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   OLG Stuttgart, 15.04.2004 - 3 Ausl 109/2001, 3 Ausl 109/01   

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https://dejure.org/2004,26134
OLG Stuttgart, 15.04.2004 - 3 Ausl 109/2001, 3 Ausl 109/01 (https://dejure.org/2004,26134)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.04.2004 - 3 Ausl 109/2001, 3 Ausl 109/01 (https://dejure.org/2004,26134)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. April 2004 - 3 Ausl 109/2001, 3 Ausl 109/01 (https://dejure.org/2004,26134)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.08.1996 - 3 StR 205/96

    Jugendstrafe - Bemessung - Ersttäter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.04.2004 - 3 Ausl 109/01
    In den vorliegend verfahrensgegenständlichen Ersttaten in der Russischen Föderation sind sie jedoch noch nicht erkennbar gewesen, mag es auch bei besonders aktiver, brutaler und rücksichtsloser Tatbegehung möglich sein, bereits bei Ersttaten auf schädliche Neigungen zu schließen (BGH NStZ-RR 1997, 21).
  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.04.2004 - 3 Ausl 109/01
    aa) Deutsche Gerichte haben in Auslieferungsverfahren zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zugrunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichem völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (st. Rspr., s. zuletzt BVerfG JZ 2004, 141 mit Nachw.).
  • OLG Stuttgart, 08.01.2002 - 3 Ausl 63/01

    Auslieferung zur Strafvollstreckung in die Türkei: Unzulässigkeit der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.04.2004 - 3 Ausl 109/01
    Jedoch halten Strafen, die im Einzelfall "schlechthin unangemessen" und "unerträglich hart" sind, der menschen- und verfassungsrechtlichen Prüfung nicht stand (s. BVerfG aaO. S. 143; weiterhin Senat, Justiz 2002, 250 = NStZ-RR 2002, 180; je mit Nachw.).
  • OLG Hamm, 16.04.2014 - 2 Ausl 54/14

    Unzulässigkeit der Auslieferung bei zu vollstreckender unerträglich schwerer

    Dies gilt auch im Hinblick auf die besondere Schutzbedürftigkeit des Verfolgten nach Art. 8 EMRK (vgl. hierzu OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. März 2014 - 2 Ausl A 30/14 - und OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. April 2004 - 3 Ausl 109/01, bei juris).
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