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   OLG Karlsruhe, 31.03.2006 - 3 Ausschl 1/06 - 6 KLs 503 Js 4/96   

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https://dejure.org/2006,4518
OLG Karlsruhe, 31.03.2006 - 3 Ausschl 1/06 - 6 KLs 503 Js 4/96 (https://dejure.org/2006,4518)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.03.2006 - 3 Ausschl 1/06 - 6 KLs 503 Js 4/96 (https://dejure.org/2006,4518)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. März 2006 - 3 Ausschl 1/06 - 6 KLs 503 Js 4/96 (https://dejure.org/2006,4518)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Strafverfahren: Ausschließung des Verteidigers wegen versuchter Strafvereitelung durch unerlaubtes Verteidigerverhalten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme eines unerlaubten Verteidigerverhaltens im Falle andauernden Unterlaufens der Anordnungen des verhandlungsleitenden Vorsitzenden; Differenzierung zwischen prozessual zulässigem Handeln des Verteidigers im Interesse sachgerechter Strafverteidigung und ...

  • Judicialis

    StPO § 138 a Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 258 Abs. 1; ; StGB § 22; ; StGB § 23

  • ra.de
  • km-bw.de PDF
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Ausschließung des Verteidigers bei "Konfliktverteidigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss eines Verteidigers von der Mitwirkung an einem Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 09.05.2000 - 1 StR 106/00

    Strafvereitelung durch Verteidigerhandeln

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2006 - 3 Ausschl 1/06
    Er hat die Belange des Beschuldigten gegenüber Strafverfolgungsbehörden und Gericht zu wahren und dafür Sorge zu tragen, dass der Strafanspruch des Staates im prozessordnungsgemäßen, justizförmigen Wege verfolgt wird (vgl. BGH NJW 2000, 2433; OLG Nürnberg StV 1995; OLG Hamburg NJW 1998, 621).

    Prozessual zulässiges Handeln des Verteidigers im Interesse sachgerechter Strafverteidigung lässt die Tatbestandsmäßigkeit des § 258 Abs. 1 StGB von vornherein entfallen (BGH NJW 2000, 2433, 2434; KG NStZ 1988, 178).

    So muss er sich jeder aktiven Verdunkelung oder Verzerrung der wahren Sach- und/oder Rechtslage und sachwidrigen Erschwerung der Aufklärung des verfahrensgegenständlichen Tatgeschehens und dessen Strafverfolgung enthalten (vgl. BGHSt 2, 377; BGH NJW 2000, 2433; etwa auch OLG Düsseldorf StV 1994, 472; dass. StV 1998, 65; Stree a.a.O. § 258 Rdnr. 20 m.w.N.).

    Allerdings vermag nicht schon jedes standeswidrige Verteidigerverhalten die Ausschließung nach § 138 a Abs. 1 Nr. 3 StPO zu begründen (BGHSt 2, 375; St 10, 393; BGH bei Holtz MDR 1979, 989; BGH NJW 2000, 2433).

    Freilich unterliegt vor diesem Hintergrund der Nachweis des voluntativen Elements der Strafvereitelung bei einem Verteidigerverhalten erhöhten Anforderungen (BGH NJW 2000, 2433, 2434).

    Das aufgezeigte Prozessverhalten von Rechtsanwältin A. ist nicht mehr als übliche, sachbezogene und prozessual zulässige Verteidigertätigkeit einstufbar, vielmehr als unerlaubtes Verteidigerhandeln zu werten (BGH NJW 2000, 2433, 2434; BGHSt 38, 345; NJW 2000, 2217).

  • BGH, 06.04.2000 - 1 StR 502/99

    Volksverhetzung durch Verteidigerhandeln

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2006 - 3 Ausschl 1/06
    Die dagegen erhobene Beschwerde des Angeklagten verwarf der Senat mit Beschluss vom 14.12.2005 als unbegründet, da in Anbetracht letzterer Äußerung von Rechtsanwältin A. zum Holocaust davon auszugehen sei, dass der Zweck der Pflichtverteidigung, dem Angeklagten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet sei, indem Rechtsanwältin A. verteidigungsfremdes Verhalten an den Tag legen, sich nur den äußeren Anschein der Verteidigung geben, tatsächlich aber nach den Maßstäben des Strafverfahrensrechts und des materiellen Strafrechts nichts zu solcher beitragen werde (BGHSt 46, 36, 45).

