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   OLG Stuttgart, 25.04.2002 - 3 Ausl 8/2002, 3 Ausl 8/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10411
OLG Stuttgart, 25.04.2002 - 3 Ausl 8/2002, 3 Ausl 8/02 (https://dejure.org/2002,10411)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.04.2002 - 3 Ausl 8/2002, 3 Ausl 8/02 (https://dejure.org/2002,10411)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. April 2002 - 3 Ausl 8/2002, 3 Ausl 8/02 (https://dejure.org/2002,10411)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    US-AuslÜbk Art. 2; ; US-AuslÜbk Art. 29; ; GG Art. 6; ; GG Art. 103 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslieferung; internationale Kindesentführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslieferung; Auslieferungsersuchen; Deutsches Auslieferungsverfahren; Auslieferungsunterlagen; Deutsch-amerikanischer Auslieferungsverkehr; Materielle Schuldverdachtsprüfung; Internationale Kindesentführung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auslieferung eines in den Vereinigten Staaten von Amerika unter Strafverfolgung wegen internationaler elterlicher Kindesentführung stehenden türkischen Staatsbürgers; Diplomatische oder konsularische Beglaubigung der Auslieferungsunterlagen als Voraussetzungen der ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.09.1974 - 4 ARs 22/74

    Beachtung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit bei der Überprüfung des deutschen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.04.2002 - 3 Ausl 8/02
    Das Gegenseitigkeitsprinzip erstreckt sich jedoch nicht auf Verfahrensregelungen (vgl. BGHSt 25, 374 [insbesondere 378f]; Vogler, in: Grützner/Pötz aaO. Teil I A 2 § 5 IRG Rdn. 15 mit weit. Nachw.).

    Das Gegenseitigkeitsprinzip fordert jedoch nicht, dass deshalb auch von deutscher Seite aus eine materielle Schuldverdachtsprüfung vorgenommen werden muss (s. erneut BGHSt 25, 374; Vogler, in: Grützner/Pötz aaO. Teil I A 2 § 5 IRG Rdn. 15 f.).

  • OLG Düsseldorf, 19.09.1989 - 4 Ausl (A) 231/89
    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.04.2002 - 3 Ausl 8/02
    Vielmehr gilt von deutscher Seite aus das formelle Prüfungsprinzip (ebenso OLG Karlsruhe MDR 1986, 521; OLG Düsseldorf NJW 1990, 1429 [1430]).
  • BGH, 15.03.1984 - 4 ARs 23/83

    Prüfung des hinreichenden Tatverdachts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.04.2002 - 3 Ausl 8/02
    Nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen, namentlich wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die ersuchenden amerikanischen Behörden ihren Auslieferungsanspruch missbräuchlich geltend machen, darf hiervon abgewichen werden (vgl. BGHSt 32, 314 für das EuAlÜbk).
  • BVerfG, 03.12.1991 - 1 BvR 1477/90

    Verfassungsmäßigkeit der Residenzpflicht eines Notars

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.04.2002 - 3 Ausl 8/02
    Dabei unterstellt der Senat zugunsten des Verfolgten, dass sich der Schutzbereich des Art. 6 GG, der Menschen-, nicht Deutschenrecht ist, auch auf solche Familien erstreckt, die abgesehen von der Verhaftung des Vaters in der Bundesrepublik Deutschland keinerlei Bezug zur Bundesrepublik Deutschland haben; dass Art. 6 Abs. 2, 3 GG auch eine Eltern-Kind-Beziehung schützt, deren konkrete Gestalt ein Elternteil durch strafbare internationale Kindesentziehung hergestellt hat; und dass die durch Auslieferung bewirkte Trennung des Verfolgten von seinem Sohn einen Eingriff in sein Elternrecht (und nicht bloß eine unbeabsichtigte Nebenfolge einer anderweitigen verfassungsgemäßen Maßnahme, vgl. BVerfG NJW 1992, 1093) darstellt.
  • OLG Stuttgart, 10.04.2002 - 3 Ausl 2/01

    Auslieferung zur Strafverfolgung und Unterbrechung der Verjährung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.04.2002 - 3 Ausl 8/02
    Daher ist es anerkannten Rechts, dass für die Beurteilung der beidseitigen Strafbarkeit der Zeitpunkt der Auslieferung maßgeblich ist (s. zuletzt Senat, Beschluss vom 10. April 2002, 3 Ausl. 2/2001, S. 8 m.w.N.).
  • BGH, 17.09.1996 - 4 ARs 21/95

    Auslieferung an die USA aufgrund begangener Insiderstraftaten (Zeitpunkt der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.04.2002 - 3 Ausl 8/02
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 42, 243) ausgesprochen, dass aus dem in Art. 31 US-AuslV zum Ausdruck gekommenen Rückwirkungsverbot folgt, dass die Auslieferung von der Bundesrepublik Deutschland an die Vereinigten Staaten von Amerika wegen einer vor Inkrafttreten des Zusatzvertrages begangenen Straftat nur zulässig ist, wenn die Tat nach dem Recht beider Staaten auch zur Tatzeit strafbar war.
  • OLG Karlsruhe, 24.11.1988 - 1 AK 38/88
    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.04.2002 - 3 Ausl 8/02
    Das IRG kennt aber kein Erfordernis der Beglaubigung von Auslieferungsunterlagen und ist insoweit ergänzend anwendbar, ähnlich wie bei vertragswidrig unvollständigen, aber dem IRG genügenden Auslieferungsunterlagen (hierzu KG MDR 1972, 1054 mit Anm. Seeber; OLG Karlsruhe NStZ 1989, 235 unter Nr. 12) oder bei auf vertragswidrigem Geschäftsweg, aber nach dem IRG, das keinen Geschäftsweg vorschreibt, wirksam übermittelten Auslieferungsersuchen (hierzu OLG Karlsruhe NStZ 1989, 235 unter Nr. 11).
  • OLG Karlsruhe, 27.12.1985 - 1 AK 40/85
    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.04.2002 - 3 Ausl 8/02
    Vielmehr gilt von deutscher Seite aus das formelle Prüfungsprinzip (ebenso OLG Karlsruhe MDR 1986, 521; OLG Düsseldorf NJW 1990, 1429 [1430]).
  • OLG Stuttgart, 28.02.2003 - 3 Ausl 116/01

    Oberlandesgericht erklärt Auslieferung nach Bulgarien zur Vollstreckung eines

    1. Der Auslieferungsverkehr mit der Republik Bulgarien richtet sich seit dem 15. September 1994 nach dem EuAlÜbk und dem Zweiten Zusatzprotokoll hierzu, und zwar auch für Altfälle, die vor dem bilateralen Inkrafttreten abgeurteilt worden sind (s. nur Senat, Beschl. v. 25. April 2002 - 3 Ausl. 8/02 = Justiz 2002, 567 zum US-AuslÜbk).
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