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   VGH Bayern, 03.05.2004 - 3 B 00.1704   

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VGH Bayern, 03.05.2004 - 3 B 00.1704 (https://dejure.org/2004,65422)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.05.2004 - 3 B 00.1704 (https://dejure.org/2004,65422)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Mai 2004 - 3 B 00.1704 (https://dejure.org/2004,65422)
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Wird zitiert von ... (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.2016 - 4 S 1562/15

    Zur Widerlegung der gesetzlichen Vermutung des Vorliegens einer Versorgungsehe

    Ein vor Kenntnis der Erkrankung gefasster Heiratsentschluss wurde ferner zum Teil nur dann als beachtlich angesehen, wenn die Gründe, die für das Hinausschieben der Heirat angeführt wurden, der Eheschließung "objektiv" oder "zwingend" entgegenstanden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.01.2008, a.a.O.; s. auch Senatsbeschluss vom 26.03.2013 - 4 S 1278/12 - a.A. im Ergebnis Bayerischer VGH, Beschluss vom 03.05.2004 - 3 B 00.1704 -, Juris).

    Für die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung wurde der Witwe bzw. dem Witwer teilweise auch im Übrigen nur der Verweis auf "äußere, objektiv erkennbare" oder "manifestierte" Umstände unter Ausschluss von "inneren, subjektiven" Motiven zugebilligt (vgl. Bayerischer VGH Beschluss vom 18.02.2014 - 14 ZB 11.452 -, Juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.01.2012 - 3 E 1364/11 -, DÖD 2012, 209; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.03.2010 - 3 LB 15/09 -, Juris; Niedersächsisches OVG Beschluss vom 21.12.2009 - 5 LA 481/08 -, IÖD 2010, 46; a.A. Senatsurteil vom 02.12.2014, a.a.O.; Hamburgisches OVG, Urteil vom 16.12.2011, a.a.O.; wohl auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 03.05.2004, a.a.O.).

    Hierauf kommt es aber, wie gezeigt, nicht (mehr) entscheidungserheblich an, da der Heiratsentschluss nicht "unverändert" verwirklicht werden muss, um als "besonderer Umstand" anerkannt zu werden (ähnlich bereits Bayerischer VGH, Beschluss vom 03.05.2004, a.a.O., zu einer "konsequenten Wandlung des Anfangsmotivs").

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.2014 - 4 S 1911/13

    Hinterbliebenenversorgung für Lebenspartnern - hier:

    Die gesetzliche Vermutung einer Versorgungslebenspartnerschaft kann daher auch durch andere Beweggründe als die konsequente Verwirklichung eines schon vor dem Auftreten der lebensbedrohlichen Erkrankung des Beamten bestehenden Verpartnerungsentschlusses entkräftet werden, sofern diese "einigermaßen wirklichkeitsnah" (vgl. Senatsbeschluss vom 10.02.2003, a.a.O.) und bei der abschließenden Gesamtbetrachtung hinreichend gewichtig sind, um die durch die offenkundig lebensbedrohliche Erkrankung des Beamten zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft hervorgerufenen Zweifel am Vorliegen "besonderer Umstände" im Sinn des § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Halbsatz 2 BeamtVG zu beseitigen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 03.05.2004 - 3 B 00.1704 -, Juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21.12.2009, a.a.O.; OVG Hamburg, Urteil vom 16.12.2011, a.a.O.).
  • VGH Bayern, 20.06.2016 - 3 ZB 13.1644

    Keine Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe

    In diesen Fällen einer sog. "nachgeheirateten Witwe" ist nach § 22 Abs. 1 BeamtVG, sofern die besonderen Umstände des Falles keine volle oder teilweise Versagung rechtfertigen, zwar ein Unterhaltsbeitrag in Höhe des Witwengeldes zu gewähren, jedoch nur, wenn der Ausschlussgrund der Versorgungsehe widerlegt ist (BVerwG, U.v. 19.1.1968 - VI C 56.64 - BVerwGE 29, 60; BayVGH, B.v. 3.5.2004 - 3 B 00.1704 - juris Rn. 38).
  • LSG Sachsen, 21.08.2006 - L 7 R 509/05

    Anspruch auf Witwenrente bei einer Ehedauer von weniger als einem Jahr;

