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   BAG, 26.03.1996 - 3 AZR 965/94   

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https://dejure.org/1996,840
BAG, 26.03.1996 - 3 AZR 965/94 (https://dejure.org/1996,840)
BAG, Entscheidung vom 26.03.1996 - 3 AZR 965/94 (https://dejure.org/1996,840)
BAG, Entscheidung vom 26. März 1996 - 3 AZR 965/94 (https://dejure.org/1996,840)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Festlegung des Zeitpunkts des Betriebserwerbs - Ausübung der Leitungsmacht im Betrieb mit dem Ziel der Betriebsfortführung - Abschluss der notwendigen Rechtsgeschäfte für den Betriebserwerb vor Anmeldung der Insolvenz

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt des Betriebserwerbs - Betriebserwerb im Konkurs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 613a Abs. 1 Satz 1; BetrAVG § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 9 Abs. 2; ZPO §§ 67, 69, 74 Abs. 1
    Betriebliche Altersversorgung: Haftung im Konkurs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1027
  • ZIP 1996, 1914
  • NZA 1997, 94
  • BB 1996, 2524
  • BB 1997, 421
  • DB 1997, 331
  • JR 1997, 308
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 649/03

    Rentenanwartschaften bei Betriebsübergang in der Insolvenz

    Ebenso wenig kann sie herangezogen werden, wenn der Betriebsübergang vor der Eröffnung des insolvenzrechtlichen Verfahrens stattgefunden hat (Senat 26. März 1996 - 3 AZR 965/94 - AP BGB § 613a Nr. 148 = EzA BGB § 613a Nr. 143), auch wenn diese Veräußerung im Sequestrationsverfahren erfolgte (BAG 21. Februar 1990 - 5 AZR 160/89 - BAGE 64, 196).

    Soweit gesetzliche Unverfallbarkeit vorliegt, haftet der Pensionssicherungsverein (Senat 26. März 1996 - 3 AZR 965/94 - AP BGB § 613a Nr. 148 = EzA BGB § 613a Nr. 143).

  • BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 803/06

    Betriebsübergang - Übernahme der Kundenbeziehungen - Frischelager

    Der insoweit darlegungs- und beweispflichtige Kläger (vgl. BAG 26. März 1996 - 3 AZR 965/94 - AP BGB § 613a Nr. 148 = EzA BGB § 613a Nr. 143) hat nicht dargelegt, dass die Handlungsbevollmächtigten neben dem Betriebsleiter der K KG, H, in tatsächlicher Hinsicht über die Personalbefugnisse hinaus die Leitungsmacht über die K KG namens und im Auftrag der Beklagten in einer Weise übernommen hatten, die einer Übernahme dieses Betriebes durch die Beklagte gleichkam.
  • LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 582/16

    Betriebsrente; Betriebsübergang; endgehaltsbezogene Dynamik; Insolvenz

    Diese Haftung des Erwerbers eines Betriebs in der Insolvenz - vorausgesetzt, der Betrieb wird, wie vorliegend, nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens übernommen (vgl. BAG v. 16.02.1993 - 3 AZR 347/92 -, AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAG v. 26.03.1996 - 3 AZR 965/94 -, AP Nr. 148 zu § 613a BGB) - ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der abzuweichen kein Anlass besteht und von der im Grundsatz beide Parteien ausgehen, aufgrund einer teleologischen Reduktion des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB beschränkt.
  • BAG, 25.09.1997 - 8 AZR 493/96

    Betriebsveräußerung im Gesamtvollstreckungsverfahren

    Ein Betrieb geht zu dem Zeitpunkt auf den Erwerber über, in dem dieser die Leitungs- und Organisationsmacht erhält und ausüben kann (BAG Urteil vom 22. Februar 1978 - 5 AZR 800/76 - AP Nr. 11 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 25. Februar 1981 - 5 AZR 991/78 - BAGE 35, 104, 106 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 321/86 - AP Nr. 63 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 - BAGE 68, 160, 167 f. = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAG Urteil vom 26. März 1996 - 3 AZR 965/94 - AP Nr. 148 zu § 613 a BGB, zu B II 2 der Gründe).

    Derartige Vorbereitungshandlungen haben auf den Zeitpunkt des Betriebsübergangs keinen Einfluß (vgl. BAG Urteil vom 26. März 1996 - 3 AZR 965/94 - AP Nr. 148 zu § 613 a BGB, zu B II 3 b der Gründe).