    Diese Schrift vom 18.10.2005 hat, wie der Senat in seinem Beschluss vom 14.12.2005 dargetan hat, teilweise strafbaren Inhalt (BGHSt 46, 36; 46, 212; 47, 278; Senat a.a.O. m.w.N.).

    Das aufgezeigte Prozessverhalten von Rechtsanwältin A. ist nicht mehr als übliche, sachbezogene und prozessual zulässige Verteidigertätigkeit einstufbar, vielmehr als unerlaubtes Verteidigerhandeln zu werten (BGH NJW 2000, 2433, 2434; BGHSt 38, 345; NJW 2000, 2217).

  • BGH, 20.05.1952 - 1 StR 748/51

    Begünstigung durch Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2006 - 3 Ausschl 1/06
    Allerdings vermag nicht schon jedes standeswidrige Verteidigerverhalten die Ausschließung nach § 138 a Abs. 1 Nr. 3 StPO zu begründen (BGHSt 2, 375; St 10, 393; BGH bei Holtz MDR 1979, 989; BGH NJW 2000, 2433).
  • BGH, 24.07.1979 - 1 StR 157/79

    Zulässigkeit des Hörens des Vernehmungsrichters über frühere Bekundungen eines in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2006 - 3 Ausschl 1/06
    Allerdings vermag nicht schon jedes standeswidrige Verteidigerverhalten die Ausschließung nach § 138 a Abs. 1 Nr. 3 StPO zu begründen (BGHSt 2, 375; St 10, 393; BGH bei Holtz MDR 1979, 989; BGH NJW 2000, 2433).
  • BGH, 27.09.1976 - RiZ(R) 3/75

    Maßnahmen der Dienstaufsicht gegen Richter nur im äußeren Ordnungsbereich;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2006 - 3 Ausschl 1/06
    Die Verhängung punktueller Ordnungsmaßnahmen nach § 177 ff. GVG seitens der Strafkammer gegen Rechtsanwältin A. kommt nicht in Betracht, da solche gegen einen, sei es die Hauptverhandlung und den Verfahrensablauf auch permanent vorsätzlich störenden und den vom Kammervorsitzenden und/oder Gericht getroffenen verfahrensleitenden Anordnungen sich vorsätzlich widersetzenden Strafverteidiger von Gesetzes wegen - jedenfalls nach derzeitiger Rechtslage - (vgl. Meyer-Goßner a.a.O. GVG § 177 Rdnr. 3) ausgeschlossen sind (vgl. aber auch zu § 176 GVG im Falle extrem außergewöhnlicher Situationen: BGH NJW 1977, 437 in einem obiter dictum).
  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92

    Vorlage gefälschter Unterlagen durch Verteidiger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2006 - 3 Ausschl 1/06
    Das aufgezeigte Prozessverhalten von Rechtsanwältin A. ist nicht mehr als übliche, sachbezogene und prozessual zulässige Verteidigertätigkeit einstufbar, vielmehr als unerlaubtes Verteidigerhandeln zu werten (BGH NJW 2000, 2433, 2434; BGHSt 38, 345; NJW 2000, 2217).
  • OLG Hamburg, 17.11.1997 - 2 Ws 255/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2006 - 3 Ausschl 1/06
    Er hat die Belange des Beschuldigten gegenüber Strafverfolgungsbehörden und Gericht zu wahren und dafür Sorge zu tragen, dass der Strafanspruch des Staates im prozessordnungsgemäßen, justizförmigen Wege verfolgt wird (vgl. BGH NJW 2000, 2433; OLG Nürnberg StV 1995; OLG Hamburg NJW 1998, 621).
  • BVerfG, 04.07.1975 - 2 BvR 482/75