    Eine einmal gefasste feste Heiratsab-sicht muss, wenn ihrer Verwirklichung vorübergehend Hinderungsgründe entgegenstehen, fortbestehen (vgl. auch SG Lübeck, Urteil vom 26. Januar 2006 - S 7 RA 320/03 - JURIS-Dokument RdNr. 39. Vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 3. Mai 2004 - 3 B 00.1704 - JURIS-Dokument RdNr. 41: keine Versorgungsehe, wenn die Eheschließung die konsequente Verwirklichung eines bereits vor der Erlangung der Kenntnis der lebensbedrohenden Krankheit bestehenden Heiratsentschlusses ist; ebenso: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Februar 2002 - 4 S 2782/01- VBlBW 2003, 287).
  • VGH Bayern, 08.11.2019 - 3 B 16.1899

    Gewährung einer Hinterbliebenenversorgung bei eventueller Versorgungsehe

    Lassen sich solche besonderen Umstände nicht feststellen, geht dies nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast zulasten der Witwe (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2004 - 3 B 00.1704 - juris Rn. 43; B.v. 28.7.1998 - 3 B 96.2242 - juris Rn. 28; BSG, U.v. 30.01.1970 - 2 RU 175/67 - BeckRS 1970, 247; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, BeamtVG, 138. Ergänzungslieferung, März 2019, § 19 Rn. 58, 62; Strötz, in: Fürst, GKÖD, Band I, Stand 2019, § 19 BeamtVG Rn. 29).
  • VGH Bayern, 17.07.2019 - 3 B 17.369

    Gewährung von Hinterbliebenenversorgung (Witwengeld)

    Lassen sich solche besonderen Umstände nicht feststellen, geht dies nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast zulasten der Witwe/des Witwers (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2004 - 3 B 00.1704 - juris Rn. 43; B.v. 28.7.1998 - 3 B 96.2242 - juris Rn. 28; BSG, U.v. 30.01.1970 - 2 RU 175/67 - BeckRS 1970, 247; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, BeamtVG, 138. Ergänzungslieferung, März 2019, § 19 Rn. 58, 62; Strötz, in: Fürst, GKÖD, Band I, Stand 2019, § 19 BeamtVG Rn. 29).
  • VG Arnsberg, 16.01.2008 - 2 K 396/07

    Witwe eines Beamten hat Anspruch auf beamtenrechtliche Versorgung trotz nur

    vgl. zu dieser Fallgestaltung: BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1966, a.a.O.; VGH München, Beschluss vom 3. Mai 2004 - 3 B 00.1704 -, und Urteil vom 1. Dezember 1998 - 3 B 93.3050 -, Schütz / Maiwald, a.a.O., ES/C II 2.3.1 Nr. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Februar 2003 - 4 S 2781/01 -, VBlBW 2003, S. 287.
  • SG Dresden, 12.11.2019 - S 33 R 754/18

    SGB VI

    Eine einmal gefasste feste Heiratsabsicht muss, wenn ihrer Verwirklichung vorübergehend Hinderungsgründe entgegenstehen, fortbestehen (vgl. auch SG Lübeck, Urteil vom 26.01.2006, Az. S 7 RA 320/03; BayVGH, Beschluss vom 03.05.2004, Az. 3 B 00.1704: keine Versorgungsehe, wenn die Eheschließung die konsequente Verwirklichung eines bereits vor der Erlangung der Kenntnis der lebensbedrohenden Krankheit bestehenden Heiratsentschlusses ist; ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.02.2002, Az. 4 S 2782/01).
  • VG Augsburg, 08.05.2014 - Au 2 K 13.814

    Recht der Bundesbeamten; Witwengeld; Versorgungsehe; gesetzliche Vermutung;

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, nach der eine langjährige Lebensgemeinschaft regelmäßig nicht ausreicht, um die gesetzliche Versorgungsvermutung zu widerlegen, wenn sich die Partner angesichts einer ernsthaften Erkrankung zur Heirat entschließen (vgl. BVerwG, B.v. 9.7.1971 - VI B 25.71 -Buchholz 232 § 123 BBG Nr. 7; BayVGH, B.v. 3.5.2004 - 3 B 00.1704 - juris Rn. 42 m.w.N.).
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