  • BAG, 18.03.1997 - 3 AZR 729/95

    Haftung für Versorgungszusage nach rechtsgeschäftlicher Übernahme eines

    Darauf, ob der Erwerber die Nutzungsmöglichkeit tatsächlich wahrgenommen hat, kommt es nicht an (zuletzt: BAG Urteil vom 26. März 1996 - 3 AZR 965/94 - AP Nr. 148 zu § 613 a BGB, zu B II 2 der Gründe, m. w. N.).
  • LAG Hamm, 04.03.2009 - 2 Sa 1382/05

    Persönliche Inanspruchnahme des Gesellschafters einer GmbH & Co. KG durch den

    Eine Übernahme der arbeitstechnischen Leitungsmacht (vgl. BAG vom 26.03.1996 - 3 AZR 965/94, AP Nr. 148 zu § 613 a BGB) durch die OHG hat nicht stattgefunden.
  • BAG, 21.07.2022 - 2 AZN 801/21

    Hilfsweise Anschlussberufung - Bindung an die Parteianträge - rechtliches Gehör -

    Die vom Kläger herangezogene Entscheidung des Dritten Senats (vgl. BAG 26. März 1996 - 3 AZR 965/94 - zu B II 2 der Gründe) stellt ebenso auf den Zeitpunkt ab, zu welchem der Betriebserwerber "die Leitungsmacht im Betrieb mit dem Ziel der Betriebsfortführung" auszuüben in die Lage versetzt worden ist und äußert sich im folgenden Satz lediglich zu dem nicht erheblichen Umstand, ob die Betriebsleitungsmacht tatsächlich ausgeübt wurde.
  • LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 581/16

    Betriebsrente; Betriebsübergang; endgehaltsbezogene Dynamik; Insolvenz

    Diese Haftung des Erwerbers eines Betriebs in der Insolvenz - vorausgesetzt, der Betrieb wird, wie vorliegend, nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens übernommen (vgl. BAG v. 16.02.1993 - 3 AZR 347/92 -, AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAG v. 26.03.1996 - 3 AZR 965/94 -, AP Nr. 148 zu § 613a BGB) - ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der abzuweichen kein Anlass besteht und von der im Grundsatz beide Parteien ausgehen, aufgrund einer teleologischen Reduktion des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB beschränkt.
  • LAG Düsseldorf, 07.12.2016 - 12 Sa 592/16

    Betriebsrente; Insolvenz; Betriebsübergang; endgehaltsbezogene Dynamik

    Diese Haftung des Erwerbers eines Betriebs in der Insolvenz - vorausgesetzt, der Betrieb wird, wie vorliegend, nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens übernommen (vgl. BAG 16.02.1993 - 3 AZR 347/92, AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung Rn. 20; BAG 26.03.1996 - 3 AZR 965/94, AP Nr. 148 zu § 613a BGB Rn. 20) - ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der abzuweichen kein Anlass besteht und von der im Grundsatz beide Parteien ausgehen, aufgrund einer teleologischen Reduktion des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB beschränkt.
  • LAG Niedersachsen, 23.06.2003 - 5 Sa 1938/02

    Überleitung von Arbeitsverhältnissen durch Betriebsübergang; Wahrung der

    Einer besonderen Übertragung einer irgendwie gearteten Leitungsmacht bedarf es daneben nicht (vgl. BAG 18.03.1999 - 8 AZR 159/98 - a.a.O. unter II 1 der Gründe entgegen der früheren Rechtsprechung des BAG vom 26.03.1996 - 3 AZR 965/94 - EzA § 613 a BGB Nr. 143).
  • BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 804/06

    Betriebsübergang - Übernahme der Kundenbeziehungen - Frischelager

  • BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 806/06

    Betriebsübergang - Übernahme der Kundenbeziehungen - Frischelager

  • LAG Baden-Württemberg, 21.12.1999 - 7 Sa 29/99

    Kündigung: unkündbarer Arbeitnehmer - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 805/06

    Betriebsübergang - Übernahme der Kundenbeziehungen - Frischelager

  • LAG Hamm, 06.11.2003 - 17 Sa 1192/03

    Endgültiges Erlöschen des bisherigen Arbeitsverhältnisses bei einem

  • LAG Hamm, 13.06.2007 - 2 Sa 1252/06

    Ein Betriebsübergang gemäß § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB setzt voraus, dass der neue

  • LAG Sachsen, 30.04.2003 - 2 Sa 515/02

    Haftungsbeschränkung für Betriebserwerber in der Insolvenz

  • LAG Sachsen-Anhalt, 30.04.2003 - 2 Sa 515/02

    Haftungsbeschränkung für Betriebserwerber in der Insolvenz

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.03.1997 - 1 Sa 348/96

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine ausgesprochene Kündigung

  • ArbG Lüneburg, 19.06.2000 - 4 Ca 258/00

    Betriebsveräußerung im Konkurs ; Haftung des Betriebserwerbers nach Eröffnung des

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