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   VGH Bayern, 25.02.2003 - 3 B 02.198   

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https://dejure.org/2003,11945
VGH Bayern, 25.02.2003 - 3 B 02.198 (https://dejure.org/2003,11945)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.02.2003 - 3 B 02.198 (https://dejure.org/2003,11945)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Februar 2003 - 3 B 02.198 (https://dejure.org/2003,11945)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung von Beihilfe an Beamte im Krankheitsfall ; Aufwendungen für das Präparat "Viagra" ; Beihilfefähigkeit aus Anlass einer Krankheit; Ausschluss für "unwirtschaftliche Arzneimittel" ; Präparate zur Behandlung erektiler Dysfunktionen und Anreizung und ...

  • Judicialis

    BhV § 6 Abs. 4 Nr. 2; ; Vollzugshinweise des BMI zu § 6 Abs. 4; ; BayBesG Art. 11 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilfe; Ausschluss eines Präparats von der Beihilfefähigkeit als "unwirtschaftliches Arzneimittel"; Beihilfefähigkeit von Viagra [hier: bejaht]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2004, 509
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2002 - 2 A 11755/01

    Viagra für Beamten kostenlos (Beihilfefähig)?

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2003 - 3 B 02.198
    Dessen ungeachtet neigt der Senat im Gegensatz zu der Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz vom 17. Mai 2002 Az.: 2 A 11755/01 - der Auffassung zu, dass der Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Viagra und entsprechenden Präparaten für die Zukunft nicht generell fürsorgepflichtwidrig wäre, wenn die Beihilfevorschriften entsprechend geändert würden.
  • BVerwG, 28.04.1988 - 2 C 58.85

    Bundesbahnbeamter - Dienstherr - Kostenbeihilfe - Alkoholentwöhnungsbehandlung -

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2003 - 3 B 02.198
    Nach den - zur einheitlichen Handhabung des Vollzugs der über den Gleichheitssatz wie revisible Rechtsnormen auszulegenden Beihilfevorschriften (s. BVerwGE 72, 119/121; 79, 249/251) - gegebenen "Hinweisen des BMI", Nr. 2 zu § 6 Abs. 4 sind "Aufwendungen für Präparate zur Behandlung erektiler Dysfunktionen (e.D.) sowie zur Anreizung und Steigerung der sexuellen Potenz" von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen.
  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 48.84

    Beihilfe, Beamte: Anrechnung von Krankenkassenleistungen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2003 - 3 B 02.198
    Nach den - zur einheitlichen Handhabung des Vollzugs der über den Gleichheitssatz wie revisible Rechtsnormen auszulegenden Beihilfevorschriften (s. BVerwGE 72, 119/121; 79, 249/251) - gegebenen "Hinweisen des BMI", Nr. 2 zu § 6 Abs. 4 sind "Aufwendungen für Präparate zur Behandlung erektiler Dysfunktionen (e.D.) sowie zur Anreizung und Steigerung der sexuellen Potenz" von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen.
  • VerfGH Bayern, 13.12.1995 - 17-V-92

    Bestimmung der Rechtsnatur bundesrechtlicher Beihilfevorschriften; Versagung der

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2003 - 3 B 02.198
    Damit ist der Vollzugshinweis Nr. 2 zu § 6 Abs. 4 BhV von dieser grundsätzlich auch das Gericht bindenden (s. BayVerfGH vom 13.12.1995 BayVBl 1996, 238) - Vorschrift nicht gedeckt und daher im gerichtlichen Verfahren unbeachtlich.
  • VG Frankfurt/Main, 12.08.2003 - 10 E 5407/01

    Sozialhilfe; Viagra als Heilmittel

    2003, 115; VG Neustadt 16.10.2001 - 6 K 1012/01.NW -, aber nicht als Mittel zur Steigerung einer vorhandenen Potenz, NVwZ 2002, 619 und nachfolgend Oberverwaltungsgericht[OVG] Koblenz 17.05.2002 - 2 A 11755/01 - bei medizinischer Indikation kann die Erstattung nicht durch Verwaltungsvorschrift ausgeschlossen werden; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof [BayVGH] 25.02.2003 - 3 B 02.198 -).
  • VG Darmstadt, 08.02.2005 - 5 E 333/03

    Beihilfeanspruch des Ruhestandsbeamten; Gewährung einer Beihilfe für das

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 30. Oktober 2003 - 2 C 26.02 -, BVerwGE 119, 168 [BVerwG 30.10.2003 - 2 C 26/02] = NJW 2004, 1339) und anderer Obergerichte (vgl. etwa BayVGH, Urt. v. 25. Februar 2003 - 3 B 02.198 -, NVwZ 2004, 509 [VGH Bayern 25.02.2003 - 3 B 198/02]), der sich das erkennende Gericht insoweit anschließt, ist inzwischen geklärt, dass die Aufwendungen für die Beschaffung des Medikaments "Viagra" beihilfefähig sein können, wenn es nach ärztlicher Feststellung der Linderung eines durch Krankheit verursachten behandlungsbedürftigen Leidens dient.
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