der Senat hat das den Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht zurückverweisende Urteil vom 17. April 2012 (- 3 AZR 401/10 -) damit begründet, die Auffassung des Landesarbeitsgerichts sei unzutreffend, es habe sich bei der VO 1976 um eine Gesamtzusage gehandelt, die durch die Gemeinsame Erklärung aus dem Jahr 1977 nicht zum Gegenstand einer Betriebsvereinbarung geworden sei, sie habe daher durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer geändert werden können.
Der Senat hat demgegenüber unter Rn. 19 seiner Entscheidung (BAG 17. April 2012 - 3 AZR 401/10 -) ausgeführt, die VO 1976 sei Gegenstand der Gemeinsamen Erklärung aus dem Jahr 1977.
Das Landesarbeitsgericht ist zunächst zu Recht davon ausgegangen, dass die Gemeinsame Erklärung als Betriebsvereinbarung unwirksam ist, weil auf Betriebsratsseite mit dem "Gesamtbetriebsrat" ein Gremium gehandelt hat, das vom Betriebsverfassungsgesetz nicht vorgesehen ist (vgl. BAG 17. April 2012 - 3 AZR 401/10 - Rn. 39; 17. März 2010 - 7 AZR 706/08 - Rn. 21; 13. Februar 2007 - 1 AZR 184/06 - Rn. 16, BAGE 121, 168) .
Der Senat hat aber im vorausgegangenen Revisionsurteil (BAG 17. April 2012 - 3 AZR 401/10 -) weder geprüft, ob eine Umdeutung der VO 1976 iVm. der Gemeinsamen Erklärung in Betracht kommt, wenn sie als Betriebsvereinbarung unwirksam ist, noch die Aufhebung des damals angefochtenen Berufungsurteils tragend damit begründet.
- BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 21/98
Kündigung einer Betriebsvereinbarung überbetriebliche Altersversorgung
Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 960/13
Die Ausübung dieses Rechts auch durch den Arbeitgeber bedarf keiner Rechtfertigung und unterliegt keiner inhaltlichen Kontrolle (st. Rspr., vgl. etwa BAG 10. März 1992 - 3 ABR 54/91 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 70, 41; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu II 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 4 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 99, 75) .Allerdings kann, soweit es um Leistungen der betrieblichen Altersversorgung geht, der Arbeitnehmer grundsätzlich erwarten, dass er für die von ihm erbrachten Vorleistungen durch Betriebszugehörigkeit, die er nur einmal erbringen kann, auch die ihm in Aussicht gestellte Gegenleistung erhält, soweit dem nicht Gründe auf Seiten des Arbeitgebers entgegenstehen, die seine schützenswerten Interessen überwiegen lassen (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, aaO) .
Vor diesem Hintergrund ist die sich aus § 77 Abs. 5 BetrVG für die Anwartschaften ergebende einschneidende Wirkung der Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung mithilfe der aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit zu begrenzen (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 der Gründe, aaO) .
Deshalb gehen die Möglichkeiten eines Arbeitgebers, durch Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung auf die Versorgungsanwartschaften der begünstigten Arbeitnehmer einzuwirken, nicht weiter als die Möglichkeiten der Betriebspartner im Rahmen von Aufhebungs- oder Änderungsvereinbarungen (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, aaO) .
Die aufgrund einer Betriebsvereinbarung erdienten Besitzstände der bisher Begünstigten werden gegenüber einer Kündigung ebenso geschützt wie gegenüber einer ablösenden Betriebsvereinbarung (BAG 15. Februar 2011 - 3 AZR 35/09 - Rn. 64; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, aaO) .
- BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 415/10
Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung
Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 960/13
Die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit dürfen nicht verletzt werden (vgl. BAG 18. September 2012 - 3 AZR 415/10 - Rn. 34, BAGE 143, 90) .Da davon auszugehen ist, dass sich der Arbeitgeber mit einer Gesamtzusage, die Änderungsmöglichkeiten eröffnet, nur die Änderungen vorbehalten will, die den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen entsprechen, ist - sofern keine Anhaltspunkte für eine gegenteilige Auslegung bestehen - anzunehmen, dass sich der Arbeitgeber lediglich die in diesem Rahmen zulässigen Änderungen vorbehält; denn nur dann entspricht der Änderungsvorbehalt auch den Vorgaben von § 308 Nr. 4 BGB (vgl. BAG 18. September 2012 - 3 AZR 415/10 - aaO) .
- BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 323/13
Ablösung einer Versorgungsordnung
Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 960/13
Für Eingriffe in dienstzeitabhängige, noch nicht erdiente Zuwachsraten genügen sachlich-proportionale Gründe (vgl. etwa BAG 9. Dezember 2014 - 3 AZR 323/13 - Rn. 21 mwN, BAGE 150, 147) .Sollte lediglich ein Eingriff in künftige dienstzeitabhängige Zuwächse vorliegen und die Beklagte sich auf wirtschaftliche Gründe berufen, wird das Landesarbeitsgericht die vom Senat mit Urteilen vom 9. Dezember 2014 (- 3 AZR 323/13 - Rn. 36 ff., BAGE 150, 147; ua.) sowie mit Urteilen vom 16. Juni 2015 (- 3 AZR 390/13 - Rn. 36 ff.; ua.) präzisierten Voraussetzungen für das Vorliegen sachlich-proportionaler Gründe zu beachten haben.
- BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine …
Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 960/13
Nur so wird eine einheitliche Anwendung der Versorgungsordnung auf alle Arbeitnehmer und Versorgungsempfänger des Arbeitgebers, für die die Versorgungsordnung gelten soll, sichergestellt (BAG 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 32) .Auch die vom Arbeitnehmer erdiente Dynamik berechnet sich entsprechend § 2 Abs. 1 BetrAVG unter Berücksichtigung der Veränderungssperre nach § 2 Abs. 5 BetrAVG zeitanteilig; allerdings greift im Hinblick auf den variablen Berechnungsfaktor der Festschreibeeffekt nach § 2 Abs. 5 BetrAVG nicht ein (vgl. BAG 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 42; 30. September 2014 - 3 AZR 998/12 - Rn. 32) .
- BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 390/14
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 960/13
Zwar ist auch der Senat im nachfolgenden Revisionsverfahren - von hier nicht vorliegenden Ausnahmen abgesehen - an die rechtliche Beurteilung in der zurückverweisenden Entscheidung im vorangegangenen Revisionsverfahren gebunden (vgl. BAG 10. November 2015 - 3 AZR 390/14 - Rn. 13 mwN) .Sollte sich die Beklagte auf eine Fehlentwicklung der betrieblichen Altersversorgung berufen, wird das Landesarbeitsgericht die vom Senat hierzu entwickelten Grundsätze (BAG 10. November 2015 - 3 AZR 390/14 - Rn. 39) beachten müssen.
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 960/13
Die aufgrund einer Betriebsvereinbarung erdienten Besitzstände der bisher Begünstigten werden gegenüber einer Kündigung ebenso geschützt wie gegenüber einer ablösenden Betriebsvereinbarung (BAG 15. Februar 2011 - 3 AZR 35/09 - Rn. 64;… 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, aaO) .Den abgestuften Besitzständen der Arbeitnehmer müssen entsprechend abgestufte, unterschiedlich gewichtete Eingriffsgründe des Arbeitgebers gegenübergestellt werden (BAG 15. Februar 2011 - 3 AZR 35/09 - Rn. 65) .
- BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 706/08
Unternehmensübergreifender Gesamtbetriebsrat
Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 960/13
Das Landesarbeitsgericht ist zunächst zu Recht davon ausgegangen, dass die Gemeinsame Erklärung als Betriebsvereinbarung unwirksam ist, weil auf Betriebsratsseite mit dem "Gesamtbetriebsrat" ein Gremium gehandelt hat, das vom Betriebsverfassungsgesetz nicht vorgesehen ist (vgl. BAG 17. April 2012 - 3 AZR 401/10 - Rn. 39; 17. März 2010 - 7 AZR 706/08 - Rn. 21; 13. Februar 2007 - 1 AZR 184/06 - Rn. 16, BAGE 121, 168) .Ein hypothetischer Wille des Arbeitgebers, sich unabhängig von der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung auf Dauer einzelvertraglich zu binden, kann daher nur in Ausnahmefällen angenommen werden (vgl. BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 137/11 - Rn. 21; 17. März 2010 - 7 AZR 706/08 - Rn. 26; 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - Rn. 34, BAGE 118, 211) .