    Verfassungsmäßigkeit der Ausschließung eines Verteidigers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2006 - 3 Ausschl 1/06
    Unter den besonderen Umständen des vorliegenden Einzelfalls bedarf es nach der - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden (BVerfG NJW 1975, 2341; LR-Lüderssen StPO Stand: 01.10.2001 § 138 a Rdnr. 1 m.w.N.) - Bestimmung des § 138 a Abs. 1 Nr. 3 StPO der prozessualen Maßnahme des Ausschlusses der Verteidigerin Rechtsanwältin A., um dem Angeklagten eine Verteidigung zu gewährleisten, wie sie die Stellung eines Rechtsanwalts/Verteidigers als Beistand des Angeklagten und Organ der Rechtspflege verlangt, und um den prozessordnungsgemäßen zeitnahen Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens gegen den Angeklagten E. sicherzustellen, zumal es sich um eine Haftsache handelt, die besonderer Beschleunigung bedarf (vgl. hierzu etwa jüngst erneut grundsätzlich BVerfG B. v. 16.03.2006 - 2 BvR 170/06 -).
  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

    Holocaust-Leugnung im Internet

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2006 - 3 Ausschl 1/06
    Diese Schrift vom 18.10.2005 hat, wie der Senat in seinem Beschluss vom 14.12.2005 dargetan hat, teilweise strafbaren Inhalt (BGHSt 46, 36; 46, 212; 47, 278; Senat a.a.O. m.w.N.).
  • BGH, 10.04.2002 - 5 StR 485/01

    Volksverhetzung durch Strafverteidiger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2006 - 3 Ausschl 1/06
    Diese Schrift vom 18.10.2005 hat, wie der Senat in seinem Beschluss vom 14.12.2005 dargetan hat, teilweise strafbaren Inhalt (BGHSt 46, 36; 46, 212; 47, 278; Senat a.a.O. m.w.N.).
  • BGH, 30.04.1997 - 2 StR 670/96

    Strafvereitelung durch Unterlassen (Garantenpflicht von Strafvollzugsbeamten,

  • KG, 12.11.1987 - 1 AR 1105/87
  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06

    Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit); Beschleunigungsgebot (Haftsache);

  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79

    Zulässiges Verteidigerhandeln

  • OLG Düsseldorf, 04.02.1986 - 1 Ws 100/86
  • BGH, 19.05.1999 - 2 StR 86/99

    Verbotsirrtum bei Strafvereitelung vom Ausland aus

  • BGH, 17.03.1982 - 2 StR 314/81

    Strafbarkeit wegen versuchter Strafvereitelung - Umwandlung des

  • BGH, 03.03.1989 - 2 ARs 54/89

    Verteidigerausschluß wegen Verdachts der versuchten Strafvereitelung

  • OLG Karlsruhe, 06.08.1991 - 2 Ausschl 1/91
  • BGH, 02.12.2008 - 3 StR 203/08

    Schuldspruch und Berufsverbot gegen rechtsextreme Strafverteidigerin

    Der Versuch der Strafvereitelung scheiterte erst, als die Angeklagte als Verteidigerin durch Beschlüsse des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 31. März 2006 (JZ 2006, 1129) und des Bundesgerichtshofes vom 24. Mai 2006 (NJW 2006, 2421) rechtskräftig aus dem Verfahren ausgeschlossen wurde.
  • OLG Bamberg, 23.02.2016 - 1 Ws 615/15

    Verteidigerausschluss wegen versuchter Strafvereitelung

    Vielmehr hat der Senat zu unterstellen, dass dieser alle Tatbestandsmerkmale erfüllt hat und keine Prozesshindernisse entgegenstehen und auf Grundlage dieser Unterstellung zu beurteilen, ob der Verteidiger einer der in § 138a I Nr. 3 StPO genannten Straftaten verdächtig ist (Meyer-Goßner/Schmitt § 138a Rn. 10; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31.03.2006 - 3 Ausschl 1/06 = OLGSt StPO § 138a Nr. 7 = JZ 2006, 1129).
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