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   OLG Düsseldorf, 10.08.2011 - III-3 Ausl 28/11   

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https://dejure.org/2011,16206
OLG Düsseldorf, 10.08.2011 - III-3 Ausl 28/11 (https://dejure.org/2011,16206)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.08.2011 - III-3 Ausl 28/11 (https://dejure.org/2011,16206)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. August 2011 - III-3 Ausl 28/11 (https://dejure.org/2011,16206)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorlage an den Bundesgerichtshof der Frage der Erfüllung der Voraussetzungen des § 83 Nr. 4 IRG durch die vorgesehene Regelung über einer Begnadigung durch den Präsidenten; Notwendigkeit der Überprüfung der Vollstreckung der verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGH-Vorlage zur Frage der Erfüllung der Auslieferungsvoraussetzungen durch die polnischen Gnadenrechte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Auslieferungsrecht - manchmal führt es ein Schattendasein

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2259/04

    Auslieferung IV

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2011 - 3 Ausl 28/11
    Denn im Auslieferungsverkehr mit nicht der Europäischen Union angehörigen Staaten, für den der Maßstab des § 73 IRG gilt, erachtet das Bundesverfassungsgericht die Auslieferung eines zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten bereits dann als zulässig, wenn er zumindest eine praktischen Chance auf Wiedererlangung der Freiheit, und sei es im Wege der Begnadigung, hat ( BVerfGE 113, 154 ff.).
  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2011 - 3 Ausl 28/11
    Die seinerzeit als fakultatives Bewilligungshindernis ("Die Bewilligung der Auslieferung kann abgelehnt werden, ...") ausgestaltete Regelung in § 83b Nr. 4 IRG a.F. wurde unverändert in den neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung übernommen, der durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2005 ( BVerfGE 113, 273 ff.) notwendig wurde.
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