- BGH, 21.11.2006 - XI ZR 347/05
Bindung des Berufungsgerichts nach Aufhebung und Zurückverweisung; …
Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 960/13
Damit soll vermieden werden, dass die endgültige Entscheidung der Sache verzögert oder gar verhindert wird, weil keines der beiden Gerichte seine Rechtsauffassung ändert und der Rechtsstreit deshalb ständig zwischen dem Berufungsgericht und dem Revisionsgericht hin- und hergeschoben wird (vgl. BGH 21. November 2006 - XI ZR 347/05 - Rn. 20; GmS-OGB 6. Februar 1973 - GmS-OGB 1/72 - BGHZ 60, 392) .Dementsprechend ist das Berufungsgericht an die der Aufhebung zugrunde liegende Rechtsauffassung selbst dann gebunden, wenn nach seiner Ansicht ein Rechtssatz übersehen oder ein solcher irrtümlich falsch ausgelegt worden ist (BGH 21. November 2006 - XI ZR 347/05 - Rn. 20) .
- BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 636/10
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer …
Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 960/13
Eine solche Dynamik ist im Zeitpunkt der Veränderung einer Versorgungszusage bereits im Umfang der bis dahin geleisteten Betriebszugehörigkeit anteilig erdient, denn insoweit hat der Arbeitnehmer die von ihm geforderte Gegenleistung bereits erbracht (BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 636/10 - Rn. 64 mwN) . - BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 390/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 169/10
Versorgungsanwartschaft - Ablösung - Unverfallbarkeit
- BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83
Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des …
- BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 998/12
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Versorgungsregelungen - Anhebung der …
- BAG, 17.08.1999 - 3 ABR 55/98
Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung
- BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 137/11
Tarifvorbehalt - Gesamtzusage - Abfindung bei Wiedereinstellungszusage
- GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72
Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe …
- BAG, 13.02.2007 - 1 AZR 184/06
Unternehmensüberschreitender Gesamtbetriebsrat - Auslegung eines Sozialplans - …
- BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05
Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage
- BAG, 10.03.1992 - 3 ABR 54/91
Kündigung einer Betriebsvereinbarung
- LAG Hessen, 03.07.2013 - 6 Sa 1321/12
Wirksamkeit einer mit einem betriebsverfassungsrechtlich nicht existenten …
- BVerfG, 04.10.1983 - 2 BvL 8/83
Anforderungen an eine neuerliche Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 728/00
Ablösende Betriebsvereinbarung in der betrieblichen Altersversorgung
- BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 380/17
Ablösung - Anpassungsregelung - vertragliche Einheitsregelung
Die danach mögliche Ablösung kann nicht nur durch eine Betriebsvereinbarung oder Sprecherausschussvereinbarung als betriebliche kollektiv-rechtliche Regelung erfolgen, sondern auch durch eine neue vertragliche Einheitsregelung bzw. eine Gesamtzusage (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 - Rn. 31, BAGE 154, 144; 23. Februar 2016 - 3 AZR 44/14 - Rn. 47) .Ein hypothetischer Wille des Arbeitgebers, sich unabhängig von der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung auf Dauer einzelvertraglich zu binden, kann daher nur in Ausnahmefällen angenommen werden (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 - Rn. 25 mwN, BAGE 154, 144 ) .
Es sind keine Anhaltspunkte dafür erkennbar, dass die Arbeitgeberin künftig keine Leistungen der betrieblichen Altersversorgung mehr zusagen wollte (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 - Rn. 28, BAGE 154, 144) .
Der Arbeitgeber kann sich in beiden Fällen von seinen Verpflichtungen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nur unter Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes lösen (vgl. ausführlich zur Ablösung von Regelungen in Betriebsvereinbarungen BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 - Rn. 29, BAGE 154, 144) .
(1) Es kann dahingestellt bleiben, ob die als Gesamtzusage umgedeutete RL bAV 1998 den RV 1989 nach dem vom Senat aus den Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit entwickelten dreistufigen Prüfungsschema (ausführlich hierzu vgl. BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 - Rn. 38 f., BAGE 154, 144) wirksam abgelöst und somit Rechtswirkung für den Kläger entfaltet.
- BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 439/15
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungsordnung - …
Sie berechnet sich daher ebenfalls entsprechend § 2 Abs. 1 BetrAVG unter Berücksichtigung der Veränderungssperre nach § 2 Abs. 5 BetrAVG zeitanteilig; allerdings greift im Hinblick auf den variablen Berechnungsfaktor der Festschreibeeffekt nach § 2 Abs. 5 BetrAVG nicht ein (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 - Rn. 42; 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 42; 30. September 2014 - 3 AZR 998/12 - Rn. 32) . - LAG Düsseldorf, 29.01.2018 - 14 Sa 591/17
Schienenkartell - Schadensersatzprozess an das Landgericht Dortmund verwiesen
Damit soll vermieden werden, dass die endgültige Entscheidung der Sache dadurch verzögert oder gar verhindert wird, dass sie ständig zwischen Berufungsgericht und Revisionsgericht wechselt, weil keines der beiden Gerichte seine Rechtsauffassung ändert (…BAG, Urt. v. 11.10.2016 - 1 AZR 679/14, NZA-RR 2017, 94; BAG, Urt. v. 23.02.2016 - 3 AZR 960/13, AP Nr. 2. zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung).
- LAG Hamburg, 22.05.2020 - 5 TaBV 15/18
Fehlende Tariffähigkeit der "DHV - Die Berufsgewerkschaft e. V." seit dem 21. …
Die Bindung an das zurückweisende Urteil besteht selbst bei verfassungsrechtlichen Bedenken des Berufungsgerichts (BAG, Urteil vom 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 -, Rn. 19; BGH…, Urteil vom 21. November 2006 - XI ZR 347/05 -, Rn. 20; vgl. BVerfG, Beschluss vom 04. Oktober 1983 - 2 BvL 8/83 -, zu B 2 und 3 der Gründe; juris).Deshalb kann die Vorinstanz ihre ursprüngliche Rechtsauffassung aufgeben, soweit sie vom Revisionsgericht gebilligt wurde (BAG, Urteil vom 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 -, Rn. 20, juris).
- BAG, 23.01.2018 - 1 AZR 65/17
Betriebsvereinbarung - Tarifvorrang - Gesamtzusage
Ein hypothetischer Wille des Arbeitgebers, sich unabhängig von der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung auf Dauer einzelvertraglich zu binden, kann daher nur in Ausnahmefällen angenommen werden (BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 - Rn. 25, BAGE 154, 144; 19. Juni 2012 - 1 AZR 137/11 - Rn. 21) . - BAG, 03.05.2022 - 3 AZR 408/21
Betriebsrentenanpassung - Überschussbeteiligung
Aufgrund der Bindungswirkung des Urteils des Senats im vorangegangenen Revisionsverfahren nach § 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 563 Abs. 2 ZPO, die sowohl für das Berufungsgericht als auch für das Bundesarbeitsgericht im weiteren Revisionsverfahren gilt (BAG 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - BAGE 169, 72; zur Bindungswirkung vgl. BAG 8. März 2022 - 3 AZN 802/21 - Rn. 12; 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 - Rn. 19, BAGE 154, 144; 16. Februar 1961 - 2 AZR 231/59 - zu I der Gründe, BAGE 10, 355) , steht für das vorliegende Revisionsverfahren ua. bereits bindend fest, dass die Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG bei Eintritt des Versorgungsfalls unabdingbar rechtlich feststanden. - BAG, 22.09.2022 - 8 AZR 4/21
Schadensersatz im Zusammenhang mit der Eingruppierung eines als Küster und …
Das können nur Ausführungen sein, mit denen das Revisionsgericht die Rechtsauffassung der Vorinstanz verwirft (BAG 11. Oktober 2016 - 1 AZR 679/14 - Rn. 15; 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 - Rn. 20, BAGE 154, 144) . - LAG Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 4 Sa 34/16
Kollektivrechtliche Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen nach …
Ein hypothetischer Wille des Arbeitgebers, sich unabhängig von der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung auf Dauer einzelvertraglich zu binden, kann daher nur in Ausnahmefällen angenommen werden (BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13).In beiden Fällen bedarf die Ablösung der Wahrung der Verhältnismäßigkeit nach dem Dreistufenschema (BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13).
- LAG Düsseldorf, 04.08.2020 - 3 Sa 194/20
Schadensersatz wegen Verstoßes gegen die Nachweispflicht; adäquate Kausalität bei …
Es handelt sich um eine gesetzlich angeordnete und daher zulässige Ausnahme von dem Verfassungsgrundsatz (Art. 97 Abs. 1 GG), dass der Richter bei der Gesetzesanwendung nur an das Gesetz und an sein Gewissen gebunden ist (…Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72, juris, Rz. 11;… BGH vom 01.06.2017 - IX ZR 204/15, juris, Rz. 6;… BGH vom 21.11.2006 - XI ZR 347/05, juris, Rz. 20;… BAG vom 11.10.2016 - 1 AZR 679/14, juris, Rz. 15; BAG vom 23.02.2016 - 3 AZR 960/13, juris, Rz. 19).Das können nur Ausführungen sein, mit denen das Revisionsgericht die Rechtsauffassung der Vorinstanz verwirft (BAG vom 23.02.2016 - 3 AZR 960/13, juris, Rz. 20).
Ebenso wenig wie das Berufungsgericht gehindert wäre, von seiner früheren rechtlichen Beurteilung abzuweichen, soweit das Revisionsgericht diese nicht etwa - die Aufhebung tragend - verworfen, sondern vielmehr bestätigt hat (vgl. BAG vom 23.02.2016 - 3 AZR 960/13, juris, Rz. 20;… Zöller/Heßler, ZPO, 33. Auflage, § 563 Rn. 3a m.w.N.), ist das Gericht an nicht bindende, die Aufhebung nicht tragende Entscheidungsgründe des Revisionsurteils gebunden.
- BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 123/21
Rechtskraft - Vorrang einer Einzelabrede - betriebliche Altersversorgung
Ein hypothetischer Wille des Arbeitgebers, sich unabhängig von der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung auf Dauer einzelvertraglich zu binden, kann daher nur in Ausnahmefällen angenommen werden (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 - Rn. 25, BAGE 154, 144) .In beiden Fällen hat er die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes zu beachten (BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 - Rn. 29 ff., aaO) .
- BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 405/16
Tariflicher Sonderkündigungsschutz - Tarifvorrang
- BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 127/18
Betriebliche Altersversorgung - Wirksamkeit eines Sozialplans - Anpassung - …
- BAG, 03.05.2022 - 3 AZR 374/21
Betriebliche Altersversorgung - Überschussbeteiligung
- BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 129/18
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung - Aus-legung einer …
- LAG Köln, 07.05.2018 - 4 Sa 482/13
Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs eines Arbeitnehmers wegen "Mobbing"
- BGH, 01.06.2017 - IX ZR 204/15
Zurückverweisung an das Berufungsgericht: Umfang der Bindung an die rechtliche …
- ArbG Essen, 19.10.2021 - 3 Ca 1180/21
- BAG, 11.10.2016 - 1 AZR 679/14
Bindungswirkung an die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts
- BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 445/15
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungszusage
- LAG Hamburg, 16.11.2020 - 5 Sa 25/20
Bindung des Landesarbeitsgerichts an die rechtliche Beurteilung durch das …
- LAG Hamburg, 16.11.2020 - 5 Sa 26/20
Parallelentscheidung zu LAG Hamburg 5 Sa 25/20 v. 16.11.2020
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2020 - 6 Sa 181/19
Betriebliche Altersversorgung - Teilwiderruf von Leistungen - wirtschaftliche …
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2020 - 6 Sa 101/19
Betriebliche Altersversorgung - Teilwiderruf von Leistungen - wirtschaftliche …
- LAG Hessen, 14.08.2019 - 19 Sa 1078/18
Arbeitszeitkonto; betriebliche Übung; BV Arbeitszeit; Mehrarbeit; Urlaubsgeld; …
- LAG Köln, 14.07.2017 - 4 Sa 1057/14
Eintrittspflicht des Trägers der Insolvenzsicherung für Ansprüche eines früheren …
- LAG Hessen, 13.11.2019 - 19 Sa 1721/18
- LAG Hessen, 23.10.2019 - 19 Sa 1723/18
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.11.2017 - 11 Sa 1103/17
Betriebsvereinbarung über Weihnachtsgeld - Nachwirkung - Gesamtzusage
- LAG Hessen, 23.10.2019 - 19 Sa 1718/18
- LAG Hessen, 09.10.2019 - 19 Sa 706/18
- LAG Hessen, 11.12.2019 - 19 Sa 1706/18
- LAG Hessen, 13.11.2019 - 19 Sa 1694/18
- ArbG Bochum, 04.06.2021 - 5 Ca 98/21
Entzug von Beihilfeleistungen für ehemalige Mitarbeiter
- LAG Hessen, 11.12.2019 - 19 Sa 1679/18
- LAG Berlin-Brandenburg, 14.11.2017 - 11 Sa 1102/17
Anspruch auf Tariferhöhung - Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Fahrgelderstattung …
- ArbG Essen, 01.10.2021 - 4 Ca 1139/21
Unwirksame Teilkündigung einer Beihilferegelung
- ArbG Hamburg, 27.11.2018 - 9 Ca 170/18
Abbau einer Überversorgung
- LAG Köln, 14.07.2017 - 4 Sa 1056/14
Kausalzusammenhang zwischen der Nichtleistung des Versorgungsschuldners im …
- LAG Köln, 14.07.2017 - 4 Sa 1059/14
Eintrittspflicht des Trägers der Insolvenzsicherung für Ansprüche eines früheren …
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.04.2017 - 14 Sa 1991/16
Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 BetrVG ; Umdeutung einer unwirksamen BV in eine …
- LAG Hamburg, 09.02.2017 - 8 Sa 57/16
Unwirksame Betriebsvereinbarung - Entlohnungsgrundsatz - Umdeutung in eine …
- LAG Hamburg, 20.10.2016 - 8 Sa 47/16
Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine Gesamtzusage
- LAG Köln, 14.07.2017 - 4 Sa 490/15
Eintrittspflicht des Trägers der Insolvenzsicherung für Ansprüche eines früheren …
- LAG Köln, 14.07.2017 - 4 Sa 489/15
Eintrittspflicht des Trägers der Insolvenzsicherung für Ansprüche eines früheren …
- LAG Köln, 14.07.2017 - 4 Sa 1058/14
Eintrittspflicht des Trägers der Insolvenzsicherung für Ansprüche eines früheren …
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2017 - 8 Sa 1212/16
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Weitergabe einer Tariflohnerhöhung
- LAG Hamburg, 13.06.2017 - 4 Sa 15/17
Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine Gesamtzusage
- LAG Hamburg, 27.06.2017 - 4 Sa 5/17
Tarifliche Entgelterhöhung - Tarifbindung - Betriebsvereinbarung - Umdeutung - …
- LAG Hamburg, 10.01.2017 - 4 Sa 48/16
Unwirksamkeit von Betriebsvereinbarungen bei Verstoß gegen die Sperrwirkung wegen …
- ArbG Bochum, 08.06.2016 - 3 Ca 38/16
Zahlung und Bemessung einer örtlichen monatlichen Theaterbetriebszulage; …
- ArbG Bochum, 12.01.2022 - 3 Ca 553/21
- ArbG Hamburg, 19.05.2016 - 29 Ca 29/16
Entgelterhöhung - Weihnachtsgeld